Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.05.2017
Nr.
3765 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
29.06.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Breitbandausbau in Krefeld
Beschlussentwurf:
1) Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Ergebnisbericht und die Handlungsempfehlungen der MICUS GmbH zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage empfiehlt er dem Rat, die Einrichtung einer Personalstelle "Breitbandkoordinator/in" sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu beschließen.
2) Der Rat beschließt, eine auf drei Jahre befristete Personalstelle "Breitbandkoordinator/in" einzurichten
und das Besetzungsverfahren kurzfristig im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 einzuleiten.
Die Personalkosten werden zum Teil über die zu beantragende Landesförderung (50.000 EUR pro Jahr)
gedeckt; die Finanzierung des übersteigenden Anteils (ca. 30.000 EUR) ist als Eigenanteil gesamtstädtisch
sicher zu stellen; das Personalkostenbudget ist um insgesamt rd. 80.000 EUR pro Jahr zu erhöhen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3765 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
X nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
80.000,00 EUR
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
80.000,00 EUR
abzüglich
50.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 30.000,00 EUR
Bemerkungen
Das Personalkostenbudget ist um ca. 80.000 EUR zu erhöhen.
Die Finanzierung des nicht über die Landesförderung gedeckten Eigenanteils von ca. 30.000 EUR jährlich
ist für 3 Jahre gesamtstädtisch sicherzustellen.
Begründung
Seite 2
Ausbaustand Breitband in Krefeld - Vorgesehenes Vorgehen
Der Bedarf an immer schnelleren Datenverbindungen wächst sowohl für Privathaushalte als auch für
Gewerbebetriebe. Dieser kann nur durch einen kontinuierlichen Ausbau von Breitbandnetzen gedeckt
werden. In städtischen, dicht besiedelten Räumen erfolgt dieser Ausbau in aller Regel eigenwirtschaftlich
durch private Netzbetreiber. In ländlichen Bereichen mit geringerer Bevölkerungsdichte dagegen ist der
Ausbau von Breitbandnetzen allein nach wirtschaftlichen Maßstäben oft nicht möglich. Um Städte und
Gemeinden in die Lage zu versetzen, den Netzausbau auch in solchen Gebieten voranzutreiben, hat das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Förderprogramm über insgesamt 2,7 Milliarden Euro aufgelegt. Ziel ist der flächendeckende Ausbau mit mindestens 50 Mbit/s. Eng verzahnt ist
diese Bundesförderung mit korrespondierenden Förderprogrammen der Länder.
Um den Ausbaustand in Krefeld und den möglichen Bedarf an einem weitergehenden Ausbau zu erfahren, hatte die Stadt Krefeld die MICUS Strategieberatung GmbH, Düsseldorf, mit einer Bestandsanalyse
beauftragt, unter 100 %-iger Refinanzierung dieser Beratungsleistungen aus Fördermitteln des Bundes
(50.000 EUR). Über ein durchgeführtes Markterkundungsverfahren sowie ein sich anschließendes Interessenbekundungsverfahren hat die MICUS GmbH unterversorgte Gebiete, d.h. Versorgung mit weniger als
30 MBit/s, in Krefeld aufgezeigt. Es handelt sich überwiegend um die weniger besiedelten, ländlichen
Außenbereiche Krefelds. Im Ergebnis empfiehlt die Beratungsfirma, den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten öffentlich auszuschreiben und im Rahmen des sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu vergeben (s. auch Ergebnispräsentation durch die MICUS GmbH in der Sitzung). Die Ausbaukosten sind zu 100 % refinanzierbar (Bund: 50 %; Land NRW: 40 % zzgl. Übernahme des kommunalen
Eigenanteils von 10 % bei HSK-Kommunen).
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung den Breitbandausbau in Krefeld voranzutreiben und
die zu diesem Zweck von Bund und Land NRW bereitgestellten Fördermittel zu beantragen. Die Antragsfrist für die Bundesförderung endet im Rahmen des derzeitigen 5. Aufrufs am 30.09.2017.
Einrichtung einer Personalstelle "Breitbandkoordinator/in"
Zur Steuerung der künftigen Entwicklung des Breitbandangebots in Krefeld ist die Einrichtung einer Koordinatorenstelle bei der Stadt Krefeld unabdingbar. Das Land NRW fördert diese Personalstellen für 3 Jahre mit einem Höchstbetrag von 150.000 EUR, also 50.000 EUR pro Jahr. Nach der Förderrichtlinie soll
der/die Inhaber/in u.a. als offizielle, regionale Ansprechperson für alle Fragestellungen zum Thema Breitband sowie als Netzwerker/in fungieren; er/sie soll Querschnittsaufgaben für die Kommune übernehmen,
um den Breitbandausbau aktiv voranzubringen; weitere vordringliche Aufgabe ist die Initiierung, Begleitung und Umsetzung eines NGA-Entwicklungskonzeptes (Next Generation Access, d.h. Netze der nächsten
Generation; Ersatz von vorhandenen Infrastrukturen durch Glasfaserleitungen). Darüber hinaus soll auch
die weitere Digitalisierung im Rahmen des Projekts „Gute Schule 2020“ vorangetrieben und unterstützt
werden.
Daher empfiehlt die Verwaltung:
- eine auf drei Jahre befristete Stelle "Breitbandkoordinator/in" bei der Stadt Krefeld einzurichten,
- das Besetzungsverfahren kurzfristig einzuleiten und
- die Fördermittel von 50.000 EUR pro Jahr nach der einschlägigen Landesrichtlinie vom 01.06.2016 zu
beantragen.
Die nicht über die Fördermittel gedeckten Personalkosten von ca. 30.000 EUR sind gesamtstädtisch sicher
zu stellen. Das Personalkostenbudget ist um insgesamt ca. 80.000 EUR zu erhöhen. Die organisatorische
Anbindung der Stelle innerhalb des Geschäftsbereichs V / Planung, Bau, Gebäudemanagement ist noch
festzulegen.
Die Förderrichtlinie des Landes NRW setzt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften für die Bewilligung der Fördermittel das Vorliegen aller bei der Kommune erforderlichen Genehmigungen und Beschlüsse voraus. Der Rat wird über den Stellenplan 2018
voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abschließend entscheiden können. Damit die Besetzung der
Stelle "Breitbandkoordinator/in" einschließlich der Beantragung der Landesförderung aber baldmöglichst
Begründung
Seite 3
vorgenommen werden können, bittet die Verwaltung, der Stelleneinrichtung bereits zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich zuzustimmen und diese zu beschließen; die Stellenbewertung ist noch vorzunehmen;
sie wird, abhängig vom Aufgabenprofil, voraussichtlich bei EG 11 oder EG 12 liegen.