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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:56
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Herrn
Oberbürgermeister
Gregor Kathstede
Rathaus
16.06.15
Sitzung des Rates am 18.06.15
TOP 9: Stellenplan/Stellenübersicht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens meiner Fraktion bitte ich unter dem o.a. Tagesordnungspunkt um Aufruf und
Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Der Rat beschließt: Die bisher für die Fraktionsgeschäftsführung vorgesehene Stelle wird von
EG9 auf EG 12 TVöD mit einer Wochenstundenzahl von 30 und die weitere
Fraktionsmitarbeiterstelle wird von EG 6 auf EG 9 TVöD von einer Halbtagsstelle auf eine
Vollzeitstelle angehoben und dementsprechend im Stellenplan der Stadt Krefeld ausgewiesen.
Begründung:
Die bisher vorgesehene Zurverfügungstellung von personellen Mitteln auf der Basis einer
Vollzeitstelle für die Fraktionsgeschäftsführung nach EG9 und einer weitere Halbtagesstelle nach
EG6 wird dem Bedarf der Fraktion nicht gerecht und benachteiligt die Ratsfraktion
DIE LINKE gegenüber den anderen im Rat vertretenen Fraktionen gleichberechtigt an der
Aufgabenerfüllung des Rates effektiv mitzuwirken.
Wegen der hervorgehobenen Rolle der Fraktionen als ständige Gliederung des kommunalen
Vertretungsorgans mit eigenen Mitwirkungsrechten, die durch Bündelung der Organisierung der
politischen Willensbildung maßgeblich die Entscheidungsfindung bei den durch den Rat zu
bewältigenden Aufgaben erleichtern, fördern und ermöglichen soll ( so OVG NRW vom 14.1.1975,
Az. 3 A 551 73 ), kommt hierbei vor allem der Qualifikation des für die Fraktionen tätigen
Personals eine besondere Bedeutung zu.
Ebenso wie die Sachleistungen sind auch die Zuwendungen von Mitteln für das in der
Fraktionsgeschäftsstelle tätige Personal nach dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu verteilen
und insbesondere dem Grundsatz der Chancengleichheit verpflichtet.
Hierbei ist – unabhängig von der Fraktionsstärke – zu berücksichtigen, dass bestimmte
Funktionen gleichermaßen in allen Fraktionen auszuüben und mit bestimmten gleichen
Qualifikationsanforderungen verbunden sind. Dies gilt gerade für den Bereich der
Fraktionsgeschäftsführung, der herausgehobene Führungs- und operative Kompetenzen verlangt
und entsprechend dem gleichartigen Anforderungsprofil auch entsprechend höher zu entgelten
ist. Das gilt auch dann, wenn bei kleineren Fraktionen der Koordinierungsaufwand gfs. geringer
ist, weil eine Vielzahl von anderen Aufgaben ( u.a. Recherchen, konzeptionelle Vorabeiten.
Antrags- und Anfragenentwürfe, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, inhaltliche Vorbereitung und
Protokollierung von Sitzungen. Abstimmungen und Zuarbeit für die Bezirksvertreterinnen,
interfraktionelle und anderweitige Kommunikation mit Verbänden, Initiativen und anderen
städtischen und außerstädtischen Einrichtungen etc. ) fraktionsgrößenunabhängig ist.
Diesem Ansatz folgen auch andere Kommunen ( u.a. Aachen, Richtlinien zum Geschäftsbedarf
der Ratsfraktionen vom 12.12.2007 ), die gerade den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts
vom 5.12.2012 ( BVerwG. Urteil v. 5.7.2012 – 8C22.11 ) entsprechen.
Soweit nämlich den Fraktionen hinreichend geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen ist und
die damit im Zusammenhang stehenden Kosten im Haushalts- und Stellenplan einzustellen sind,
ist hierfür auch die Eingruppierung von Bedeutung, weil über sie bestimmte mit dem
Tätigkeitsprofil verbundene Anforderungen definiert werden. Wenn alle anderen Fraktionen –
gerade auch wegen des Anforderungsprofils für die GeschäftsführungsfunktionGeschäftsführerinnen haben, die im Besoldungsspektrum des höheren Dienstes liegen, wird das
auch für kleine Fraktionen zugrunde zu legen sein.
Ebenso ist wegen eines großen Umfangs an gleichen Aufgaben im Bereich von Sachbearbeitung
und Sekretariatsdiensten die weitere Stelle so auszuweisen, dass eine qualifizierte
Aufgabenerfüllung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Basri Cakir
Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion Die Linke Krefeld
Kopien an Fraktionen / Gruppen u. a: SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP, UWG,
Piratenpartei, Die Partei, RH Heitzer
Büro des Rates