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Verwaltungsvorlage (Breitbandausbau in Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:02
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.05.2017 Nr. 3765 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 29.06.2017 Rat 06.07.2017 Betreff Breitbandausbau in Krefeld Beschlussentwurf: 1) Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Ergebnisbericht und die Handlungsempfehlungen der MICUS GmbH zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage empfiehlt er dem Rat, die Einrichtung einer Personalstelle "Breitbandkoordinator/in" sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu beschließen. 2) Der Rat beschließt, eine auf drei Jahre befristete Personalstelle "Breitbandkoordinator/in" einzurichten und das Besetzungsverfahren kurzfristig im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 einzuleiten. Die Personalkosten werden zum Teil über die zu beantragende Landesförderung (50.000 EUR pro Jahr) gedeckt; die Finanzierung des übersteigenden Anteils (ca. 30.000 EUR) ist als Eigenanteil gesamtstädtisch sicher zu stellen; das Personalkostenbudget ist um insgesamt rd. 80.000 EUR pro Jahr zu erhöhen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3765 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 80.000,00 EUR Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 80.000,00 EUR abzüglich 50.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 30.000,00 EUR Bemerkungen Das Personalkostenbudget ist um ca. 80.000 EUR zu erhöhen. Die Finanzierung des nicht über die Landesförderung gedeckten Eigenanteils von ca. 30.000 EUR jährlich ist für 3 Jahre gesamtstädtisch sicherzustellen. Begründung Seite 2 Ausbaustand Breitband in Krefeld - Vorgesehenes Vorgehen Der Bedarf an immer schnelleren Datenverbindungen wächst sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbebetriebe. Dieser kann nur durch einen kontinuierlichen Ausbau von Breitbandnetzen gedeckt werden. In städtischen, dicht besiedelten Räumen erfolgt dieser Ausbau in aller Regel eigenwirtschaftlich durch private Netzbetreiber. In ländlichen Bereichen mit geringerer Bevölkerungsdichte dagegen ist der Ausbau von Breitbandnetzen allein nach wirtschaftlichen Maßstäben oft nicht möglich. Um Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, den Netzausbau auch in solchen Gebieten voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Förderprogramm über insgesamt 2,7 Milliarden Euro aufgelegt. Ziel ist der flächendeckende Ausbau mit mindestens 50 Mbit/s. Eng verzahnt ist diese Bundesförderung mit korrespondierenden Förderprogrammen der Länder. Um den Ausbaustand in Krefeld und den möglichen Bedarf an einem weitergehenden Ausbau zu erfahren, hatte die Stadt Krefeld die MICUS Strategieberatung GmbH, Düsseldorf, mit einer Bestandsanalyse beauftragt, unter 100 %-iger Refinanzierung dieser Beratungsleistungen aus Fördermitteln des Bundes (50.000 EUR). Über ein durchgeführtes Markterkundungsverfahren sowie ein sich anschließendes Interessenbekundungsverfahren hat die MICUS GmbH unterversorgte Gebiete, d.h. Versorgung mit weniger als 30 MBit/s, in Krefeld aufgezeigt. Es handelt sich überwiegend um die weniger besiedelten, ländlichen Außenbereiche Krefelds. Im Ergebnis empfiehlt die Beratungsfirma, den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten öffentlich auszuschreiben und im Rahmen des sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu vergeben (s. auch Ergebnispräsentation durch die MICUS GmbH in der Sitzung). Die Ausbaukosten sind zu 100 % refinanzierbar (Bund: 50 %; Land NRW: 40 % zzgl. Übernahme des kommunalen Eigenanteils von 10 % bei HSK-Kommunen). Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung den Breitbandausbau in Krefeld voranzutreiben und die zu diesem Zweck von Bund und Land NRW bereitgestellten Fördermittel zu beantragen. Die Antragsfrist für die Bundesförderung endet im Rahmen des derzeitigen 5. Aufrufs am 30.09.2017. Einrichtung einer Personalstelle "Breitbandkoordinator/in" Zur Steuerung der künftigen Entwicklung des Breitbandangebots in Krefeld ist die Einrichtung einer Koordinatorenstelle bei der Stadt Krefeld unabdingbar. Das Land NRW fördert diese Personalstellen für 3 Jahre mit einem Höchstbetrag von 150.000 EUR, also 50.000 EUR pro Jahr. Nach der Förderrichtlinie soll der/die Inhaber/in u.a. als offizielle, regionale Ansprechperson für alle Fragestellungen zum Thema Breitband sowie als Netzwerker/in fungieren; er/sie soll Querschnittsaufgaben für die Kommune übernehmen, um den Breitbandausbau aktiv voranzubringen; weitere vordringliche Aufgabe ist die Initiierung, Begleitung und Umsetzung eines NGA-Entwicklungskonzeptes (Next Generation Access, d.h. Netze der nächsten Generation; Ersatz von vorhandenen Infrastrukturen durch Glasfaserleitungen). Darüber hinaus soll auch die weitere Digitalisierung im Rahmen des Projekts „Gute Schule 2020“ vorangetrieben und unterstützt werden. Daher empfiehlt die Verwaltung: - eine auf drei Jahre befristete Stelle "Breitbandkoordinator/in" bei der Stadt Krefeld einzurichten, - das Besetzungsverfahren kurzfristig einzuleiten und - die Fördermittel von 50.000 EUR pro Jahr nach der einschlägigen Landesrichtlinie vom 01.06.2016 zu beantragen. Die nicht über die Fördermittel gedeckten Personalkosten von ca. 30.000 EUR sind gesamtstädtisch sicher zu stellen. Das Personalkostenbudget ist um insgesamt ca. 80.000 EUR zu erhöhen. Die organisatorische Anbindung der Stelle innerhalb des Geschäftsbereichs V / Planung, Bau, Gebäudemanagement ist noch festzulegen. Die Förderrichtlinie des Landes NRW setzt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften für die Bewilligung der Fördermittel das Vorliegen aller bei der Kommune erforderlichen Genehmigungen und Beschlüsse voraus. Der Rat wird über den Stellenplan 2018 voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr abschließend entscheiden können. Damit die Besetzung der Stelle "Breitbandkoordinator/in" einschließlich der Beantragung der Landesförderung aber baldmöglichst Begründung Seite 3 vorgenommen werden können, bittet die Verwaltung, der Stelleneinrichtung bereits zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich zuzustimmen und diese zu beschließen; die Stellenbewertung ist noch vorzunehmen; sie wird, abhängig vom Aufgabenprofil, voraussichtlich bei EG 11 oder EG 12 liegen.