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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
340 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:02
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.03.2016 Nr. 2532 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Oppum-Linn 21.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 21.04.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 27.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich Korekamp, zwischen Haverkamp und Weetekamp, ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 684 - östlich Haverkamp/ nördlich Korekamp -. 2. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. 1 zur Vorlage Nr. 2532/16) wird zugestimmt. 3. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 4. Mit dem Inkrafttreten des in Rede stehenden Bebauungsplanes werden die ihm entgegenstehenden früher getroffenen Festsetzungen aufgehoben. Insbesondere werden aufgehoben die Fluchtlinienpläne: Nr. 533 – Hochfelder Straße – Flur – Rain –  Nr. 538 – Herbertzstraße – Flur – Nördl. Ackerstraße – Hochfelder Straße – Hauptstraße – Nr. 539 - Herbertzstr. / Flur / Nördl. Ackerstrasse / Hochfelderstr. / Hauptstr. / Untergath soweit diese den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp – betreffen. Alle bisher gefassten Beschlüsse zum Fluchtlinienplan Nr. 403 - Untergath von Dießemer Bruch bis Heckschenstraße werden für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 684 – östlich Haverkamp / nördlich Korekamp – aufgehoben. II. 1. Die Bezirksvertretung Krefeld –Oppum-Linn nimmt den Planentwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein