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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:55
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst  ) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst  ) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst  )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.11.2016 Nr. 3442 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 pom Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P03220100000 - Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst - , Kostenart 52910000 / 72910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 6.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P03230600000 - Überwachung des Verkehrs -, Kostenart 52910000 / 72910000 -Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in gleicher Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3442 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03220100000 - Amtstierärztlicher- und Veterinärdienst 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 6.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 6.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 6.000,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts sind die Kreisordnungsbehörden zuständige Behörden im Sinne des Tierschutzrechts. Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, hier § 16 a, hat die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und zur Verhütung zukünftiger Verstöße notwendigen Anordnungen zu treffen. Danach ist ein Tier seinem Halter fortzunehmen und auf dessen Kosten anderweitig unterzubringen, wenn die Anforderungen des § 2 Tierschutzgesetz (angemessene Ernährung, Pflege und Unterbringung) nicht erfüllt werden. Die Quantität aber auch die Qualität der Fälle, in denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, hat grundsätzlich stark zugenommen. Bei einem aus der Presse bekannten Fall, der eine Fortnahme und Unterbringung von 26 Hunden nach sich zog, belaufen sich die Unterbringungskosten auf über 20.000 EUR pro Monat. Die entstandenen Kosten wurden zwar im Nachgang vom Tierhalter zurückgefordert, Zeitpunkt und Umfang der Erstattung können doch nicht näher bestimmt werden. Trotz sorgfältiger Prognosen besteht ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von 6.000 EUR. Entgegen der bisherigen Schätzung wurden weniger sichergestellte Tiere weitervermittelt als erwartet. Zudem wurden weitere Sicherstellungen verwahrloster Tiere erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P03230600000 - Überwachung des Verkehrs -, Kostenart 52910000 / 72910000 -Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in gleicher Höhe. Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der o.g. Haushaltsposition die Gesamtsumme der überplanmäßigen Aufwendungen die Erheblichkeitsgrenze gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung (100.000 EUR) bereits überschritten wurde. Mit Verfügungen des Stadtkämmerers vom 13.05.2016 und 03.06.2016 wurden bereits 60.000 EUR bzw. 39.000 EUR überplanmäßig bereitgestellt. Zudem beschloss der Rat am 29.09.2016 mit Vorlage Nr. 3110/16 die Bereitstellung weiterer 65.000 EUR. Insgesamt wurden somit 164.000 EUR bereitgestellt.