Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (HSK-Maßnahmen AFBL.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
66 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58

Inhalt der Datei

Lfd. Nr. GB FB II - 01 II 21 Bezeichnung: Einstellung des ambulanten Toilettendienstes auf dem WestwallWochenmarkt Produktgruppe: 2-021-04 - Märkte und allgemeine Verwaltung Produkt: P02191020000 - BgA Wochenmärkte Sachkonto: 54220000 - Mieten u. Pachten Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Hintergrund des Einsatzes eines ambulanten Toilettendienstes war die Schließung der unterirdischen Toilettenanlage im Frühjahr 2013 durch den Fachbereich 66. Für eine "Übergangszeit" sollte dann ein vom Fachbereich 21 finanzierter ambulanter Toilettendienst aushelfen; zuletzt kostete dieser ca. 1.200 EUR/Monat. Nach 3 Jahren wurde im Rahmen einer internen Produktkritik eine Alternativlösung erarbeitet (Mitbenutzung der Toiletten im Rathaus und im Parkhaus Breite Straße für die Kunden und Marktbeschicker) sowie eine Sonderregelung für die Marktbeschicker auf dem südlichen Teil des Westwalls (Vertragliche Mitbenutzung der Toilettenanlage des Arbeitslosenzentrums Krefeld-Meerbusch e.V.) Konsolidierung: 2015 2016 2017 2018 Ertrag Sachaufwand 14.400 14.400 14.400 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: nein Beschlussfassung am: 14.400 Lfd. Nr. GB FB II - 02 II 21 Bezeichnung: Einschränkung der Kirmesfeuerwerke Produktgruppe: 2-021-03 - Liegenschaften; 2-021-04 - Märkte und Allgemeine Verwaltung Produkt: P02103030000 - Bewirtschaftung v. allg. Grundvermögen; P02104030000 - BgA Sprödentalkirmes Sachkonto: 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Reduzierung auf 1 Feuerwerk pro Veranstaltung bei der Sprödentalkirmes sowie ein gänzlicher Verzicht auf ein Feuerwerk zur Kirmes in Uerdingen. Konsolidierung: 2015 2016 2017 2018 Ertrag Sachaufwand 7.500 7.500 7.500 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: nein Beschlussfassung am: 7.500 Lfd. Nr. GB FB II - 03 II 21 Bezeichnung: Erhöhung der Pauschale für die Geschäftsführung der Krefelder Jagdgenossenschaft Produktgruppe: 2-021-03 - Liegenschaften Produkt: P02103050000 - Förderung der Landwirtschaft Sachkonto: 44880100 - Erstattung übrige Bereiche Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Die Stadt Krefeld ist größter Eigentümer bejagbarer Flächen im Stadtgebiet (Jagdgenosse). Aufgrund dieser exponierten Situation als Jagdgenosse nimmt der Leiter des Fachbereiches 21 Funktionen im Vorstand und in der Mitgliederversammlung der Krefelder Jagdgenossenschaft (KJG) wahr. Die letzte Bestellung erfolgte durch Stadtratsbeschluss vom 04.07.2013 gem. § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 GO NRW. Eng verbunden mit dieser Funktion ist die Geschäftsführung der KJG, die die Stadt Krefeld mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.04.1974 gegen Entgelt übernommen hat. Durch Verbindung des Jagdkatasters der KJG mit dem städt. Liegenschaftsmanagementsystem (LIMAS) wird sichergestellt, dass die Jagdpachten korrekt berechnet und ausgezahlt werden. So erfolgte zuletzt noch Ende 2013 durch die Geschäftsstelle der KJG eine JagdpachtReinertragsauskehrung zu Gunsten der Stadt Krefeld für die Jagdjahre 2011/2012 + 2012/2013 von insgesamt 28.608 EUR. Die Geschäftsführungspauschale ist von 3.500 EUR auf 5.000 EUR pauschal erhöht worden. Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 1.500 2017 1.500 2018 1.500 1.500 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: nein Beschlussfassung am: Es ist lediglich die Zustimmung der Krefelder Jagdgenossenschaft zum Änderungsvertrag erforderlich. Diese ist in der Jahreshauptversammlung am 18.02.2014 erfolgt. Lfd. Nr. GB FB II - 04 II 21 Bezeichnung: Aufwandsreduzierung bei der Wochenmarktreinigung Produktgruppe: 2-021-04 - Märkte und Allgemeine Verwaltung Produkt: P02191020000 - BgA Wochenmärkte Sachkonto: 52212000 - Unterhaltung des Infrastrukturvermögens Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: 1. Die Marktsatzung schreibt den Händlern vor, alle Abfälle selbst zu entsorgen. Trotzdem ist die Marktfläche am Westwall nach jeder Veranstaltung einer Nachreinigung durch die GSAK zu unterziehen. 2. Nach Gesprächen mit der Geschäftsführung der GSAK und unter Beteiligung des FB 36 sowie stringenter Kontrolle durch die städt. Marktaufsicht zur Beachtung des § 8 der Wochenmarktsatzung der Stadt Krefeld (Sauberhaltung des Wochenmarktes - Selbstreinigung durch die Marktbeschicker) wird der entgeltpflichtige städtische Aufwand für die GSAK-Beauftragung um ca. 20.000 EUR p.a. reduziert. Konsolidierung: 2015 2016 2017 2018 Ertrag Sachaufwand 20.000 20.000 20.000 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: nein Beschlussfassung am: 20.000 Lfd. Nr. GB FB II - 05 II 21 Bezeichnung: Weihnachtszirkus Produktgruppe: 2-021-03 - Liegenschaften Produkt: P02103030000 - Bewirtschaftung v. allg. Grundvermögen Sachkonto: 44111100 - Mieten/Pachten Dritte Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Vertragliche Festschreibung des Weihnachtszirkus "Probst" für die Jahre 2014 bis 2018. Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 14.500 14.500 2017 14.500 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: nein Beschlussfassung am: 2018 14.500 Lfd. Nr. GB FB II - 06 II 21 Bezeichnung: Erhöhung der Landpachten Produktgruppe: 2-021-03 - Liegenschaften Produkt: P02103030000 - Bewirtschaftung v. allg. Grundvermögen Sachkonto: 44111100 - Mieten/Pachten Dritte Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Anhebung der Pachten von 300 EUR auf 400 EUR/ha in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 (Vorlage 2516/11). Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 40.000 40.000 2017 40.000 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 2018 40.000 Lfd. Nr. GB FB II - 10 II 20, 21 Bezeichnung: Kürzung der Zuschussleistungen Produktgruppe: 2-020-02 - Beteiligungen u.ä.; 2-021-03 - Liegenschaften 2-021-04 - Märkte und allg. Verwaltung Produkt: P02002080000 - Zoo Krefeld gGmbH; P02002120000 - Zweckverband VRR; P02002140000 Theater Krefeld u. Mönchengladbach gGmbH; P02103050000 - Förderung der Landwirtschaft; P02104040000 - Sonst. Finanzservice Sachkonto: 53180000 - Zuweisungen und Zuschüsse Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Mit Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 05.12.2013 wurde die Zuschussliste 2014 mit entsprechenden Kürzungen beschlossen. Die Zuschussliste 2014 dient nunmehr als Grundlage für die Kürzungen ab dem Haushaltsjahr 2015. Konsolidierung: 2015 2016 2017 2018 Ertrag Sachaufwand 684.601 790.710 865.380 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 865.350 Lfd. Nr. GB II - 12 II Bezeichnung: FB Reduzierung von Personalaufwendungen Produktgruppe: Produkt: Sachkonto: 50 …, 51 …, 58118000 - Interne Verrechnung Personal Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Die durch Verrentung / Pensionierung frei werdenden Stellen werden 12 Monate nicht nachbesetzt. Ausnahme: Die Stelle fällt unter den sog. Positivkatalog oder kann intern nachbesetzt werden; für den Fall der internen Nachbesetzung müssen die Personalaufwendungen im Rechnungsergebnis 2013 enthalten gewesen sein, da dieses u. a. die Basis für das Personalkostenbudget 2015 ff. bildet. Konsolidierung: 2015 2016 2017 2018 Ertrag Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: 0 57.361 nein 136.148 Beschlussfassung am: 144.410 Lfd. Nr. GB FB A - 01 Allg. HH 21 Bezeichnung: Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme Produktgruppe: 2-000-01 - Allgemeine Finanzwirtschaft Produkt: P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sachkonto: 40320000 - Hundesteuer Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Neufassung der Hundesteuersatzung 1. Anhebung der Hundesteuersätze um 25 bis 40 Prozent. 2. Fortfall von Subventionstatbeständen, z.B. zahlen bislang Bezieher von Leistungen nach dem SGB II nur 25 % der Hundesteuer für den ersten Hund. 3. Einführung eines neuen Steuertatbestandes mit erhöhtem Steuersatz für gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde). Des Weiteren soll eine Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden, wodurch die unten dargestellten Kosten anfallen. Auf Basis der derzeit steuerlich gemeldeten Hunde und nach den Erfahrungen anderer Kommunen können hierdurch (Neu-)Anmeldungen im Umfang von ca. 10 % erwartet werden, was wiederum einem Mehrertrag von ca. 125.000 EUR entspricht. Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 400.000 525.000 Sachaufwand 2017 525.000 -98.000 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 2018 525.000 Lfd. Nr. GB FB A - 02 Allg. HH 21 Bezeichnung: Anhebung der Grundsteuer A Produktgruppe: 2-000-01 - Allgemeine Finanzwirtschaft Produkt: P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sachkonto: 40110000 - Grundsteuer A Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Anhebung der Grundsteuer A von derzeit 220 v.H. auf 265 v.H. ab 01.01.2015. Die Anhebung auf 265 v.H. entspricht Durchschnittswerten von NRW-Kommunen der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) im Haushaltsjahr 2014. Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 28.875 28.875 2017 28.875 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 2018 28.875 Lfd. Nr. GB FB A - 03 Allg. HH 21 Bezeichnung: Anhebung der Grundsteuer B Produktgruppe: 2-000-01 - Allgemeine Finanzwirtschaft Produkt: P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sachkonto: 40120000 - Grundsteuer B 48119000 - Interne Verrechnung Grundbesitzangaben Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Anhebung der Grundsteuer B von derzeit 475 v.H. auf 538 v.H. ab 01.01.2015. Die Anhebung auf 538 v.H. entspricht Durchschnittswerten von NRW-Kommunen der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) im Haushaltsjahr 2014. Basis für die Berechnung ist die Prognose 2014 (Stand 31.03.2014) von 42,5 Mio. EUR. Konsolidierung: Ertrag 2015 5.636.842 2016 5.636.842 2017 5.636.842 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 2018 5.636.842 Lfd. Nr. GB FB A - 04 Allg. HH 21 Bezeichnung: Anhebung der Gewerbesteuer Produktgruppe: 2-000-01 - Allgemeine Finanzwirtschaft Produkt: P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sachkonto: 40130000 - Gewerbesteuer Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Anhebung der Gewerbesteuer von derzeit 440 v.H. auf 483 v.H. ab 01.01.2015. Die Anhebung auf 483 v.H. entspricht Durchschnittswerten von NRW-Kommunen der Größenklasse 2 (200.000 - 400.000 Einwohner) im Haushaltsjahr 2014. Der Konsolidierungsbetrag basiert auf der Basis der Vorauszahlungen an Gewerbesteuer in 2014 in Höhe von 88 Mio. EUR. Ab dem Jahr 2015 wird mit einer jährlichen Steigerung der Gewerbesteuererträge von 2,5 Mio. EUR gerechnet, so dass jeweils auf den gesteigerten Vorauszahlungsbetrag die Anhebung der Hebesätze zur Anwendung kommt. Konsolidierung: Ertrag 2015 8.844.318 2016 9.088.636 2017 9.332.955 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 2018 9.577.273 Lfd. Nr. GB FB A - 05 Allg. HH 21 Bezeichnung: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Produktgruppe: 2-000-01 - Allgemeine Finanzwirtschaft Produkt: P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sachkonto: 40312000 - sonstige Vergnügungssteuer Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: 1. Anhebung der Vergnügungssteuer von derzeit 19 Prozent auf 20 Prozent. Ausgehend von prognostizierten Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Höhe von 4,8 Mio. EUR würden durch die Anhebung des Steuersatzes auf 20 Prozent Mehrerträge von 250.000 EUR jährlich generiert. 2. Einführung einer Bordellsteuer Durch eine Erweiterung des Besteuerungstatbestandes um den Tatbestand der Bordellbesteuerung könnten in Krefeld weitere Mehrerträge in Höhe von ca. 120.000 EUR generiert werden. Nach Abzug der für diese und zugleich für die Veranlagung der ebenfalls ab dem 01.01.2015 neu einzuführenden Wettbürobesteuerung anfallenden Personalaufwendungen für eine halbe Stelle EG 8 bzw. Bes.Gr. A 8 verbleibt ein Konsolidierungsbetrag von 335.000 EUR. Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 2017 2018 370.000 370.000 370.000 370.000 -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 04.11.2014 Lfd. Nr. GB FB A - 06 Allg. HH 21 Bezeichnung: Erhebung einer Wettbürosteuer Produktgruppe: 2-000-01 - Allgemeine Finanzwirtschaft Produkt: P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sachkonto: 40391000 - Wettbürosteuer Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Erlass einer gesonderten Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in Krefeld Ausgehend von den derzeit bekannten drei in Krefeld ansässigen Wettbüros und einer Steuer in Höhe von 10 EUR je qm Fläche des genutzten Raumes je Kalendermonat lassen sich die Mehreinnahmen nur grob beziffern; es wird bei vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen, dass ab 2015 jährliche Mehreträge in Höhe von rd. 53.000 EUR erwirtschaftet werden können. Konsolidierung: Ertrag 2015 2016 53.000 53.000 2017 53.000 2018 53.000 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: 04.11.2014 Lfd. Nr. GB FB A - 07 Allg. HH 20 Bezeichnung: Verkauf von Aktien der Wohnstätte Krefeld AG Produktgruppe: 2-020-02 - Beteiligungen, u.ä. Produkt: P02002020000 - Wohnstätte Krefeld AG Sachkonto: 46511000 - Gewinnanteile verbundene Unternehmen Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Für 2018 ist die Ausschüttung des Gewinns aus der für 2017 vorgesehenen Veräußerung der eigenen Anteile der Wohnstätte Krefeld AG geplant. Durch den Verkauf der bisher nicht dividendenberechtigten Anteile sinkt in den Folgejahren die Gewinnausschüttung an die Altaktionäre. Vom Bruttoertrag sind die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen. Es verbleibt somit ein Nettokonsolidierungsbetrag in Höhe von 4,554 Mio. EUR. Konsolidierung: 2015 2016 2017 Ertrag 2018 5.410.000 Sachaufwand -856.000 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: ja Beschlussfassung am: Weisungsbeschluss des Auschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an den Vertreter in der Hauptversammlung der Wohnstätte AG, Beschlussfassung der Hauptversammlung Lfd. Nr. GB FB A - 08 Allg. HH 20 Bezeichnung: Gewinnausschüttung Wohnstätte Krefeld AG Produktgruppe: 2-020-02 - Beteiligungen, u.ä. Produkt: P02002020000 - Wohnstätte Krefeld AG Sachkonto: 46511000 - Gewinnanteile verbundene Unternehmen Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Um den angestrebten Haushaltsausgleich zu erreichen, wird der Wohnstätte Krefeld AG eine Erhöhung der jährlichen Gewinnausschüttung um 1.782.000 EUR p.a. auferlegt. Von den Bruttoerträgen sind jeweils die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen. Es verbleibt somit jährlich ein Nettokonsolidierungsbetrag von 1,5 Mio. EUR. Konsolidierung: Ertrag Sachaufwand 2015 2016 2017 1.782.000 1.782.000 1.782.000 1.782.000 -282.000 -282.000 -282.000 -282.000 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: Berechnungsgrundlagen: 2018 ja Beschlussfassung am: Lfd. Nr. GB FB A - 09 Allg. HH 20 Bezeichnung: Gewinnausschüttung SWK Produktgruppe: 2-020-02 - Beteiligungen, u.ä. Produkt: P02002010000 - SWK Stadtwerke Krefeld AG Sachkonto: 46511000 - Gewinnanteile verbundene Unternehmen Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Um den angestrebten Haushaltsausgleich zu erreichen, wird der SWK Stadtwerke Krefeld AG eine Erhöhung der jährlichen Gewinnausschüttung auferlegt. Dies bedeutet, dass die SWK Stadtwerke Krefeld AG im Konsolidierungszeitraum von der Praxis, das hälftige Ergebnis der Gewinnrücklage zuzuführen, Abstand nehmen und Teile der in früheren Jahren gebildeten Gewinnrücklage zur Ausschüttung verwenden muss. Von den Bruttoerträgen sind jeweils die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen. Es verbleiben somit in den einzelnen Jahren Nettokonsolidierungsbeträge wie in der Maßnahmenliste zum Allgemeinen Haushalt dargestellt. Konsolidierung: Ertrag Sachaufwand 2015 2016 0 2017 4.753.000 6.535.000 8.317.000 -753.000 -1.035.000 -1.317.000 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: Berechnungsgrundlagen: 2018 ja Beschlussfassung am: Lfd. Nr. GB FB A - 10 Allg. HH 20 Bezeichnung: Auflösung der vorhandenen Gewinnrücklage beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Produktgruppe: 2-020-02 - Beteiligungen, u.ä. Produkt: P02002110000 - Stadtentwässerung Krefeld Sachkonto: 46513000 - Gewinnanteile Sondervermögen Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Die Gewinnrücklage zum 31.12.2012 setzt sich aus anteiligen Gewinnen der Jahre 2007, 2009, 2011 und dem kompletten Gewinn für 2008 zusammen und beträgt 5.347.702 EUR. Diese Gewinnrücklage ist frei und nicht gebunden. Sie soll in den nächsten Jahren sukzessive aufgelöst werden. Konsolidierung: Ertrag 2015 800.000 2016 1.200.000 2017 800.000 Sachaufwand Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: Berechnungsgrundlagen: ja Beschlussfassung am: 2018 1.300.000 Lfd. Nr. GB FB A - 11 Allg. HH 21, 61 Bezeichnung: Produktgruppe: Produkt: Sachkonto: Erschließung Fischeln Süd-West 2-020-02 - Beteiligungen, u. ä. 2-021-03 - Liegenschaften P02002020000 - Wohnstätte Krefeld AG P02103010000 - Liegenschaften-allgemeines Grundvermögen 46511000 - Gewinnanteile verbundene Unternehmen 45410000 - Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken Beschreibung der Maßnahme / Darstellung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan: Im betreffenden Bereich verfügt die Stadt Krefeld derzeit über ca. 7 ha Flächen einschließlich landwirtschaftlicher Wege. Die Wohnstätte verfügt hier über ca. 14 ha. Die gesamte Fläche soll zu einem Wohngebiet erschlossen werden und dann an Interessenten verkauft werden. Vom Bruttoertrag im Bereich der Erträge aus Gewinnanteilen sind die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen. Es verbleibt somit ein Nettokonsolidierungsbetrag in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Konsolidierung: 2015 2016 2017 2018 Ertrag 0 0 0 4.049.500 Sachaufwand 0 0 0 -549.500 Personalaufwand politischer Beschluss erforderlich?: Berechnungsgrundlagen: nein Beschlussfassung am: