Daten
Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:56
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.05.2015
Nr.
1507 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - III/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Stellenplan und Stellenübersichten für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt auf Basis der Vorberatungen die Umsetzung des Stellenplanes und
der Stellenübersichten für das Haushaltsjahr 2015
zur Chronologie:
• Einbringung in den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) am
21.01.2015, Vorlage Nr. 908/15 mit Anlagen
• Einbringung und Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am
02.06.2015, Vorlagen Nr. 908/15 und 1458/15 mit Anlagen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1507 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
4.400.000,00 EUR
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
4.400.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 4.400.000,00 EUR
Bemerkungen
siehe Begründung
Begründung
Seite 2
Der Stellenplan ist gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Anlage zum
Haushaltsplan.
Er weist die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen der Stadt Krefeld aus. Unter Berücksichtigung
der Vorgaben der GemHVO ist die Stellenplanung regelmäßig anzupassen.
In diese Stellenplanung fließen u. a. folgende Aspekte ein:
• Umsetzung / Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben,
• Änderungen in der Aufgabenstellung - Aufgabenkritik
• Überprüfungsergebnisse aus Geschäftsprozessoptimierungen - Aufgabenkritik
• Stellenbemessungsindikatoren - interkommunaler Vergleich / gesetzlicher Art
• Überprüfungen anhand einschlägiger Tarifverträge
• Überprüfungen anhand von Stellenbewertungsgrundsätzen
• beschlossene HSK-Maßnahmen
• Kostenaspekte: mindestens Kostenneutralität.
Schwerpunkte des Stellenplanverfahrens 2015 im einzelnen:
1) Ausbau der Kindertagesstätten
Der Ausbau "U 3" im Bereich der Kindertagesstätten wird auch im Jahr 2015 weiter vorangetrieben, um
dem rechtlichen Anspruch auf einen KITA Platz gerecht zu werden. Hierfür sind seit Jahren Stellenmehrbedarfe auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes ( KiBiz ) in die Stellenplanung aufzunehmen. Eine Refinanzierung der notwendig werdenden Personalkosten erfolgt zu einem hohen Anteil über die Kindpauschalen nach KiBiz.
2) Stellenneueinrichtungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik
Aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen werden für die Sachbearbeitung und insbesondere für die
Unterbringung zusätzliche Stellen im Fachbereich 50 - Soziales, Senioren und Wohnen (FB 50) erforderlich. Im Stellenplan 2015 sind auf der Basis der Zuweisungsrate November 2014 vorläufige Stellenmehrbedarfe kalkuliert und wurden in das Stellenplanverfahren aufgenommen. Im Jahr 2015 könnte darüber
hinaus ein weiterer Stellenmehrbedarf sowohl für den FB 50 als auch für die Fachbereiche 32 - Ordnung,
40 - Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst, 51 Jugendhilfe- und Beschäftigungsförderung
sowie 60 - Gebäudemanagement erforderlich werden.
3) Stellenneueinrichtungen für den Fachbereich 60 - Gebäudemanagement
Für den Fachbereich 60 sind im Jahr 2015 insgesamt rd. 24 Stellenneueinrichtungen vorgesehen. Davon
sind einige Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 besetzt und dadurch bereits zum Teil im
Personalkostenbudget berücksichtigt.
Mit der Einrichtung dieser Stellen würde erstmals das im Gutachten zur Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld aus 2007 gefordertem Mindestmaß an Stellen realisiert werden
können.
4) HSK Maßnahmen/ KW-Vermerke
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde ein HSK-Einsparpotenzial auf der Basis sog.
planbarer Abgänge (= altersbedingte Fluktuation) prognostiziert und bei der Personalkostenkalkulation in
Abzug gebracht.
Unabhängig davon wird - soweit die künftige Entwicklung von Aufgaben einen Abbau von Stellen zulässt dieser konsequent vorangetrieben. Für den Stellenplan 2015 konnten rd. 16 Stellen mit „KW- Vermerk“
(künftig wegfallend) zusätzlich ausgewiesen werden. Gut 25 Stellen (vollzeitverrechnet) können zum Stellenplan 2015 eingespart werden.
Finanzierung:
Begründung
Seite 3
Die im Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am 21.01.2015 eingebrachte Vorlage
908/15 zur Stellenplanberatung 2015 weist einen Bedarf von 3,1 Mio Euro aus.
Der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.06.2015 eingebrachte Nachtrag
zur Stellenplanberatung 2015 – Vorlage 1458/15 – weist einen zusätzlichen Bedarf von 1,3 Mio Euro aus.
Der somit insgesamte Bedarf der Stellenplanung 2015 in Höhe von 4,4 Mio Euro ist im Haushaltsplan abgebildet.