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Verwaltungsvorlage (Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
366 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:01

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.04.2016 Nr. 2684 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 01.06.2016 Betreff Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2016/2017 Beschlussentwurf: Die kleinräumige Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2016/2017 wird zur Kenntnis genommen. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Bedarfsermittlung (Punkt 2 der Vorlage) zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2684 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Ausgangslage Die Rahmenbedingungen für diesen Planungsprozess sind seit Jahren unverändert: - Planungsräume sind die neun politischen Stadtbezirke in Krefeld. - Der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung werden die tatsächlichen Einwohnerzahlen in den Planungsbereichen zu Grunde gelegt. Da es keine aktuelle kleinräumige Prognose der Einwohnerentwicklung in den Stadtbezirken gibt, werden die Daten auf der Basis des derzeitigen Bestands hochgerechnet; dies betrifft nur die Kinder des Jahrganges 2016. 2. Bedarfsplanung Tagesbetreuung für Kinder ab August 2016 Bedarf für Kinder unter 3 Jahren Nach § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) ist ab 01. August 2013 ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einer Kita oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Das gleiche gilt, wenn die Eltern erwerbstätig oder arbeitsuchend sind oder eine Ausbildung machen. Da die meisten Kinder im ersten Lebensjahr zu Hause betreut werden, ist eine Bedarfsquote von 5% ausreichend. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat gemäß § 24 SGB VIII bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in Kindertagespflege. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für 2-Jährige steigt weiter an; daher wurde die die Bedarfsquote im Betreuungsjahr 2015/2016 auf 75% der Zweijährigen erhöht. Für die Einjährigen wird weiterhin eine Quote von 40% angenommen. Der Bedarf wird weiter ansteigen. Geburtstag Alter Kinder Bedarfsquote Schätzung 2016 0 bis unter 1 2000 5% Jan. - Dez. 2015 1 bis unter 2 1913 40% Jan. - Dez. 2014 2 bis unter 3 1943 75% Platzbedarf für Kinder unter zwei Jahren Platzbedarf für zweijährige Kinder Platzbedarf für Kinder unter drei Jahren Bedarf für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Seit Jahren haben Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Auf der Basis des Einwohnerbestandes zum 31. Dezember 2015 (Einwohnermelderegister) wird der Bedarf für das Betreuungsjahr 2016/2017 wie folgt berechnet: Geburtstag Alter Kinder Bedarfsquote Bedarf 3+ Jan. - Dez. 2013 3 bis unter 4 1859 90% 1673 Jan. - Dez. 2012 4 bis unter 5 1978 100% 1978 Begründung Seite 3 Jan. - Dez. 2011 5 bis unter 6 1897 100% 1897 Okt. - Dez. 2010 über 6 495 90% 445 Platzbedarf für Kinder ab drei Jahren 3. Umsetzung Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01. August 2016 Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 24. Februar 2016 festgestellt, dass im Betreuungsjahr 2016/2017 in Krefeld insgesamt 7.336 Plätze für Kinder in Kitas gefördert werden sollen. Hinzuzurechnen sind die Plätze in den Sonderkindergärten, die nicht über das Kinderbildungsgesetz gefördert werden (Gesamt 7.390). Darüber hinaus wurden für maximal 580 Kinder in Kindertagespflege Fördergelder nach § 22 KiBiz beantragt, davon 500 Kinder unter 3 Jahren und 80 Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Diese Anmeldungen werden als Bezugsrahmen für die Bedarfsplanung übernommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Besetzung dieser Plätze nur mittelbar beeinflusst werden kann, da die Tagespflegepersonen über die Anzahl der zu betreuenden Kinder selbst entscheiden. 3.1 Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren Mit Zustimmung des Landesjugendamtes werden ab August 2016 insgesamt 60 Kinder unter 3 Jahren in provisorischen Gruppen betreut. Wenn alle eingeplanten Neubauten bzw. Erweiterungen in Betrieb sind, sieht die Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2016/2017 im U3-Bereich wie folgt aus: 3.2 Tagesbetreuungsplätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sind im Betreuungsjahr 2016/2017 insgesamt 5.865 Plätze in Kitas vorgesehen; rund 54 Kinder werden in den beiden Sonderkindergärten betreut werden (Gesamt 5.919). Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ist im Gesamtstadtgebiet grundsätzlich sichergestellt. Allerdings ist die Versorgungslage in einigen Stadtbezirken angespannt. Aus diesem Grund werden stadtweit über 200 Überbelegungsplätze angeboten. 3.3 Zusammenfassung Planung Plätze in Kitas ab August 2016 5993 Begründung 4. Seite 4 Versorgungssituation im Betreuungsjahr 2016/2017 4.1 Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Im Frühjahr 2017 werden für Kinder unter 3 Jahren voraussichtlich 1.471 Betreuungsplätze in Kitas zur Verfügung stehen. Zusätzlich wird eine Belegung von bis zu 500 Kindern in Kindertagespflege bei der Bedarfsplanung berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass diese Maximalbelegung, die aus fördertechnischen Gründen beim Land angemeldet wurde, nicht erreicht wird. Derzeit werden knapp 400 Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege gefördert. 4.1.1 Versorgungssituation über drei Jahrgänge (0 bis unter 3) Die Versorgungsquote bezogen auf drei Jahrgänge beträgt rechnerisch maximal 33,7%. 4.1.2 Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren Begründung 4.1.3 Zweijährige 4.2 Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 4.3 Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen / Inklusion Seite 5 Begründung Seite 6 Im März 2016 wurden insgesamt 125 Kinder mit Behinderungen in Kitas betreut. Darüber hinaus werden knapp 60 Kinder im Heilpädagogischen Zentrum Hochbend (HPZ) bzw. im Sonderkindergarten der Hörbehindertenschule in Hüls betreut. Für das Betreuungsjahr 2016/2017 wurden insgesamt 120 Pauschalen für Kinder mit Behinderungen in Kitas angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass der Förderbedarf für weitere Kinder im Wege der „Einzelintegration“ festgestellt wird. 5. Ausbau des Betreuungsangebotes / Stufenplan II a 5.1 Städtische Baumaßnahmen Nach dem Planungstand April 2016 sollen folgende städtische Kitas im Laufe des Betreuungsjahres 2016/2017 erweitert werden: Auf der Hubertusstraße wird die ehemalige Abendrealschule zu einer sieben-Gruppen-Kita umgebaut. Fertigstellung: Ende 2017/Anfang 2018 Die Kita Am Kinderhort in Lindental wird umgebaut und um eine Gruppe erweitert. Das Bauvorhaben wird Mitte 2017 fertig gestellt. Hermannstraße (West), Dieselstraße (Nord) und Niederbruchstraße (Fischeln) sollen im Betreuungsjahr 2016/2017 ertüchtigt werden. Fertigstellungen sind bis Ende 2017 (Niederbruchstraße), bzw. Ende 2018 (Hermannstraße und Dieselstraße) zu erwarten. Im Rahmen des Stufenplans II b sollen vier weitere Kindertageseinrichtungen in folgenden Gebieten geschaffen werden: - Bereich Baackeshof – Stadtbezirk West Bereich Kliedbruch (Appellweg) – Stadtbezirk Nord Stadtbezirk Hüls – Zentrale Lage Neubaugebiet Emil-Schäfer-Straße – Stadtbezirk Ost Zusätzlich wird eine weitere, bisher nicht berücksichtigte Kindertageseinrichtung aufgrund von steigenden Geburtenraten und Zuzügen von Flüchtlingen erforderlich sein. 5.2 Planungen von freien Trägern Ersatzbau kath. Kita St. Gertrudis in Bockum (Ost) Ersatzneubau kath. Kita St. Andreas Legionstraße (Gellep-Stratum) Ersatzneubau kath. Kita St. Norbertus (West/Frankenring) 5.3 Planungen von Investoren Neubau Hollywoodkino Luisenstraße (Mitte) Ersatzneubau Märklinstraße (Süd) Ersatzneubau Breite Straße (Mitte) – Schwanenmarkt – Anlage: Kleinräumige Darstellung der Versorgung mit Tagesbetreuungsplätzen Begründung Hinweis: Die Bezirksvertretungen erhalten die kleinräumige Bedarfsplanung für den jeweiligen Stadtbezirk zur Kenntnis. Seite 7