Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Nr. 3
Vorlage Nr. 5053/18
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich
südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle
Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße
Stadtbezirk: Krefeld-Fischeln
Begründung (Teil A)
nach § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
gemäß Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
in der derzeit gültigen Fassung
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
I.
Änderungsbereich
II. Planungsrechtliche Situation
Inhalt
3
5
1.
Regionalplanung
5
2.
Wirksamer Flächennutzungsplan
10
3.
Landschaftsplan
10
4.
Bebauungspläne
12
5.
Fachplanungen
12
III. Bestandsbeschreibung
13
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
14
V. Erörterung alternativer Lösungswege
17
1.
Variante A: Beibehaltung des Status quo / Umstrukturierungen
auf der bisherigen Betriebsfläche
17
2.
Variante B: Verlagerung des Betriebsstandortes
17
3.
Variante C: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes bei
Beschränkung der betrieblichen Entwicklung auf das im aktuellen
Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet
„Frachtpostzentrum“
17
Variante D: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes unter
Einbeziehung weiterer Erweiterungsflächen über das im
Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet
„Frachtpostzentrum“ hinaus
18
Fazit
19
4.
5.
VI. Planinhalte
20
1.
Darstellungen des Flächennutzungsplans
20
2.
Kennzeichnung
20
3.
Nachrichtliche Übernahmen
20
4.
4.1
4.2
4.3
Erschließung
Verkehr
Ver- und Entsorgung / Entwässerung
Überörtliche Leitungen
20
20
21
22
5.
Immissionen
22
1
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
Inhalt
6.
Altlasten
22
7.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
22
8.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
23
9.
Waldumwandlung / Ersatzaufforstung
23
10. Artenschutz
24
VII. Flächenbilanz
25
VIII. Umweltbericht
25
2
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
I.
I. Änderungsbereich
Änderungsbereich
Der Änderungsbereich liegt im Süden von Krefeld, unmittelbar an der Grenze zur Stadt Willich. Dort befindet sich das Paketzentrum 47 der Deutschen
Post AG. Es ist im Jahr 1994 in verkehrsgünstiger Lage zur Autobahn A 44
bzw. zur Bundesstraße B 57 im Stadtteil Fischeln errichtet worden. Derzeit
sind rund 400 Mitarbeiter dort beschäftigt.
Abb. 1: Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet (Kartengrundlage © TIM-online
NRW)
Die geplante 1. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die im
nachfolgenden Luftbild gekennzeichneten zwei Teilbereiche.
3
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
I. Änderungsbereich
Abb. 2: Luftbild mit Umgrenzung der beiden Änderungsbereiche
Die im Folgenden als „Änderungsbereich 1“ bezeichnete Teilfläche umfasst die nördlich der Hofflächen des Paketzentrums gelegene und bereits
zum Betriebsgrundstück der Deutschen Post AG gehörende Fläche.
Die im Folgenden als „Änderungsbereich 2“ bezeichnete Teilfläche
schließt im Südosten unmittelbar an das Betriebsgrundstück des Paketzentrums an.
4
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II.
1.
II. Planungsrechtliche Situation
Planungsrechtliche Situation
Regionalplanung
Der rechtskräftige Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) aus dem Jahr 1999, Blatt L4704, stellt für den Bereich des
Paketzentrums einen „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
(GIB)“, ergänzt um den Zusatz „für zweckgebundene Nutzungen“ dar. Dieser wird im Norden von der Anrather Straße, im Westen von der Bundesstraße B 57 sowie im Süden von der Autobahn A 44 begrenzt. Der „Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ wird von den Darstellungen
eines Bereichs für „Grundwasser- und Gewässerschutz“ überlagert, die
großflächig für das gesamte weitere Umfeld des Paketzentrums gelten.
Unmittelbar östlich des Paketzentrums schließen sich „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“, überlagert mit folgenden Freiraumfunktionen
an:
„Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“
„Regionaler Grünzug“
„Grundwasser- und Gewässerschutz“
Abb. 3: Ausschnitt aus dem wirksamen GEP 99 (links) und dem Entwurf zum neuen
Regionalplan Düsseldorf (rechts)
Dabei verläuft im GEP 99 die Abgrenzung zwischen dem „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ und dem „Allgemeinen Freiraumund Agrarbereich“ nicht konform zur tatsächlichen Abgrenzung der derzeitigen Betriebsfläche, sondern durchschneidet sogar den östlichen Gebäudeteil des Paketzentrums. Da das Paketzentrum seit der Errichtung im Jahr
1994 in der heutigen Form Bestand hat, ist davon auszugehen, dass dies
der maßstäblich bedingten Parzellenunschärfe des Regionalplans (Kartenwerk im Maßstab 1 : 50.000) geschuldet war.
Im Zuge der landesplanerischen Anfrage teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass keine landesplanerischen
Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass eine rechtskräftige Änderung der GIB-Darstellung für die Anpassung der Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung nicht erforderlich ist.
5
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II. Planungsrechtliche Situation
Der derzeit noch in Aufstellung befindliche Entwurf zum neuen Regionalplan Düsseldorf (Stand: Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom
14.12.2017) stellt das gesamte Betriebsgrundstück inklusive der Erweiterungsbereiche als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
(GIB)“ dar.
In Bezug auf die beiden Teilbereiche der geplanten Flächennutzungsplanänderung (siehe Kapitel I) ist somit festzuhalten:
Änderungsbereich 1
Der nördlich der bisherigen Betriebsfläche gelegene „Änderungsbereich 1“
liegt vollständig in der derzeitigen GIB-Darstellung.
Hinsichtlich der überlagernden Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ gilt zunächst das „Ziel 2“ des Kapitels 3.10 Wasserwirtschaft des GEP 99, wonach
„die dargestellten Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz vor Nutzungen zu schützen sind, die die Gewässerbeschaffenheit beeinträchtigen können“.
U. a. sollen in den Bereichen für Grundwasser- und Gewässerschutz
„keine über die Siedlungsbereiche bzw. sondierten Standorte für die
zukünftige Siedlungsentwicklung hinausgehenden großflächigen
Versiegelungen erfolgen“
„keine wassergefährdenden Anlagen errichtet werden“.
Ferner heißt es:
„Werden Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz von
Siedlungsbereichen überlagert, ist der wasserwirtschaftliche Vorsorgegrundsatz in der verbindlichen Bauleitplanung umzusetzen.
Planungsmaßnahmen in Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind so zu realisieren, dass das Grundwasser durch
den Einsatz von Dünger und Pflanzenbehandlungsmitteln oder
durch Stickstofffreisetzungen nicht belastet wird.“
Durch die im Gebietsentwicklungsplan bereits vorhandene Überlagerung
des Siedlungsbereiches (hier: GIB) mit dem Bereich für Grundwasser- und
Gewässerschutz wird demgemäß der wasserwirtschaftliche Vorsorgegrundsatz auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verlagert und ist
somit im – parallel zur Flächennutzungsplanänderung erfolgenden – Bebauungsplanaufstellungsverfahren detailliert abzuhandeln.
Bereits an dieser Stelle wird jedoch angemerkt, dass durch die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung zur Erweiterung des bestehenden Son-
6
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II. Planungsrechtliche Situation
dergebietes „Frachtpostzentrum“ keine Konflikte mit dem Grundwasserschutz zu erwarten sind: Die Betriebsform des Paketzentrums sieht wie
bisher keinen offenen Umschlag von Paketen / Stoffen auf den Außenflächen des Betriebes vor. Der An- und Abtransport der Pakete erfolgt durch
unmittelbares Andocken der Fahrzeuge an die Toranlagen des Betriebsgebäudes, in dessen Inneren die Sortierung / der Umschlag der Pakete erfolgt. Beschädigte Sendungen werden einer besonderen Dienststelle zugeführt, wo sie neu verpackt werden. Hierbei werden Sendungen, bei denen
Flüssigkeiten austreten, in besondere Behältnisse aufgenommen. Die Betriebsgebäude werden zudem mittels Gas beheizt, so dass keine Brennstoffe auf dem Grundstück gelagert werden. Auch für Kraftfahrzeuge werden keine Betriebsstoffe (Motoröl, Kraftstoff) auf dem Grundstück gelagert
oder umgefüllt. Um auf den Verkehrs- und Abstellflächen ein Eindringen
von Schadstoffen in das Erdreich zu verhindern, werden auch künftig die
Oberflächen in wasserdichter Form ausgeführt und mit Hochbordanlagen
gegenüber den Grünflächen abgegrenzt. Hierdurch kann zudem im Falle
eines Brandes das Löschwasser vor einem Eindringen in den Grünzonenbereich zurückgehalten und im Grundleitungssystem und dem bestehenden
bzw. umzubauenden Regenrückhaltebecken gesammelt werden. Vor einer
Einleitung in den städtischen Kanal kann das Wasser auf eventuelle Kontaminationen überprüft und ggf. auf besondere Weise entsorgt werden.
Zudem enthält das Regenrückhaltebecken eine Vorrichtung, die schwimmende Verunreinigungen und Leichtflüssigkeiten abscheidet.
Die Einschätzung zur Konfliktfreiheit wird durch die Untersuchungen und
Ausführungen des Umweltberichtes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld bestätigt: Da sich das gesamte Umfeld des Paketzentrums (vorhandene Betriebsfläche und auch vorgesehene Erweiterungsbereiche) in der geplanten Wasserschutzzone „WSZ III A Forstwald“
befindet, wurde die potenzielle Erweiterungsfläche des Paketzentrums
nach Westen (zwischen derzeitiger Betriebsfläche und Bundesstraße B 57)
u. a. daraufhin untersucht, ob eine Änderung der Darstellung von „Fläche
für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Frachtpostzentrum“ Auswirkungen auf die Lage in einer geplanten Wasserschutzzone hat. Dieser Aspekt
wurde dabei als „nicht relevant“ bewertet, da „voraussichtlich keine Auswirkungen“ zu erwarten sind (siehe hierzu auch Kap. 4.2.4 und 4.2.10 des
Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan als Teil B dieser Begründung).
Es ist folglich davon auszugehen, dass dies auch für die aktuellen Erweiterungsbereiche des Sondergebietes „Frachtpostzentrum“ gilt – und somit
auch für den Änderungsbereich 1.
Unter Beachtung der Ziele für den „Grundwasser- und Gewässerschutz“ ist
die Flächennutzungsplanänderung für den Änderungsbereich 1 demnach
unmittelbar aus den Darstellungen des Regionalplanes entwickelbar.
7
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II. Planungsrechtliche Situation
Änderungsbereich 2
Der südöstlich des bisherigen Sondergebietes gelegene Änderungsbereich 2 liegt innerhalb der Darstellung als „Freiraum- und Agrarbereich“.
Da
dies auch für den östlichen Teil des derzeitigen Betriebsgeländes gilt
und mutmaßlich der Parzellenunschärfe des Regionalplans geschuldet
ist (siehe oben) und
zudem die jetzt vorgesehene Erweiterungsfläche des Sondergebietes
„Frachtpostzentrum“ mit einer Größe von nur 0,8 ha weit unterhalb der
üblichen regionalplanerisch darstellungsrelevanten Mindestgröße von
10 ha liegt,
liegt inzwischen die landesplanerische Anpassung (siehe oben, Schreiben
der Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.04.2016) vor, dass eine Übereinstimmung mit den Zielen des Regionalplanes gegeben ist.
In Bezug auf die regionalplanerischen Darstellungen der östlich angrenzenden Bereiche als „Freiraum- und Agrarbereich“ mit den überlagernden
Freiraumfunktionen
„Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“
„Regionaler Grünzug“
„Grundwasser- und Gewässerschutz“
ist Folgendes anzumerken:
Der gesamte Bereich des Paketzentrums einschließlich seines näheren
Umfeldes ist durch stark ausgebaute und überwiegend intensiv genutzte
Verkehrswege geprägt und vorbelastet: die Bundesautobahn A 44 im Süden, die Bundestraße B 57 und der Zubringer zur A 44 im Westen, die insbesondere während der Hauptverkehrszeiten stark befahrene Anrather
Straße im Norden sowie die L 362 (Hückelsmaystraße) im Osten. Insgesamt führt die Verkehrssituation zu einer relativ isolierten Lage des Paketzentrums einschließlich seines näheren Umfeldes. In Bezug auf eine Vernetzung von Biotopstrukturen stellt insbesondere die A 44 vor allem für
viele Tierarten ein unüberwindliches Hindernis dar.
Aufgrund der Vorbelastungen durch die umgebenden Verkehrstrassen, der
Nähe zu großflächig versiegelten bzw. bebauten gewerblich-industriellen
Flächen (des Paketzentrums selbst sowie der nahe gelegenen östlichen
Gewerbeflächen) sowie der überwiegend intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung der angrenzenden Freiflächen ist auch der Erholungs- und Erlebniswert der Landschaft im Bereich des Paketzentrums als eher gering einzuschätzen.
Bedingt durch den vergleichsweise kleinflächigen Umfang der vorgesehenen Erweiterung nach Osten, die sich in ihrer Flächengröße von nur 0,8 ha
bei einer Tiefe von ca. 50 m auf das betrieblich unbedingt notwendige Maß
8
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II. Planungsrechtliche Situation
begrenzt, ist von einer allenfalls geringen zusätzlichen Beeinträchtigung
der bestehenden Freiraumqualitäten und -strukturen auszugehen.
Durch die Erweiterung wird nur eine vergleichsweise kleine Parzelle der
bestehenden landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des näheren
Umfeldes in Anspruch genommen. Die Nutzungsfähigkeit der verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen bleibt erhalten.
Hinsichtlich gehölzgeprägter Lebensräume bleiben ebenfalls die grundlegend vernetzungsrelevanten Biotopstrukturen erhalten bzw. werden nach
den Erweiterungsmaßnahmen wieder hergestellt. Anzuführen ist der umlaufende Gehölzstreifen auf dem Gelände des Paketzentrums, der eine
südliche Verbindung zum Straßenbegleitgrün der A 44 in Form eines Feldgehölzes aufweist. Die Randeingrünung wird im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplan) durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt. Die östlich des Paketzentrums, entlang der Hückelsmaystraße
(L 362) bis zur Unterführung der A 44 verlaufende Baumreihe bzw. der Gehölzstreifen bleibt von der Erweiterung unberührt.
Da das Sondergebiet nicht nach Süden erweitert wird, bleibt zudem eine
Freiraumachse in Ost-West-Richtung erhalten, die eine Verbindung zwischen den Durchlässen bzw. Querungsmöglichkeiten der A 44 bildet.
Somit verbleiben sowohl offene landwirtschaftliche Nutzflächen als auch
Gehölzflächen, die als Trittstein- bzw. Vernetzungselemente fungieren
können und sowohl von mobileren Tierarten wie z. B. größeren Säugetieren, Fledermäusen und Vögeln als auch von kleineren Tierarten (Insekten,
Kleinsäuger), als Versteckplätze und Nahrungshabitate genutzt werden
können. Anzumerken ist, dass durch den Erwerb einer fast 7 ha großen
Ausgleichsfläche unmittelbar nördlich der Anrather Straße durch die Deutsche Post eine Aufwertung (Aufforstung) dieser Fläche möglich wird, die zu
einer Qualitätsverbesserung der Nord-Süd-Vernetzung beitragen wird.
Die Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft werden aufgrund der oben beschriebenen Vorbelastungen als gering eingeschätzt.
Hinzu kommt, dass die nächstgelegenen, ca. 500 m nordwestlich vom Paketzentrum entfernten Siedlungsbereiche als potenzielle „Einzugsgebiete“
selbst unmittelbar an den Forstwald angrenzen und damit über einen weitaus attraktiveren Naherholungsbereich verfügen.
Hinsichtlich der überlagernden Freiraumfunktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“ wird auf die obigen Ausführungen zum Änderungsbereich 1
verwiesen, die für den Änderungsbereich 2 gleichermaßen gelten. Eine
Grundwassergefährdung durch die Erweiterung des Sondergebietes in diesem Bereich findet damit nicht statt.
9
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
2.
II. Planungsrechtliche Situation
Wirksamer Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld aus dem Jahr 2015
stellt den derzeit gewerblich genutzten Teil des Betriebsgeländes sowie eine potenzielle Erweiterungsfläche im Südwesten als „Sondergebiet“ mit
der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dar. Unmittelbar nördlich der Hofflächen des Paketzentrums ist ein Teil des Betriebsgeländes als „Fläche für Wald“ gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Die östlich und südlich des Paketzentrums gelegenen Bereiche sind überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB dargestellt. Nördlich und westlich
grenzen zudem die als „Verkehrswichtige Straßen“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3
BauGB dargestellten Straßenzüge der Anrather Straße (mit Darstellung einer „Anbaufreien Zone“) bzw. des Autobahnzubringers an das Paketzentrum an. Im Süden sind zudem zwei Gasleitungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4
BauGB nachrichtlich übernommen. Außerdem verläuft südlich des Sondergebietes „Frachtpostzentrum“ die Grenze eines Landschaftsschutzgebietes, in dessen Geltungsbereich sich das Paketzentrum befindet (siehe
hierzu auch Kapitel 5.2).
Abb. 4: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld
3.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld (1992, Stand: Juli 2017). Wie in Abbildung 5 ersichtlich, befindet
sich das Plangebiet in einem nach § 21 Landschaftsgesetz NRW (LG NW)
festgesetzten Landschaftsschutzgebiet. Dabei handelt es sich um das
Landschaftsschutzgebiet 2.2.7 Oberbenrad / Forstwald, dessen Schutzausweisung unter anderem der Erhaltung der abwechslungsreich geglie-
10
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II. Planungsrechtliche Situation
derten Landschaft mit größeren Waldflächen, Allen und Einzelbäumen, der
Erhaltung des Naherholungsgebietes Forstwald und der Sicherung des
Frischluftdurchzugsraumes für das Stadtklima dient.
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Krefeld
In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes sind
sowohl das derzeitige Sondergebiet „Frachtpostzentrum“ als auch die beiden Änderungsbereiche Bestandteil der großflächigen Zielbereiche 1.2:
„Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen“. In
diesen Bereichen sollen unter anderem der derzeit vorhandene Grünanteil
und die Gehölzbestände erhalten, gepflegt und ggf. erhöht werden sowie
flächenintensive Eingriffe (Überformung der Landschaft) vermieden werden. Insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen soll
eine Anreicherung durch Anpflanzungen von bodenständigen Gehölzen
oder die Anlage von Biotopen erfolgen.
Gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW treten „bei der Aufstellung, Änderung
und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines
Landschaftsplans […] widersprechende Darstellungen und Festsetzungen
des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen
hat.“
Grundsätzlich gewährleisten die Vorgaben des Baugesetzbuches, dass im
Rahmen der Bauleitplanung eine umfassende Berücksichtigung, Abarbeitung und Abwägung aller Belange des Umweltschutzes, einschließlich des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, erfolgt. Dies geschieht u. a. im
Rahmen der vorzunehmenden Umweltprüfung im Zuge der Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung und der Erarbeitung
der landschaftspflegerischen Begleitplanung bzw. Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung. Zudem ist anzumerken, dass mit der Darstellung des bestehenden
11
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
II. Planungsrechtliche Situation
Sondergebietes „Frachtpostzentrum“ im seit 2015 rechtswirksamen Flächennutzungsplan bereits die Voraussetzungen für eine Bereinigung der
derzeit unzulänglichen Situation eines im Landschaftsschutzgebiet gelegenen großflächigen Betriebsstandortes ohne Planungsrecht geschaffen
wurden.
4.
Bebauungspläne
Im Änderungsbereich bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne.
5.
Fachplanungen
Wie bereits unter Kapitel „Regionalplanung“ ausgeführt, liegt das Plangebiet in der geplanten Wasserschutzzone „WSZ III A Forstwald“. Folglich
sind die Schutzbestimmungen des § 48 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
zu beachten, der Bestimmungen zur Reinhaltung des Grundwassers beinhaltet.
12
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
III.
III. Bestandsbeschreibung
Bestandsbeschreibung
Den Ausführungen in Kapitel I entsprechend, umfasst die geplante
1. Änderung des Flächennutzungsplanes die im nachfolgenden Luftbild
gekennzeichneten zwei Teilbereiche mit einer Gesamtgröße von 3,25 ha.
Abb. 6: Luftbild mit Umgrenzung der beiden Änderungsbereiche
Die „Änderungsbereich 1“ bezeichnete Teilfläche umfasst die nördlich der
Hofflächen des Paketzentrums gelegene und bereits zum Betriebsgrundstück der Deutschen Post AG gehörende Fläche mit einer Größe von
2,45 ha. Die Fläche ist größtenteils gehölzbestanden. Im östlichen Teil befinden sich ein Erschließungsweg sowie ein Regenrückhaltebecken. Begrenzt wird die Fläche im Norden durch die Anrather Straße, im Westen
durch die bestehende Zu- und Ausfahrt des Paketzentrums und im Osten
durch eine landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche.
Die als „Änderungsbereich 2“ bezeichnete Teilfläche schließt im Südosten
unmittelbar an das Betriebsgrundstück des Paketzentrums an. Die knapp
0,8 ha große Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Diese Fläche
ist nach Norden, Osten und Süden hin in weitere landwirtschaftliche Flächen eingebettet, die sich bis zu den angrenzenden Verkehrstraßen erstrecken.
13
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
IV.
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
Anlass der Planung und Entwicklungsziele
In den letzten Jahren erfahren die Paketzentren der Deutschen Post insbesondere durch die Entwicklung des Online-Handels eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens. Das Paketzentrum Krefeld als einer der
umsatzstärksten Standorte im gesamten Bundesgebiet ist hiervon in besonderem Maße betroffen. So stieg die Sendungsmenge von 2009 bis
2014 um ca. 61 % an. Hinzu kommt, dass von Geschäfts- wie Privatkunden
zunehmend eine Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet wird, dass die eingelieferten Paketsendungen taggleich bearbeitet
werden. Eine nicht taggleiche Bearbeitung stellt inzwischen für Geschäftskunden einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil dar. Aus diesem
Grund sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums bereits
seit einigen Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten
deutlich überschritten.
Trotz zwischenzeitlich realisierter Ertüchtigung der Fördertechnik auf eine
maximale Sortierkapazität von 32.000 Paketen pro Stunde beeinträchtigen
das Fehlen ausreichend leistungsfähiger Verkehrs- und Rangierfläche sowie von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen die Betriebsabläufe
und damit die Abfertigungskapazitäten so stark, dass lokale und regionale
Kunden nicht mehr bedarfsgerecht bedient werden können. Davon betroffen sind insbesondere Logistik-Betriebe, die sich in jüngster Zeit in den
östlich gelegenen Gewerbegebieten in räumlicher, verkehrsgünstiger Nähe
zum Paketzentrum angesiedelt haben. Diese Gewerbeflächen (z. B. „Gewerbegebiet am Südpark“) wurden u. a. mit dem Vorzug der direkten Nähe
zum Paketzentrum der Deutschen Post vermarktet. Fehlende Kapazitäten
am Paketzentrum gefährden diesen Standortvorteil maßgeblich.
Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Außenanlagen des
Paketzentrums – auch unter Einbeziehung weiterer Flächen – dringend erforderlich.
Der dargestellte Planausschnitt (Abbildung 7) gibt einen Überblick über
den Umfang der insgesamt erforderlichen Maßnahmen.
14
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
Abb. 7: Gesamtlageplan Erschließungsanlagen (Planungsstand: 02.08.2017)
Restriktiv für jegliche Ertüchtigungsabsichten des Paketzentrums wirkt sich
aus, dass für den Standort kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.
Der Anfang der 1990er Jahre in Aufstellung befindliche Bebauungsplan ist
nach der Offenlage nicht zur Rechtskraft geführt worden. Die Genehmigung
des Paketzentrums wurde im Zustimmungsverfahren gemäß § 75 BauO NW
in Verbindung mit § 33 BauGB erteilt, das Paketzentrum befindet sich somit planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Außerdem
liegt es in einem Landschaftsschutzgebiet. Zur „Bereinigung“ der planungsrechtlichen Situation und zur Ermöglichung der dringend erforderlichen betrieblichen Entwicklungen erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (rechtswirksam seit dem 23.10.2015) hat die Stadt Krefeld bereits mit der Darstellung
der derzeit gewerblich genutzten Betriebsflächen des Paketzentrums und
eines westlich angrenzenden Erweiterungsbereiches als Sondergebiet
„Frachtpostzentrum“ (anstatt wie bisher: „Fläche für die Landwirtschaft“)
die Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht ermöglicht und damit
den politischen Willen dokumentiert, den Standort langfristig im Stadtteil
Fischeln zu sichern. Auch auf regionaler Ebene gilt dies entsprechend: Sowohl im bestehenden als auch im künftigen Regionalplan ist das Paketzentrum als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“
dargestellt.
Die aktuell notwendigen Erweiterungsmaßnahmen gehen jedoch teilweise
über die Darstellungen des Sondergebietes „Frachtpostzentrum“ im neuen
Flächennutzungsplan hinaus. Obwohl die Post bereits seit dem Jahr 2013
bezüglich der planungsrechtlichen Realisierung des Vorhabens mit der
Stadtverwaltung in Kontakt steht, konnte der sich aktuell ergebende Ände15
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
rungsbedarf aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstands der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung nicht mehr in dessen Entwurf berücksichtigt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Paketzentrum Krefeld ergibt
sich daher das Erfordernis, diese im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 804 „Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße“ aufgestellt.
Der einleitende Beschluss zum Bebauungsplanverfahren durch den Rat der
Stadt Krefeld ist am 02.06.2016 gefasst worden.
16
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
V.
V. Erörterung alternativer Lösungswege
Erörterung alternativer Lösungswege
Die im Rahmen der Bauleitplanung vorzunehmende Betrachtung verschiedener Varianten zur Ertüchtigung des Standortes kommt zu nachfolgendem
Ergebnis:
1.
Variante A: Beibehaltung des Status quo / Umstrukturierungen auf
der bisherigen Betriebsfläche
Aufgrund des bestehenden Handlungsdrucks der Aus- und Umbaumaßnahmen sind bereits alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft worden,
diese auf dem derzeit nutzbaren Betriebsgelände und damit ohne die Abwicklung planungsrechtlicher Verfahren realisieren zu können. Die Lage
des Paketzentrums im Außenbereich und in einem Landschaftsschutzgebiet macht die notwendige umfassende Ertüchtigung des Standortes genehmigungsrechtlich unmöglich.
2.
Variante B: Verlagerung des Betriebsstandortes
Eine Verlagerung des Paketzentrums scheidet zum einen aus betriebswirtschaftlichen Gründen aus.
Hinzu kommt, dass der bestehende Standort eine hohe Lagegunst aufweist: Die Lage des Paketzentrums in unmittelbarer Nähe zur Autobahn
sowie zu den vorhandenen gewerblichen Großkunden in den östlich benachbarten Gewerbegebieten ist nicht nur besonders verkehrsgünstig,
sondern trägt auch dazu bei, Verkehrsbelastungen innerhalb des Stadtgebietes gering zu halten. Eine Aufgabe dieses Standortes wäre aus diesem Grund auch aus Sicht der Stadtentwicklung nicht zu befürworten.
Auch vor dem Hintergrund eines ressourcenschonenden Umgangs mit Flächen ist eine Verlagerung des Paketzentrums, einhergehend mit dem
Brachfallen des derzeitigen Betriebsstandortes und erheblicher Flächenneuinanspruchnahme andernorts nicht in Erwägung zu ziehen.
3.
Variante C: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes bei Beschränkung der betrieblichen Entwicklung auf das im aktuellen
Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet „Frachtpostzentrum“
Das im aktuellen Flächennutzungsplan erstmalig dargestellte Sondergebiet
„Frachtpostzentrum“ ermöglicht – durch die Einbeziehung einer Erweiterungsfläche nach Westen zur Bundesstraße B 57 hin – bereits einen Entwicklungsspielraum für das Paketzentrum, der deutlich über die derzeit
nutzbare Betriebsfläche hinaus geht.
Aufgrund des Umfangs der vorgesehenen Maßnahmen (vgl. Abbildung 7)
sowie der erforderlichen räumlichen Zuordnung verschiedener Funktions17
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
V. Erörterung alternativer Lösungswege
bereiche zu den bestehenden Betriebsanlagen und des damit einhergehenden Flächenbedarfs an der Ost- und Nordseite des Paketzentrums (siehe hierzu auch die Ausführungen bei Variante D), ist dieser Entwicklungsspielraum jedoch noch nicht ausreichend für die erforderliche Ertüchtigung
des Standortes.
4.
Variante D: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes unter
Einbeziehung weiterer Erweiterungsflächen über das im Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet „Frachtpostzentrum“ hinaus
Die erforderliche Vergrößerung der nutzbaren Betriebsfläche über das im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet hinaus,
schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Ertüchtigung des
Standortes.
Eine grundlegende Betrachtung potenzieller Erweiterungsflächen führt zu
folgendem Ergebnis:
Erweiterung nach Norden:
Ein im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“
dargestellter, rund 2,45 ha umfassender Bereich zwischen den derzeitigen Hofflächen des Paketzentrums und der Anrather Straße ist bereits
Bestandteil des Betriebsgrundstücks und befindet sich somit im Eigentum der Deutschen Post. Seine unmittelbare räumliche Zuordnung zur
bestehenden gewerblichen Betriebsfläche, die unter anderem die Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis mit Verbindung zum Paketzentrum über eine Förderbrücke ermöglicht, macht ihn zu einer geeigneten und auch erforderlichen Erweiterungsfläche. Zudem liegt die Fläche unmittelbar an der Anrather Straße, worüber die Erschließung des
Paketzentrums erfolgt.
Andere Erweiterungsmöglichkeiten nach Norden ergeben sich nicht: Im
Nordosten des Betriebsgrundstücks liegt eine private Hofstelle. Eine
Erweiterung über die Anrather Straße hinaus ist weder betrieblich noch
planungsrechtlich in Erwägung zu ziehen.
Erweiterung nach Osten:
Von besonderer Bedeutung für die betriebliche Entwicklung ist die
Möglichkeit einer – zumindest geringfügigen – Erweiterung nach Osten.
Aufgrund des bestehenden Grundstückszuschnitts sind dort derzeit
weder ausreichende Rangiertiefen der Hofflächen gegeben, noch besteht die Möglichkeit, die zwingend erforderlichen Wechselbrücken- /
Containerabstellflächen in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zum
Innenhofbereich errichten zu können.
18
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
V. Erörterung alternativer Lösungswege
Einzig verfügbare Erweiterungsfläche nach Osten ist ein rund 0,8 ha
großer Teilbereich des Flurstücks Gemarkung Fischeln, Flur 28, Nr. 22
der derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan
als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Darüber hinaus gehende Erweiterungen nach Osten wären mit den Zielen des Regionalplans nicht vereinbar, der auch im aktuellen Entwurf 2017 dort einen
Regionalen Grünzug vorgibt.
Erweiterung nach Süden:
Eine ursprünglich gewünschte geringfügige Ausdehnung des derzeitigen Betriebsgrundstücks nach Süden ist aufgrund der dort verlaufenden Ferngasleitungen nicht möglich. Grundsätzlich ist anzumerken,
dass eine großflächigere Erweiterung nach Süden aufgrund der erforderlichen räumlichen Zuordnung der Wechselbrückenabstellflächen zu
den jeweiligen Toranlagen an den unterschiedlichen Gebäudeseiten
ohnehin keine Funktionen übernehmen könnte, die der Gebäudeostund -nordseite zugeordnet sind.
Erweiterung nach Westen:
Die Abgrenzung des Sondergebietes bis zur Bundesstraße B 57 ermöglicht nach Westen hin ausreichende Entwicklungsspielräume. Eine Erweiterung über die Bundesstraße hinaus ist weder betrieblich noch
planungsrechtlich in Erwägung zu ziehen bzw. könnte auch keine Funktionen übernehmen, die den übrigen Gebäudeseiten zugeordnet sind.
5.
Fazit
Da das derzeit genehmigungsrechtlich nutzbare Betriebsgelände keine
Flächenreserven bietet und eine Verlagerung des gesamten Paketzentrums
oder einzelner Anlagenbestandteile auszuschließen ist, stellt die räumliche Vergrößerung des Betriebes die einzig verbleibende Möglichkeit dar,
die betrieblichen Abläufe auch zukünftig wirtschaftlich und kundengerecht
am vorhandenen Standort fortführen zu können.
Da die im neuen Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind, ist eine Erweiterung des Sondergebietes
„Frachtpostzentrum“ um die zwei genannten Änderungsbereiche im Norden und Osten zielführend.
19
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VI.
Planinhalte
1.
Darstellungen des Flächennutzungsplans
VI. Planinhalte
Beide Änderungsbereiche werden als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 4
BauNVO dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen am Paketzentrum zu schaffen.
Dadurch wird das bislang dargestellte Sondergebiet von ca. 15 ha um
knapp 3,25 ha auf insgesamt ca. 18,25 ha vergrößert.
Die anbaufreie Zone entlang der Anrather Straße wird als Darstellung aus
dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
Abb. 8: Gegenüberstellung der bisherigen (links) und der geplanten Flächennutzungsplandarstellung (rechts)
2.
Kennzeichnung
Die Änderungsbereiche liegen innerhalb der Erdbebenzone 1, welche die
Gemarkungen Benrad und Fischeln umfasst. Durch die Kennzeichnung wird
auf das Risiko möglicher Schäden durch Erdbeben hingewiesen. Die Kennzeichnung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
3.
Nachrichtliche Übernahmen
Der Verlauf der Gasleitungen wird nachrichtlich aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen.
4.
Erschließung
4.1
Verkehr
Da es sich bei der Planung um die Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes handelt, ist die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz sichergestellt. Mit der Bundesstraße B 57 und der Autobahn A 44 verfügt das Plangebiet zudem über eine sehr gute Anbindung an
das überörtliche Verkehrsnetz.
20
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VI. Planinhalte
Die Anbauverbots- bzw. Anbaubeschränkungszone der Autobahn A 44
bzw. des westlich des Sondergebietes verlaufenden Autobahnzubringers
werden im parallelen Bebauungsplanverfahren durch deren nachrichtliche
Darstellung und entsprechende Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche berücksichtigt.
Durch konkrete Festsetzung bzw. Beschränkung der Zu- und Ausfahrtsbereiche zur Anrather Straße im Bebauungsplan wird die Darstellung des Flächennutzungsplans einer „Anbaufreie Zone“ entlang der Anrather Straße
aufgegriffen. Diese bezieht sich nicht auf hochbauliche Anlagen, sondern
hat zum Ziel, dass so wenig private Zufahrten wie möglich zur Anrather
Straße zugelassen werden. Grund dafür ist, dass die Anrather Straße als
Gemeindestraße Bestandteil des Vorbehaltsstraßennetzes ist, welches
leistungsfähig erhalten werden soll.
Die verkehrliche Verträglichkeit der durch die Bauleitplanung ermöglichten
Um- und Ausbaumaßnahmen am Paketzentrum wird im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung durch die IGS, Ingenieurgesellschaft Stolz mbH,
Neuss, fachgutachterlich nachgewiesen. Das Verkehrsgutachten bescheinigt auch, dass eine zweite Ein- und / oder Ausfahrt zu und von der geplanten mechanisierten Zustellbasis nicht zu negativen Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit und Verkehrsabwicklung der Anrather Straße führt und
sich zudem positiv auf die Verkehrsabläufe und -sicherheit auf dem Betriebsgelände auswirkt.
Weitere Vorgaben zur inneren Erschließung des Sondergebietes sind nicht
erforderlich.
4.2
Ver- und Entsorgung / Entwässerung
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Strom, Telekommunikation und
Wasser ist über das vorhandene und gut ausgebaute Netz gewährleistet.
Die Ableitung des im Plangebiet anfallenden Schmutzwassers erfolgt unverändert durch das bestehende Trennsystem in der Anrather Straße. Die
bisherige Schmutzwasserhebeanlage auf einem städtischen Grundstück
im nördlichen Grundstücksbereich bleibt erhalten.
Die Niederschlagswasserbeseitigung der Hofflächen soll wie bisher über
ein Regenrückhaltebecken mit Kläreinrichtung (offenes Betonbauwerk) im
nördlichen Grundstücksbereich mit Anschluss an den öffentlichen Regenwassersammler in der Anrather Straße erfolgen. Im Zuge weiterer Ausbauplanung werden ggf. Änderungen der Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen erforderlich. Die Dachflächenwässer des Paketzentrums versickern
wie im Bestand gegeben auch zukünftig über ein Versickerungsbecken im
südwestlichen Grundstücksbereich. Sofern die konkreten Planungen für
den Bereich der mechanisierten Zustellbasis und die Baugrundverhältnis21
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VI. Planinhalte
se es zulassen (wobei die zum Zeitpunkt der Planaufstellung vorliegende
Planung eine baulich intensive Ausnutzbarkeit des Areals für die mechanisierte Zustellbasis vorsieht), ist angestrebt, im nordöstlichen Grundstücksbereich eine zusätzliche Versickerungsanlage für die Dachflächenwässer der geplanten mechanisierten Zustellbasis zu schaffen. Andernfalls
müssten diese Wässer wie die Niederschlagswässer der sonstigen Hofflächenerweiterungen über das neu zu konzipierende Regenrückhaltebecken
mit Regenkläreinrichtung mit Anschluss an den öffentlichen Regenwassersammler in der Anrather Straße entwässert werden.
4.3
Überörtliche Leitungen
Im parallel aufgestellten Bebauungsplan werden die beiden im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Ferngasleitungen ebenfalls nachrichtlich dargestellt und mit zugehörigem Schutzstreifen als „Leitungsrecht“ festgesetzt. Das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht wird
zudem erweitert um den Schutzstreifen der geplanten, bereits raumgeordneten Ferngasleitung Nr. 98 ZEELINK.
5.
Immissionen
Zur Sicherstellung der immissionsrechtlichen Verträglichkeit der Bauleitplanung wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes durch
die TÜV Rheinland Energy GmbH, Köln, eine Geräuschimmissionsprognose
erarbeitet. Dadurch wird der Nachweis erbracht, dass unter Berücksichtigung der Errichtung von Lärmschutzwänden als lärmmindernde Maßnahme
im Bereich der westlichen und östlichen Sondergebietsgrenze ein Betrieb
des Paketzentrums in der erforderlichen Nutzungsintensität einschließlich
der nächtlichen Nutzung immissionsrechtlich verträglich abgewickelt werden kann. Die Lärmschutzwände werden in ihrer Lage und Höhe im Bebauungsplan festgesetzt.
6.
Altlasten
Gemäß digitaler Bodenbelastungskarte der Stadt Krefeld liegen keine Hinweise auf Bodenbelastungen im Plangebiet vor. Das Vorkommen von Altlasten ist auch aufgrund der bisherigen Nutzung in den Änderungsbereichen nicht zu erwarten. Ein Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden
verdächtiger Spuren, die auf eine feste, flüssige oder gasförmige Kontamination des Bodens hinweisen könnten, wird vorsorglich in die Planzeichnung zum parallel aufzustellenden Bebauungsplan aufgenommen.
7.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Innerhalb der Änderungsbereiche und der Umgebung befinden sich keine
denkmalgeschützten Gebäude oder Hinweise auf Bodendenkmäler. Ein
Hinweis zur Vorgehensweise beim Auffinden eines möglicherweise ge-
22
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VI. Planinhalte
schützten Objektes wird vorsorglich in den parallel aufzustellenden Bebauungsplan integriert.
8.
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Die Erweiterung des Sondergebietes stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Prinzipien Vermeidung und Ausgleich des zu erwartenden
Eingriffs sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte Bilanzierung der ökologischen Wertigkeiten im Bestand und im Planungszustand vorgenommen. Aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan des
Fachbüros ökoplan. Bredemann und Fehrmann, Essen, wird deutlich, dass
der erforderliche Ausgleichsbedarf fast vollständig durch Aufforstung der
ca. 7 ha umfassenden Ausgleichsfläche Flurstück Gemarkung Fischeln,
Flur 28, Nr. 6 realisiert werden kann. Außerdem wird die südöstliche, nicht
für betriebliche Zwecke benötigte, rund 0,26 ha umfassende „Restfläche“
des Grundstücks Gemarkung Fischeln, Flur 28, Nr. 22 als Ausgleichsfläche
im Bebauungsplan festgesetzt.
Die Aufforstung der nördlichen Ausgleichsfläche entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als „Fläche für Wald“.
Die südöstliche Ausgleichsfläche ist im Flächennutzungsplan zwar als Teil
der umgebenden „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Allerdings ist
die vorgesehene Anlage eines Gehölzstreifens bzw. einer Extensivwiese /
Blumenwiese innerhalb von unverändert landwirtschaftlich nutzbaren Flächen einer „Feldrandgestaltung“ durch eine gliedernde Gehölzstruktur
bzw. einer Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen gleichzusetzen und
steht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes somit nicht entgegen.
Zudem wird dadurch den Zielen des Landschaftsplanes für diesen Bereich
entsprochen, wonach insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen eine Anreicherung durch Anpflanzungen von bodenständigen Gehölzen oder die Anlage von Biotopen erfolgen soll.
9.
Waldumwandlung / Ersatzaufforstung
Der gesamte „Änderungsbereich 1“ wird vom Regionalforstamt Niederrhein
als „Wald“ eingestuft. Gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW (LFoG) bedarf
die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Nach Vorgabe der Forstbehörde muss
aufgrund des geringen Waldanteils in der Stadt Krefeld eine Ersatzaufforstung im Verhältnis (Waldinanspruchnahme / Ersatzaufforstung) 1:2 erfolgen. Es wird angemerkt, dass durch die Festlegung der Aufforstung der
7 ha umfassenden, nördlich des Sondergebietes gelegenen Ausgleichsfläche Gemarkung Fischeln, Flur 28, Nr. 6 im Bebauungsplan die Ersatzaufforstungspflichten vollumfänglich erfüllt werden können.
23
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
10.
VI. Planinhalte
Artenschutz
Ein Abgleich der Verträglichkeit der geplanten Nutzung im gesamten Bebauungsplangebiet mit den Vorgaben des Artenschutzes wurde durch das
Fachbüro ökoplan Hemmer, Moers, vorgenommen. Die Artenschutzprüfung
(Stufe 1 – Vorprüfung) kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem geplanten
Vorhaben – unter Beachtung der in Kapitel 4.1 des artenschutzrechtlichen
Fachbeitrags von September 2016 benannten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen – artenschutzrechtliche Verbotstatbestände weitgehend ausgeschlossen werden können.
Sollte mit der Umsetzung der Bauleitplanung eine konkrete bauliche Inanspruchnahme bzw. Verlagerung des südwestlichen Versickerungsbeckens
im Sondergebiet verbunden sein, so ist im Zusammenhang mit der Bauantragslegung durch Untersuchungen zu prüfen, ob ein aktuelles Brutvorkommen der Waldschnepfe besteht. Wenn ein Brutvorkommen nicht sicher
ausgeschlossen werden kann, sind vor der Umsetzung des Vorhabens
(Rückbau des Versickerungsbeckens) geeignete Ausgleichsmaßnahmen
durch Anlage eines Ersatzlebensraums in räumlicher Nähe umzusetzen.
Anzumerken ist, dass durch vorgesehene Einbeziehung der Ausgleichsflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch die öffentliche
Verkehrsfläche der Anrather Straße Bestandteil des Bebauungsplangebietes wird. Da bauleitplanerisch jedoch keine Änderungen vorgesehen sind,
ist eine explizite nachträgliche artenschutzrechtliche Betrachtung nicht erfolgt. Sollten sich wider Erwarten im Rahmen der konkreten Baumaßnahmen dort Eingriffe ergeben, ist der betroffene Bereich, in Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld, ggf. im Rahmen der
Bauantragslegung nachträglich zu untersuchen.
24
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VII.
VII. Flächenbilanz
Flächenbilanz
In der nachfolgenden Tabelle sind nur Flächen aufgeführt, für die mit der
1. Änderung des Flächennutzungsplans Änderungen in den Darstellungen
erfolgen sollen.
bisherige Darstellungen:
zukünftige Darstellungen:
Fläche für Wald
Sondergebiet „Frachtpostzentrum“
2,45
Fläche für die Landwirtschaft
Sondergebiet „Frachtpostzentrum“
0,8
Flächen mit geänderten Darstellungen (Summe)
Flächen
in ha (ca.)
3,25
Tab. 1: Flächenbilanz
VIII. Umweltbericht
Für das Bauleitplanverfahren ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4
BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in
die Begründung aufzunehmen.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird eine Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB erstellt. Dieser Umweltbericht ist als Teil B der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung als separates Dokument erstellt.
Im Rahmen des Umweltberichtes werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB, die sich aufgrund der Flächennutzungsplanänderung ergeben können, prognostiziert und bewertet.
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen kommt zu dem Ergebnis, dass
aufgrund der planungsrechtlich ermöglichten Neuversiegelung von bis zu
ca. 6,5 ha Fläche, abwägungserhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut
Boden resultieren.
Da das derzeitige Betriebsgelände keine Flächenreserven bietet und eine
Verlagerung des gesamten Paketzentrums oder einzelner Anlagenbestandteile keine zielführende Alternative darstellt, ist die räumliche Vergrößerung des Betriebes, einschließlich der Überplanung von landwirtschaftlich
genutzter Fläche und Wald sowie der großflächigen Bodenversiegelung die
einzig verbleibende Möglichkeit, die betrieblichen Abläufe zukünftig wirtschaftlich und kundengerecht am vorhandenen Standort fortführen zu
können.
25
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
VIII. Umweltbericht
Die Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter sind unter Berücksichtigung
der vorgesehenen Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen als
nicht erheblich zu werten.
Diese Begründung wurde erstellt unter Mitwirkung der
INGENIEURGESELLSCHAFT GIERSE - KLAUKE MBH
EMHILDISSTRAßE 16, 59872 MESCHEDE
TEL.: 0291-9913-0; E-MAIL: INFO@IGK-MESCHEDE.DE
BEARBEITUNG: DIPL.-ING. CHRISTINA SONDERMANN / M. SC. SABINE KEßLER
Krefeld, den ___________________
DER OBERBÜRGERMEISTER
In Vertretung
Martin Linne
Beigeordneter
26
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Krefeld
Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Planbegründung (Teil A der
Begründung) und den dazugehörenden Umweltbericht (Teil B der Begründung) der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in seiner Sitzung
am __________________ beschlossen.
Krefeld, den ___________________
DER OBERBÜRGERMEISTER
Frank Meyer
27