Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 04:59
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.10.2014
Nr.
596 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 -mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.10.2014
Rat
04.11.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Mehrbedarf im Bereich der Beköstigung in städt. Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen
Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag
P05101010000 - Städt. Tageseinrichtungen für Kinder -, Kostenart 52811000/728111000 - Beköstigung von 165.000 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05101010000 Städt. Kindertageseinrichtungen -, Kostenart 44210100/64210100 - Erträge aus dem Verkauf -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 596 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05101010000
52811100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
165.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
165.000,00 EUR
abzüglich
165.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In den meisten städtischen Tageseinrichtungen werden die Kinder mittags mit einer Mahlzeit versorgt.
Hierfür leisten die Eltern einen monatlichen Beitrag von 30 EUR, der ausschließlich zur Beschaffung von
Lebensmitteln für die Beköstigung dient.
Durch die Verschiebung der Altersstruktur und des Ausbauprogramm für Kinder unter 3 Jahren nehmen
mehr Kinder an der Beköstigung teil, als die Planung berücksichtigt. Dadurch entstehen Mehraufwendungen von rd. 165.000 EUR, denen in gleicher Höhe Mehrerträge gegenüberstehen.
Für das Haushaltsjahr 2014 wurden 560.000 EUR für diesen Zweck eingeplant. Unter Berücksichtigung des
oben dargestellten Mehrbedarfs wird nunmehr ein Gesamtbedarf von 725.000 EUR erwartet.
Die Erträge aus der Beköstigung sind zweckgebunden und dürfen nur zur Beschaffung von Lebensmitteln
für die Beköstigung eingesetzt werden.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.