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Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
291 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:01
Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2017) Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2017) Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2017) Verwaltungsvorlage (Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 19.09.2016 Nr. 3147 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.10.2016 Betreff Bund-Länder-Programm "Stadtumbau West", Maßnahmenanmeldung zum Programmjahr 2017 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Begründung aufgeführten Maßnahmen zum Bund-LänderProgramm "Stadtumbau West" für das Jahr 2017 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3147 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein Investive Ausgabeansätze/konsumtive Ausgabenansätze 78520000 / 54318300 7.661006.700.100 / P06103001000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 berücksichtigt. Begründung Seite 2 Im Jahr 2009 hatte die Verwaltung ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Büro Pesch und Partner und InWis) und in der Folge das hierauf aufbauende integrierte Handlungskonzept (Innovationsagentur NRW) beauftragt und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Basierend auf diesen grundsätzlichen Zielen für die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt sind in den vergangenen Jahren bereits entsprechende Anträge zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden. Für das Förderjahr 2017 ist es vorgesehen, folgende Maßnahmen anzumelden: • Umsetzung Tag der Städtebauförderung: Der gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen initiierte bundesweite "Tag der Städtebauförderung" bietet alljährlich eine Bühne zur Präsentation von Vorhaben, die mit Mitteln aus der Städtebauförderung umgesetzt werden konnten oder in Vorbereitung sind. Seit 2015 ist der Tag der Städtebauförderung eine jährlich wiederkehrende bundesweite Veranstaltung in möglichst vielen Städten und Gemeinden. In diesem Jahr hat die Stadt Krefeld erstmals am "Tag der Städtebauförderung" mit zwei Veranstaltungen teilgenommen. Ein Rundgang durch die westliche und südliche Innenstadt führte zu verschiedenen geförderten Projekten. Parallel dazu fand in den Häusern Lange und Esters eine besondere Architekturführung für Kinder und Erwachsene statt. Auch im kommenden Jahr beabsichtigt die Stadt Krefeld, sich wieder am bundesweiten Aktionstag zu beteiligen. • Hof- und Fassadenprogramm: Die Stadt Krefeld hat erstmals zum Stadterneuerungsprogramm 2011 und auch für die Programmfolgejahre Maßnahmen zur Fassadenverbesserung sowie Gestaltung privater Haus-, Hofund Gartenflächen zur Förderung angemeldet und entsprechende Förderbescheide erhalten. Seitdem wurden mehr als 50 Objekte bezuschusst. Aufgrund der Vielzahl der Interessenten ist eine Förderung des Programms auch in den Folgejahren wünschenswert. • Förderung der ISG zur Realisierung von Maßnahmen zur Standortaufwertung Die Immobilien-Standortgemeinschaften werden sich in Zusammenarbeit mit der Stadt weiterhin für eine Aufwertung der Innenstadt einsetzen. Hierzu sind vielfältige Maßnahmen geplant. • Stadtterrasse: Die Stadtterrasse ist Teil der geplanten Freizeitachse der Krefelder Promenade. Das Projekt ist von überregionaler Bedeutung. Auf der Grundlage des im Februar 2014 entschiedenen Wettbewerbs ist nun die Umsetzung der Maßnahme vorgesehen. • Kinderspielplatz Geldernsche Straße: Der öffentliche Kinderspielplatz an der Geldernsche Straße befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtumbaugebietes in einem stark verdichteten Wohnquartier und einem hohen Anteil an Kindern unter 10 Jahren. Der dortige Spielplatz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und soll daher umgestaltet, aufgewertet und durch neue Spielangebote ergänzt werden. Eine Vorberatung der vorgenannten Maßnahmen erfolgte in der Sitzung des Stadtumbaubeirates am 7. Juni 2016. Dort ist allen Maßnahmenvorschlägen zugestimmt worden. Begründung Seite 3 Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2017.