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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2014 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:02

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.01.2016 2122 /15 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 202/Bei Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2014 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilergebnisplan 2014 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 Nachbewilligungen in einer Gesamthöhe von 39,3 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen in anderen Produktgruppen in Höhe von 15,7 Mio. Euro sowie haushaltswirksam durch Ausweitung des Fehlbetrags im Jahresabschluss 2014 in Höhe von 23,6 Mio. Euro. Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2014 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2014. 2. Der Rat beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilfinanzplan 2014 im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 Nachbewilligungen in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende eingesparte Auszahlungen. 3. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 i.V.m. § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2014, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 8,1 Mio. Euro. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2122 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Es liegen Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2014 auf-grund von Jahresabschluss-Sachverhalten in Höhe von 49,3 Mio. Euro vor. Sie lassen sich in haushaltsneutrale Sachverhalte (25,7 Mio. Euro) und haushaltswirksame Sachverhalte (23,6 Mio. Euro) unterscheiden. Bei den in der Vorlage genannten Betragsangaben handelt es sich um ca.-Angaben. Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf Produkt(gruppen)ebene ermittelt. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten können sich Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf anderen Produkten und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, Nachbewilligungen auszusprechen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen für über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GO NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Der nachfolgend aufgeführte unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert aus den in der Haushaltssatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen Verankerungen in der GO. 1. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW im Teilergebnisplan 2014 in Höhe von 39,3 Mio. Euro durch den Rat zu beschließen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen in anderen Produktgruppen in Höhe von 15,7 Mio. Euro sowie haushaltswirksam durch Ausweitung des Fehlbetrags im Jahresabschluss 2014 in Höhe von 23,6 Mio. Euro. Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2014 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2014. Die Nachbewilligungsbedarfe verteilen sich auf die folgenden Aufwandsgruppen: 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeile 11 und 12 der Ergebnisplanung) -23,3 Mio. Euro 1b) Abschreibungen (Zeile 14) -14,9 Mio. Euro 1c) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) - 1,1 Mio. Euro 1d) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Zeile 29) 0,0 Mio. Euro(gerundet) - 39,3 Mio. Euro Zu 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeile 11 u. 12 der Ergebnisplanung) Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen sind Nachbewilligungen in Höhe von 23,3 Mio. Euro erforderlich, die im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind: In Höhe von 10,4 Mio. Euro liegt ein Mehrbedarf aufgrund der zum 31.12.2014 erfolgten Anpassung des Beihilfeprozentsatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften von 20,68 Prozent (Vorjahr) auf 23,37 Prozent vor. Weitere Faktoren, die zu Mehraufwendungen geführt haben, sind Stellenmehrbedarfe (beispielsweise im Zusammenhang mit dem U3-Ausbau), Tarif-, Besoldungs- und Versorgungserhöhungen über den geplanten Ansatz hinaus, neue gesetzliche Verpflichtungen (beispielsweise Beihilfen, Nachversicherungen, Urlaubsabgeltung Beamte und Versorgungsempfänger) sowie die Begründung Seite 3 fehlende Umsetzung der zusätzlichen Einsparvorgabe und die Verfehlung von Konsolidierungszielen aus dem Haushaltssicherungskonzept (HSK). Zu 1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 14,9 Mio. Euro notwendig, die vollständig auf Mehraufwendungen im Bereich der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zurückzuführen sind. Zwei wesentliche Effekte sind hier die außerplanmäßigen Abschreibungen des Verwaltungsgebäudes „Stadthaus“ in Höhe von 12,1 Mio. Euro sowie des Krematoriums in Höhe von 1,1 Mio. Euro, die nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt waren. Weiterhin wurden in 2014 bei vier in Betrieb genommenen KiTas Abschreibungen auf die neu gebildeten Festwerte vorgenommen- entsprechend dem seit Eröffnungsbilanz praktizierten Verfahren auf 60% (0,2 Mio. Euro). Zu 1c) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung) Ein Nachbewilligungsbedarf besteht für Anlagenabgänge, die in Höhe von 0,9 Mio. Euro angefallen sind. Hierunter fallen im Wesentlichen Abgänge im Bereich des Infrastrukturvermögens in Höhe von 0,3 Mio. Euro sowie im Bereich der IT in Höhe von 0,2 Mio. Euro. Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Überprüfung der Fertigstellung/Inbetriebnahme von Baumaßnahmen, bei denen gegebenenfalls eine Aktivierung vorgenommen wird. Für das bisher bilanzierte Infrastrukturvermögen sind entsprechende Abgänge/Teilabgänge vorzunehmen, da Teile oder auch die komplette Straße erneuert wurden und die Altschichten insofern nicht mehr existent sind. Die endgültige Höhe dieser Abgänge/Teilabgänge ist derzeit erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme ermittelbar und somit im Haushaltsplan nicht berücksichtigt. Den Abgängen/Teilabgängen stehen allerdings (ebenfalls aus o.g. Gründen nicht in der Planung berücksichtigt) teilweise Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Im Bereich der IT ist in 2014 ein bisher bestehender Festwert Server in Einzelanlagegüter umgebucht worden sowie ein verbleibender Restbuchwert in Höhe von 0,2 Mio. Euro ausgebucht worden. Für die Ausbuchung ist eine entsprechende Nachbewilligung notwendig, die Deckung erfolgt durch eingesparte Aufwendungen im selben Geschäftsbereich. Des Weiteren sind die Schulgirokonten zum 31.12. eines Jahres mit ihren Beständen in den städtischen Jahresabschluss aufzunehmen. In 2014 war eine Verringerung der Bestände um 0,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr vorliegend, was zu einem entsprechenden Aufwand führte. Dieser Aufwand wird durch Mehrerträge im Zusammenhang mit dem für Schulgirokonten bestehenden Passivposten (im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten) gedeckt, welcher eine entsprechende Auflösung erfahren hat. Zu 1d) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Die Overheadverrechnung verursachte einen Nachbewilligungsbedarf von 11 TEuro, welcher durch Mehrerträge und Wenigeraufwendungen im Bereich der internen Leistungsbeziehungen gedeckt werden konnte. Für die Sachverhalte 1a) bis 1d) konnten in Höhe von 15,7 Mio. Euro haushaltsneutrale Deckungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen herangezogen werden. Wesentliche Aufwandseinsparungen bzw. Mehrerträge werden nachstehend aufgezeigt: Wenigeraufwendungen lagen z.B. vor - bei der Gewerbesteuerumlage, - da aufgrund des Nothaushalts die Ausgabeerwartungen in diversen Aufwandspositionen reduziert wurden, Begründung Seite 4 - da Verbesserungen im Bereich der Bauunterhaltung, der Energie- und Entsorgungsaufwendungen erzielt wurden. Mehrerträge konnten z.B. realisiert werden aufgrund - Verbesserungen im Bereich Kostenerstattungen und Kostenumlagen, - Mehrerträge bei Baugenehmigungsgebühren, - Außerplanmäßiger Auflösung von Sonderposten aufgrund von Abgängen/Veräußerungen, - der Geltendmachung von Vorsteueransprüchen aus Vorjahren. 2. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 sind des Weiteren Nachbewilligungen im Teilfinanzplan 2014 in Höhe von 1,9 Mio. Euro gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW durch den Rat zu beschließen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechend eingesparte Auszahlungen. Es handelt sich um Umbuchungen aufgrund der nachträglichen Zuordnung von investiven Auszahlungen zu Betrieben gewerblicher Art und der damit einhergehenden Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Berücksichtigung. Die Mehrauszahlungen werden haushaltsneutral durch entsprechende Wenigerauszahlungen in den bisher bebuchten Innenaufträgen gedeckt. 3. Vom Stadtkämmerer wurden gemäß § 83 Abs. 1 i.V.m. § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 über- und außerplanmäßige Aufwendungen nachbewilligt, die nunmehr dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2014, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 8,1 Mio. Euro. 3a) Personalaufwendungen (Zeile 11 der Ergebnisplanung) -0,1 Mio. Euro 3b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) -1,2 Mio. Euro 3c) Abschreibungen (Zeile 14) -0,3 Mio. Euro 3d) Transferaufwendungen (Zeile 15) -1,6 Mio. Euro 3e) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) -3,1 Mio. Euro 3f) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Zeile 29) -1,8 Mio. Euro - 8,1 Mio. Euro Zu 3a) Personalaufwendungen (Zeile 11 der Ergebnisplanung) Eine Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung in einem Betrieb gewerblicher Art bedurfte einer Nachbewilligung in Höhe von T€ 56. Die Deckung erfolgte durch den Ertrag aus der Auflösung eines anderen Altersteilzeitfalles im gleichen Fachbereich. Zu 3b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 der Ergebnisplanung) Im Bereich Hilfen zur Erziehung und Kostenerstattungen an andere Gemeinden mussten Rückstellungen gebildet werden, die im Bereich Sach- und Dienstleistungen zu einer Nachbewilligung von 1,2 Mio. Euro führte. Die Deckung erfolgte durch Wenigeraufwendungen (z.B. aufgrund von Einsparungen bei sonstigen Dienstleistungen oder aufgrund geringerer Betriebskostenzuschüsse, da Kindergartenplätze für den U3-Ausbau nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden konnten) bzw. Mehrerträge (z.B. aufgrund von höheren Elternbeiträgen, aufgrund höherer Zuwendungen vom Land oder aufgrund von Verbesserungen im Bereich Begründung Seite 5 Kostenerstattungen) im gleichen Geschäftsbereich bzw. in Höhe von 0,1 Mio. Euro durch Wenigeraufwendungen in einem anderen Geschäftsbereich. Zu 3c) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) Abschreibungen auf Forderungen aus Verwarngeldern wurden von den Erträgen abgesetzt, was nach dem NKF nicht zulässig ist. Aufgrund des geltenden Bruttoprinzips sind die betroffenen Positionen als Aufwendungen nachzuweisen, deren Deckung durch die Korrekturen im Ertragsbereich gewährleistet ist. Zu 3d) Transferaufwendungen (Zeile 15 der Ergebnisplanung) Im Bereich Hilfen zur Erziehung und Kostenerstattungen an andere Gemeinden mussten Rückstellungen gebildet werden, die im Bereich Transferaufwendungen zu einer Nachbewilligung von 1,6 Mio. Euro führte. Die Deckung erfolgte durch Wenigeraufwendungen und Mehrerträge im gleichen Geschäftsbereich- auf die Erläuterungen zu 3b) wird verwiesen. 3e) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) Wie bereits zu 3c) aufgeführt, dürfen Abschreibungen auf Forderungen nach dem NKF nicht von den Erträgen abgesetzt werden. Aufgrund des Bruttoprinzips sind die Abschreibungen auf Erstattungszinsen im Steuerbereich (1,2 Mio. Euro) als Aufwendungen nachzuweisen, die Deckung erfolgt im Wesentlichen durch die Korrekturen im Ertragsbereich. Im Rahmen des Jahresabschlusses ist der bestehende Sonderposten für Stiftungen entsprechend der Veränderung des Stiftungsvermögens anzupassen, der Mehrbedarf belief sich in 2014 auf 0,3 Mio. Euro, die Deckung erfolgte durch Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Sonderposten. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist für die Stadt grundsätzlich ergebnisneutral. Für die Mehrarbeitsvergütung im Bereich der Feuerwehr musste eine Rückstellung in Höhe von 1,5 Mio. Euro gebildet werden. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Geschäftsbereich III (z.B. wegen der reduzierten Ausgabeerwartung aufgrund des Nothaushalts). In 2014 mussten Umsatzsteuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung geleistet werden. Hierzu bedurfte es einer Nachbewilligung in Höhe von 0,1 Mio. Euro. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in einem anderen Geschäftsbereich. Weiterhin waren Vorratsveränderungen in Höhe von T€ 23 abzubilden, die einer Nachbewilligung des Stadtkämmerers bedurften. Die Deckung erfolgte durch Einsparungen im gleichen Fachbereich. 3f) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Zeile 29) U.a. aufgrund in 2013 geänderter finanzstatistischer Anforderungen sind stadtinterne Grundbesitzabgaben nicht mehr über die üblichen Ertragskonten abzubilden, sondern über interne Aufwands- und Ertragskonten. Buchungstechnisch lassen sich diese Sachverhalte nicht automatisiert in die korrekten Ergebniszeilen aussteuern, so dass eine Ausweiskorrektur vorzunehmen ist. Der Mehrbedarf von 1,8 Mio. Euro auf den internen Aufwandskonten wurde durch die entsprechenden Mehrerträge auf den internen Ertragskonten gedeckt. Trotz der schwierigen finanziellen Situation, in welcher sich die Stadt befindet, konnte ein gewisser Teil der oben genannten Mehrbedarfe durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen ge- Begründung Seite 6 deckt werden. Diesbezüglich handelt es sich folglich nur um Verschiebungen der vorhandenen Mittel.