Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:59
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.06.2015
Nr.
1527 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
10.06.2015
Betreff
Erweiterung des Aufnahmerahmens städtischer Grundschulen zum Schuljahr 2015/16
Beschlussentwurf:
1. Die Schulverwaltung wird ermächtigt, ggf. auf Antrag einer Schule der Einrichtung weiterer Klassen
zuzustimmen, sofern die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschritten wird und die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind.
2. Die Zahl der Eingangsklassen an der GGS Horkesgath wird für das Schuljahr 2015/16 von 5 auf bis
zu 6 erhöht.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1527 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2015/16 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 17.12.2014 den Aufnahmerahmen für die Krefelder Grundschulen beschlossen (Vorlage
783/14).
Nach Abschluss des Verfahrens wurde deutlich, dass vor allem bedingt durch weitere Zuzüge von Zuwanderern weiterhin Kinder an den Grundschulen angemeldet wurden. Dies betrifft aktuell besonders die
Grundschule Horkesgath. Als Schule des gemeinsamen Lernens war der Aufnahmerahmen hier wie bei
den anderen Schulen des gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler pro Klasse beschränkt worden. Nunmehr
zeichnet es sich ab, dass die Zahl der Anmeldungen auf über 125 Kinder steigen wird, wodurch die besonderen Bedingungen, die für die Schulen des gemeinsamen Lernens gewünscht waren, nicht mehr aufrecht
erhalten bleiben könnten. Deshalb soll der Grundschule Horkesgath auf ihren eigenen Wunsch hin die
Möglichkeit gegeben werden, bei Überschreitung des bisher festgelegten Aufnahmerahmens eine weitere (vierte) erste Klasse am Hauptstandort einzurichten. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden, da
dort aktuell vier vierte Klassen die Schule im Sommer verlassen.