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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58
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DA 211
Dienstanweisung für die Neuaufnahme von Krediten
(ohne Kredite zur Liquiditätssicherung)
und die Umschuldung von Krediten
(ohne Kredite zur Liquiditätssicherung)
Anlage 11 zu DA 200
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeines ............................................................................................... 2
1.1 Geltungsbereich ................................................................................ 2
1.2 Ermächtigungsgrundlage ................................................................... 2
1.3 Begriffsbestimmung .......................................................................... 2
2
Zuständigkeiten ......................................................................................... 2
2.1 Aufbau- und Ablauforganisation ........................................................ 2
2.2 Eigenbetriebe .................................................................................... 3
2.3 Zielvereinbarung................................................................................ 3
3
Grundsätzliche Verfahrensregeln ............................................................... 3
3.1 Grundsätze von Angebotseinholung und Vergabe .............................. 3
3.2 Bieterkreis......................................................................................... 4
4
Kreditaufnahmen und Umschuldungen....................................................... 4
4.1 Verfahren der Angebotseinholung...................................................... 4
4.1.1 Kreditneuaufnahme für den städtischen Haushalt ............................ 4
4.1.2 Kreditneuaufnahme für Eigenbetriebe ............................................. 4
4.1.3 Umschuldung .................................................................................. 4
4.1.4 Inhalt der externen Angebotseinholung und Auswertung ................. 5
4.1.5 Form und Fristen.............................................................................. 5
4.2 Entscheidungsverfahren innerhalb der Verwaltung............................. 5
4.3 Abwicklung ........................................................................................ 6
4.4 Dokumentation und Aktenführung ..................................................... 6
5
Inkrafttreten .............................................................................................. 7
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Allgemeines
1.1
Geltungsbereich
Diese Dienstanweisung findet Anwendung bei der Neuaufnahme von
Kommunalkrediten (ohne Kredite zur Liquiditätssicherung), der Umschuldung
von Kommunalkrediten (ohne Kredite zur Liquiditätssicherung) des städtischen
Haushalts sowie der Haushalte der Eigenbetriebe und Sonderhaushalte. Der
Abschluss von Zinssicherungsgeschäften wird separat geregelt.
1.2
Ermächtigungsgrundlage
Gemäß § 86 GO NRW unter der Voraussetzung des § 77 Abs. 3 GO NRW können
Kredite für Investitionen und zur Umschuldung bis zu dem in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese
Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen
Haushaltssatzung.
1.3
Begriffsbestimmung
Finanzdienstleister
Finanzdienstleister sind im weitesten Sinn alle Unternehmen (Kreditinstitute,
Makler etc.), die Leistungen im Bereich Kredite und Geldanlagen anbieten.
Kredite
Kredite sind das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von
Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der
Kassenkredite.
Umschuldung
Umschuldung ist die Ablösung von Krediten durch andere Kredite
2
Zuständigkeiten
2.1
Aufbau- und Ablauforganisation
Das Schuldenmanagement ist gemäß Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan Aufgabe des Fachbereichs Zentrale Finanzsteuerung und umfaßt
u.a. die Aufnahme und Umschuldung von Krediten für den städtischen Haushalt,
für Eigenbetriebe und Sonderhaushalte.
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Über die Aufnahme und die Umschuldung von Krediten entscheidet der
Stadtkämmerer/ die Stadtkämmerin auf Vorschlag des Fachbereiches Zentrale
Finanzsteuerung. Der Leiter/ Die Leiterin des Fachbereiches Zentrale
Finanzsteuerung ist für die ordnungsgemäße Organisation und Überwachung
der Handelsgeschäfte verantwortlich.
2.2
Eigenbetriebe
Die Aufnahme und die Verwaltung von Krediten für die Eigenbetriebe sind
entsprechend den mit den jeweiligen Eigenbetrieben und dem Fachbereich
Zentrale Finanzsteuerung vereinbarten Regelungen abzuwickeln.
2.3
Zielvereinbarung
In vierteljährlichem Abstand erfolgen Gespräche mit dem Stadtkämmerer/ der
Stadtkämmerin. Sie dienen der Festlegung von Strategien und
Zielvereinbarungen im Kreditmanagement.
3
Grundsätzliche Verfahrensregeln
Die ständige Beobachtung der Kreditmarktsituation ist Aufgabe der in Ziffer 2.1
genannten Organisationseinheit.
3.1
Grundsätze von Angebotseinholung und Vergabe
Zur Realisierung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie
zur Erzielung von Transparenz und Wettbewerbsneutralität erfolgen
Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen durch eine Angebotseinholung bei
Finanzdienstleistern. Diese ist schriftlich zu dokumentieren.
Das Vergabeverfahren bis zur Vorbereitung eines Vergabevorschlages für den
Stadtkämmerer/ die Stadtkämmerin wird durch eine Mitarbeiterin/einen
Mitarbeiter sowie den Leiter/ die Leiterin des Fachbereiches Zentrale
Finanzsteuerung bzw. dessen/ deren Stellvertreter/ Stellvertreterin gemeinsam
durchgeführt.
Die Vergabe erfolgt an den Bestbieter. Sofern es mehrere Bestbieter gibt, muß
die Entscheidung nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgen (z.B.
zeitlicher Eingang des Angebots, Altgläubiger bei Zinsanpassungen, Bonität des
Gläubigers, ggf. Teilung in Tranchen unter den Bestbietern).
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3.2
Bieterkreis
Es wird jeweils eine Liste der Finanzdienstleister, bei denen die
Angebotseinholung durchgeführt wird (Bieterliste), erstellt. Die Bieterliste muss
mindestens 5 Finanzdienstleister enthalten.
Gesichtspunkte für die Erstellung der Bieterliste sind neben den bestehenden
Geschäftsbeziehungen insbesondere die Marktpräsenz, Initiative in Form von
Angeboten und Marktinformationen sowie das Rating.
4
Kreditaufnahmen und Umschuldungen
Kreditneuaufnahmen und Umschuldungen sind nur im Rahmen der in der
Haushaltssatzungen bzw. der Nachtragshaushaltssatzungen festgelegten
Gesamtbeträge zulässig.
Weitere Einschränkungen können sich aus Auflagen der Bezirksregierung im
Rahmen der Erteilung der Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes
ergeben.
4.1
Verfahren der Angebotseinholung
4.1.1
Kreditneuaufnahme für den städtischen Haushalt
Umfang und Zeitpunkt einer Kreditneuaufnahme für den städtischen Haushalt
werden insbesondere durch den konkreten Bedarf aufgrund des
Haushaltsvollzugs, die Kapitalmarktsituation oder die Notwendigkeit einer
Komplementärfinanzierung zu Förderkrediten bestimmt.
4.1.2
Kreditneuaufnahme für Eigenbetriebe
Für die Kreditneuaufnahme der Eigenbetriebe ist ein konkreter Auftrag durch
den jeweiligen Eigenbetrieb erforderlich. Die Prüfung der
Zulässigkeitsvoraussetzung ist Sache des Eigenbetriebes.
4.1.3
Umschuldung
Der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung führt die Liste der jährlichen
Umschuldungen dauerhaft auf aktuellem Stand. Sie dient der
vorausschauenden Arbeitsplanung. Die jeweilige Umschuldung erfolgt in
Abhängigkeit zur Kapitalmarktsituation.
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Das Verfahren der Angebotseinholung gilt nicht für Förderkredite. Förderkredite
sind zweckgebundene Kredite mit einem unter dem marktüblichen Zinssatz
liegenden Zins und nicht verhandelbaren Konditionen. Vergleichsangebote
hierfür gibt es nicht.
Inhalt der externen Angebotseinholung und Auswertung
4.1.4
Die Angebotseinholung muß in Abhängigkeit zum Kredittyp insbesondere
folgende vom Anbieter zu erfüllende Daten enthalten:
- Name des Kreditgebers
- Kreditbetrag
- Datum der Valutierung
- Kreditart
- Auszahlungskurs 100 %
- Tilgung (z.B.: Annuitätendarlehen mit Tilgungssatz, Ratendarlehen,
Darlehen mit Endfälligkeit etc.)
- Zinssatz nominal
- Zinsbindung ( Laufzeit etc.)
- Vorgesehene Zinstermine
- Vorgesehene Tilgungstermine (z.B. bei Annuitätendarlehen,
Ratendarlehen)
- Fixingtermin bei Euribor-Krediten.
Außerdem sind weitere für die Bewertung der Angebote wesentliche Daten aus
den Angeboten (Angebote einer Teilmenge des Kreditbetrages etc.) in die
Dokumentation der Angebotsauswertung aufzunehmen.
Form und Fristen
4.1.5
Die Angebotseinholung erfolgt fernmündlich mit entsprechender schriftlicher
Dokumentation. Die Angebotseinholung ist Bestandteil der
Kreditdokumentation.
Für die Bearbeitung eines Angebots soll dem Bieterkreis eine angemessene
Frist eingeräumt werden, die sich insbesondere am erforderlichen
Valutierungszeitpunkt und der Marktlage orientiert.
4.2
Entscheidungsverfahren innerhalb der Verwaltung
Die Auswertung der Angebote und die Entscheidung über deren Annahme
werden entsprechend den in Ziffer 2.1 festgelegten Entscheidungsbefugnissen
getroffen und schriftlich dokumentiert.
Bei Eigenbetrieben ist die Zuständigkeit der Werkleitung zu beachten.
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Der Bestbieter wird unmittelbar im Anschluß an die Entscheidung über den
Zuschlag telefonisch informiert.
Im Anschluss daran werden die nichtberücksichtigten Bieter telefonisch über
den nicht erhaltenen Zuschlag unterrichtet. Weitere Informationen sind nicht
zulässig.
Die schriftliche Bestätigung des Bestbieters erfolgt per Telefax.
4.3
Abwicklung
Kreditbestätigungen und Schuldurkunden sind von dem Stadtkämmerer/ der
Stadtkämmerin sowie von dem Leiter/ der Leiterin des Fachbereiches Zentrale
Finanzsteuerung zu unterzeichnen. Sie müssen das Siegel der Stadt Krefeld
tragen.
4.4
Dokumentation und Aktenführung
Die Kreditdokumentation wird in Form einer Gesamtdokumentation geführt.
Die Kreditdokumentation umfaßt für die Kreditneuaufnahme bzw. die
Umschuldung
x
die Ausschreibung
x
die Angebote
x
die Angebotsauswertung mit dem Entscheidungsvorschlag
x
bei Krediten für die Eigenbetriebe den Auftrag und die Dokumentation
über die Einbeziehung der Werkleitung bei der Entscheidungsfindung
über die Angebote
x
den Zuschlag an den Bestbieter bzw. die Bestbieter
x
die Information der übrigen Bieter
Die Kreditdokumentation und Aktenführung erfolgt von der Entscheidung über
die Kreditneuaufnahme bzw. Umschuldung bis zum Zuschlag im Fachbereich
Zentrale Finanzsteuerung.
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Inkrafttreten
Diese Dienstanweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den
Mitteilungen der Stadtverwaltung Krefeld in Kraft.*
Der Oberbürgermeister
Gregor Kathstede
* (veröffentlicht in den Mitteilungen Nr. 4/2010)
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