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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4936 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 12.04.2018 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des Ratsherrn Joachim C. Heitmann, der sein Aufsichtsratsmandat zum 11.04.2018 niedergelegt hat, nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages als seinen Nachfolger Ratsherrn Paul Hoffmann in den Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft Stadt Krefeld mbH & Co. KG zu entsenden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4936 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In den Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG werden nach § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages 13 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat entsandt. Nach § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages kann jedes Aufsichtsratsmitglied sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Erklärung gegenüber der Geschäftsführung niederlegen. Für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ist dann nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ein Nachfolger zu entsenden. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht erforderlich. Ratsherr Joachim C. Heitmann, Mitglied der FDP-Fraktion, hat seine Niederlegung des Aufsichtsratsmandats mit Schreiben vom 23.01.2018 gegenüber der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG zum 11.04.2018 erklärt. Als seinen Nachfolger schlägt die FDP-Fraktion Ratsherrn Paul Hoffmann vor.