Daten
Kommune
Krefeld
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281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:02
Stichworte
Inhalt der Datei
- Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 05.01.2016, der FDP vom 29.01.2016 und der SPD
vom 02.02.2016 -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.01.2016
Nr.
2259 /16 V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 671/6 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 11.02.2016
Betreff
Gewässerqualität in städtischen Parkanlagen, z. B. im Sollbrüggenpark
- Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 05.01.2016, der FDP vom 29.01.2016 und der SPD
vom 02.02.2016 Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2259 /16 V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die in dem Brief von Herrn Marcus Thome vom 10.12.2015 dargestellten Sachverhalte zur Gewässergüte beziehen sich auf 2 Bereiche:
Bereich A, hellblau dargestellt, Untersuchungsstellen S1 und S2. Hierbei handelt es sich um den
Grabenabschnitt vor Haus Sollbrüggen.
Der Grabenabschnitt ist stark eutrophiert. Das ist der Stadt bekannt. Es handelt sich um ein
künstlich abgedichtetes Betonbecken, das 1989 zusätzlich mit Folie abgedichtet wurde. Seitdem
wurde das Becken nicht mehr von einfallendem Laub und Schlamm gereinigt. Im Rahmen der
Brückensanierung 2009 durch die Krefelder Baudenkmalstiftung wurde das Becken abgepumpt.
Eine gleichzeitige Entschlammung entfiel seinerzeit aus Kostengründen.
Bereich B (dunkelblau)
Dieser Bereich wurde im Rahmen der Euroga 2002plus vertieft, entschlammt und künstlich mit
Tonmatten abgedichtet. Diese Fläche ist ständig mit Wasser bespannt, der Verdunstungsverlust
wird durch gepumpte Grundwasserzuführung ausgeglichen. Hier wurden an den Untersuchungsstellen S3 S4 und S5 ebenfalls Sauerstoffmangel und eine Zunahme von Eutrophierungszeichen
festgestellt. Seit der Erweiterung der Musikschule werden zusätzlich die Dachwässer der Erweiterungsbauten teilweise in den Graben entwässert.
Seit der Wiederherstellung der Parkgewässer im Jahr 2001/2002 hat keine Gewässerpflege mit
Entfernen des jährlichen Laubeintrags sowie Entfernen und Abtransport stattgefunden.
In einem Gespräch im Oktober 2014 bei der NRW Stiftung wurde eine mögliche Förderung der
Entschlammungsmaßnahme durch die NRW Stiftung erörtert. Danach kann ein Antrag auf Förderung nicht durch die Kommune erfolgen, sondern muss nach den Statuten der NRW Stiftung
durch einen gemeinnützigen Verein gestellt werden. Ein Freistellungsbescheid über die Gemeinnützigkeit des Vereins ist dem Antrag beizufügen.
Die Baumaßnahme Entschlammung des Grabens, der teilweise trocken fällt, ist noch nicht erfolgt, da die Finanzierung und Antragstellung durch einen Verein weiterhin ungeklärt ist.
Zu den Fragen des Antrages Bündnis 90/Die Grünen:
Frage: Sind die im beigefügten Anschreiben dargestellten Belastungen bekannt?
Antwort: Ja, sie sind der Verwaltung bekannt, daher die Bemühungen in eine Entschlammung
durch zu führen.
Frage: Wie schätzt die Verwaltung die Wirksamkeit der im besagten Schreiben dargestellten Gegenmaßnahmen ein?
Antwort: Eine Zuführung von mit Sauerstoff angereichertem Wasser verbessert das Sauerstoffverhältnis im Wasser, insbesondere in den heißen Sommermonaten.
Frage: welche alternativen Vorschläge zur Verbesserung der Wasserqualität hat die Verwaltung
darüber hinaus?
Anwort: Eine regelmäßige Entschlammung würde zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen.
Frage: Sind im Sollbrüggenpark und Linner Burggraben Untersuchungen der Wasserqualität
durchgeführt worden und falls ja, mit welchem Ergebnissen?
Anwort: Es sind dort keine Untersuchungen der Wasserqualität durchgeführt worden.
Begründung
Seite 3
Frage: Finden regelmäßig Überprüfungen der Wasserqualität in den städtischen Parkanlagen
statt?
Antwort: Es finden keine regelmäßigen Überprüfungen der Wasserqualität statt.
Frage: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Maßnahmen zur Verbesserungen der Wasserqualität?
Anwort: Fördermöglichkeiten im Rahmen von Landesmitteln für Maßnahmen zur Verbesserung
der Wasserqualität sind bei den Stillgewässern in städtischen Parkanlagen nicht gegeben. Es wird
noch einmal auf die Fördermöglichkeit durch die "NRW-Stiftung" hingewiesen.
Frage: Kann die Entfernung von Laub im Herbst in die normalen Pflegegänge mit eingebunden
werden?
Antwort: Mit dem vorhandenen Personalbestand kann das Laub im Herbst nicht bei den normalen Pflegegängen aus dem Wasser entfernt werden. Die Unterhaltungsabteilung wird das noch
vorhandene Laub an den Gewässerböschungen/-ufern in den nächsten Wochen entfernen. Darüber hinaus wird der Verbindungsgraben zwischen dem Grabensystem Haus Sollbrüggen und der
westlichen Teichanlage von unerwünschten Aufwuchs (Baumsämlingen) befreit. Auch eine Auslichtung der Gehölzbestände am südlichen Graben von Haus Sollbrüggen ist bis Ende Februar
2016 vorgesehen.
Für den nächsten Winter ist eine umfassende Pflegemaßnahme (Auslichtung, Rückschnitt) an der
nördlichen Grabenseite Haus Sollbrüggen geplant.