Daten
Kommune
Krefeld
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459 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:04
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Inhalt der Datei
-1Anlage 1 zur Vorlagennummer: 1996/15
Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2016
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen der
Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2016. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren SAP berechnet. Alle Kosten
wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet.
I.
1.
Gebühren für Erdbestattungen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
Die Bestattungsfälle der letzten Jahre sind leicht fallend. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Fallzahlen wurde eine Trendberechnung der Jahre 2013, 2014 sowie der Hochrechnung 2015 zugrunde gelegt.
Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 967 Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren ergibt sich ein Berechnungsfaktor
von 969,50.
1.1
Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen
884.765,65 EUR
abzüglich der veranschlagten Nebenerträge
verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen
11.352,00 EUR
873.413,65 EUR
Erdbestattungen
(hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen)
Teilt man die o.a. Kosten von 873.413,65 EUR
durch 969,50 Berechnungseinheiten,
so ergibt sich eine Gebühr für
die Erdbestattung eines Erwachsenen
von 900,89 EUR = rd.
901,00
EUR
Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren
(hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen)
Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren
werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt
die Gebühr 900,89 EUR x 62,5 % = 563,06 EUR = rd.
563,00
EUR
39,00
EUR
1.4.a) Abfuhr von Erdaushub
Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub
werden wie folgt berechnet:
Maschinenkosten (112,00 EUR) zzgl.
EG 5 (32,17 EUR) x 2 Std = 176,34 EUR = rd.
176,00
EUR
1.4.b) Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs
Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs
wurden die Kosten wie folgt ermittelt:
1.4.a) (176,3 EUR) x 2 = 352,68 EUR = rd.
353,00
EUR
1.2
1.3
Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten
Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und
Totgeburten werden wie folgt berechnet:
Entgeltgruppe (EG) 5 (32,17 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 38,60 EUR = rd.
-22.
Gebühren für Urnenbestattungen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
2.1
Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen
Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.218 Urnenbeisetzungen
und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein
Berechnungsfaktor von 1.217,90.
Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen auf
sich abzüglich der Nebenerträge von
verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung
2.2
2.3
II.
391.659,11 EUR
20.330,00 EUR
371.329,11 EUR
Teilt man die o.a. Kosten von 371.329,11 EUR
durch 1.217,90 Berechnungseinheiten,
so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 304,89 EUR = rd.
305,00 EUR
Beisetzung im Aschefeld
Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer
Urne in Höhe von 305,00 EUR wurde ein 20 %iger
Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert.
Demnach beträgt die Gebühr gerundet
366,00 EUR
Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
werden die Kosten wie folgt berechnet:
EG 6 (33,12 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,74 EUR = rd.
40,00 EUR
Benutzung der Trauerhallen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
1.
Nutzung der Trauerhallen, allgemein
Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern
(Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen
Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge
verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen
zu finanzieren.
Aufgrund der Trendberechnung werden 1.488 Trauerfeiern
erwartet. Darüber hinaus wird von 532 Annahmen und Verwahrungen in 2016 ausgegangen.
Die Kosten in Höhe von 675.549,11 EUR werden durch den
Berechnungsfaktor dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von 416,73 EUR =
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden
Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt.
2.
10.807,00 EUR
675.549,11 EUR
rd. 417,00 EUR
283,00 EUR
Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung
Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der KühlRäume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der
Trauerhalle berechnet: = 416,73 EUR * 25,52 % = 106,35 EUR aufgerundet
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
für die Trauerhalle auf der Basis 2012 festgesetzt,
daher ist dieser Gebührentatbestand ebenfalls auf dieser Basis
festgesetzt.
3.
686.356,11 EUR
Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier
einschl. Grünschmuck
106,00 EUR
97,00 EUR
-3Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur
Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle
berechnet. Dementsprechend beträgt
die Gebühr 138,91 EUR = rd. 139,00 EUR
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012
festgesetzt.
4.
Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg
Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg
werden wie folgt berechnet: EG 5 (32,17 EUR) x 2 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 77,21 EUR = rd.
5.
13,00 EUR
Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde)
Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der
Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt
berechnet: EG 6 (33,12 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,74 EUR = rd.
III.
77,00 EUR
Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
werden wie folgt berechnet: EG 6 (33,12 EUR) x 0,4 Std.
= 13,25 EUR = rd.
6.
92,00 EUR
40,00 EUR
Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
(Kostendeckungsgrad 90 %)
Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich
auf
Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen
Haushalts 10 % = rd.
übernommen.
zuzüglich Verlustvortrag
abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe
bzw. Entzug in Höhe von
ergeben sich Restkosten von
3.821.004,05 EUR
382.100,41EUR
250.000,00 EUR
139.500,00 EUR
3.549.403,65 EUR
die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen.
Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle
Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf für das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und der Pflegeintensität.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neu- bzw.
Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden.
-4-
Grabmaß
Reihengrabst. Erwachsene
Rasengrabst.mit
zentr.Gedenkstein Erdbest.
Platzbedarf
Faktor
Faktor
Berechn.einheit
je Grab
Umgebung
Pflege
je Grabstelle
Erst- und Verlängerung
Wiedererwerb
In Jahren
Erst- und Wieder-
Berechnungs-
erwerb + Jahre/30
einheit
2,5 x 1,25
3,125
1,50
3,00
14,06
99,00
99,00
1.392,19
2,5 x 1,4
3,5
2,50
4,00
35,00
24,00
24,00
840,00
Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.
Erdbestatt.(Platte)
2,5 x 1,4
3,5
3,00
4,50
47,25
7,00
7,00
330,75
Reihengrabstätte groß
2,9 x 1,25
3,625
2,75
2,00
19,94
2,00
2,00
39,88
Reihengrabstätte Kinder
1,75 x 0,8
1,4
2,00
2,50
7,00
9,00
9,00
63,00
Wahlgrabstätte einfach
2,8 x 1,25
3,5
3,00
2,00
21,00
0
930,00
31,00
651,00
Wahlgrabstätte
2,8 x 1,25
3,5
3,00
2,50
26,25
245,00
11.800,00
651,00
16.756,25
Parkgrabstätte
2,5 x 1,25
3,125
10,00
2,00
62,50
2,00
310,00
12,33
770,83
Anonyme Ascheverstreuung
1,0 x 1,0
1
5,00
4,00
20,00
1,00
1,00
20,00
Anonyme Urnengrabstätte
0,8 x 0,8
0,64
5,00
5,00
16,00
77,00
77,00
1.232,00
Urnenreihengrabstätte
Rasengrabst.mit
zentr.Gedenkst.Urnenbestatt.
Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte)
(Wahlgrab)
0,8 x 0,8
0,64
5,00
4,00
12,80
125,00
125,00
1.600,00
1,4 x 1,4
1,96
2,50
4,00
19,60
199,00
199,00
3.900,40
1,4 x 1,4
1,96
3,00
4,50
26,46
49,00
49,00
1.296,54
Urnenwahlgrabstätte
Baumgrabstätte Urnenbestattung
Urnengemeinschaftsgrab (1/5
der Fläche Wahlgrabstätte)
1,4 x 1,4
1,96
3,50
3,00
20,58
207,00
1.380,00
253,00
5.206,74
1,0 x 1,0
1
8,50
4,50
38,25
67,00
265,00
75,84
2.901,05
5,25
67,00
67,00
351,75
77,00
1,00
2,67
205,33
Urnenkammer
30,8
30,8
1,00
2,50
50
Gesamt:
Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.549.403,65 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 37.557,71 so ergibt sich je Berechnungseinheit eine Gebühr in
Höhe von 94,44 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten im Hinblick auf die Verlängerung der
Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist.
37.557,71
-5Für die Gebühren hätte dies eine Erhöhung von rd. 26 % zur Folge. Bei einer derartigen Anhebung befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten Gemeinden durchgeführt
wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Nutzungsrechte um rd. 10 % der
bisherigen Gebührensätze anzuheben. Im Einzelnen stellen sich die neuen Gebühren wie folgt dar:
Ermittlung der Gebührensätze
Grabart
Koeffizent
Gebührenbedarf je
Berechnungseinheit
EUR
Gebührenbedarf je
Grabstelle
EUR
Neuer Gebührensatz je
Grabstelle
10 % Erhöhung
(Basis Gebühr
2014)
EUR
Erdbestattungsgräber
Reihengrabstätten *1)
Nutzungsrecht
(Kindergrab)
7,00
94,00
439,00
383,00
Reihengrabstätten
Erwachsene
14,06
94,00
1.322,00
1.154,00
Rasengrabstätten mit
zentralem GedenkStein
35,00
94,00
3.290,00
2.870,00
Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
47,25
94,00
4.442,00
3.874,00
Reihengrabstätten
(groß) inkl. der
Einfassung
19,94
94,00
1.874,00
1.636,00
Wahlgrabstätten (einfach)
21,00
94,00
1.980,00
1.710,00
Wahlgrabstätten
26,25
94,00
2.460,00
2.160,00
Parkgrabstätten
62,50
94,00
5.880,00
5.160,00
*1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der
üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt.
Grabart
Koeffizient
Gebührenbedarf je
Berech-
Gebührenbedarf je
Grabstelle
Neuer Gebührensatz je
Grabstelle
-6nungseinheit
EUR
10 % Erhöhung
(Basis Gebühr
2014)
EUR
EUR
Urnengrabstätten
Anonyme Ascheverstreuung
Anonyme Urnengrabstätten
20,00
94,00
1.890,00
1.640,00
16,00
94,00
1.500,00
1.318,00
Urnenreihengrabstätten inkl. der
Einfassung
12,80
94,00
1.200,00
1.051,00
Urnenrasengrabstätten
mit zentralem Gedenkstein
19,60
94,00
1.830,00
1.608,00
Urnenrasengrabstätten mit *1)
Einzelgedenkstein (Wahlgrab)
26,46
94,00
2.490,00
2.490,00
Urnenwahlgrabstätten
20,58
94,00
1.920,00
1.680,00
Baumgrabstätten für
Urnen
38,25
94,00
3.600,00
3.150,00
5,25
94,00
480,00
430,00
77,00
94,00
7.230,00
6.300,00
UrnengemeinschaftsGrab *2)
Urnenkammern
*1) Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber
festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen beigesetzt werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich.
*2) Seit dem Jahr 2012 werden Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege erfolgt im Rahmen
eines Dauergrabpflegevertrages.
Ab dem 01.01.2016 wird ein Memoriam-Garten als weitere Bestattungsmöglichkeit auf dem Hauptfriedhof
angeboten. Es sind Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen vorgesehen. Die Gebühren für diese
Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern. Die Beisetzung
erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass durch den Auftraggeber vorab ein Dauergrabpflegevertrag mit der
Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Sicherung der
Grabpflegekosten mit Gültigkeit bis zum Ablauf der Ruhezeit abgeschlossen und der Stadt Krefeld – Fachbereich
Grünflächen – vorgelegt wird. Die Vermittlung des Dauergrabpflegevertrages kann über ein Fachunternehmen
(zum Beispiel die Friedhofsgärtner) erfolgen. Die Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich über den Dauerpflegvertrag. Die rechtliche Grundlage ist im § 25 der 5. Änderungssatzung der Friedhofsatzung der Stadt Krefeld, die
zum 01.01.2016 gültig wird.
-7IV. Umbettungen
Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen
aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur Überführung in eine
andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen Gemeinde.
Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen
32.609,31 EUR
Dividiert man die anfallenden Kosten von 32.609,31 EUR durch 30 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten),
so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von 1.086,98 EUR. Diese
wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der Umbettung vergebenen Faktor multipliziert.
Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze:
Gebührenbedarf je
Einheit
Faktor
EUR
Gebührenbedarf
insgesamt
EUR
Neuer Gebührensatz
EUR
1.
Umbettungen Särge
1.1
Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
1.086,98
3,1
3.366,12
3.370,00
Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in eine andere
Grabstätte
1.086,98
4,5
4.891,40
4.891,00
Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
1.086,98
2,8
3.043,54
3.044,00
Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
1.086,98
2,0
2.173,95
2.174,00
1.2
1.3
1.4
2.
Umbettungen Urnen
2.1
Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem
selben Friedhof
1.086,98 0,8
2.2
2.3
2.4
V.
869,58
870,00
Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem
anderen Krefelder Friedhof
1.086,98
0,8
Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
1.086,98
0,5
543,49
543,00
Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
1.086,98
0,5
549,49
543,00
Aufstellung von Grabmalen
869,58
870,00
-8Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die
Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die Überprüfung der
Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale.
Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen Kosten für
die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an.
Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige Standdauer
haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann.
Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet.
liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm
Grabmale auf Reihengrabstätten
Grabmale auf Wahlgrabstätten
genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt =
380
40
270
690
Anteilige Personalkosten für die Genehmigung
1.
2.
26.000,00 EUR
Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 690
Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die
Genehmigung von 37,68 EUR = gerundet 38,00 EUR
38,00 EUR
Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf
64.553,75 EUR
Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von
26.000,00 EUR
verbleiben
38.553,75 EUR,
die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen.
Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die
neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor,
so ergibt sich folgende Berechnung:
40 Grabmale auf Reihengrabstätten
x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor
=
1.200,00
270 Grabmale auf Wahlgrabstätten
x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor
=
16.875,00
Berechnungseinheiten
Teilt man die Kosten von 38.553,75 EUR durch die
18.075,00 Berechnungseinheiten, ergeben sich
je Berechnungseinheit.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
18.075,00
2,13 EUR
-91.
1.1
Reihengrabstätten
Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm
1.2
Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale
(nur Genehmigungsgebühr)
1.3
Stehendes Grabmal Reihengrab
Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln:
2,13 EUR x 30 Jahre = 63,99 EUR
gerundet. 64,00EUR
zzgl. Genehmigungsgebühr
gebührenfrei
38,00 EUR
64,00 EUR
38,00 EUR
102,00 EUR
Gesamtgebühr
1.4
Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte
2,13 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 133,31 EUR gerundet
zzgl. Genehmigungsgebühr
Gesamtgebühr
133,00 EUR
38,00 EUR
171,00 EUR
VI.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen
2 Std. EG 5 (32,17 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag
= 94,82 EUR
rd.
95,00
EUR
Wannenbenutzung in Kriminalfällen
2 Std. EG 5 (32,17 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag
und 10,00 EUR Zulage =
87,21 EUR rd.
87,00
EUR
Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden
Urnenkammern zu verteilen.
Kosten i. H. v. 11.660,69 EUR ./.
78 Urnenkammern = 149,50 EUR= rd.
149,00
EUR
Erdbestattung: Verbau von Hand
6 Std. EG 5 (32,17 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag =
231,62 EUR= rd.
232,00
2.
3.
Pflege der Urnenkammern
Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die
Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt.
Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf 11.660,69 EUR
4.
5.
6.
Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag
3 Std. EG 5 (32,17 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (33,12 EUR)
zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 195,30 EUR = rd.
195,00 EUR
Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag
1 Std. EG 5 (32,17 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (33,12 EUR)
zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 118,09 EUR = rd.
118,00 EUR
Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen
bisherige
neue
Veränderung
Veränderung
EUR
-10Gebühr
EUR
I.
1.
Gebühr
EUR
absolut
EUR
in %
Bestattungen
Gebühren für Erdbestattungen
1.1 von Erwachsenen und
Kindern ab 6 Jahren
878,00
901,00
+ 23,00
+ 2,62
1.2 von Kindern bis zu
6 Jahren
549,00
563,00
+ 14,00
+ 2,55
1.3 von Früh- und Totgeburten
38,00
39,00
+ 1,00
+ 2,63
1.4 a)Abfuhr von Erdaushub
176,00
176,00
0,00
0,00
1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs
352,00
353,00
+ 1,00
+0,28
2.
Gebühren für Urnenbestattungen
2.1 Grabbereitung für die
Beisetzung der Urne
299,00
305,00
+ 6,00
+ 2,01
2.2 Grabbereitung für die
Einbringung von Asche
358,00
366,00
+8,00
+ 2,23
2.3 Annahme, Verwahrung
und Transport einer Urne
39,00
II.
1.
2.
3.
40,00
+ 1,00 + 2,56
Benutzung der Trauerhallen
Benutzung der
Trauerhallen
283,00
283,00
0,00
0,00
Annahme, Verwahrung
und Benutzung der
Kühlräume bis
zur Beisetzung
97,00
97,00
0,00
0,00
Zuschlag für die Benutzung
eines Abschiedsraumes
zur Trauerfeier
92,00
92,00
0,00
0,00
77,00
0,00
4.
Aufwandsentschädigung
Trauerhalle Verberg
77,00
5.
Nutzung Sargwagen
13,00
6.
Trauerhalle
(Verlängerung der Nutzung
je angefangene Stunde)
37,00
bisherige
Gebühr
EUR
III.
13,00
40,00
neue
Gebühr
EUR
0,00
0,00
0,00
3,00
Veränderung
absolut
EUR
8,11
Veränderung
Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
in %
-111.
Erdgrabstätten
1.1 Reihengrabstätten mit
20-jährigem
Nutzungsrecht
348,00
383,00
+ 35,00
+ 10,00
1.2 Reihengrabstätten
1.049,00
1.154,00
+ 105,00
+ 10,00
1.3 Rasengrabstätten mit
Zentr. Gedenkstein
2.609,00
2.870,00
261,00
+ 10,00
1.4 Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
3.522,00
3.874,00
+ 352,00
+ 10,00
1.5 Reihengrabstätten
(groß), incl. Einfassung
1. 487,00
1.636,00
+ 149,00
+ 10,00
1.6 Wahlgrabstätten (einfach)
je Grabstelle
1. 560,00
1.710,00
+ 150,00
+ 10,00
1.7 Wahlgrabstätten
zur Zweifachbelegung
je Grabstelle
1. 950,00
2.160,00
+ 210,00
+ 10,00
1.8 Parkgrabstätte
je Grabstelle
4.680,00
5.160,00
+ 480,00
+ 10,00
-12bisherige
Gebühr
EUR
2.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Urnengrabstätten
2.1 Anonyme Ascheverstreuung
1. 491,00
1.640,00
+ 149,00
+ 10,00
2.2 Anonyme Urnengrabstätten
1.198,00
1.318,00
+ 120,00
+ 10,00
955,00
1.051,00
+ 96,00
+ 10,00
2.4 Rasengrabstätten mit
zentralem Gedenkstein
1. 462,00
1.608,00
+ 146,00
+ 10,00
2.5 Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
(Wahlgrab)
2. 520,00
2.490,00
./. 30,00
./. 1,19
2.6 Wahlgrabstätten
1. 530,00
1.680,00
+ 150,00
+ 10,00
2.7 Baumgrabstätten
2. 850,00
3.150,00
+300,00
+ 10,00
2.8 Urnenkammern
5.730,00
6.300,00
+570,00
+ 10,00
391,00
430,00
+39,00
+ 10,00
2.3 Reihengrabstätten
incl. Einfassung
2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte
3.
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten
3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit
des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur
Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte
zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen
Verlängerungszeit bei allen Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8
1/30 der Gebührensätze.
3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute
Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens
5 Jahren erfolgen.
-13bisherige
Gebühr
EUR
IV.
1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Umbettungen
Särge
1.1 Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
3.260,00
3.370,00
+ 110,00
+ 3,37
1.2 Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in eine andere
Grabstätte
4. 788,00
4.891,00
+ 103,00
+ 2,15
1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
2. 852,00
3.044,00
+ 192,00
+ 6,73
1.4 Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
2.037,00
2.174,00
+137,00
+ 6,73
815,00
870,00
+ 55,00
+ 6,75
2.
Urnen
2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem
selben Friedhof
2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen
Krefelder Friedhof
815,00
870,00
+ 55,00
+6,75
2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
509,00
543,00
+ 34,00
+ 6,68
2.4 Einbettung nach Überführung aus einer
anderen Gemeinde
509,00
543,00
+ 34,00
+ 6,68
-14bisherige
Gebühr
EUR
V.
1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Aufstellen von Grabmalen
Reihengrabstätten
1.1 Holztafeln bis Größe
30 x 40 cm
gebührenfrei
1.2 Holztafeln größer als
30 x 40 cm und
liegende Grabmale
36,00
38,00
+ 2,00
+ 5,55
1.3 stehende Grabmale
97,00
102,00
+ 5,00
+ 5,15
2.1 liegende Grabmale
36,00
38,00
+ 2,00
+ 5,55
2.2 stehende Grabmale
164,00
171,00
+ 7,00
+ 4,27
95,00
+ 1,00
+ 1,06
2.
Wahlgrabstätten
VI.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sonstige Gebühren
Benutzung der Obduktionsräume
für Totenwaschungen
94,00
Wannenbenutzung bei
bei Kriminalfällen
87,00
Pflege von Urnenkammern
161,00
149,00
./.12,00
./. 7,45
Erdbestattung: Verbau
von Hand
230,00
232,00
+ 2,00
+ 0,87
Zuschlag: Erdbestattungen an
Samstagen
194,00
195,00
+ 1,00
+ 0,52
Zuschlag: Urnenbestattungen an
Samstagen
117,00
118,00
+ 1,00
+ 0,85
87,00
0,00
0,00
-15-
bisherige
Gebühr
EUR
VII.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand
Aufgrund des gleichen Aufwands wurden die Pflegegebühren auf 30,00 EUR für die noch bestehende
Nutzungsdauer pauschal festgesetzt.
Bei Berechnung des tatsächlichen Aufwandes Maschinen- und Personalkosten
1.
2.
Gräber bis zu 5 qm Fläche
jährlich
30,00
30,00
0,00
0,00
Verwaltungsgebühr
einmalig
20,00
20,00
0,00
0,00