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Verwaltungsvorlage (Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
288 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:01
Verwaltungsvorlage (Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga) Verwaltungsvorlage (Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga) Verwaltungsvorlage (Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga) Verwaltungsvorlage (Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga) Verwaltungsvorlage (Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4978 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sportausschuss 15.02.2018 Betreff Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions für die 3. Liga Beschlussentwurf: 1. Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Lizensierung zur 3. Liga erforderlichen Maßnahmen technisch-planerisch vorzubereiten und den erforderlichen Kostenrahmen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Entscheidung vorzulegen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4978 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Verwaltung hat in jüngerer Vergangenheit den Sportausschuss in den Sitzungen am 01.07.2014 (Vorlage 106/14), 11.11.2014 (Vorlage 545/16), 23.04.2015 Vorlage 1165/15), 05.10.2015 (Vorlage 4435/15), 17.03.2016 (Vorlage 2381/16), über Erfordernisse und notwendige Maßnahmen im Grotenburg-Stadion in Kenntnis gesetzt. Zuletzt wurde in der Sitzung am 14.12.2017 (Vorlage 4690/17) ein aktueller Sachstandsbericht vorgelegt. Es wurde dahingehend informiert, dass im Hinblick auf sicherheitsrelevante Erfordernisse und unter Berücksichtigung der sich gegebenenfalls einstellenden sportlichen Entwicklung des Hauptnutzers des Stadions, dem Verein KFC Uerdingen 05 e.V., die Verwaltung mit allen maßgeblichen Stellen erforderliche Abstimmungen über die zukünftige Ausrichtung des Stadions vorgenommen habe. Der KFC Uerdingen 05 e.V. (KFC) hat der Verwaltung nunmehr mitgeteilt, dass er bis Mitte Februar eine verlässliche Information über die Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions benötigt. Die Bestätigung der Stadt sei im Rahmen seines Lizensierungsantrages für die 3. Fußball-Liga Voraussetzung dafür, dass der Verein im Fall des sportlichen Aufstiegs am Ligabetrieb teilnehmen und seine Heimspiele im Grotenburg-Stadion austragen dürfe. 1) Auflagen der 3. Liga: Im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines reibungslosen Spielbetriebes setzt der Deutsche Fußball-Bund e.V. voraus, dass Spielstätten gewisse Mindeststandards erfüllen. Die im Stadionbereich vorhandenen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, wie die - elektrischen Anlagen, - Blitzschutzanlagen, - Flutlichtanlage, - Sicherheitsbeleuchtung, - Notstromversorgung, - Beschallungs-/Sprachalarm-/Videoanlagen, und sonstige technische Einrichtungen, wie die - Heizungs-, Lüftungs-, Trink- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie - die Regeltechnik, befinden sich nicht mehr auf dem Stand der Technik und entsprechen in weiten Teilen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Stadionanlage ist ihr Betrieb darüber hinaus unter den derzeitigen Gegebenheiten stark risikobehaftet, da im Schadensfall nur noch sehr eingeschränkt Ersatzteile beschafft werden können. Da sich zum einen der Anlagenbestand des Grotenburg-Stadions ressourcenbedingt auf einem Niveau der 1980-er Jahre bewegt, zum anderen die Umsetzung der verbandsseitig bestehenden Drittligaauflagen finanziellen Aufwand verursacht, ist absehbar, dass die Erlangung der Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions mit einem beträchtlichen Investitionsaufwand verbunden sein wird. Der als Anlage beigefügte differenzierte Maßnahmenkatalog belegt dies mit 49 Einzelmaßnahmen. 2) Kosten der Sanierung/Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions a) Kalkulierte Kostenblöcke 2018: - Die Sanierung der elektrischen Anlagen sowie des Blitzschutzes verursachen schon Kosten in Höhe von grob geschätzt rund 200.000 Euro. - Neben weiteren umfangreichen Vorgaben verlangt der DFB, dass Drittliga-Spielstätten über ein sich auf aktuellem Stand befindendes Sicherheits-, Brandschutz- und Entfluchtungskonzept verfügen. Allein die Erstellung der Konzeption verursacht Kosten in Höhe von annähernd 75.000 Euro. Begründung Seite 3 - Bezüglich des im Zusammenhang mit einer Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions stehenden Aufwandes ist anzumerken, dass die seitens des DFB im Stadionbetrieb der 3. Fußball-Liga zwingend zu praktizierende Fantrennung (Sektorenbildung) nach vorläufiger Kalkulation Ausgaben in Höhe von rund 650.000 Euro nach sich ziehen wird. b) Zusätzliche – noch nicht kalkulierte – Kostenblöcke 2018: Die in Ansätzen vorliegenden Kostenschätzungen lassen nur vermuten, welchen weiteren finanziellen Aufwand die Erlangung der Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions nach sich ziehen wird. Kapazitätsbedingt können zwingend erforderliche Revisionen und Sanierungen der technischen und sicherheitsrelevanten Stadioneinrichtungen sowie die Umsetzung der im Hinblick auf die Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions zu realisierenden Maßnahmen nur mit externer Unterstützung/externen Fachplanern und unter der Voraussetzung verfügbarer finanzieller Mittel erfolgen. Hier ist von einem sechsstelligen finanziellen Aufwand auszugehen. Ferner sind für die erforderlichen Beschallungs-, Sprachalarm- und Videoanlagen, die sonstigen technischen Einrichtungen (Regeltechnik etc.) sowie sonstige bautechnische Maßnahmen (Sanitär etc.) weitere Kosten im sechsstelligen Aufwandsbereich zu berücksichtigen. Die zeitnahe Einbindung von Fachfirmen ist überdies für die Erstellung derzeit nicht vorliegender Testate von Bestandsanlagen der Stadionanlage vonnöten. Sofern Anlagenbestandteile den Begutachtungen nicht gerecht werden, kann dies zu einer Versagung des Betriebes der Sportstätte führen. Hier ist von einem fünfstelligen finanziellen Aufwand auszugehen. c) Zusätzlicher Kostenblock 2019: Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Statuten des Deutschen Fußball-Bundes e.V. spätestens im zweiten Jahr der Drittligazugehörigkeit für Heimspielstätten das Vorhandensein einer Rasenheizung postulieren. Unter Berücksichtigung des Platzaufbaus der derzeit im Grotenburg-Stadion vorhanden Naturrasenfläche würde dies mit weiteren Kosten in Höhe von zirka 1,5 Millionen Euro zu Buche schlagen. Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der KFC Uerdingen 05 e.V. sich perspektivisch in der 2. Fußball-Bundesliga etablieren möchte. Sofern die sportliche Zielsetzung erreicht wird, wird dies mit weiteren und auch höheren Auflagen sowohl für den am Spielbetrieb teilnehmenden Verein als auch für den Betreiber der Heimspielstätte verbunden sein. 3) Fazit: Mit Blick auf den sich abzeichnenden Umfang des Sanierungsbedarfs im Grotenburg-Stadion kann nach Auffassung der Verwaltung nur eine entsprechend den vorgegebenen Zuständigkeiten übergreifend verantwortliche, an zentraler Stelle eingerichtete Projektleitung die vielschichtigen baulichen Aufgabenstellungen wirkungsvoll planen, koordinieren, initiieren und umsetzen. Dies setzt voraus, dass der oben genannte Maßnahmenkatalog vervollständigt, kalkuliert und terminiert wird. Die sich hieraus abzuleitenden Mittelbedarfe sind in der Haushaltsführung bzw. in der Haushaltsplanung 2018/2019 zu berücksichtigen und mit den zuständigen politischen Gremien abzustimmen. Um dem KFC Uerdingen 05 e.V. Gewissheit hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Grotenburg-Stadions als Heimspielstätte geben zu können, bedarf es umgehend einer richtungsweisenden Entscheidung. Im Hinblick auf die komplexe Aufgabenstellung und dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ist die fristgerechte Umsetzung gefährdet. Begründung Seite 4 Die Verwaltung strebt an, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.03.2018 die für die Lizensierung zur 3. Liga erforderlichen Maßnahmen technischplanerisch vorzubereiten und den erforderlichen Kostenrahmen zur Entscheidung vorzulegen. Anlage: vorläufiger Maßnahmenkatalog