Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 2552/16
Seite 1
Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Hüls für den Bereich zwischen Fette Henn, Kretenbäskesweg,
Hinter der Papenburg, Klever Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der Papenburg –
Plangebiet
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 64.600 m² und ist überwiegend geprägt von einer
lockeren ein- bis zweigeschossigen Bebauung. Entlang der Klever Straße befindet sich eine nahezu geschlossene Straßenrandbebauung. Der Innenbereich wird überwiegend extensiv gartenbaulich genutzt und weist im größeren Umfang Baum- und Gehölzbestand vor. Der nordöstliche Bereich zeichnet sich durch vor allem seine Grundwassernähe und vorhandenen Gräben aus. Auf
dem städtischen Grundstück am Kretenbäskesweg befindet sich ein Biotop.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Anlass und Ziele der Planung
Die Bezirksvertretung Hüls hat in ihrer Sitzung am 02.02.2016 beschlossen, dem Rat der Stadt
Krefeld das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der
Papenburg – zu empfehlen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ökologisch orientierte Wohnbebauung im Sinne einer behutsamen Innenentwicklung unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu schaffen.
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Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und freistehenden
Mehrfamilienhäusern, maximal zweigeschossig zzgl. Staffelgeschoss
Besondere Berücksichtigung des Bodenschutzes durch flächensparende Bauweise und
Begrenzung der Bodenversiegelung
Großzügige Grün- und Freiflächenplanung für öffentliche und private Flächen unter Einbeziehung der vorhandenen Gräben
Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung inkl. Regenwassernutzung, Rückhaltung und ggf.
Versickerung oder Einleitung / Integration eines Wasserlaufes
Erhalt der schutzwürdigen Flora und Fauna (u.a. Schilffläche) und konzeptionell Einbindung in der Grün- und Freiflächenplanung
Besondere Berücksichtigung des lokalen Klimaschutzes (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Bepflanzungskonzept für öffentliche und private Flächen)
Begrenzung der Verkehrsflächen auf das notwendige Minimum und Reduzierung der Versiegelung durch Stellplätze (ggf. Halbtiefgaragen für Mehrfamilienhäuser)
Besondere Berücksichtigung von Energieeffizienz und Klimagerechtigkeit bei der Bauleitplanung durch ein Energiekonzept (Reduzierung des Wärembedarfs von Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. Erdwärme, ggf. Nahwärmeinseln)
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches mit Ausnahme einer Grünfläche „Biotop“ im Nordosten als Wohnbaufläche dar.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen
Bebauungspläne.
Der Bebauungsplan liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 521/14). Da mit dem Einleitenden Beschluss
zum Bebauungsplan Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der Papenburg – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste
eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 3 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr.
550 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf
Rang 40 zu platzieren und die bisher auf Rang 40 und nachfolgend gesetzten Planverfahren um
einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Begründung zur Vorlage 2552/16
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14
BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 550 – Fette Henn / Hinter der Papenburg beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 550
– Fette Henn / Hinter der Papenburg –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes