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Verwaltungsvorlage (Kreditverbindlichkeiten der Stadt Krefeld - Zins- und Schuldenmanagement - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.03.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
331 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.07.2015 Nr. 1600 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 2101/ma Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Betreff Kreditverbindlichkeiten der Stadt Krefeld - Zins- und Schuldenmanagement - Antrag der SPDStadtratsfraktion vom 05.03.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1600 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Auftragsgrundlage Aufgrund des Antrages der SPD Fraktion vom 05. März 2015 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 24.06.2015 der TOP: Kreditverbindlichkeiten der Stadt Krefeld, behandelt. Zuständigkeitshalber wurde dieser TOP zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verwiesen. 2. Rechtsgrundlagen Gemäß § 89 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Bei dieser Planung werden täglich alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Nach § 89 Abs. 2 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. Der Höchstbetrag wurde mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.03.2015 auf 520 Mio. EUR festgesetzt. Die Aufnahme der Liquiditätskredite erfolgt im Übrigen gemäß den Vorschriften des geltenden Runderlasses des Innenministeriums „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden“ vom 09.06.2006 geändert durch RdErl. vom 04.09.2009, 13.12.2010, 06.05.2011 und 16.12.2014 (Anlage 1) sowie der Dienstanweisung 210 „Dienstanweisung für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung“ (Anlage 2), die der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.09.2010 (Vorlage 1057/10/Anlagen Nr. 0109/10) zur Kenntnis genommen hat. Gemäß § 86 GO NRW dürfen Kredite nur für Investitionen unter der Voraussetzung des § 77 Abs. 3 GO NRW und zur Umschuldung aufgenommen werden. Das Verfahren über die Aufnahme von investiven Krediten bzw. Umschuldungen für die Stadt Krefeld und für die Eigenbetriebe ist in der Dienstanweisung 211 geregelt, die als Anlage 3 beigefügt wurde. 3. Vergaberechtliche Prüfung Gemäß Mitteilung des Fachbereiches Recht vom 09.10.2014 sind sowohl im nationalen als auch im europäischen Recht ausdrücklich die Geld- bzw. Kapitalbeschaffung von dem Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen. Die Kreditangebote zur Liquiditätssicherung werden nach den Bestimmungen der Dienstanweisung 210 eingeholt. 4. Stichtagsregelung gemäß Runderlass Die Stadt Krefeld nimmt derzeit Liquiditätskredite mit einem Gesamtvolumen von ca. 419 Mio. EUR (Stand: 30.06.2015) in Anspruch. Hinsichtlich der Stichtagsregelung zum 31.12.2014 ist ein Bestand von 426.550.000,00 EUR maßgeblich zu beachten. Begründung Seite 3 Gemäß Stichtagsregelung darf die Stadt Krefeld Zinsvereinbarungen für die Hälfte des Gesamtbestandes an Liquiditätskrediten mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorsehen. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 213.275.000,00 EUR. Für ein weiteres Viertel am Gesamtbestand dürfen Zinsvereinbarungen von max. fünf Jahren getroffen werden. Dies entspricht einer Summe von 106.673.500,00 EUR. Liquiditätskredite mit einer längeren Laufzeit (über 5 Jahre von bis zu 10 Jahren) hat die Stadt Krefeld vor Abschluss, gemäß vg. RdErl. d. Innenministeriums vom 09.06.2006, mit der örtlich zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen. Hiervon hat die Stadt Krefeld bisher keinen Gebrauch gemacht. Es wurden keine Liquiditätskredite mit einer Laufzeit über 5 Jahre aufgenommen. Laut Dringlichkeitsbeschluss vom 16.03.2015 wurde ein max. Höchstbetrag in Höhe von 520 Mio. EUR zur Sicherung der Liquidität festgesetzt. Bei Wegfall der bisherigen Stichtagsregelung und Anwendung dieses Dringlichkeitsbeschlusses zum 30.06.2015 könnten demnach bis zu 390 Mio. EUR längerfristig aufgenommen werden. Da jedoch die Verpflichtung zur Einhaltung der Stichtagsregelung zum 31.12.2014 weiterhin besteht, bleibt der Betrag für längerfristige Liquiditätsaufnahmen (max. 5 bis zu 10 Jahren) auf 319.912.500,00 EUR gedeckelt. 5. Liquiditätskreditbestand am 30.06.2015 • Der Liquiditätskreditbetrag beläuft sich auf 418.600.000,00 EUR. Die Kredite setzen sich aus mittelfristigen (bis zu 5 Jahre) und kurzfristigen (bis zu 1 Jahr) Aufnahmen zusammen. Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) wurden nicht abgeschlossen. Die Zinsen bei allen Liquiditätskrediten variieren je nach Laufzeit und Betragshöhe. • Aus der Gesamtsumme der Liquiditätskredite ergeben sich am 30.06.2015 nachfolgende durchschnittliche Zinsen je Laufzeit: Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) Mittelfristige Liquiditätskredite (bis zu 5 Jahre) Kurzfristige Liquiditätskredite (bis zu 1 Jahr) Tagesgeld z. Zt. nicht aufgenommen 1,661 % 0,133 % 0% • Die durchschnittlichen Restlaufzeiten aller derzeitigen Liquiditätskredite am 30.06.2015 belaufen sich auf: Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) Mittelfristige Liquiditätskredite (bis zu 5 Jahre) Kurzfristige Liquiditätskredite (bis zu 1 Jahr) Tagesgeld z. Zt. nicht aufgenommen ca. 14 Monate ca. 3 Monate wird täglich verhandelt • Die prozentuale Aufteilung der Restlaufzeiten der Liquiditätskredite stellt sich am 30.06.2015 wie folgt dar: Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) z. Zt. nicht aufgenommen Begründung Mittelfristige Liquiditätskredite (bis zu 5 Jahre) Kurzfristige Liquiditätskredite (bis zu 1 Jahr) Seite 4 25 % 75 % Die Stadt Krefeld hält die Stichtagsregelung des RdErl. d. Innenministeriums, vom 09.06.2006, ein. Es liegt kein Verstoß vor. 6. Zinsentwicklung der letzten 3 Jahre • Aus der Gesamtsumme der Liquiditätskredite ergeben sich im Jahr 2013 nachfolgende durchschnittliche Zinsen je Laufzeit: Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) Mittelfristige Liquiditätskredite (bis zu 5 Jahre) Kurzfristige Liquiditätskredite (bis zu 1 Jahr) z. Zt. nicht aufgenommen 1,935% 0,169% • Aus der Gesamtsumme der Liquiditätskredite ergeben sich im Jahr 2014 nachfolgende durchschnittliche Zinsen je Laufzeit: Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) Mittelfristige Liquiditätskredite (bis zu 5 Jahre) Kurzfristige Liquiditätskredite (bis zu 1 Jahr) z. Zt. nicht aufgenommen 1,925 % 0,331% • Aus der Gesamtsumme der Liquiditätskredite ergeben sich vom 01.01.-30.06.2015 nachfolgende durchschnittliche Zinsen je Laufzeit: Längerfristige Liquiditätskredite (ab 5 Jahre) Mittelfristige Liquiditätskredite (bis zu 5 Jahre) Kurzfristige Liquiditätskredite (bis zu 1 Jahr) z. Zt. nicht aufgenommen 1,661 % 0,228 % 7. Ausländische Währungen Aufgrund von Risikominimierung des Liquiditätsmanagements werden keine Liquiditätskredite in ausländischen Währungen aufgenommen. 8. SWAPS und/oder Derivate Die Liquiditätskredite werden nicht in Form von SWAPS und/oder Derivaten sichergestellt. 9. Schuldscheindarlehen Begründung Seite 5 Die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens ist grundsätzlich als Finanzierungsalternative der Kommunen im mittel- und langfristigen Bereich zu sehen. Bei einer Laufzeit von über 5 Jahren ist die vorherige Zustimmung der Bezirksregierung erforderlich (Ziff. 1 in Verbindung mit 3.1 des Erlasses über Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände – RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.12.2014). Macht die Stadt Krefeld von dieser mehrjährigen Zinsvereinbarung gebrauch, so hat sie in ihrer mittelfristigen Finanzplanung nachzuweisen, dass eine vorzeitige Tilgung aus haushaltswirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt. Die Aufnahme von Schuldscheindarlehen wird, nach Genehmigung des Haushaltes durch die Bezirksregierung, vom Grundsatz her als sinnvoll angesehen, um das Zinsrisiko langfristig zu begrenzen. 10. Forderungsmanagement Ursächlich für die günstige Entwicklung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite ist auch die Optimierung des Forderungsmanagement in der Stadt Krefeld zu benennen. Die Erträge sollen schneller und effizienter generiert werden. Hierzu wurden diverse Prozessoptimierungen im FB 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften - vorgenommen, die bereits zu einer spürbaren Verbesserung im Liquiditätsmanagement geführt haben. 11. Investives Kreditmanagement Die Gemeinde darf Kredite nur dann aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung (z.B. ein positiver Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit) nicht möglich oder nicht wirtschaftlich wäre. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung bzw. -sicherung legt die Aufsichtsbehörde die „Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ dahingehend aus, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich kommen darf. Dies bedeutet, dass die jährliche Kreditneuaufnahme generell beschränkt ist auf die Höhe der jährlichen Tilgungsleistungen für Kredite der Gemeinde. Dieser Höchstbetrag für die Kreditaufnahme ist in der jährlich zu aktualisierenden Haushaltssatzung festgelegt. Die Haushaltssatzung 2015 sieht eine Kreditaufnahme im rentierlichen Bereich von 580.130 Euro und für den teil- bzw. unrentierlichen Bereich von 8.041.000 Euro vor. Sobald die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme durch den Nachweis mangelnder anderer Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen gegeben ist, erfolgt ein Verfahren der Angebotseinholung an Banken, die Kommunalkredite vergeben. Diese sog. Bieterliste muss mindestens 5 Finanzdienstleister umfassen. In der Vergangenheit wurden aufgrund höherer Zinssätze Kreditverträge mit einer Zinsbindung von 10 Jahren abgeschlossen, die anschließend zur Prolongation anstanden. Derzeit nutzt die Stadt Krefeld das günstige Zinsniveau aus und schließt langfristige Verträge (bis zum endgültige Tilgung des Darlehens) ab. Hierdurch konnten im Jahr 2014 vier Neuaufnahmen für die Stadt und die Eigenbeitriebe mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,392 % getätigt werden. Begründung Seite 6 Hierin enthalten sind auch sog. Förderkredite der KfW-Bank und der NRW.Bank, für die das Bieterverfahren der Dienstanweisung nicht anzuwenden ist, da diese zweckgebundenen Kredite mit einem unter dem marktüblichen Zinssatz liegenden Zins und nicht verhandelbaren Konditionen angeboten werden. In der Regel sind diese Förderkredite an den EURIBOR gekoppelt und haben eine Zinsbindung von 10 Jahren. Die Zinsaufwendungen für investive Kredite beliefen sich in 2013 auf 7.842.624,75 Euro, in 2014 auf 7.466.140,40 Euro und im 1. Halbjahr 2015 auf 3.485.121,60 Euro. 12. Ausblick Derzeit ist die Zinsentwicklung auf dem Markt - besonders im Bereich der Liquiditätskredite mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten - positiv. Aufgrund der aktuellen Zinspolitik wird davon ausgegangen, dass diese Entwicklung noch mindestens bis zum Ende dieses Jahres anhält. Ein weiterer Grund für die Aufnahme von kurzfristigen Liquiditätskrediten ist der Nothaushalt. Aufgrund dessen ist derzeit eine Umschuldung in längerfristige Liquiditätskredite nicht rentabel. Falls überhaupt Zinssätze von den Kreditinstituten genannt werden, sind diese wesentlich höher. Bei einem genehmigten Haushalt ist eine Akquise von neuen, zusätzlichen Kreditinstituten wesentlich einfacher. Der Zinsmarkt wird täglich überprüft. Sofern sich ein stetiger Anstieg der Zinsen abzeichnet, wäre eine kurzfristige Entscheidung über eine längerfristige Aufnahme seitens der Stadt Krefeld möglich, um die entsprechende Umschuldung und Zinsbindung vorzunehmen.