Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:01
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4572 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017, hier: überplanmäßiger Mehrbedarf bei den
Bildungsangeboten der Volkshochschule
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende am 12.10.2017 von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS -, Kostenart 52910000/ 72910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in
Höhe von 125.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge/ Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag
P40101010000 - Bildungsangebote VHS -, Kostenart 41400000/ 61400000 - Zuw. u. Zusch. für lfd. Zwecke
vom Bund -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4572 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Seit Beginn der Zuwanderungswelle im 4. Quartal 2015 hat sich die Anzahl der von der VHS angebotenen
Sprach- und Arbeitsmarktqualifizierungsprogramme erhöht. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts
konnte noch nicht vorhergesagt werden, welche Fördermaßnahmen durch den Bund und die Länder konzipiert und auf den Vergabeweg gebracht werden. Des Weiteren war lange Zeit unklar, ob und wenn ja,
welche Asylbewerbende je nach Aufenthaltsstatus und individueller Bleibeperspektive in die entsprechenden Angebote einmünden können.
Aktuelle Fördermaßnahmen (Auszug):
- Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive
- Einstieg Deutsch - bundesweites Projekt zur sprachlichen Erstförderung von Geflüchteten
- Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
- Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG)
Alleine die Anzahl der von der VHS angebotenen Integrationskurse (Allgemeine Kurse, Eltern- und Alphabetisierungskurse) ist ab 2016 von ursprünglich ca. 15 bis 17 Kursen auf nunmehr rund 40 Kurse (je 700
bis 1400 UStd.) angestiegen. Die Kursangebote decken die jeweils aktuellen Sprachqualifizierungsbedarfe
der Teilnehmenden ab.
Im Juli 2016 wurde die Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die DeuFöV
(Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung) nochmals ausgeweitet. Die VHS bietet
seit Ende 2016 - neben den allgemeinsprachlich ausgerichteten Integrationskursen - auch berufssprachliche Kursmodule nach den Bestimmungen der DeuFöV an und baut die Anzahl dieser Qualifizierungsmodule aufgrund der hohen Nachfrage in enger Abstimmung mit dem Jobcenter Krefeld stetig aus.
Korrespondierend zu der rasanten Entwicklung in der Umsetzung diverser Sprach- und Arbeitsmarktqualifizierungsprogramme und der stark gestiegenen Anzahl an Teilnehmenden und Kursen haben sich die zu
leistenden Aufwendungen für Honorarzahlungen an freiberuflich tätige Dozentinnen und Dozenten im
Verlaufe des Jahres 2017 erhöht. Der Haushaltsansatz von 1.055.067,00 EUR sowie die bereits nachbewilligten Mittel von 65.000,00 EUR sind daher nicht auskömmlich.
Damit die VHS den Honorarforderungen der freiberuflich tätigen Dozenten nachkommen und somit ihre
vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann, werden weitere überplanmäßige Mittel von 125.000,00 EUR
benötigt.
Die Dringlichkeit begründet sich wie folgt:
Aufgrund der Vielzahl an Fördermaßnahmen, einer im Juli erfolgten Antragstellung als DeuFöV-Kursträger
sowie weiterer Planungsunsicherheiten (Dozenten- und Kursortverfügbarkeit) bei der Konzeption und
Organisation von Kursangeboten hat sich der weitere Mittelbedarf erst vor kurzem konkretisiert. Eine
Ratsentscheidung in der Ratssitzung am 19.09.2017 konnte aufgrund der für eine Einbringung der Vorlage
maßgeblichen Fristen nicht mehr erreicht werden. Somit könnte eine Entscheidung des Rates erst in der
Ratssitzung am 05.12.2017 eingeholt werden. Aufgrund der anfallenden Honorarforderungen der Dozenten, die seitens der VHS zu begleichen sind, ist eine Mittelbereitstellung zu diesem Zeitpunkt aber nicht
ausreichend. Daher war über die Angelegenheit im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses zu entscheiden.
Deckungsvorschlag:
Begründung
Seite 3
Wie im Beschlussentwurf dargestellt, kann die beschriebene überplanmäßige Mittelbereitstellung durch
Mehrerträge gedeckt werden. Diese ergeben sich aus dazu zweckgebundenen Fördermitteln des Bundes.
Dementsprechend ergibt sich für den städtischen Haushalt keine Belastung.