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Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
296 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58
Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.01.2015 Nr. 891 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - II/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.01.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 10.06.2015 Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes Beschlussentwurf: Den Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung, welche den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Fachausschuss betreffen, wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 891 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Sitzung des Stadtrates am 11.12.2014 wurde der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2018 eingebracht. Das Haushaltssicherungskonzept enthält folgende Konsolidierungsmaßnahmen, die den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften betreffen: Geschäftsbereich II: II - 01: Einstellung des ambulanten Toilettendienstes auf dem Westwall-Wochenmarkt II - 02: Einschränkung der Kirmesfeuerwerke Hinweis: Die Einschränkungen erfolgen nur soweit die Kirmesfeuerwerke nicht von dritter Seite – z.B. aus Werbekostenbeiträgen der Schausteller oder über Sponsoring – in vollem Umfang finanziert wird. II - 03: Erhöhung der Pauschale für die Geschäftsführung der Krefelder Jagdgenossenschaft II - 04: Aufwandsreduzierung bei der Wochenmarktreinigung II - 05: Weihnachtszirkus II - 06: Erhöhung der Landpachten Hinweis: Die Maßnahme wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 11.12.2014 (Vorlage-Nr. 254/14/1) beschlossen. II - 10: Kürzung der Zuschussleistungen Hier entfallen auf die entsprechenden Innenaufträge nachfolgende Zuschusskürzungen: P02002080000 - Zoo Krefeld gGmbH: In den Jahren 2016 bis 2018 jeweils 45.500 EUR P02002120000 - Zweckverband VRR: 632.900 EUR p.a. P02002140000 - Theater Krefeld u. Mönchengladbach gGmbH: 33.781 EUR in 2015, 94.390 EUR in 2016, 169.060 EUR in 2017 und 169.030 EUR in 2018 P02103050000 - Förderung der Landwirtschaft: 7.870 EUR p.a. P02104040000 - Förderung von Vorortskarnevalszügen: 3.000 EUR p.a. P02104040000 - Förderung von Heimat- und Schützenfesten: 7.050 EUR p.a. II - 12: Reduzierung der Personalaufwendungen Allgemeiner Haushalt: A - 01: Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme Hinweis: Die Neufassung der Hundesteuersatzung wurde nicht, wie ursprünglich von der Verwaltung vorgesehen, im Jahr 2014 beschlossen, so dass die Satzung bei entsprechender Beschlussfassung erst zum 01.07.2015 in Kraft treten kann. Infolge dessen müssen die kalkulierten Mehrerträge über den Veränderungsnachweis von bisher 400.000 EUR einmalig für das Jahr 2015 auf 200.000 EUR reduziert werden. Bezüglich weiterer Detailinformationen wird auf die Verwaltungsvorlage 159/14/1 verwiesen. A - 02: Anhebung der Grundsteuer A Hinweis: Eine Beschlussfassung über eine Anhebung der Grundsteuer A muss spätestens bis zum 30.06.2015 erfolgen, damit die einkalkulierten Mehrerträge rückwirkend zum 01.01.2015 veranlagt werden können. A - 03: Anhebung der Grundsteuer B Hinweis: Eine Beschlussfassung über eine Anhebung der Grundsteuer B muss spätestens bis zum 30.06.2015 erfolgen, damit die einkalkulierten Mehrerträge rückwirkend zum 01.01.2015 veranlagt werden können. Begründung Seite 3 A - 04: Anhebung der Gewerbesteuer Hinweis: Eine Beschlussfassung über eine Anhebung der Gewerbesteuer muss spätestens bis zum 30.06.2015 erfolgen, damit die einkalkulierten Mehrerträge rückwirkend zum 01.01.2015 veranlagt werden können. Aktuell zeichnet sich ab, dass das vorläufige Jahresergebnis im Vergleich zur letzten Prognose von 107 Mio. EUR geringer ausfallen wird. Die konkrete Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden, da die Jahresabschlussbuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Ursachen und die Auswirkungen auf den Konsolidierungsbeitrag im Speziellen und auf die Haushaltsplanung im Allgemeinen werden parallel analysiert, um die mögliche Verschlechterung im Veränderungsnachweis berücksichtigen zu können. A - 05: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Hinweis: Die Maßnahme wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 04.11.2014 (Vorlage-Nr. 219/14) beschlossen. A - 06: Erhebung einer Wettbürosteuer Hinweis: Die Maßnahme wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 04.11.2014 (Vorlage-Nr. 208/14) beschlossen. A - 07: Verkauf von Aktien der Wohnstätte Krefeld AG A - 08: Gewinnausschüttung Wohnstätte Krefeld AG A - 09: Gewinnausschüttung SWK A - 10: Auflösung der vorhandenen Gewinnrücklage beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung A - 11: Erschließung Fischeln Süd-West Nähere Informationen können den beigefügten Maßnahmenblättern entnommen werden.