Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:04
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.03.2015
Nr.
1154 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: GB VI
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
26.03.2015
Betreff
Antrag zur beabsichtigten Kapazitätserweiterung der Flughafen Düsseldorf GmbH
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Fluglärmkommission am 20. April 2015 folgenden gemeinsamen Antrag der Städte zu unterstützen.
1. Die Fluglärmkommission bestätigt ihren Beschluss aus der Sitzung vom 07. April 2014 und
spricht sich erneut gegen die vorgesehene Kapazitätsausweitung auf bis zu 60 Flugbewegungen/Stunde aus.
2. Die Einrichtung eines Zeitkontos zur flexibleren Nutzung der Parallelbahn wird abgelehnt.
3. Der Flughafen Düsseldorf wird aufgefordert, im Antrag zur Kapazitätserweiterung, aber auch
unabhängig davon, aktive Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen. Dies sollte durch die Einführung eines Landesverbotes von 23 – 6 Uhr sowie der Abschaffung der Off-Block- und der
Homebase-Carrier-Regelung erfolgen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1154 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der von der Flughafen Düsseldorf GmbH angekündigte modifizierte Antrag zur Kapazitätserweiterung wird weiterhin eine Erhöhung auf 60 Flugbewegungen pro Stunde vorgesehen. Das mit
dem Antrag verfolgte Ziel der Flughafen Düsseldorf GmbH, die Kapazität auf rd. 20 % zu steigern,
bleibt unverändert. Entsprechend dem Beschluss aus der Sitzung vom 07.4.2014 spricht sich die
Flughafenkommission daher erneut gegen die geplante Erhöhung auf bis zu 60 Flugbewegungen/Stunde aus.
Gegenüber der ursprünglichen Antragsabsicht sieht der angekündigte Antrag nun zwar wahrscheinlich vor, die Begrenzung der Mitbenutzung der Parallelbahn nicht mehr auf ein ganzes Jahr
zu beziehen, sondern wie bisher auf 50 % der Betriebszeit zu begrenzen und im voraus wöchentlich festzulegen. Allerdings soll nun anders als bisher für jedes Halbjahr ein Zeitkonto ungenutzter Zeitabschnitte der Benutzung der Parallelbahn eigeführt werden, um nicht verbrauchte Zeitabschnitte während des ganzen Flughalbjahres für eine zusätzliche Zweibahnnutzung verbrauchen zu können. Durch die langfristige Ansparung ungenutzter Zweibahnabschnitte wird in stark
frequentierten Wochen eine wesentlich höhere als die 50%-ige Nutzung der Ersatzbahn ermöglicht. Damit ist zu erwarten, dass die bereits heute schon unzumutbare Belastung der betroffenen Anlieger noch weiter ansteigen wird.
Anders als vom Flughafen vorgetragen, wird der Abbau von Verspätungen mit dem geänderten
Antrag in keiner Weise sichergestellt. Vielmehr steht zu erwarten, dass die Zahl an Verspätungen
und Störungen der Nachtruhe mit der Erhöhung auf bis zu 60 Bewegungen/Stunde in Verbindung mit dem Zeitkonto erheblich zunehmen wird.
Dies widerspricht eindeutig auch neueren Erkenntnissen über die gesundheitsschädlichen Folgen
des Flugverkehrs allgemein und über die gravierenden Auswirkungen von Fluglärm auf Kinder.
Ein besonders wichtiges und berechtigtes Anliegen der betroffenen Bevölkerung ist es,
eine ungestörte Nachtruhe zu haben. Die bisherige Regelung der nach 22:00 Uhr planbaren Landungen, bei verspäteten Landungen auch nach 23:00 Uhr sowie die Off-block-Regelung eröffnen
den Flugverkehrsgesellschaften eine einfache Möglichkeit, ihre Flugumläufe zu eng zu planen.
Hierdurch kommt es immer wieder zu Verspätungen mit der auch eine Landung nach 23:00 Uhr
sanktionslos begründet wird.
Für die meisten Fluggesellschaften besteht an allen größeren Flughäfen entsprechende Wartungsschwerpunkte, so dass es nur in Ausnahmefällen notwendig sein dürfte, in den Nachtstunden Flugzeuge zur Wartung von anderen Flughäfen zum Flughafen Düsseldorf überführen zu
müssen.
Bei Verspätungen von auf dem Düsseldorfer Flughafen geplanten Flügen sowie bei allen Flügen
zwischen 23 und 6 Uhr sollte daher jeweils eine Genehmigung der Bezirksregierung als Luftaufsichtsbehörde einzuholen sein.