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Verwaltungsvorlage (Dienstanweisung 211 investive Kredite.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
57 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58

Inhalt der Datei

DA 211 Dienstanweisung für die Neuaufnahme von Krediten (ohne Kredite zur Liquiditätssicherung) und die Umschuldung von Krediten (ohne Kredite zur Liquiditätssicherung) Anlage 11 zu DA 200 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ............................................................................................... 2 1.1 Geltungsbereich ................................................................................ 2 1.2 Ermächtigungsgrundlage ................................................................... 2 1.3 Begriffsbestimmung .......................................................................... 2 2 Zuständigkeiten ......................................................................................... 2 2.1 Aufbau- und Ablauforganisation ........................................................ 2 2.2 Eigenbetriebe .................................................................................... 3 2.3 Zielvereinbarung................................................................................ 3 3 Grundsätzliche Verfahrensregeln ............................................................... 3 3.1 Grundsätze von Angebotseinholung und Vergabe .............................. 3 3.2 Bieterkreis......................................................................................... 4 4 Kreditaufnahmen und Umschuldungen....................................................... 4 4.1 Verfahren der Angebotseinholung...................................................... 4 4.1.1 Kreditneuaufnahme für den städtischen Haushalt ............................ 4 4.1.2 Kreditneuaufnahme für Eigenbetriebe ............................................. 4 4.1.3 Umschuldung .................................................................................. 4 4.1.4 Inhalt der externen Angebotseinholung und Auswertung ................. 5 4.1.5 Form und Fristen.............................................................................. 5 4.2 Entscheidungsverfahren innerhalb der Verwaltung............................. 5 4.3 Abwicklung ........................................................................................ 6 4.4 Dokumentation und Aktenführung ..................................................... 6 5 Inkrafttreten .............................................................................................. 7 4/2010 1 DA 211 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese Dienstanweisung findet Anwendung bei der Neuaufnahme von Kommunalkrediten (ohne Kredite zur Liquiditätssicherung), der Umschuldung von Kommunalkrediten (ohne Kredite zur Liquiditätssicherung) des städtischen Haushalts sowie der Haushalte der Eigenbetriebe und Sonderhaushalte. Der Abschluss von Zinssicherungsgeschäften wird separat geregelt. 1.2 Ermächtigungsgrundlage Gemäß § 86 GO NRW unter der Voraussetzung des § 77 Abs. 3 GO NRW können Kredite für Investitionen und zur Umschuldung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 1.3 Begriffsbestimmung Finanzdienstleister Finanzdienstleister sind im weitesten Sinn alle Unternehmen (Kreditinstitute, Makler etc.), die Leistungen im Bereich Kredite und Geldanlagen anbieten. Kredite Kredite sind das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite. Umschuldung Umschuldung ist die Ablösung von Krediten durch andere Kredite 2 Zuständigkeiten 2.1 Aufbau- und Ablauforganisation Das Schuldenmanagement ist gemäß Aufgabengliederungs- und Geschäftsverteilungsplan Aufgabe des Fachbereichs Zentrale Finanzsteuerung und umfaßt u.a. die Aufnahme und Umschuldung von Krediten für den städtischen Haushalt, für Eigenbetriebe und Sonderhaushalte. 4/2010 2 DA 211 Über die Aufnahme und die Umschuldung von Krediten entscheidet der Stadtkämmerer/ die Stadtkämmerin auf Vorschlag des Fachbereiches Zentrale Finanzsteuerung. Der Leiter/ Die Leiterin des Fachbereiches Zentrale Finanzsteuerung ist für die ordnungsgemäße Organisation und Überwachung der Handelsgeschäfte verantwortlich. 2.2 Eigenbetriebe Die Aufnahme und die Verwaltung von Krediten für die Eigenbetriebe sind entsprechend den mit den jeweiligen Eigenbetrieben und dem Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung vereinbarten Regelungen abzuwickeln. 2.3 Zielvereinbarung In vierteljährlichem Abstand erfolgen Gespräche mit dem Stadtkämmerer/ der Stadtkämmerin. Sie dienen der Festlegung von Strategien und Zielvereinbarungen im Kreditmanagement. 3 Grundsätzliche Verfahrensregeln Die ständige Beobachtung der Kreditmarktsituation ist Aufgabe der in Ziffer 2.1 genannten Organisationseinheit. 3.1 Grundsätze von Angebotseinholung und Vergabe Zur Realisierung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Erzielung von Transparenz und Wettbewerbsneutralität erfolgen Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen durch eine Angebotseinholung bei Finanzdienstleistern. Diese ist schriftlich zu dokumentieren. Das Vergabeverfahren bis zur Vorbereitung eines Vergabevorschlages für den Stadtkämmerer/ die Stadtkämmerin wird durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter sowie den Leiter/ die Leiterin des Fachbereiches Zentrale Finanzsteuerung bzw. dessen/ deren Stellvertreter/ Stellvertreterin gemeinsam durchgeführt. Die Vergabe erfolgt an den Bestbieter. Sofern es mehrere Bestbieter gibt, muß die Entscheidung nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgen (z.B. zeitlicher Eingang des Angebots, Altgläubiger bei Zinsanpassungen, Bonität des Gläubigers, ggf. Teilung in Tranchen unter den Bestbietern). 4/2010 3 DA 211 3.2 Bieterkreis Es wird jeweils eine Liste der Finanzdienstleister, bei denen die Angebotseinholung durchgeführt wird (Bieterliste), erstellt. Die Bieterliste muss mindestens 5 Finanzdienstleister enthalten. Gesichtspunkte für die Erstellung der Bieterliste sind neben den bestehenden Geschäftsbeziehungen insbesondere die Marktpräsenz, Initiative in Form von Angeboten und Marktinformationen sowie das Rating. 4 Kreditaufnahmen und Umschuldungen Kreditneuaufnahmen und Umschuldungen sind nur im Rahmen der in der Haushaltssatzungen bzw. der Nachtragshaushaltssatzungen festgelegten Gesamtbeträge zulässig. Weitere Einschränkungen können sich aus Auflagen der Bezirksregierung im Rahmen der Erteilung der Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben. 4.1 Verfahren der Angebotseinholung 4.1.1 Kreditneuaufnahme für den städtischen Haushalt Umfang und Zeitpunkt einer Kreditneuaufnahme für den städtischen Haushalt werden insbesondere durch den konkreten Bedarf aufgrund des Haushaltsvollzugs, die Kapitalmarktsituation oder die Notwendigkeit einer Komplementärfinanzierung zu Förderkrediten bestimmt. 4.1.2 Kreditneuaufnahme für Eigenbetriebe Für die Kreditneuaufnahme der Eigenbetriebe ist ein konkreter Auftrag durch den jeweiligen Eigenbetrieb erforderlich. Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung ist Sache des Eigenbetriebes. 4.1.3 Umschuldung Der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung führt die Liste der jährlichen Umschuldungen dauerhaft auf aktuellem Stand. Sie dient der vorausschauenden Arbeitsplanung. Die jeweilige Umschuldung erfolgt in Abhängigkeit zur Kapitalmarktsituation. 4/2010 4 DA 211 Das Verfahren der Angebotseinholung gilt nicht für Förderkredite. Förderkredite sind zweckgebundene Kredite mit einem unter dem marktüblichen Zinssatz liegenden Zins und nicht verhandelbaren Konditionen. Vergleichsangebote hierfür gibt es nicht. Inhalt der externen Angebotseinholung und Auswertung 4.1.4 Die Angebotseinholung muß in Abhängigkeit zum Kredittyp insbesondere folgende vom Anbieter zu erfüllende Daten enthalten: - Name des Kreditgebers - Kreditbetrag - Datum der Valutierung - Kreditart - Auszahlungskurs 100 % - Tilgung (z.B.: Annuitätendarlehen mit Tilgungssatz, Ratendarlehen, Darlehen mit Endfälligkeit etc.) - Zinssatz nominal - Zinsbindung ( Laufzeit etc.) - Vorgesehene Zinstermine - Vorgesehene Tilgungstermine (z.B. bei Annuitätendarlehen, Ratendarlehen) - Fixingtermin bei Euribor-Krediten. Außerdem sind weitere für die Bewertung der Angebote wesentliche Daten aus den Angeboten (Angebote einer Teilmenge des Kreditbetrages etc.) in die Dokumentation der Angebotsauswertung aufzunehmen. Form und Fristen 4.1.5 Die Angebotseinholung erfolgt fernmündlich mit entsprechender schriftlicher Dokumentation. Die Angebotseinholung ist Bestandteil der Kreditdokumentation. Für die Bearbeitung eines Angebots soll dem Bieterkreis eine angemessene Frist eingeräumt werden, die sich insbesondere am erforderlichen Valutierungszeitpunkt und der Marktlage orientiert. 4.2 Entscheidungsverfahren innerhalb der Verwaltung Die Auswertung der Angebote und die Entscheidung über deren Annahme werden entsprechend den in Ziffer 2.1 festgelegten Entscheidungsbefugnissen getroffen und schriftlich dokumentiert. Bei Eigenbetrieben ist die Zuständigkeit der Werkleitung zu beachten. 4/2010 5 DA 211 Der Bestbieter wird unmittelbar im Anschluß an die Entscheidung über den Zuschlag telefonisch informiert. Im Anschluss daran werden die nichtberücksichtigten Bieter telefonisch über den nicht erhaltenen Zuschlag unterrichtet. Weitere Informationen sind nicht zulässig. Die schriftliche Bestätigung des Bestbieters erfolgt per Telefax. 4.3 Abwicklung Kreditbestätigungen und Schuldurkunden sind von dem Stadtkämmerer/ der Stadtkämmerin sowie von dem Leiter/ der Leiterin des Fachbereiches Zentrale Finanzsteuerung zu unterzeichnen. Sie müssen das Siegel der Stadt Krefeld tragen. 4.4 Dokumentation und Aktenführung Die Kreditdokumentation wird in Form einer Gesamtdokumentation geführt. Die Kreditdokumentation umfaßt für die Kreditneuaufnahme bzw. die Umschuldung x die Ausschreibung x die Angebote x die Angebotsauswertung mit dem Entscheidungsvorschlag x bei Krediten für die Eigenbetriebe den Auftrag und die Dokumentation über die Einbeziehung der Werkleitung bei der Entscheidungsfindung über die Angebote x den Zuschlag an den Bestbieter bzw. die Bestbieter x die Information der übrigen Bieter Die Kreditdokumentation und Aktenführung erfolgt von der Entscheidung über die Kreditneuaufnahme bzw. Umschuldung bis zum Zuschlag im Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung. 4/2010 6 DA 211 5 Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Mitteilungen der Stadtverwaltung Krefeld in Kraft.* Der Oberbürgermeister Gregor Kathstede * (veröffentlicht in den Mitteilungen Nr. 4/2010) 4/2010 7