Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:03
Stichworte
Inhalt der Datei
- gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD und DIE LINKE sowie des Ratsmitgliedes der Piratenpartei vom 03.02.2016 -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.02.2016
2417 /16
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
25.02.2016
Betreff
Resolution: Weitere Privatisierung der Abfallwirtschaft stoppen
- gemeinsamer Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD und DIE LINKE sowie des Ratsmitgliedes der Piratenpartei vom 03.02.2016 Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Resolutionsentwurf zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2417 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Antrag vom 03.02.2016 bitten die Fraktionen der Grünen, SPD und DIE LINKE sowie das Ratsmitglied der Piratenpartei, dass auf der Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft der Rat eine Resolution mit dem Titel
„Weitere Privatisierung der Abfallwirtschaft stoppen“ fasst.
In seiner Sitzung am 11.02.2016 hat der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung
sowie Landwirtschaft beschlossen, dass die finale Entscheidung über eine Unterstützung der
Resolution in der Ratssitzung am 25.02.2016 getroffen werden soll.
Die Verwaltung führt hierzu Folgendes aus:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am
21.10.2015 einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen veröffentlicht, das kurz als „Wertstoffgesetz“
bezeichnet wird.
Nach Angaben des BMUB soll mit dem Wertstoffgesetz die bestehende Produktverantwortung
für Verpackungen auf Produkte aus Kunststoff und Metall, d. h. die sogenannten stoffgleichen
Nichtverpackungen, wie z. B. Plastikspielzeug, Werkzeug, Töpfe und Besteck, erweitert werden.
Finanziert werden soll die Sammlung, Sortierung und Verwertung durch den Handel und die Industrie. Nach dem Arbeitsentwurf ist vorgesehen, dass für die Durchführung selbst (Sammlung
und Verwertung) die dualen Systeme verantwortlich sind. Die Festlegung wie die Sammlung vor
Ort durchgeführt werden soll (z. B. Sammlung über Tonnen und / oder Säcke, Erfassung über
sonstige Bringsysteme, wie z. B. über Wertstoffhöfe, Größe und Art der Sammelbehälter sowie
die Abholintervalle und -fahrten), soll den Kommunen vorbehalten bleiben.
Ziel des Wertstoffgesetzes soll nach dem BMUB neben einer Steigerung der Wertstoffmengen
auch die Weiterentwicklung der bestehenden Verpackungsverordnung sein. Durch die Weiterentwicklung der gelben Tonne für Verpackungen zur Wertstofftonne könnten zukünftig mehr
Wertstoffe getrennt erfasst und einem hochwertigen Recycling zugeführt werden.
Aus ökologischer Sicht und insbesondere aus Gründen der Ressourcenschonung wird die zusätzliche Erfassung von Wertstoffen befürwortet.
Allerdings stellt der Deutsche Städtetag bereits in seiner Pressemitteilung vom 23.10.2015 zum
Arbeitsentwurf des BMUB Folgendes fest:
"Der erste Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für die gesamte Abfallsammlung ist traditionell die Stadt. Deshalb wäre es im Sinne der Bevölkerung, diese Aufgabe der Kommunen in
dem geplanten neuen Wertstoffgesetz auch rechtlich zu verankern. Der jetzt vorliegende Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums wird diesem Ziel der Städte nicht gerecht.
Die Menschen erwarten von ihren Kommunen, dass diese sich um Umweltschutz, Sauberkeit
und Ordnung in der Stadt kümmern. Das lässt sich am besten durch eine kommunale Sammlungshoheit gewährleisten. Dafür haben sich bereits im Jahr 2010 Teile der privaten Entsorgungswirtschaft und des dualen Systems gemeinsam mit kommunalen Unternehmen und den
kommunalen Spitzenverbänden ausgesprochen. Die bestehenden strukturellen Probleme bei der
Sammlung von Verpackungsabfällen werden durch den Arbeitsentwurf nicht gelöst."
Begründung
Seite 3
Im Weitern Verlauf hat der Deutsche Städtetag gemeinsam mit der Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände die als Anlage 1 beigefügte umfangreiche Stellungnahme zum
Arbeitsentwurf erstellt.
Auch vor diesem Hintergrund hat schließlich der Bundesrat die Bundesregierung mit dem beschlossenen Entschließungsantrag Nr. 610/15 vom 29.01.2016 (Anlage 2) aufgefordert, ein Wertstoffgesetz vorzulegen, das den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung
der Verpackungen und der stoffgleichen Nichtverpackungen aus privaten Haushalten überträgt.
Mit der Übertragung der Organisationsverantwortung über die Wertstofferfassung sollen die
Kommunen die Möglichkeit, den Bürgern Abfallentsorgung aus einer Hand anzubieten, erhalten.
Der Bundesrat hat sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, Papier, Pappe und Kartonagen
(PPK) aus der bisherigen Systematik der Produkt- und Finanzverantwortung herauszulösen. Da
die Recyclingquoten der Fraktion PPK seit Jahren relativ hoch sind, erscheint es auch nicht notwendig zu sein, dass der Gesetzgeber den bereits gut funktionierenden Markt weiter reguliert.
Momentan werden Verpackungen und sonstige Erzeugnisse aus PPK in einer Tonne gesammelt,
wobei sich die sonstigen Erzeugnisse in kommunaler und Verpackungen in dualer Entsorgungszuständigkeit befinden, so dass Abstimmungen zwischen Kommunen und dualen Systemen erforderlich sind. Eine Herausnahme der Fraktion PPK könnte dazu führen, diese Abstimmungsprozesse überflüssig zu machen.
In seiner Pressemitteilung vom 29.01.2016 zum Entschließungsantrag weist nun der Deutschen
Städtetag darauf hin, dass der Bundesrat damit einer Länderinitiative für ein bürgernahes und
kommunalfreundliches Wertstoffgesetz zugestimmt hat. Aus Sicht des Deutschen Städtetages
zeige der Ländervorschlag einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen
und der Privatwirtschaft auf. Eine Erhöhung der Abfallgebühren sei nach dem im Ländervorschlag vorgesehenen Finanzierungsmodell nicht notwendig, da die Kosten von den Herstellern
von Verpackungen getragen würden.
Nach der klaren Positionierung des Bundesrates sei das Bundesumweltministerium nun aufgefordert, seinen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz zurückzuziehen und einen Entwurf vorzulegen, der sich an den Eckpunkten des Ländervorschlags orientiert und neben einer kommunalen
Zuständigkeit für die Sammlung der wertstoffhaltigen Abfälle eine Ausschreibung der Sortierung
und Verwertung unter Wahrung der Interessen der mittelständischen Wirtschaft vorsehen solle.
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen werden zwischenzeitlich diesbezüglich
bereits Gespräch mit dem BMUB geführt.
Mit der Interessenvertretung durch den Deutschen Städtetag werden vor dem dargestellten Hintergrund die wesentlichen im Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD und DIE LINKE sowie des
Ratsmitgliedes der Piratenpartei vom 03.02.2016 aufgestellten Forderungen aufgenommen und
vertreten.