Daten
Kommune
Krefeld
Größe
124 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Kulturpolitik als Stadtpolitik
Positionspapier des Deutschen Städtetages
-2-
Inhaltsverzeichnis
Präambel .................................................................................................................................... 3
1. Kulturpolitik ist gestaltende Entwicklung der Stadt ................................................................ 5
1.1 Baukultur und Stadtbild ................................................................................................... 5
1.2 Kultur in der Innenstadt, im Stadtteil, Quartiersentwicklung ........................................... 6
1.3 Wirtschaft und Kultur vor Ort .......................................................................................... 6
1.4 Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung ................................... 7
2. Kulturelle Bildung als Teil ganzheitlicher Bildung ist ein strategisches Handlungsfeld ......... 7
2.1 Bildung und Kultur – zwei Seiten derselben Medaille ..................................................... 8
2.2 Kulturelle Bildung - integraler Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften ............... 8
2.3. Kulturelle Bildung interkulturell ausrichten ...................................................................... 9
2.4 Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung ................................... 9
3. Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik ...................................................................................... 10
3.1 Kulturelle Vielfalt in der Stadtgesellschaft ..................................................................... 11
3.2 Erweiterung des Kulturbegriffs ...................................................................................... 11
3.3 Die Künstlerschaft als Adressat und Akteurin von Kulturpolitik ..................................... 12
3.4 Partizipation der Bürgerschaft im Kulturbereich ........................................................... 12
3.5 Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung ................................. 13
4. Das kulturelle Erbe ist Gedächtnis und Ressource der Stadtgesellschaft ........................... 14
4.1 Kulturelles Erbe in der interkulturellen Stadtgesellschaft.............................................. 14
4.2 Spannungsverhältnis von Besucherorientierung versus erhaltende, konservatorische
Maßnahmen.................................................................................................................. 15
4.3 Geschichte immer wieder neu schreiben ...................................................................... 15
4.4 Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung ................................. 15
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum vorliegenden Positionspapier ... 16
-3-
Präambel
Gesellschaftliche Veränderungen führen zum Überdenken der traditionellen kulturpolitischen
Begründungsmuster und Strategien:
Migration bewirkt eine Vielfalt und Interkulturalität der Stadtgesellschaft, die sowohl nach
politischen wie auch administrativen Antworten verlangt, insgesamt aber als Entwicklungschance verstanden wird.
Die Digitalisierung erstreckt sich zunehmend auf alle Lebensbereiche. Sie ermöglicht neue
Qualitäten der Kommunikation, in sozialen Netzwerken, in der Kunstproduktion, in professionellen Informationssystemen und im Rundfunk sowie in der Wirtschaft. Die „Digitalisierung
der Gesellschaft“ muss auch von der Kulturpolitik als Fakt begriffen werden und bei der Weiterentwicklung der kommunalen Kultur - inhaltlich wie organisatorisch -Berücksichtigung
finden.
Die zunehmend festzustellende „Ökonomisierung“ der Gesellschaft ist für die Kultur ambivalent, weil die Frage gestellt wird, inwieweit Kultur noch als öffentliches Gut zu betrachten ist,
mit dem kulturelle Angebote für alle bereitzuhalten sind oder sie stärker als bisher den neuen
ökonomischen Regeln der nationalen oder internationalen Märkte überlassen bleiben soll,
einschließlich direkter betriebswirtschaftlicher Verwertbarkeit. Die Frage, welche Kultur die
Stadt und die Stadtgesellschaft langfristig zum Wohle aller braucht, ist politisch zu klären.
Die allgemeinen Finanzierungsprobleme von öffentlichen Aufgaben bewirken eine programmatische Verunsicherung im Kulturbereich. Diese versetzt viele Städte in eine Position der
strukturellen kulturellen Schwäche. Kulturpolitik droht in eine Falle zu geraten: Indem sie sich
angesichts der finanziellen Restriktionen vorrangig auf den Erhalt kultureller Infrastruktur
konzentriert, drohen die wichtigsten Aufgaben aus dem Blick zu geraten, nämlich die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen zu begleiten, die kulturelle Entwicklung der Stadt
strategisch zu betreiben und die jeweils besondere, sich aber ständig wandelnde Identität
der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken.
Politische Entscheidungen zur kulturellen Infrastruktur sind verantwortungsvolle Aufgaben für
die Städte, weil sie das Lebensumfeld aller Bürgerinnen und Bürger betreffen und im Wettbewerb der Städte um Fachkräfte und Unternehmen eine hohe Bedeutung als Standortfaktor
gewinnen. Kommunale Kulturförderung gestaltet die kulturelle Infrastruktur in der Stadt. Sie ist
und bleibt eine Angelegenheit der kommunalen Daseinsvorsorge, deren Gestaltungsfreiheit
keinen nationalen oder internationalen Beschränkungen unterworfen werden darf. Bund und
Länder können hier unterstützend wirken.
Die Kulturressorts und die zuständigen kulturpolitischen Gremien in den Räten sind auf städtischer Seite nicht allein für die Kultur verantwortlich - Kultur in der Stadt als solche betrifft
nahezu alle Ressorts.
-4-
Kultur in der Stadt und die Gestaltung der kulturellen Infrastruktur sind keine ausschließliche
Aufgabe des Staates und der Städte und Gemeinden, denn sowohl zivilgesellschaftliche
Strukturen als auch die Kulturwirtschaft selber leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Kultur in
der Stadt ist somit mehr als Kultur von der Stadt.
Die Künstlerinnen und Künstler prägen die Kunst und Kultur in der Stadt entscheidend. Daher gilt es, deren sich verschlechternde wirtschaftliche Situation in den Blick zu nehmen und
angemessenere Arbeits- und Lebensmöglichkeiten zu schaffen.
Alleinstellungsmerkmale der Städte lassen sich mit topografischen Besonderheiten, vor allem aber mit Hilfe von kulturellen sowie historischen Eigenschaften und Profilen mittel- und
langfristig verwirklichen. Es gilt, Qualitäten der aktuellen und überlieferten Kunst und Kultur
in der Stadt zu erkennen, zu entwickeln und zu nutzen.
Eine Politik für Kunst und Kultur in der Stadt darf sich insgesamt nicht nur auf die Bewahrung
und Sicherung bestehender kultureller Infrastruktur beschränken. Notwendig ist vielmehr
eine Neupositionierung von Räten und Verwaltungen innerhalb der städtischen Gesamtentwicklung, denn: Kulturpolitik ist Stadtpolitik.
-5-
Kulturpolitik als Stadtpolitik
Positionspapier des Deutschen Städtetages beschlossen vom
Präsidium am 22.09.2015 in Neuss
1.
Kulturpolitik ist gestaltende Entwicklung der Stadt
Die Entwicklung der Städte ist einem Prozess unterworfen, der einerseits gesteuert wird,
andererseits aber von externen Einflüssen erheblich bestimmt ist. Das Leitbild der nachhaltigen Europäischen Stadt im Sinne der Leipzig Charta ist eine geplant im historisch(bau)kulturellen Kontext sozial- und nutzungsgemischte Stadt. Sie strebt wirtschaftliche
Prosperität und qualitativ hochwertige öffentliche Frei- und Lebensräume für die gesamte
Bevölkerung an. Die Stadtpolitik gestaltet die Entwicklung und hat dabei die umfassende
langfristige Aufgabe, das Wohlbefinden und die Chancengerechtigkeit von unterschiedlichen
Alters- und Sozialgruppen der Stadtgesellschaft zu wahren.
Kommunale Kulturpolitik ist dabei ein zentrales Aufgabenfeld, indem sie einen wesentlichen
Beitrag zum gesellschaftlichen Klima in der Stadt leistet. Stadt heißt auch permanenter
Wandel, heißt Bewegung und Veränderung. Kunst und Kultur sind dabei mehr als ökonomische Aufwerter sich verändernder urbaner Räume. Zugleich ist Stadt kein Ort von
Homogenität sondern von Diversität. Die Synergien zwischen Kultur und Stadtentwicklung
können entscheidend dafür genutzt werden, den urbanen Lebensraum als pluralen Lebensraum auszuloten, das heißt Austausch, Kommunikation, Verständigung und Annäherung
zwischen unterschiedlichen, auch sich widersprechenden Lebensweisen und Kulturen zu
fördern. Kulturpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik und Stadtentwicklungspolitik müssen
gemeinsam Freiräume schaffen, die Platz lassen für Diskurs, für Begegnung, für Gemeinsamkeit – durchaus auch für konfrontative Auseinandersetzungen –, für freie Entwicklung
und Experiment. Dies wird aufgrund steigender Nutzungsinteressen, insbesondere in wirtschaftlich prosperierenden Regionen, zunehmend schwieriger. Künstlerisch-kreative Impulse
bewirken bei der Bürgerschaft, der Verwaltung und auch der Privatwirtschaft größere Sensibilität im Umgang miteinander, besonders in Konfliktfällen.
1.1
Baukultur und Stadtbild
Der Architektur und der Kunst im öffentlichen Raum kommen eine besondere Bedeutung zu,
weil diese die öffentlichsten aller Künste sind. Kunst im öffentlichen Raum und am Bau bedarf
festzulegender Ressourcen und Kompetenz im Umgang damit. Kunstkommissionen erweisen
sich für die Ratsentscheidungen als hilfreich. Auch das Erscheinungsbild der Städte ist einem
ständigen Wandel unterworfen. Der ökonomische Entwicklungsdruck auf die Innenstädte darf
nicht zur Bildung von „pseudo-öffentlichen Räumen“ (z.B. Shopping-Malls) führen, die zwar den
Anschein von Öffentlichkeit erwecken aber bestimmte Nutzungen und Personengruppen ausschließen. Gute Architektur und innovative Neubauten bereichern die Innenstädte, entwickeln
sie positiv fort und machen sie für verschiedene Nutzungen attraktiv. Sie schaffen für den Bauherrn gleichzeitig Nutzungsflächen und Anerkennung für städtebaulich gelungene nachhaltige
Lösungen. Öffentliche Räume mit maßstabsprengenden, nicht angepassten Neubauten bei
gegebenenfalls damit einhergehender Vernichtung von erhaltenswerten Stadtstrukturen zuzulassen, bedeuten einen Verlust an Identität der Stadt und an ihrer z. T. über Jahrhunderte
gewachsener Unverwechselbarkeit. Dem ist entgegenzutreten.
Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den konkurrierenden Nutzungsinteressen und multifunktionale, resiliente Lösungen mit hoher Aufenthaltsqualität für eine möglichst flexible Nutzung zu
schaffen. Es geht darum, die Städte zukunftsfähig, attraktiv und lebenswert, sie „wohnlicher“ zu
machen. Der Bürgerschaft sollte ein unverwechselbares Stadtbild und der öffentliche Raum
-6dort zurückzugeben werden, wo sie durch übermäßige betriebswirtschaftliche Nutzung („Verbetriebswirtschaftlichung“) verloren gegangen sind.
Im Sinne einer qualitativ anspruchsvollen Planungs- und Baukultur sowie der Stadtbildpflege
kann auch durch Unterlassung und Vermeidung bestimmter visuell wirksamer baulichen Entwicklungen (z.B. Werbeanlagen) ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Hierzu bedarf es
erweiterter Steuerungs- und Handlungsoptionen für die Städte. Dazu sollten die aktuellen planungs- und bodenrechtlichen Instrumente überprüft werden.
1.2
Kultur in der Innenstadt, im Stadtteil, Quartiersentwicklung
Die Kerne der heutigen Innenstädte sind die konstituierenden Elemente des Grundtypus der
Europäischen Stadt. Die von ihrem Kern her bestimmte Europäische Stadt war bis heute wegen
ihrer charakteristischen und gleichzeitig individuellen Struktur bestandsfähig. Partielle Fehlentwicklungen im Strukturwandel der Wirtschaft, die räumliche und soziale Segregation,
Gentrifizierung und immer stärker spürbare funktionale Auflösungen bedrohen jedoch die Innenstädte wie auch die Stadtquartiere. Es ist daher notwendig, die konkurrierenden
Nutzungsansprüche wahrzunehmen und in begründeten Einzelfällen zur Durchsetzung von Gesamtkonzepten steuernd einzugreifen. Wenn der öffentliche Raum kaum mehr Platz lässt für
Begegnung und Kommunikation innerhalb und zwischen den Milieus, ohne das ein gastronomisches Angebot wahrgenommen werden muss, oder wenn Plätze andererseits veröden, weil nur
noch die städtebauliche Bezeichnung an den Platzcharakter erinnert, ist eine aktive - auch politische - Steuerung der Stadt erforderlich. Denn die virtuelle Kommunikation in der digitalisierten
Welt kann die reale nur ergänzen. Die Strukturen und Bauten im Innern der Städte wie Theater,
Museen, Multiplexkinos und Orte für populäre Musik bis hin zu Stadtteilkulturzentren als Begegnungsstätten sind ein Attraktivitätskapital, von dem alle anderen zentralen Funktionen, vor allem
der Einzelhandel, die Dienstleistungen und die Tourismusbranche einschließlich Gastronomie
jeder Stadt profitieren, wenn sie die richtigen Standorte haben. Temporäre Kunst im öffentlichen
Raum kann zudem einen wichtigen Beitrag leisten. Überplanungsareale können temporär oder
dauerhaft als kulturelle Aktionsflächen für die Künste Raum schaffen und sind ein Gestaltungselement von Stadtpolitik. Sie gewinnen dann eine besondere Qualität, wenn sie in einem Mix
von Bestand und Neubebauung entwickelt werden, wenn Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen,
Nahversorgung- und Erholung, Bildung und Wissen, Kunst und Kultur einander ergänzen und
bereichern.
1.3
Wirtschaft und Kultur vor Ort
Eine Voraussetzung für künstlerisches Schaffen und Kreativität ist die Freiheit von Zweckbestimmung. Stellt man die Kunst ausschließlich unter Zielsetzungen und Zweckbestimmungen, entzieht
man ihr die Grundlage. Kunst- und Kulturpolitik wirken, selbst wenn das nicht ursprünglich intendiert war, aber auch als Wirtschaftspolitik, weil sie zu kultureller Standortqualität führen. Ohne ein
positives kulturelles Umfeld wird die Gewinnung gut ausgebildeter Arbeitskräfte und die Ansiedlung
von Wirtschaftsunternehmen erschwert. Dieses Feld verlangt nach integrierter Stadtentwicklung
unter Beteiligung vieler Akteure.
Die Verbindung von Wirtschaft und Kultur vor Ort wird dann besonders deutlich, wenn es sich um
Unternehmen der Kulturwirtschaft handelt. Die Kulturwirtschaft profitiert von der kommunalen
Kunst- und Kulturförderung, indem sie selbst Aufträge von dort erhält, Infrastrukturhilfen für Kulturwirtschaftsunternehmen in planerischen Prozessen bewusst vorgesehen, Räumlichkeiten und
Arbeitsmöglichkeiten für junge Unternehmen geschaffen werden und indem künstlerischästhetische Bildung bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stattfindet, die die Ausprägung von Kreativität und das Erlernen einschlägiger beruflicher Qualifikation überhaupt erst
ermöglichen.
Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, Freiräume zu ermöglichen für nicht steuerbares Neues
-7und bezahlbaren Arbeitsraum für Künstler vorzuhalten, ebenso für Akteure der Kreativwirtschaft
und Startups. Die kulturgeleitete Verbindung von Produktion, Präsentation und Vertrieb kann die
Stadt zu einem unverwechselbaren Ort profilieren. Die Boden- und Liegenschaftspolitik in Verbindung mit der Wirtschaftsförderung und zusammen mit der Kulturpolitik, stehen vor schwierigen
Abwägungsprozessen, wenn konkurrierende Ansprüche an Flächen sowohl in Innenstädten als
auch in den Stadtteilen gestellt werden. Der öffentliche Raum einschließlich der Denkmäler und
das Stadtbild inklusive seiner Sichtachsen sind wesentliche Bestandteile der kulturellen Identität
einer Stadt und zählen zu den besonders zu schützenden Merkmalen der kulturellen Infrastruktur,
die Standortqualität ausmacht.
1.4
Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung
Es bedarf einer gesamtstädtischen Strategie zur institutionalisierten, ressortübergreifenden
gegenseitigen Zusammenarbeit, insbesondere von Bauverwaltung, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung sowie Bildung und Kultur. Auf dieser Grundlage sollte die Kulturaufgabe
von den jeweils betroffenen Ressorts mitgedacht und unterstützt werden.
Politik und Verwaltung müssen mehr Mut zu kulturellen Zwischen-, Um- und Nachnutzungen
von öffentlichen Räumen zeigen. Die Kunstszenen und die Kultur gehören an geeignete
Standorte und nicht auf Flächen mit dem geringsten Bodenwert.
Der „Verbetriebswirtschaftlichung“ öffentlicher Räume ist zugunsten von Räumen der Begegnung und des Austausches sowie der Stadtbildpflege entgegenzuwirken. Nutzungs-,
boden- und planungsrechtliche Instrumente in diesem Kontext sollten überprüft werden, um
die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt zu erhöhen.
Produktive Wechselwirkungen zwischen öffentlicher Kulturförderung und der Kulturwirtschaft
sollten identifiziert und gefördert werden.
Integrierte Stadtentwicklung bedarf des engen Dialoges der Verwaltung mit der Bürgerschaft,
Stakeholdern, kulturellen und kreativwirtschaftlichen Akteurinnen bzw. Akteuren und Investoren.
Für Kunst am Bau sollte nach Möglichkeit ein prozentual definiertes Budget vorgesehen
werden. Unter Einbeziehung der Künstlerschaft sollten Kommissionen für Kunst im öffentlichen Raum eingerichtet werden, die über ein formales Beteiligungsverfahren ein
Empfehlungsrecht an die Stadträte besitzen.
2.
Kulturelle Bildung als Teil ganzheitlicher Bildung ist ein
strategisches Handlungsfeld
Bildung ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem zentralen Handlungsfeld der Städte
und Gemeinden in Deutschland geworden. Auch die kulturelle Bildung in den Städten hat neben
einer inhaltlichen Ausweitung erheblich an Gewicht gewonnen.
Der Wandel des kommunalen Aufgabenverständnisses in der Bildung basiert nicht nur auf
der Grundlage traditioneller kommunaler Daseinsvorsorge, sondern vor allem auf der
Erkenntnis, dass ein modernes und funktionierendes Bildungswesen sowie entsprechend
qualifizierte Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung für die örtliche Struktur- und
Wirtschaftsentwicklung sind. Im Wettbewerb der Städte, der durch die demografische
Entwicklung verstärkt wird, ist die Bildung zu einem strategischen Handlungsfeld geworden.
Die komplexen Problemlagen und Anforderungen an Bildungspolitik und -verwaltung, etwa
die Verbesserung der Bildungsteilhabe von bildungsfernen Schichten und Migrantinnen und
Migranten oder die Umsetzung der Inklusion an den Schulen können am ehesten auf der
lokalen Ebene bewältigt werden. Jede Investition in die Bildung ist nicht nur eine
-8Zukunftsinvestition und eine Stärkung individueller und kollektiver Zukunftsfähigkeit, sie
vermindert oder vermeidet - in der Regel von den Kommunen zu tragende - soziale
Folgekosten und mehr noch gesellschaftliche Segregation und Desintegration mit ihren
negativen Folgen.
2.1
Bildung und Kultur – zwei Seiten derselben Medaille
Kultur ist unverzichtbarer Bestandteil einer von einem ganzheitlichen Bildungsbegriff
ausgehenden, auf die Gesamtpersönlichkeit gerichteten Bildung. Bildung leistet ihrerseits
einen wichtigen Beitrag zum Verstehen und Vermitteln von Kunst und Kultur. Sie ist damit
wesentliche Voraussetzung dafür, ein vorwiegend rezeptives Kulturverständnis zu
überwinden und zu Gunsten einer aktiven kulturellen Teilhabe weiterzuentwickeln. Bildung
und Kultur sind in dieser Wechselwirkung zwei Seiten derselben Medaille.
Kulturelle Bildung erstreckt sich auf „traditionelle“ Künste wie auch auf aktuelle Medien. Sie ist Teil
einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung und von daher konstitutiver Bestandteil im Kanon
der Allgemeinbildung. Kulturelle Bildung verfolgt in erster Linie eigene kulturelle und künstlerische
Ziele; darüber hinaus kann sie die kognitive Leistungsfähigkeit auch in anderen
Bildungsbereichen fördern. Kultur- und bildungspolitisch geht es in Zukunft darum, kulturelle
Bildung noch stärker inhaltlich und strukturell in der Bildungsentwicklung vor Ort zu verankern.
Für die kommunale Kultur- und Bildungspolitik bedeutet dies, Bildung und Kultur, konkret ihre
Institutionen, deren Angebote sowie Akteurinnen und Akteure zu vernetzen. Seit der „Aachener
Erklärung“ des Deutschen Städtetages (2007) hat sich der Begriff der „kommunalen
Bildungslandschaft“ etabliert. Der Begriff steht für Konzepte, die eine systematische Steuerung
und Organisation der Bildung entlang der Bildungsbiografie von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen durch ein kommunales Bildungsmanagement und eine regelmäßige
Bildungsberichterstattung als dessen Grundlage vorsehen.
Bildung und Kultur in den Städten müssen angesichts ihrer Bedeutung für die kommunale
Entwicklung auf Grundlage von spezifisch geeigneten Konzepten breit unterstützt und gefördert
werden. Stadtentwicklungspolitik trägt mit ihren raumbezogenen Aufgaben maßgeblich zur
Umsetzung solcher Konzepte bei.
2.2
Kulturelle Bildung - integraler Bestandteil kommunaler
Bildungslandschaften
Bildung ist mehr als kognitives Lernen. Kulturelle Bildung, die kognitives Lernen ergänzt,
Kreativität fördert und Integration unterstützt, ist in ein Gesamtkonzept umfassender Bildung zu
integrieren. Solche Gesamtkonzepte setzen eine funktionierende Infrastruktur für schulische und
außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung voraus; die Rahmenbedingungen dafür
müssen gemeinsam mit den Ländern geschaffen werden. Gesetze der Länder zur kulturellen
Bildung, in denen Ziele und Fördermodalitäten verbindlich geregelt werden, können dabei
sinnvoll sein.
Alle kommunalen Kultur- und Bildungseinrichtungen sollten sich in ihren Programmen darauf
ausrichten, verstärkte und auf Dauer angelegte Angebote im Bereich der kulturellen Bildung zu
entwickeln. Zu warnen ist allerdings vor einer „Pädagogisierung“ von Kunst und Kultur, denn die
Freiräume für künstlerische Kreativität und die „Zweckfreiheit“ von Kunstproduktion müssen
erhalten bleiben. Die Balance zwischen Kunst und Kulturpädagogik ist zu beobachten und
ständig neu auszutarieren.
Bei den Kindertageseinrichtungen haben die Kommunen es bei selbst getragenen Einrichtungen
in der Hand, auch dem Bereich der kulturellen Bildung einen gebührenden Stellenwert
einzuräumen. Nicht alles muss dabei über eigene Kräfte angeboten werden. So bleiben auch
-9die Eltern in der Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die kulturelle Bildung ihrer Kinder zu
fördern. Professionalität und Qualität sollten auch über die Einbeziehung von anderen Trägern
kultureller Bildung in die Einrichtungen gebracht werden. Dabei kommt insbesondere
kommunalen Einrichtungen wie Musikschulen, Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen
Einrichtungen, Bibliotheken und Volkshochschulen ein besonderer Stellenwert zu. In den
Schulen gehört die kulturelle Bildung insbesondere Musik- und Kunstunterricht zu den
klassischen Unterrichtsfächern und damit in den verbindlichen Kanon der Curricula. Auch
aufgrund des Fachlehrermangels ist aber die verbindliche Einbeziehung außerschulischer Kräfte
wichtig. Im Zuge des Ausbaus von Ganztagsschulen ist die Kooperation von Schulen und
Kultureinrichtungen unter Beteiligung der gemeinnützigen Träger an den Ganztagsschulen zu
intensivieren. Dazu bedarf es einer leistungsfähigen Organisation sowie der Unterstützung der
Länder.
Im Hinblick auf ein Engagement des Bundes ist die Aufhebung des sog. Kooperationsverbotes
im Grundgesetz notwendig, um künftig eine stärkere Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen
in der Bildung insgesamt und damit auch in der kulturellen Bildung zu ermöglichen. Bis zu einer
Änderung des Grundgesetzes sollte der Bund zumindest dort weiter tätig sein, wo er dies
bereits jetzt ist. Dies gilt insbesondere für die Programme der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung, das Engagement der Bundeszentrale für politische Bildung sowie die Förderung der
Weiterentwicklung kultureller Bildung durch die Kulturstiftung des Bundes.
2.3.
Kulturelle Bildung interkulturell ausrichten
Zentrales Ziel der Bildungspolitik ist mehr Bildungsgerechtigkeit. Dabei geht es vor allem darum,
die fatale und demokratiepolitisch inakzeptable Koppelung von Herkunft und Bildungsteilhabe
aufzubrechen. Kulturelle Bildung und Bildung insgesamt sind eine Schlüsselqualifikation für alle.
Im Rahmen dieses Ansatzes müssen künftig Menschen aus bildungsbenachteiligten Schichten
mit und ohne Migrationshintergrund verstärkt in den Blick genommen werden. Konzepte der
kulturellen Bildung sind interkulturell auszurichten und sollen ohne jegliche Ausgrenzungen
darauf zielen, ein möglichst breites, alle Bevölkerungsgruppen umfassendes Publikum für Kunst
und Kultur zu interessieren. Ein verbindliches, von der kommunalen Kulturpolitik beschlossenes
interkulturelles Handlungskonzept kann dafür eine geeignete Grundlage darstellen.
2.4
Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung
Stadtpolitik und Verwaltung sollten Bildung als strategisches Handlungsfeld erkennen und
ein kommunales Bildungsmanagement im Sinne einer systematischen Steuerung und Vernetzung der unterschiedlichen Bildungsbereiche – unter Einschluss der kulturellen Bildungentwickeln.
Bildungsförderung muss darauf gerichtet sein, die gesellschaftlich inakzeptable Koppelung
von Bildungsteilhabe bzw. -erfolg und Herkunft aufzubrechen Verbindliche und kulturpolitisch
abgesicherte interkulturelle Handlungskonzepte sind eine geeignete Grundlage für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Kulturelle Bildung ist Aufgabe und Verpflichtung aller kommunalen Kulturinstitutionen. Die
Balance zwischen Kunstfreiheit und Kulturpädagogik ist dabei immer wieder neu auszutarieren.
Die Schulen, die Kultureinrichtungen, freie Träger und die Verwaltungen sollten
Gesamtkonzepte kultureller Bildung entwickeln. Die Länder werden aufgefordert, eine
Öffnung der Schulen zu den außerschulischen Kultureinrichtungen und deren
Verknüpfung mit dem Unterricht zu unterstützen. Sie sollten die stärkere Anerkennung
außerunterrichtlicher künstlerischer Leistungen ermöglichen, gegebenenfalls auch durch
- 10 gesetzliche Regelungen.
Bund und Länder sind aufgefordert, ihre kulturellen Bildungsprogramme „kompatibel“ zu gestalten und die bestehende Unübersichtlichkeit bzw. teilweise bestehende
Doppelförderungen abzubauen. Hierfür ist eine regelmäßige Abstimmung aller staatlichen
Ebenen mit der kommunalen Ebene erforderlich. Im Hinblick auf die Ermöglichung eines
stärkeren Engagements des Bundes in der Bildung sollte das Kooperationsverbot (Art. 91a
GG) abgeschafft werden.
3.
Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik
Das wichtigste Fundament einer demokratisch verfassten Gesellschaft sind die Bürgerinnen
und Bürger, die diese verantworten und mitgestalten. Dies geschieht durch bürgerschaftliches Engagement innerhalb oder außerhalb politisch-parlamentarischer Strukturen. Die
Bereitschaft zur demokratischen Verantwortung und Mitwirkung setzt die Fähigkeit voraus,
sich in Auseinandersetzungen urteilsfähig einbringen zu können. Dazu bedarf es neben einer
allgemeinen Bildung der Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Medien und in informellen
Kreisen der Stadtgesellschaft umfassend zu informieren.
Kultureinrichtungen sind dabei wichtige Orte der physischen Begegnung, der Information,
der Selbsterfahrung, der Kommunikation und des gemeinsamen Gestaltens. Die kognitive
Reflexion gesellschaftlicher Zustände verlangt nach einer Ergänzung durch Wahrnehmung
von künstlerischen Produktionen im darstellenden, bildenden und literarischen Bereich. Gerade vor dem Hintergrund steigender realer und virtueller Mobilität bedarf es Erfahrungs- und
Lebensräume, in denen persönliches Engagement wie gesellschaftliche Einbindung möglich
sind zur Orientierung und Vergewisserung.
Die kulturellen Werte einer demokratischen Gesellschaft sind heterogen und offen für Veränderungen. In Deutschland legt allein das Grundgesetz verbindliche Werte fest. Die
Ausdifferenzierung von Lebensstilen, vor allem in den Städten, ist in den letzten Jahren mit
wachsendem Tempo vorangeschritten. Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik hat diese Entwicklung nicht nur zu beobachten, sondern aktiv Beiträge zu leisten, um das friedliche
Zusammenleben in der Vielfalt unterschiedlicher sozialer, ethnischer und gesellschaftlicher
Gruppen zu unterstützen.
Kulturpolitik ist nicht allein verantwortlich und in der Lage, soziale und kommunikative Defizite zu beseitigen. Das Aufbrechen gewohnter und oft überholter Denkmuster ist aber ein
„Kerngeschäft“ von Kunst und Kultur. Sie eröffnet den Raum der Möglichkeiten, indem das
Unerwartete auftauchen kann und auch das Ungewisse Platz hat. Sie zeigt neben einer als
defizitär erlebten Wirklichkeit auch experimentelle Möglichkeiten und fördert Lust und Faszination des Entdeckens. Aus der Einsicht, dass die Gesellschaft anders sein könnte, lassen
sich Utopien im Vorfeld des Möglichen entwickeln.
Stadtpolitik muss die kulturelle Dimension dieser ökonomischen, ökologischen, sozialen und
medialen Transformationsprozesse erkennen und Kunst und Kultur als Bewusstsein bildendes Medium verstehen. Dazu gehört vor allem, Künstlerinnen und Künstler in der Stadt als
Adressaten und Akteure von Kulturpolitik wahrzunehmen, denn ohne Künstlerinnen und
Künstler in der Stadt kann es auf Dauer keine Künste und damit keine Kultur in der Stadt
geben.
- 11 -
3.1
Kulturelle Vielfalt in der Stadtgesellschaft
Die Durchsetzung der Werteordnung eines demokratischen Staates und die Inklusion in eine
Gesellschaft kultureller Vielfalt sind zentrale Herausforderungen für die Politik auf allen
Ebenen und damit auch für die Stadtpolitik. Die hohe Mobilität aber auch die lange Tradition,
die viele Menschen mit Migrationshintergrund mit ihrer aktuellen Lebensgesellschaft
verbinden, machen eine strikte Trennung in ethnische und von kultureller Segregation
geprägte Bevölkerungsgruppen obsolet.
Aber auch die Vorstellung, dass kulturelle ethnische Vielfalt ein störungsfreies Miteinander
bedeutet, ist nicht realistisch. Die Idee einer multikulturellen Gesellschaft auf der einen wie
die des assimilierten Ausländers auf der anderen Seite transportieren ebenso die Fiktion
eines stets harmonischen Zusammenlebens wie die des friedlichen Miteinanders von Arm
und Reich, von Ober- und Unterschicht oder sozialer kultureller Milieus. In der deutschen
Gesellschaft der Gegenwart sind Disharmonien deutlich spürbar: So wird z.B. der Wunsch
nach Grenzsetzung im Sinne des Schließens von Grenzen nach Deutschland und Europa
immer wieder formuliert. Umgekehrt ist auch zumindest bei einem Teil der Migranteninnen
und Migranten, auch wenn sie vor vielen Jahren nach Deutschland einreisten, der Wunsch
nach Abgrenzung von den gesellschaftlichen Lebensbezügen hier in Deutschland spürbar.
Darüber hinaus gibt es zum Teil Konflikte zwischen unterschiedlichen Migrantengruppen und
Teilen in der deutschen Bevölkerung. Diese Differenzen werden oft mit wirtschaftlicher oder
sozialer Benachteiligung begründet. Hinzu kommen jedoch auch kulturelle Differenzen, die
ein grundlegendes Gefühl der Unsicherheit, des Unbehagens und der Fremdheit ausdrücken.
Diese Verschiedenheiten auszuhalten, ist ein wichtiger Beitrag in einer diversifizierten
Gesellschaft. Differenz friedlich auszutragen ist legitim und politisch ernst zu nehmen.
Gesellschaftliches Leben ist vom Konsens und Dissens geprägt. Die große Anforderung an
die Politik in einer vielfältigen demokratisch offenen Gesellschaft besteht nicht nur darin, wie
sie Koexistenz organisiert, sondern auch darin, wie sie mit Differenz umgeht. Eine
kommunale Integrationspolitik muss somit auf der Grundlage beider Aspekte –
Integration/Inklusion und Segregation entwickelt werden; das Leitmotto hierfür könnte lauten:
Verbindendes Suchen und Verschiedenheiten zulassen.
3.2
Erweiterung des Kulturbegriffs
Kulturarbeit muss der Entfaltung und Entwicklung der sozialen, kommunikativen und
ästhetischen Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger dienen. Wichtiger
Bestandteil für dieses Leitmotiv kommunaler Kulturpolitik war nicht nur eine Öffnung der
traditionellen Kultureinrichtungen wie Theater, Museen und Bibliotheken mit einem bewussten
Blick auf Bevölkerungsschichten, die diese bisher nur unterproportional genutzt haben,
sondern es wurden auch Einrichtungen der Soziokultur in den deutschen Städten gegründet
und gefördert. So entstanden soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen, Jugendmuseen
und kulturpädagogische Einrichtungen. Sie stehen für den Anspruch der Soziokultur, Kunst
und Kultur in den Alltag der Menschen zu integrieren. Neue Angebote und Formate sind
entstanden, um kulturelle Bildung und kulturelle Eigentätigkeit in neuen Kontexten und
Einrichtungen zu ermöglichen, die sich durch größere Offenheit und Zugänglichkeit
auszeichnen. Waren diese Aktivitäten vor allem auf eine stärkere Partizipation breiter
Bevölkerungsschichten ausgerichtet, so blieben sie in ihren Inhalten doch weitgehend auf die
tradierten Künste beschränkt.
Inzwischen hat eine thematische Ausweitung des Kulturbegriffs stattgefunden. Die große
Bedeutung, die Kulturwirtschaft seit dem Enquetebericht über „Kultur in Deutschland“
gewonnen hat, zeigt nicht nur diese Erweiterung des Kulturbegriffs, sondern öffnet ihn sogar
z.B. für Games, Design und Werbung sowie andere bisher weniger beachtete Kulturbereiche.
Darüber hinaus werden gesellschaftliche Praktiken verschiedenster Art bis zum
Alltagsverhalten unter den Kulturbegriff subsumiert. Doch auch im zivilgesellschaftlichen
- 12 Bereich hat eine Ausdifferenzierung nach unterschiedlichen kulturellen Orientierungen
stattgefunden. Neben die klassische Form des Kulturvereins (Chöre, Volkskunst etc.), die
nach wie vor große Bedeutung haben, sind Initiativen getreten, die sich mit transkulturellen
Ausdrucksformen beschäftigen (Stilmischungen in unterschiedlichen Kunstsparten), ethnisch
geleitete Kunst- und Kulturrichtungen praktizieren (z. B. afrikanische Perkussion) oder auch
sponsorhaft von Wirtschaftsunternehmen organisierten Events (einmalig oder auch als
jährlich wiederkehrendes Ereignis, z. B. Jazzfestival), die die städtische Kulturlandschaft
bereichern. Diese zivilgesellschaftlichen Aktivitäten sowie das überaus wichtige kulturelle
Engagement der Religionsgemeinschaften stehen neben der Kulturwirtschaft.
Die Digitalisierung hat auch für die Künste erhebliche Wirkung gehabt und zwar mit
Ausprägungen als Medienkunst oder virtuelle Kunst sowie in der Games-Industrie.
Kommunale Kulturpolitik, die sich als Teil der Stadtpolitik versteht, nimmt diese
Entwicklungen bewusst als Handlungsfelder wahr. Im Rahmen des sogenannten DreiSektoren-Modells zur Arbeitsteilung im Kulturbereich konzentriert sich die staatlich-städtische
Förderung auf den öffentlichen Sektor, der neben den privatwirtschaftlichen Aktivitäten der
Kulturwirtschaft und dem zivilgesellschaftlichen Engagement eine wesentliche, weil
demokratisch legitimierte Funktion im Kulturstaat wahrnimmt. Sie fördert auch im Bereich der
Kulturwirtschaft insbesondere freie Künstlerinnen und Künstler sowie das
zivilgesellschaftliche Engagement im Kulturbereich. Dies geschieht aber regelmäßig, ohne
Ansprüche auf Dauerförderung oder Förderung jeglicher Kunst zuzulassen, denn nicht alles
ist förderungswürdig oder förderungsbedürftig.
3.3
Die Künstlerschaft als Adressat und Akteurin von Kulturpolitik
Das seit jeher wichtige Ziel kommunaler Kulturpolitik, die Künste zu pflegen, setzt die
Anwesenheit von Künstlerinnen und Künstlern und Arbeitsmöglichkeiten für diese voraus. Die
aus liberalen Wirtschaftsvorstellungen übernommenen Prinzipien der Effizienzsteigerung bei
der Produktion von Waren und Dienstleistungen wurden teilweise unkritisch auch auf die
Leistungen der Daseinsvorsorge und sogar von Kulturdienstleistungen der öffentlichen
Hände übertragen. Doch die damit verbundenen Erwartungen konnten weder im Kultursektor
wie auch anderen öffentlichen Aufgabenfeldern noch von der Künstlerschaft erfüllt werden.
Kostendruck hat vielmehr in einer Reihe von Sparten und Berufsgruppen zur Auslagerung
von ehemals sozialversicherungspflichtig beschäftigten Künstlern und Künstlerinnen in
nichtständige Beschäftigung oder unfreiwillig in die freie Szene geführt. Kulturberufe sind
deshalb in Teilen von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt worden. Dies
führt zu immer mehr nichtauskömmlichen Einkommenssituationen. Weil die
Einkommensdifferenzen zwischen fest beschäftigten und freien Künstlern immer größer
geworden sind, haben auch die Verteilungskämpfe um die Kulturbudgets zugenommen.
Kulturpolitik muss gerade deshalb für eine faire Entlohnung künstlerischer Arbeit sorgen.
3.4
Partizipation der Bürgerschaft im Kulturbereich
Wenn auch die Beteiligung an allgemeinen Wahlen in den letzten Jahren gesunken ist, so ist
vielen Städten feststellbar, dass Elemente der direkten Demokratie in Form von
Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden, Initiativen oder Protestaktionen deutlich zugenommen
haben. Diese Proteste sind allerdings im Kulturbereich zum Teil strukturkonservativ, weil sie
defensiv auf drohenden Verlust von Vertrautem reagieren und nicht auf die Schaffung von
notwendig Neuem ausgerichtet sind. Dennoch können sie, bei richtiger politischer Einordnung,
ein wichtiges Korrektiv für das Agieren von Kulturpolitik und Künstlerschaft sein.
Für die Städte sind solche Initiativen oft ungewohnte Herausforderungen. Es existieren
bei diesen Initiativen häufig keine verantwortlichen Ansprechpersonen, die Fluktuation der
Beteiligten ist hoch, bisweilen fehlt auch die Fachlichkeit zu fundierter Kritik. Zudem zeigt
- 13 sich immer wieder die Gefahr einer kurzsichtigen Klientelpolitik, die der notwendigen,
Zusammenhänge abwägenden Gemeinwohlorientierung im Weg steht.
Die Städte haben darauf reagiert, indem sie neue Formen der Partizipation bei der
Weiterentwicklung ihrer kulturellen Infrastruktur eingeführt haben. Diese reichen von
Beteiligung von Interessenvertretungen der Kultursparten bei der Aufstellung von
Kulturentwicklungsplänen bis hin zu allgemeinen Bürgerdialogen, die als Angebot breiten
Bevölkerungsschichten offen stehen.
Eine neue Dimension der Teilhabe ist möglich geworden, weil die Kommunikation in
Netzen für die Bevölkerung wesentlich einfacher und effizienter zu organisieren ist.
Formen der eParticipation sind wichtige Beiträge zur digitalen Gewinnung von Einsichten
und zur Bewertung von Alternativen. Sie können allerdings die verantwortliche
Entscheidung in legitimierten Gremien und Verfahren nicht ersetzen, da sie nur einen
geringen und zudem sozial selektierten Teil der Bevölkerung erreichen. Dennoch müssen
Verwaltungen, die eine verstärkte Einbindung der Betroffenen als notwendig erkannt
haben, auch die interaktiven Medien in ihre Überlegungen einbeziehen. Es gibt hierfür
geeignete Formen, diese werden aber zu selten genutzt. Sie weiter zu entwickeln ist auch
kulturelle Aufgabe im Rahmen der Stadtpolitik.
3.5
Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung
Politik und Verwaltung müssen Formate und Plattformen entwickeln, um die interkulturellen
Elemente einer Stadtgesellschaft sichtbar zu machen.
Kommunale Kulturpolitik muss die unterschiedlichen kulturellen Orientierungen aller Bevölkerungsgruppen in der Stadt wahrnehmen und mit ihrer demokratischen Legitimation
Verantwortung für den öffentlich zu finanzierenden Teil der kulturellen Infrastruktur übernehmen. Verantwortung zu übernehmen heißt vor allem, ein politisches Bekenntnis für das
kulturelle Profil und die kulturelle Identität der Stadt abzugeben, auch mit Blick auf die Höhe
und die Verteilung des Budgets.
Veranstaltungen und Ausstellungen sollen vermehrt die Kultur der Migrantinnen und Migranten
in der jetzigen Lebenssituation aufgreifen. Zudem ist die Thematisierung von Konflikten ein
wichtiges Element kultureller Darstellung ebenso wie die Vermittlung positiver Gesellschaftsutopien.
Die Verbesserung der sozialen Situation der Künstlerschaft ist auch eine kulturpolitische Aufgabe der Kommunen. Es kann aber keinen Anspruch auf jedwede Förderung von Kunst durch
die Stadt geben. Mit Künstlern und Künstlerinnen sollen faire und angemessene Verträge abgeschlossen werden, die Ausdruck der Wertschätzung der künstlerischen Leistungen sind.
Möglichkeiten, Formen und Themen, zur eParticipation im Kulturbereich sollen erprobt und im
interkommunalen Austausch bewertet werden. Dabei soll ein Schwergewicht auf die Behandlung innovativer Projekte gelegt werden.
- 14 -
4.
Das kulturelle Erbe ist Gedächtnis und Ressource der
Stadtgesellschaft
Das historische Erbe der Städte ist ein zentraler Bestandteil und prägend für die Identität der
jeweiligen Stadt. Das bauliche Erbe, die Archäologie, die schriftliche Überlieferung, das dingliche und das immaterielle Erbe bestimmen das unverwechselbare kulturelle
Erscheinungsbild einer Kommune und schaffen die Grundlage dafür, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit diesem Erbe identifizieren und in der Gemeinschaft engagieren.
Identifikation und Engagement erzeugen für die Bürgerinnen und Bürger Heimat und schaffen Lebensqualität.
Das Erleben von und die Sensibilität für authentisches materielles und immaterielles Kulturgut ist eine Voraussetzung, den kollektiven Willen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des
Erbes zu wecken. Eine solche Wahrnehmung ist mit digitalen Medien nur eingeschränkt
möglich. Gleichwohl eröffnen digitale Medien neue Zugänge, die konsequent genutzt werden
sollten. Indem die Städte das Verständnis für die Vergangenheit und für die Gegenwart von
Stadt sowie der gesamten Bürgerschaft einschließlich der Zugewanderten durch ihre Geschichtsarbeit fördern, leisten sie eine zentrale Aufgabe zur Bildung und Integration sowie
zur demokratischen Erziehung und Entwicklung in Deutschland.
4.1
Kulturelles Erbe in der interkulturellen Stadtgesellschaft
Der Begriff des kulturellen Erbes hat in den letzten Jahrzehnten eine neue und weitreichendere
Bedeutung erhalten. Es geht nicht mehr nur darum, das Erbe einer mehr oder weniger homogenen Bürgerschaft, einer Nation oder einer Ethnie zu überliefern, denn die Stadtgesellschaft ist
bunter geworden. Das Blickfeld erweitert sich. Es geht inzwischen zunehmend auch um das
sogenannte Welterbe der gesamten Menschheit, sei es materiell oder immateriell. Das bedeutet, dass eine bestimmte kulturelle Tradition nicht mehr von einer sie praktizierenden
Bevölkerungsgruppe für sich allein in Anspruch genommen werden kann, sondern universell
rezipiert wird. Die städtischen Kultureinrichtungen in Form von Museen/Sammlungen und Archiven sowie der Denkmalschutz und die Denkmalpflege befinden sich in einem permanenten
Diskurs über den Charakter des kulturellen Erbes ihrer Stadt und darüber, was und für wen sie
sammeln, bewahren, erforschen und vermitteln wollen. Dabei kommt den „Migrantenkulturen“
eine immer höhere Bedeutung zu.
Der Umgang mit dem kulturellen Erbe sollte zwei Ziele verfolgen: Allgemeine (universelle)
Werte und historische sowie ästhetische Entwicklungen zu verdeutlichen und gleichzeitig die
örtliche Geschichte im Kleinen und Lokaltypischen präsent zu halten und zu bewahren. Dabei
ist jede Klassierung störend.
Das Sammlungsgut in Museen ist in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg mengenmäßig erheblich
ausgeweitet worden, ebenso die Zahl der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, technische Denkmäler sowie Kulturlandschaften. Beispielhafte Bestandteile einer jeden Bauepoche
sind Teil der Geschichte der Stadt und damit im Grundsatz überlieferungswürdig oder sogar
erhaltenswert. Sie um ihrer selbst willen zu erhalten, kann jedoch nur in Ausnahmefällen tragfähig sein. Ihre Rekonstruktion nach Verlust ist nur in Ausnahmefällen eine Lösung.
Das zivilgesellschaftliche Engagement in Form von Vereinen und Initiativen nimmt zu. Das
Engagement von Gruppen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft mischt sich immer intensiver in die Geschichtsarbeit der Städte ein, indem neben Aktivitäten in eigenen
Veranstaltungen in Entscheidungsprozesse der einzelnen Häuser und der politischen Entscheidungsgremien eingewirkt wird. Dies ist ein positives Zeichen dafür, dass der Gesellschaft
das historische Umfeld des privaten Lebensbereichs und die Stadt als historisches Gebilde
besonders wichtig ist.
- 15 -
4.2
Spannungsverhältnis von Besucherorientierung versus erhaltende,
konservatorische Maßnahmen
Die Besucherzahlen in Museen und beispielsweise bei den Tagen des offenen Denkmals
oder des Archivs sind deutlich gestiegen. Ausstellungen der bildenden Kunst mit besonders
bedeutenden Objekten verzeichnen nicht selten Besucherzahlen, die in vergleichbaren
ständigen Sammlungen nur über Jahre hinweg zu erreichen sind. Kulturpädagogische Veranstaltungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sind fester Bestandteil der
Kulturarbeit der Städte. Neue Techniken der Kulturvermittlung, beispielsweise durch die
Nutzung von digitalen Medien, die Präsentation von Sammlungen und das Bekanntmachen
von Veranstaltungen über das Internet sind in vielen Einrichtungen Standard. Insgesamt
kann festgestellt werden, dass die Präsentation von Objekten des historischen kulturellen
Erbes einen hohen Stand erreicht hat. Diese positive Entwicklung ging aufgrund von geringen Budgets in den Einrichtungen teilweise zu Lasten der konservatorischen Maßnahmen
und der Arbeit im Bestand nämlich der Forschung. Der Zwang zur Einnahmenerzielung
durch hohe Besucherzahlen führt zwar zu spektakulären Events, lässt aber finanziell weniger Spielräume für die Arbeit an den Objekten sowie in der Forschung. Für die Zukunft
stehen konzeptionell aber wichtige gesellschaftspolitische Weiterentwicklungen für das historische Erbe mit Blick auf eine zunehmend interkulturelle und digitalisierte Gesellschaft an.
Dies betrifft z.B. die wenig spektakuläre langfristige Sicherung von digitalisiertem -originär
analogem- und erst recht digitalem Kulturgut in Form von Videos, digital gesteuerter Kunst,
rein digitaler Kunst und originär digitalem Archivgut. Bei der Sicherung des kulturellen Erbes von Migranten stehen viele Einrichtungen erst am Anfang der Arbeiten.
4.3
Geschichte immer wieder neu schreiben
Wenn Kulturen unterschiedlicher politischer, sozialer und individueller Provenienz in der
Stadtgesellschaft aufeinandertreffen, ausgelebt werden sollen und akzeptiert bzw. respektiert werden wollen, dann müssen einerseits Beiträge zur Bewusstseinsbildung durch
ästhetische Betrachtungen kulturell-gesellschaftlicher Verhältnisse geleistet werden. Andererseits ist für ein friedliches Miteinander ein aufklärender politikhistorischer Beitrag zu
leisten (Geschichtsarbeit). Die zugrunde liegende Stadtgeschichtsschreibung ist nicht statisch, sondern reflektiert die Historie immer wieder neu aus dem Blickwinkel der Gegenwart.
Deshalb muss das historische Erbe einer Stadt ständig neu interpretiert, um die Geschichte
von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern ergänzt und in die Stadtgesellschaft vermittelt
werden. Dafür sind alle Einrichtungen, die das kulturelle Erbe der Stadt bearbeiten zuständig.
4.4
Empfehlungen und Hinweise für die Stadtpolitik und Verwaltung
Das kulturelle historische Erbe einer Stadt ist als Alleinstellungsmerkmal unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten stärker bei der Entwicklung der Stadt von
der Stadtpolitik und der Verwaltung zu berücksichtigen.
Der Schutz und die Bewahrung der Objekte ist Voraussetzung dafür, dass das historische
Erbe zur Identitätsstiftung für die einzelnen Menschen und die Stadt als Ganzes seinen Wert
behält. Dazu gehört die Arbeit am Objekt, z. B. die Forschung in den Museen oder die digitale Langzeitarchivierung und die Vermittlung, die zugunsten der reinen Präsentation nicht
vernachlässigt werden darf.
Im Rahmen der Geschichtsarbeit ist ein historisches Profil der Stadt von den Museen, vom
Stadtarchiv sowie der Denkmalpflege und Archäologie umfassend interdisziplinär zu beschreiben, das auch die neue Vielfalt in der Stadtgesellschaft aufgreift. Die Identitätsträger in
Form von Objekten, Bauten, dem Stadtbild und immateriellem Kulturgut sind zu identifizieren
und weiterzuentwickeln.
- 16 -
Die politikhistorische und ästhetische Betrachtung kulturell-gesellschaftlicher Verhältnisse in
der Stadt führt zu einer aufgeklärteren, offeneren und damit demokratischeren Gesellschaft.
Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht. Eine solche Geschichtsarbeit der Städte
ist Bildungs- und Gestaltungsarbeit zugleich, die mit langfristiger Perspektive geleistet wird.
Sie kann von der Stadtpolitik nur begrenzt kurzfristigen Zielen untergeordnet werden.
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum
vorliegenden Positionspapier
1. Gesellschaftliche Entwicklungen wie insbesondere Migration, Digitalisierung, Ökonomisierung der Gesellschaft und deren Auswirkungen auf Kunst und Kultur sowie veränderte
finanzielle Rahmenbedingungen erfordern eine Neuausrichtung der Kulturpolitik der
Städte. Diese sollte als Chance verstanden werden, Kulturpolitik stärker als Stadtpolitik
zu begreifen.
2. Die Weiterentwicklung kommunaler Kulturpolitik setzt eine angemessene kulturelle Infrastruktur in den Städten voraus. Es bedarf einer gesamtstädtischen Strategie zur
institutionalisierten, ressortübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere von Bauverwaltung, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung sowie Bildung und Kultur. Auf dieser
Grundlage sollte die Kulturaufgabe von den jeweils betroffenen Ressorts unterstützt werden. Dadurch werden Stadtpolitik und städtische Entwicklung wirksam gefördert und die
gesellschaftspolitische Relevanz von Kunst und Kultur gestärkt.
3. Das Präsidium empfiehlt den Mitgliedstädten das in der Anlage beigefügte Positionspapier.
- 17 -
Herausgeber
Deutscher Städtetag
Ansprechpartner in der Hauptgeschäftsstelle
Beigeordneter Klaus Hebborn
Raimund Bartella, E-Mail: raimund.bartella@staedtetag.de
ISBN 978-3-88082-286-3
© Deutscher Städtetag Berlin und Köln, September 2015
Hauptgeschäftsstelle Berlin, Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin, Tel. 030/37711-0, Fax 030/37711-139
Hauptgeschäftsstelle Köln, Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln, Tel. 0221/3771-0, Fax 0221/3771-128
Internet: www.staedtetag.de, E-Mail: post@staedtetag.de