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Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Aufnahmerahmens städtischer Grundschulen zum Schuljahr 2015/16)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:59
Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Aufnahmerahmens städtischer Grundschulen zum Schuljahr 2015/16) Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Aufnahmerahmens städtischer Grundschulen zum Schuljahr 2015/16) Verwaltungsvorlage (Erweiterung des Aufnahmerahmens städtischer Grundschulen zum Schuljahr 2015/16)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.06.2015 Nr. 1527 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 10.06.2015 Betreff Erweiterung des Aufnahmerahmens städtischer Grundschulen zum Schuljahr 2015/16 Beschlussentwurf: 1. Die Schulverwaltung wird ermächtigt, ggf. auf Antrag einer Schule der Einrichtung weiterer Klassen zuzustimmen, sofern die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschritten wird und die räumlichen Kapazitäten vorhanden sind. 2. Die Zahl der Eingangsklassen an der GGS Horkesgath wird für das Schuljahr 2015/16 von 5 auf bis zu 6 erhöht. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1527 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2015/16 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 17.12.2014 den Aufnahmerahmen für die Krefelder Grundschulen beschlossen (Vorlage 783/14). Nach Abschluss des Verfahrens wurde deutlich, dass vor allem bedingt durch weitere Zuzüge von Zuwanderern weiterhin Kinder an den Grundschulen angemeldet wurden. Dies betrifft aktuell besonders die Grundschule Horkesgath. Als Schule des gemeinsamen Lernens war der Aufnahmerahmen hier wie bei den anderen Schulen des gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler pro Klasse beschränkt worden. Nunmehr zeichnet es sich ab, dass die Zahl der Anmeldungen auf über 125 Kinder steigen wird, wodurch die besonderen Bedingungen, die für die Schulen des gemeinsamen Lernens gewünscht waren, nicht mehr aufrecht erhalten bleiben könnten. Deshalb soll der Grundschule Horkesgath auf ihren eigenen Wunsch hin die Möglichkeit gegeben werden, bei Überschreitung des bisher festgelegten Aufnahmerahmens eine weitere (vierte) erste Klasse am Hauptstandort einzurichten. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden, da dort aktuell vier vierte Klassen die Schule im Sommer verlassen.