Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:55
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.11.2016
Nr.
3442 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 pom Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016
hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und
Veterinärdienst
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer
überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P03220100000 - Amtstierärztlicher- und
Veterinärdienst - , Kostenart 52910000 / 72910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 6.000 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag
P03230600000 - Überwachung des Verkehrs -, Kostenart 52910000 / 72910000 -Aufwendungen
für sonstige Dienstleistungen - in gleicher Höhe.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3442 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P03220100000 - Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst
52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
6.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
6.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 6.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts sind die
Kreisordnungsbehörden zuständige Behörden im Sinne des Tierschutzrechts. Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, hier § 16 a, hat die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung zukünftiger Verstöße notwendigen Anordnungen zu treffen. Danach ist ein Tier seinem Halter fortzunehmen und auf dessen Kosten anderweitig unterzubringen, wenn die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz (angemessene Ernährung, Pflege
und Unterbringung) nicht erfüllt werden.
Die Quantität aber auch die Qualität der Fälle, in denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
vorliegen, hat grundsätzlich stark zugenommen. Bei einem aus der Presse bekannten Fall, der
eine Fortnahme und Unterbringung von 26 Hunden nach sich zog, belaufen sich die Unterbringungskosten auf über 20.000 EUR pro Monat. Die entstandenen Kosten wurden zwar im Nachgang vom Tierhalter zurückgefordert, Zeitpunkt und Umfang der Erstattung können doch nicht
näher bestimmt werden.
Trotz sorgfältiger Prognosen besteht ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von 6.000 EUR. Entgegen
der bisherigen Schätzung wurden weniger sichergestellte Tiere weitervermittelt als erwartet.
Zudem wurden weitere Sicherstellungen verwahrloster Tiere erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag
P03230600000 - Überwachung des Verkehrs -, Kostenart 52910000 / 72910000 -Aufwendungen
für sonstige Dienstleistungen - in gleicher Höhe.
Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der o.g. Haushaltsposition die Gesamtsumme
der überplanmäßigen Aufwendungen die Erheblichkeitsgrenze gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung (100.000 EUR) bereits überschritten wurde. Mit Verfügungen des Stadtkämmerers vom
13.05.2016 und 03.06.2016 wurden bereits 60.000 EUR bzw. 39.000 EUR überplanmäßig bereitgestellt. Zudem beschloss der Rat am 29.09.2016 mit Vorlage Nr. 3110/16 die Bereitstellung weiterer 65.000 EUR. Insgesamt wurden somit 164.000 EUR bereitgestellt.