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Verwaltungsvorlage (Stellenplan und Stellenübersichten für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:56
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.05.2015 Nr. 1507 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - III/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.06.2015 Betreff Stellenplan und Stellenübersichten für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt auf Basis der Vorberatungen die Umsetzung des Stellenplanes und der Stellenübersichten für das Haushaltsjahr 2015 zur Chronologie: • Einbringung in den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) am 21.01.2015, Vorlage Nr. 908/15 mit Anlagen • Einbringung und Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 02.06.2015, Vorlagen Nr. 908/15 und 1458/15 mit Anlagen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1507 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 4.400.000,00 EUR Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 4.400.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 4.400.000,00 EUR Bemerkungen siehe Begründung Begründung Seite 2 Der Stellenplan ist gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Anlage zum Haushaltsplan. Er weist die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen der Stadt Krefeld aus. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der GemHVO ist die Stellenplanung regelmäßig anzupassen. In diese Stellenplanung fließen u. a. folgende Aspekte ein: • Umsetzung / Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben, • Änderungen in der Aufgabenstellung - Aufgabenkritik • Überprüfungsergebnisse aus Geschäftsprozessoptimierungen - Aufgabenkritik • Stellenbemessungsindikatoren - interkommunaler Vergleich / gesetzlicher Art • Überprüfungen anhand einschlägiger Tarifverträge • Überprüfungen anhand von Stellenbewertungsgrundsätzen • beschlossene HSK-Maßnahmen • Kostenaspekte: mindestens Kostenneutralität. Schwerpunkte des Stellenplanverfahrens 2015 im einzelnen: 1) Ausbau der Kindertagesstätten Der Ausbau "U 3" im Bereich der Kindertagesstätten wird auch im Jahr 2015 weiter vorangetrieben, um dem rechtlichen Anspruch auf einen KITA Platz gerecht zu werden. Hierfür sind seit Jahren Stellenmehrbedarfe auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes ( KiBiz ) in die Stellenplanung aufzunehmen. Eine Refinanzierung der notwendig werdenden Personalkosten erfolgt zu einem hohen Anteil über die Kindpauschalen nach KiBiz. 2) Stellenneueinrichtungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik Aufgrund der steigenden Asylbewerberzahlen werden für die Sachbearbeitung und insbesondere für die Unterbringung zusätzliche Stellen im Fachbereich 50 - Soziales, Senioren und Wohnen (FB 50) erforderlich. Im Stellenplan 2015 sind auf der Basis der Zuweisungsrate November 2014 vorläufige Stellenmehrbedarfe kalkuliert und wurden in das Stellenplanverfahren aufgenommen. Im Jahr 2015 könnte darüber hinaus ein weiterer Stellenmehrbedarf sowohl für den FB 50 als auch für die Fachbereiche 32 - Ordnung, 40 - Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst, 51 Jugendhilfe- und Beschäftigungsförderung sowie 60 - Gebäudemanagement erforderlich werden. 3) Stellenneueinrichtungen für den Fachbereich 60 - Gebäudemanagement Für den Fachbereich 60 sind im Jahr 2015 insgesamt rd. 24 Stellenneueinrichtungen vorgesehen. Davon sind einige Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 besetzt und dadurch bereits zum Teil im Personalkostenbudget berücksichtigt. Mit der Einrichtung dieser Stellen würde erstmals das im Gutachten zur Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld aus 2007 gefordertem Mindestmaß an Stellen realisiert werden können. 4) HSK Maßnahmen/ KW-Vermerke Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde ein HSK-Einsparpotenzial auf der Basis sog. planbarer Abgänge (= altersbedingte Fluktuation) prognostiziert und bei der Personalkostenkalkulation in Abzug gebracht. Unabhängig davon wird - soweit die künftige Entwicklung von Aufgaben einen Abbau von Stellen zulässt dieser konsequent vorangetrieben. Für den Stellenplan 2015 konnten rd. 16 Stellen mit „KW- Vermerk“ (künftig wegfallend) zusätzlich ausgewiesen werden. Gut 25 Stellen (vollzeitverrechnet) können zum Stellenplan 2015 eingespart werden. Finanzierung: Begründung Seite 3 Die im Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am 21.01.2015 eingebrachte Vorlage 908/15 zur Stellenplanberatung 2015 weist einen Bedarf von 3,1 Mio Euro aus. Der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.06.2015 eingebrachte Nachtrag zur Stellenplanberatung 2015 – Vorlage 1458/15 – weist einen zusätzlichen Bedarf von 1,3 Mio Euro aus. Der somit insgesamte Bedarf der Stellenplanung 2015 in Höhe von 4,4 Mio Euro ist im Haushaltsplan abgebildet.