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Verwaltungsvorlage (Änderungssatzung Gebühren Friedhöfe 2016.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:04
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlagennummer 1996/15 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV. NRW.S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 25.Juni 2015 (GV NRW S. 496, § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land-Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV NRW S. 313/SGV. NRW. S. 2127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.07.2014 (GV NRW S. 405), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 3 G des Gesetzes vom 25.Juni 2015 (GV NRW S. 496), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 10.Dezember 2015 die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld vom 24.11.1998 (Krefelder Amtsblatt Nr. 48 vom 03.12.1998) in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 15.Dezember 2014 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 18. Dezember 2014) wird wie folgt geändert: 1. Der § 5 erhält folgende Fassung: Gebührentarif I. Bestattungen 1. Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 901,00 EUR 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 563,00 EUR 1.3 von Früh- und Totgeburten 39,00 EUR 1.4 a. Abfuhr von Erdaushub b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs 2. Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 305,00 EUR 2.2 Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld 366,00 EUR 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne 176,00 EUR 353,00 EUR 40,00 EUR II. Benutzung der Trauerhallen 1. 2. 3. Benutzung der Trauerhallen Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der Tonträger 283,00 EUR Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung) 97,00 EUR Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck 92,00 EUR 4. Benutzung der Trauerhalle Verberg 77,00 EUR 5. Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung 13,00 EUR 6. Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) 40,00 EUR III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten 1. Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren mit 20-jährigem Nutzungsrecht 383,00 EUR 1.2 Reihengrabstätte 1.154,00 EUR 1.3 Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 2.870,00 EUR 1.4 Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein 3.874,00 EUR 1.5 Reihengrabstätten (groß) 1.636,00 EUR 1.6 Wahlgrabstätte 1.710,00 EUR 1.7 Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.160,00 EUR 1.8 Parkgrabstätte 5.160,00 EUR 2. Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheeinbringung 1.640,00 EUR 2.2 Anonyme Urnengrabstätte 1.318,00 EUR 2.3 Urnenreihengrabstätte incl. Einfassung 1.051,00 EUR 2.4 Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 1.608,00 EUR 2.5 Urnenrasenwahlgrab mit Einzelgedenkstein 2.490,00 EUR 2.6 Urnenwahlgrabstätte 1.680,00 EUR 2.7 Baumgrabstätte 3.150,00 EUR 2.8 Urnenkammer 6.300,00 EUR 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.6 bis 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen. 4. Memoriam Garten: Es können die Nutzugsrechte für Erd- und Urnenwahlgrabstätten bei den anbietenden Friedhofsgärtnern (GbR) erworben werden. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern: 430,00 EUR 1.7 Erdwahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.6 Urnenwahlgrabstätte IV. Umbettungen 1. Särge 1.1 1.3 1.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2. Urnen 2.1 2.3 2.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf demselben Friedhof Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde V. Aufstellung von Grabmalen 1.2 2.2 3.366,00 EUR 4.944,00 EUR 2.945,00 EUR 2.104,00 EUR 842,00 EUR 842,00 EUR 526,00 EUR 526,00 EUR 1. Reihengrabstätten 1.1 1.2 1.3 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale stehende Grabmale 2. Wahlgrabstätten 2.1 2.2 liegende Grabmale stehende Grabmale VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung der Obduktionsräume für rituelle Waschungen 95,00 EUR 2. Wannenbenutzung bei Kriminalfällen 87,00 EUR 3. Pflege von Urnenkammern 149,00 EUR 4. Erdbestattung: Verbau von Hand 232,00 EUR 5. Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 195,00 EUR 6. Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 118,00 EUR VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Grabstätten Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 2. Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. gebührenfrei 38,00 EUR 102,00 EUR 38,00 EUR 171,00 EUR jährlich 30,00 EUR 20,00 EUR