Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5053 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
22.03.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
10.04.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
12.04.2018
Rat
12.04.2018
Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle
Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße;
Entscheidung über Stellungnahmen und abschließender Beschluss
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1.
2.
3.
Gemäß § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird über die im Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB abschließend
beschlossen.
Der Begründung nach § 5 Abs. 5 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach 2a BauGB
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 5053/18) wird
zugestimmt.
II. Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln:
Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln nimmt den abschließenden Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5053 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Vorbemerkung:
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und
zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 ist Kraft. Mit diesem
Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem
Bauleitplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im April 2017), kann das
vorliegende Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c
Abs. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
A.
Anlass der Planung
Im Süden von Krefeld, unmittelbar östlich des Autobahnzubringers zur A 44 der Anschlussstelle
Krefeld - Forstwald, befindet sich das Paketzentrum 47 der Deutschen Post AG. Es ist im Jahr
1994 in verkehrsgünstiger Lage im Stadtteil Fischeln errichtet worden.
Die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums sind bereits seit einigen Jahren erreicht
und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Zur Entlastung der Situation
und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
der Außenanlagen des Paketzentrums erforderlich, die jedoch teilweise über die Darstellungen
des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" im Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld hinausgehen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Maßnahmen ergibt
sich daher das Erfordernis, diese im Rahmen der geplanten 1. Änderung des Flächennutzungsplanes herbeizuführen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 804 „Anrather Straße /
Westlich Hückelsmaystraße“ aufgestellt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst zwei kleine Änderungsbereiche, die im Norden und Osten an das heutige Betriebsgelände angrenzen und mit Wald bestanden sind bzw.
landwirtschaftlich genutzt werden.
Entsprechend der im wirksamen Flächennutzungsplan bereits für einen Großteil des Plangebietes getroffenen Darstellung "Sondergebiet Frachtpostzentrum" soll ein Sonstiges Sondergebiet entwickelt werden, das auf die Bedürfnisse eines Logistik- und Postunter-nehmens ausgerichtet ist.
B.
Bisherige Verfahrensschritte
Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
nach § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben
vom 26.04.2016 mit, dass gegen die vorgelegte Flächennutzungsplanänderung keine Bedenken
bestehen.
Begründung
Seite 3
Mit Schreiben vom 02.11.2017 wurde der Planentwurf der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde gemäß § 34 Abs. 5 LPlG vorgelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit
Schreiben vom 21.11.2017 mit, dass gegen die vorgelegte Flächennutzungsplanänderung in der
Fassung der öffentlichen Auslegung vom 06.11.2017 bis 06.12.2017 keine landesplanerischen
Bedenken bestehen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Flächennutzungsplanänderung fand nach Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 25.10.2016 in öffentlicher
Veranstaltung am 06.04.2017 im Rathaus Fischeln statt. Die dabei vorgetragenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt I.) aufgeführt.
Mit Schreiben vom 12.04.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2
(dort unter Punkt II.) aufgeführt.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln wurde zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am 19.09.2017 angehört und hat den Planentwurf zur Kenntnis genommen.
Die Flächennutzungsplanänderung wurde auch der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt, da das Paketzentrum an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvertretung am 12.09.2017.
Stellungnahmen aus den Bezirksvertretungen und der vorgeschlagene Umgang damit sind in
Anlage 2 (dort unter Punkt V.) dieser Vorlage aufgeführt.
Die Anhörung des Naturschutzbeirates erfolgte in seiner 14. Sitzung am 20.09.2017. Der Naturschutzbeirat nahm den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Er
empfahl der unteren Naturschutzbehörde bzw. der Verwaltung entsprechend der Niederschrift
beigefügten Karte mehrere Punkte im Rahmen der Vorhaben zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die Karte, die genannten Punkte und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2
(dort unter Punkt VI.) dieser Vorlage aufgeführt.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch den Rat in seiner Sitzung
am 19.09.2017 zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung bestimmt. Diese erfolgte in der Zeit
vom 06.11.2017 bis einschließlich zum 06.12.2017 im im Fachbereich Stadtplanung. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung aus der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sind in
Anlage 2 (dort unter Punkt III.) aufgeführt.
Parallel zur öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 2 BauGB über die Offenlage informiert und um Stellungnahme zum Planentwurf gebeten.
Zeitgleich dazu wurde die Planung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt IV.) aufgeführt.
C.
Verfahrensabschluss
Zum abschließenden Beschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes werden alle im
Planverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte
Abwägungsentscheidung vorgelegt (Anlage 2).
Begründung
Seite 4
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes kann nun abschließend beschlossen und anschließend der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung nach § 6 BauGB vorgelegt werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten der Flächennutzungsplanänderung sind der Planbegründung einschließlich des Umweltberichtes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 3 und Anlage
4 beigefügt sind.
Zur besseren Orientierung wird eine Übersicht über den Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans als Anlage 1 beigefügt.
Anlagen