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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58
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Inhalt der Datei
DA 210
Dienstanweisung für die Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung
(Kassenkredite)
Anlage 10 zur DA 200
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeines............................................................................................. 2
1.1 Geltungsbereich .............................................................................. 2
1.2 Ermächtigungsgrundlage ................................................................. 2
2
Zuständigkeiten ....................................................................................... 2
2.1 Aufbau- und Ablauforganisation ....................................................... 2
2.2 Eigenbetriebe und Sonderhaushalte................................................. 3
2.3 Abstimmungsgespräche ................................................................... 3
3
Grundsätzliche Verfahrensregeln .............................................................. 3
3.1 Zulässigkeiten von Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung........... 3
3.2 Inanspruchnahme der Ermächtigungen............................................. 3
3.3 Grundsätze von Angebotseinholung und Vergabe ............................. 3
4
Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten ....................................................... 4
4.1 Verfahren der Angebotseinholung .................................................... 4
4.1.1 Neuaufnahme für die Stadtkasse.................................................... 4
4.1.2 Neuaufnahme für Eigenbetriebe ..................................................... 4
4.1.3 Inhalt der externen Angebotseinholung und Auswertung................. 5
4.1.4 Form und Fristen............................................................................ 5
4.2 Entscheidungsverfahren innerhalb der Verwaltung ........................... 5
4.3 Abwicklung...................................................................................... 6
4.4 Dokumentation, Aktenführung und weitere Bearbeitung ................... 6
5
Inkrafttreten ............................................................................................ 6
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1
Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung findet Anwendung bei der Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung sowohl für den Städtischen Hauhalt als auch für die dem
städtischen Liquiditätsmanagement angeschlossenen Eigenbetriebe und
Sonderhaushalte. Zu dieser Kreditart gehören:
1.2
•
die Inanspruchnahme von Geldmitteln konzerninterner Geldgeber mit und
ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie
•
die Inanspruchnahme externer Gelder im Wege der Nutzung von Kreditbzw. Dispositionslinien oder durch die Einzelaufnahme von Geldern bei
Kreditinstituten.
Ermächtigungsgrundlage
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde gem. § 89 GO
NW Liquiditätskredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur
Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis
zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2
Zuständigkeiten
2.1
Aufbau- und Ablauforganisation
Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung ist gemäß
Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan Aufgabe des Fachbereichs
Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, Abteilung Stadtkasse.
Grundlage für die Disposition von Krediten zur Liquiditätssicherung ist eine
taggenaue Liquiditätsplanung. Hierbei ist es Ziel, das Konto täglich gegen Null
zu disponieren. Bei dem sich hieraus ggf. ergebenden Liquiditätsbedarf ist bei
einer Laufzeit von bis zu einem Monat auf Sachbearbeiterebene zu entscheiden.
Bei einer Laufzeit von über einem Monat bis zu einem Jahr ist die Genehmigung
der Fachbereichleitung oder des Vertreters/ der Vertreterin sowie eine
Abstimmung mit dem Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung einzuholen.
Bei einer Laufzeit von über einem Jahr bedarf es einer Genehmigung durch den
Stadtkämmerer/ die Stadtkämmerin.
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2.2
Eigenbetriebe und Sonderhaushalte
Die Aufnahme und Verwaltung von Liquiditätskrediten für die Eigenbetriebe und
Sonderhaushalte hat entsprechend den in der Eigenbetriebssatzung bzw. den in
der Servicevereinbarung, die zwischen dem Fachbereich Zentrale
Finanzsteuerung und dem jeweiligen Eigenbetrieb bzw. Sonderhaushalt
geschlossen wurde, getroffenen Regelungen zu erfolgen.
2.3
Abstimmungsgespräche
In halbjährlichem Abstand lädt Fachbereich Zentraler Finanzservice und
Liegenschaften
den
Fachbereich
Zentrale
Finanzsteuerung
zu
Abstimmungsgesprächen
ein.
Sie
dienen
der
Absprache
über
Aufnahmestrategien (Volumina, Zinsfestschreibungen, u.ä.).
3
Grundsätzliche Verfahrensregeln
3.1
Zulässigkeiten von Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung sind nur im Rahmen der in der
Haushaltssatzung bzw. der Nachtragssatzung vom Rat der Stadt Krefeld
beschlossenen Ermächtigung zulässig.
3.2
Inanspruchnahme der Ermächtigungen
Vor jeder Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung ist zu prüfen, ob die
Ermächtigung gemäß Haushaltssatzung noch ausreicht. Das ausgeschöpfte
Kreditvolumen ist so zu dokumentieren, dass es jederzeit nachprüfbar ist.
3.3
Grundsätze von Angebotseinholung und Vergabe
Bei eintretendem Liquiditätsbedarf muss vorrangig geprüft werden, ob die
Deckung der Hauptkonten der Stadt Krefeld durch liquide Mittel von Seiten der
Eigenbetriebe und ggf. Gesellschaften erfolgen kann. Sollte dies nicht möglich
oder nicht wirtschaftlich sein, erfolgt entsprechend dem Grundsatz der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Kreditaufnahme entweder durch
Inanspruchnahme der Kredit- bzw. Dispositionskreditlinie oder durch
Einzelaufnahme von Geldern bei Kreditinstituten durch eine Angebotseinholung.
Diese ist schriftlich zu dokumentieren.
Bei Kreditlaufzeiten bis zu 360 Zinstagen bzw. max. 50 Mio. Euro Kreditvolumen
sind mindestens 3 Bieter, bei darüber hinausgehenden Laufzeiten bzw. über 50
Mio. Euro Kreditvolumen sind mindestens 5 Bieter in die Angebotseinholung
einzubeziehen.
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Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten
Die ständige Beobachtung der Geldmarktsituation ist Aufgabe der in Ziffer 2.1
genannten Organisationseinheit.
4.1
Verfahren der Angebotseinholung
4.1.1 Neuaufnahme für die Stadtkasse
Der Umfang, der Zeitpunkt und die weiteren Bedingungen einer Kreditaufnahme
für die Stadtkasse werden insbesondere durch den konkreten Bedarf aufgrund
des Haushaltsvollzugs, die Liquidität der Kasse sowie die Geldmarktsituation
bestimmt.
4.1.2 Neuaufnahme für Eigenbetriebe
Für die Kreditaufnahme für Eigenbetriebe ist eine Beauftragung durch diese
erforderlich. Die Prüfung der Zulässigkeit der Kreditaufnahme, d.h. die
Feststellung, dass noch eine offene Kreditermächtigung mindestens in Höhe der
geplanten Kreditaufnahme vorhanden ist, erfolgt vor der Angebotseinholung
durch den Eigenbetrieb durch die in Ziffer 2.1 genannte Organisationseinheit.
Weitere
detailliertere
Regelungen
enthalten
die
geschlossenen
Servicevereinbarungen.
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4.1.3 Inhalt der externen Angebotseinholung und Auswertung
Die Angebotseinholung muss als Anforderung der Stadt Krefeld
insbesondere folgende vom Anbieter zu erfüllende Daten enthalten:
-
Name des Kreditgebers,
Kreditbetrag,
Datum der Valutierung,
Auszahlung 100 %,
Bearbeitungs- und Geldbeschaffungskosten,
Zinssatz nominal,
Zinsbindung (Laufzeit etc.),
vorgesehene Zinstermine,
ggf. Fixingtermine,
Zinsmethode.
Außerdem sind weitere für die Bewertung der Angebote wesentliche
Daten aus den Angeboten (Angebote einer Teilmenge des Kreditbetrages
etc.) in die Dokumentation der Angebotsauswertung aufzunehmen.
4.1.4 Form und Fristen
Die Angebotseinholung ist schriftlich zu dokumentieren.
Für die Abgabe eines Angebots soll dem Bieterkreis eine angemessene Frist
eingeräumt werden, die sich insbesondere an dem erforderlichen
Valutierungszeitpunkt und der Marktlage orientiert.
4.2
Entscheidungsverfahren innerhalb der Verwaltung
Die Auswertung der Angebote und die Entscheidung über deren Annahme
werden entsprechend den in Ziffer 2.1 festgelegten Entscheidungsbefugnissen
getroffen und sind schriftlich zu dokumentieren. Die Vergabe erfolgt in der Regel
an den Bestbieter.
Die Entscheidung ist dem Stadtkämmerer/ der Stadtkämmerin im Rahmen der
Quartalsberichterstattung zur Kenntnis zu geben.
Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, wird nach der verwaltungsinternen
Entscheidung hierüber telefonisch informiert. Ist eine schriftliche Bestätigung
per Telefax erforderlich, so ist der Faxversand mit Sendenachweis im Vorgang zu
dokumentieren.
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Im Anschluss daran werden die nicht berücksichtigten Bieter telefonisch
informiert.
4.3
Abwicklung
Kassenkreditbestätigungen und Schuldurkunden können nur in Vollmacht des
Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin bzw. des Stadtkämmerers/ der
Stadtkämmerin von dem/der dazu Ermächtigten unterzeichnet werden. Sie
müssen das Siegel der Stadt Krefeld tragen.
Dokumentation, Aktenführung und weitere Bearbeitung
4.4
Über die Kreditaufnahme wird eine Verfügung gefertigt, die u.a. folgende Punkte
beinhalten sollte:
5
•
Dokumentation der Angebotseinholung einschließlich der abgegebenen
Angebote,
•
Angebotsauswertung und Entscheidung,
•
evtl. Bestätigung an das entsprechende Kreditinstitut,
•
bei Übersendung einer Bestätigung per Fax das entsprechende FaxÜbertragungsprotokoll,
•
evtl. Schuldschein bzw. Darlehensvertrag,
•
Verfügung der Anordnungen für die Zahlungsabwicklung.
Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den
Mitteilungen der Stadtverwaltung Krefeld in Kraft.*
Gleichzeitig tritt die Dienstanweisung für die Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung (Kassenkredite) vom 07.12.2007 außer Kraft.
Der Oberbürgermeister
Gregor Kathstede
* (veröffentlicht in den Mitteilungen Nr. 4/2010)
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