Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:05
Stichworte
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hier: Zustimmung zur Planung und Kostenfeststellung
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5140 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
U.A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
09.05.2018
Betreff
Umbau und Erweiterung der 4. Gesamtschule Uerdingen,
hier: Zustimmung zur Planung und Kostenfeststellung
Beschlussentwurf:
Die 4.Gesamtschule Uerdingen soll in den nächsten 3 Jahren zur 5-Zügigkeit umgebaut und erweitert
werden.
Der Unterausschuss Schule beschließt die Umsetzung der vorgelegten Planung zum Umbau und zur Erweiterung der 4.Gesamtschule Uerdingen zur 5-Zügigkeit und stellt die Kosten in Höhe von z.Z.
12.700.000 € fest.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5140 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
x nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Projektbeschreibung
Mit Ratsbeschluss vom 01.08.2013 wurde die Gründung der 4. Gesamtschule in Krefeld an
2 Standorten beschlossen.
1.Standort : ehemalige Hauptschule Lübecker Weg 56
2.Standort : ehemalige Realschule (Ter-Meer-Schule ) Uerdinger Str. 783
Mit gleichem Ratsbeschluss wurde der Ausbau zur vollen 5 Zügigkeit an den zwei Standorten beschlossen.
Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurde die Ausbauplanung 2016 präzisiert.
Nach Diskussion über eine 1-oder 2-Standortlösung hat der Schul-und Bauausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am 13.09.2016 beschlossen, dass die Variante der 5-Zügigkeit an zwei Standorten weiter
verfolgt wird.
Der Ausbau erfolgt nur am Standort in der Uerdinger Str. 783. Der Standort Lübecker Weg 56 wird nicht
umgebaut.
Mit Beschluss vom 06.07.2017 wurde das Büro Hahn Helten Generalplaner GmbH mit den Generalplanerleistungen beauftragt.
Aufgabenstellung und Projektziele
Das Ziel des Projektes ist die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes auf 5-Zügigkeit.
Unter Einbeziehung beider Schulstandorte ergibt sich die Notwendigkeit, die Schule um Räume für 3 Klassenstufen, ein Selbstlernzentrum, Verwaltungsräume und eine Aula/Mensa zu erweitern.
Diese Aufgabe wird durch die Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Klassen und eines Neubaus für
die Aula/Mensa gelöst.
Beide Gebäude sollen in möglichst modularer Bauweise umgesetzt werden.
Im Übergangsbereich Alt/Neu fungiert ein neu gestalteter Eingangsbereich als neuer Haupteingang der
Schule.
Der Schulhof und die Außenanlagen werden an die neue Nutzung angepasst und ebenfalls umgebaut
bzw. erweitert.
Während der Bauzeit wird die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleistet.
Die Umsetzung der Baumaßnahme soll durch einen Generalunternehmer erfolgen.
Die Fertigstellung aller Baumaßnahmen ist im Herbst 2020 vorgesehen.
Städtebauliches Konzept
Das bestehende Gebäudeensemble setzt sich aus drei Baukörpern zusammen: Ein in Nord-Südrichtung
verlaufender, dreigeschossiger Gebäuderiegel beherbergt die Klassenräume. Dem steht die ebenfalls in
Nord-Südrichtung orientierte Sporthalle gegenüber. Diese beiden Baukörper fassen den mittig positionierten Verwaltungstrakt.
Das Gelände weist eine starke Topografie auf und staffelt sich von der Uerdinger Straße zum Schulhof um
ein Geschoss ab.
Der Neubau greift die Gliederung des Bestandes in Klassentrakt und Solitär auf und arrondiert die Schule
zu einem stimmigen Ensemble.
Auf der Ostseite verlängert der dreigeschossige Gebäuderiegel der Schulerweiterung den vorhandenen
Klassentrakt (Bauteil A).
Im Süden wird diese lineare Struktur durch einen freistehenden solitären Baukörper, in dem sich die
Mensa, Aula und das Selbstlernzentrum befinden, ergänzt (Bauteil D). Dieser bildet als Gemeinschaftshaus der Schule, vis-a-vis vom Solitär des Verwaltungsgebäudes, den Fokuspunkt des Schulensembles.
Der Schulhof wird an der westlichen Seite durch Fahrradstellplätze, Spielgeräte und Schulgarten gefasst.
Die Positionierung der Baukörper ermöglicht eine zukünftige Schulerweiterung auf der westlichen Seite
des Grundstücks.
Pädagogisches Konzept
Der Entwurf des Erweiterungsbaus verfolgt das pädagogische Konzept der Jahrgangscluster.
Begründung
Seite 3
Jede Klassenstufe erhält einen eigenen, offenen Bereich mit Unterrichtsräumen und einer zentralen Aufenthalts- und Lernlandschaft.
Über direkte Kommunikation, kurze Wege, unkonventionelle Orte für individuelles Lernen und Überschaubarkeit entsteht ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit als Grundvoraussetzung für das Entstehen von Heimat und Zuhause bei den Schülern und Lehrkräften.
Architektonisches Konzept
Die Konzeption des neuen Ensembles beruht auf dem pädagogischen Konzept und der Idee, den Gebäudebestand weiter zu entwickeln.
Der Gebäudebestand wird in Formgebung und Linienführung fortgeführt. Es entsteht eine neue Gesamteinheit.
Erweiterungsbau – Klassenräume – Bauteil A
Die Schulerweiterung, die als dreigeschossiger Baukörper an den Bestand anschließt, greift auf der Schulhofseite die Fluchten des Bestandes auf, während sich das neue Bauvolumen auf der gegenüberliegenden
Seite bewusst verbreitert und sich durch den Versprung vom Bestandsgebäude absetzt.
Im Inneren wird die Grundstruktur fortgesetzt und die Flurzone weitergeführt. Die drei Geschosse sind
jeweils mit Räumen für ein Jahrgangscluster belegt, sodass das Lernen auf einer Ebene möglich wird.
Gleichzeitig ist auch die klassenübergreifende, funktionale Verbindung zum Bestand gewährleistet.
Die Mitte jedes Clusters ist als ein kommunikatives Forum für informelles Lernen konzipiert, um welches
sich die Klassen- und Sonderräume gruppieren.
Die Cluster werden beidseitig von Treppenhäusern mit vorgelagertem Flur gefasst.
Die Jahrgangscluster bestehen aus jeweils fünf Klassenräumen.
Eine gemeinsame Mitte mit Schüler-WCs und individuellen Kommunikationsbereichen erweitert sich über
gemeinsam nutzbare Räume, wie Differenzierungs- und Inklusionsräume zu einer Lernlandschaft.
Über die verglasten Flurwände dieser Sonderräume wird die Mittelzone mit Tageslicht versorgt, um so
eine helle und freundlich Atmosphäre zu schaffen.
Die WC-Räume sind als farbige Kuben abgesetzt und dienen der Orientierung.
An der Schnittstelle zwischen Alt- und Neubau wird die Schule vom Schulhof aus über einen großzügigen
Foyerbereich, an den der Aufzug und das Bestandstreppenhaus anschließt, erschlossen.
In den darüber liegenden Geschossen wird an dieser Schnittstelle zum Bestand der Raumbedarf der Verwaltung angeordnet.
Am südlichen Kopf des Klassentraktes, zum Landschaftsraum orientiert, befinden sich die Fachklassenräume für Musik und Kunst.
Aula/Mensa – Bauteil D
Die Aula/Mensa wird durch eine Verbindungsachse im Sockelgeschoss mit dem Klassentrakt verbunden.
Dieser „Boulevard“ dient als Ort der Kommunikation und Treffpunkt.
Die Aula gewährt als offenes und lichtdurchflutetes Gebäude Sichtbezüge zwischen dem Baumbestand im
Süden und dem Schulhof.
Flankiert wird die offene Fläche der Aula und Mensa von zwei Gebäudebreichen, die alle wichtigen Funktionsräume (Küche, Lager, Requisite, Toiletten und einige Büros) sowie einen erhöhten Bühnenbereich
beinhalten.
Durch die offene Grundrissgestaltung ist eine hohe Multifunktionalität gegeben und durch den Boulevard
wird eine klare Orientierung zur Schule und zum Eingangsbereich hergestellt.
Die großzügige Aula mit integrierter Bühne und Funktionsräumen kann für Aufführungen genutzt werden.
Das Gebäude ist auf eine Veranstaltung mit maximal 450 Personen bei Reihenbestuhlung dimensioniert.
Im Schulalltag wird der Raum mit beweglichen Möbeln geteilt und als Speisesaal genutzt. In der Mensa
kann Mittagsessen für 150 Personen in einer Schicht ausgegeben werden.
Parallel steht die andere Raumhälfte weiterhin als Aula zur Verfügung.
Das zum Schulhof orientierte Selbstlernzentrum dient den Schülern als Aufenthaltsraum mit Verweilqualität und steht für individuelles Lernen zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Selbstlernzentrum auch für Veranstaltungen bis 150 Personen genutzt werden.
Begründung
Seite 4
Fassaden
Der Lösungsansatz der Fassadengestaltung sieht eine klare, zeitgemäße Bandfassade vor, die sich formal
an das Fassadenbild des Bestandsgebäudes anlehnt und in diesem Sinne fortsetzt.
Gleichzeitig wird die Fassadenformgebung neu interpretiert, insbesondere durch den Einsatz neuer Materialien, welche die Architektursprache des Neubaus unterstützen.
Der Neubau hebt sich somit architektonisch von dem bestehenden Ensemble ab.
Für die Bandfassade ist heller Faserzement vorgesehen, um eine adäquate und wertige Ergänzung zur
Bestandsfassade zu schaffen.
Die Fenster sind dabei als eine homogene, zu den hellen Bändern kontrastierende Fläche konzipiert.
Strukturiert werden die einheitlich gehalten Fensterbänder durch farblich akzentuierte Lisenen.
Der Haupteingang der Schule wird durch einen Bügel betont, der wie eine „Klammer“ den Neubau mit
dem Bestand verbindet und ein Stück weit auskragt.
Der Solitär der Aula/ Mensa erhält ebenso wie die Schulerweiterung eine helle Faserzement-Fassade.
Er steht als Gegenpol der Schulerweiterung, tritt jedoch auch mit ihm in Dialog, indem er die Materialität,
das Fugenbild und die Höhenbezüge aufnimmt.
Die Fassade am Nebeneingang der Aula und am Anlieferungszugang weist unterschiedliche Fenster- und
Türöffnungen auf und wird zu einer homogenen Fläche aus Metallpaneelen zusammengezogen.
Verbunden werden die Baukörper der Aula und des Klassentraktes über einen offenen Verbindungsgang,
der den Eingang zur Aula und Mensa bildet.
Baulich-konstruktives Konzept
Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Bauweise basiert die Konzeption der Erweiterung der Schule auf einem durchgehenden, aus dem Bestand übernommenen Grundraster.
Grundriss- und Erschließungselemente lassen hierdurch einen hohen Grad der Vorelementierung zu.
In der statisch / konstruktiven Gebäudestruktur wird dabei von einer Stahlbetonmassivbauweise und
Mauerwerk im Innenbereich ausgegangen.
Die haustechnische Erschließung erfolgt, ausgehend von den Technikräumen im Bestand, über einen
Schacht im Neubau der Schulerweiterung. Aus dem Schacht werden die einzelnen Etagen im Bereich der
Abhangdecken in einem Medienkanal erschlossen.
Die Aula / Mensa wird in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Dachkonstruktion in der Aula besteht aus
freitragenden Brettschichtholzträgern, die Sekundärtragschicht aus Trapezblechen. Im Bereich der Nebenräume wird das Dach aus teilvorgefertigten Stahlbetonelementen gebildet.
Alle neuen Gebäude erhalten Gründächer mit extensiver Begrünung.
Energetisches Konzept
Sämtliche Neubauten werden auf Grundlage der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) errichtet. Für
die Zentrale Heizenergieversorgung der Neubauten wird Fernwärme genutzt.
Es soll soweit wie möglich auf technische Einrichtungen verzichtet werden. Dies spart neben dem technischen Unterhaltungsaufwand auch Herstellungs- und Energiekosten.
Regenwasserkonzept
Das Regenwasser der Dächer der Neubauten wird über Fallleitungen und Rinnen in Rasenmulden zur
Versickerung eingeleitet.
Parkplätze
Es wurden 2 Alternativen für die Herstellung der notwendigen 24 Stellplätze für die Schulerweiterung
untersucht:
Alternative 1:
24 Stellpätze an der Uerdinger Straße (Erweiterung der vorhandenen Stellplätze)
Nachteilig ist hier, dass die ohnehin problematische Verkehrssituation (Knotenpunkt Straßenbahnhaltestelle / Fahrradfahrer/ Fußgänger / PKW) durch weiteren PKW-Verkehr verschärft wird.
Alternative 2:
Begründung
Seite 5
24 Stellplätze südlich des Erweiterungsbaus für die Klassenräume und mit neuer Zufahrt von der Lange
Straße über das Gelände des benachbarten BKU.
Diese Planung hat den Vorteil, dass sie die Verkehrssituation an der Uerdinger Straße weniger belastet.
Nachteilig ist, dass sie stark in das bestehende Biotop südlich der Schulgebäude zwischen Schule und Lange Straße eingreift und es eventuell gefährdet.
Die Alternative 1 ist genehmigungsfähig. Hierfür liegt ein positiver Vorbescheid vor.
Für die abschließende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Alternative 2 ist ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig. Es soll klären, ob durch die Baumaßnahmen schützenswerte Arten gefährdet
sind. Dieses Gutachten ist in Bearbeitung und wird im Sommer 2018 fertig gestellt.
Mit dem Bauantrag wird allerdings die Alternative 1 eingereicht, um den Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden.
Sollte das artenschutzrechtliche Gutachten jedoch negativ ausfallen, also keine schützenswerten Arten
durch die Baumaßnahme gefährdet sein, wird die für die Schule bessere Alternative 2 weiter verfolgt.
Freianlagen
Im Rahmen der Neubaumaßnahme der Mensa und der Erweiterung des Schultraktes erfährt der
Schulhof eine Umgestaltung. Die bestehende Sandfußballfläche und eine Fläche mit Spielgeräten weichen
dem Neubau. Sie werden verlagert.
Nach der Erstellung des Neubaus erfolgt die Befestigung dessen Umfeldes, vor allem in Form der barrierefreien Anbindung des vorhandenen Schulhofes. Hierfür muss ein Teil der vorhandenen Schulhofoberfläche aufgenommen und mit neuem Höhenniveau verlegt werden.
An der Nord-West Seite der Mensa erfolgt zukünftig die Anlieferung, Hier ist ein großzügiger Wendebereich für Anlieferfahrzeuge vorgesehen.
Zukünftig wird hierhin auch der mit Hecken gefasste Abfallsammelplatz verlagert.
Unmittelbar südlich davon befindet sich ein heckengefasster Rasenraum, der als Schulgarten in unterschiedlicher Weise genutzt werden kann.
Die Erschließung für Lieferfahrzeuge und Müllabfuhr erfolgt von der Uerdinger Straße aus über die vorhandene Zuwegung, die entlang des Schulhofrandes eine Erneuerung erfährt.
Westlich dieser erneuerten Zufahrt wird eine neue Stellplatzanlage für 300 Fahrräder errichtet. Südlich
davon ist eine Fläche mit Balancier-Spielgeräten und Trampolin vorgesehen.
Daran grenzt eine Multi-Sportanlage an (für Fußball, Basketball, Volleyball, Badminton), deren Oberfläche
mit einem strapazierfähigen Kunststoff-Belag versehen ist.
Auf dem Schulhof selber ist die Bündelung der drei vorhandenen Tischtennis-Platten einschließlich drei
neuer Jugend-Sitzbänke vorgesehen.
Auf der Rückseite des Neubaus im Süden ist die vorhandene größere Linde in die Freiflächen-Planung
integriert. Die Linde wird von einer neuen Hecken-Einfriedung räumlich gefasst und bildet von der Aula/Mensa aus einen Blickpunkt.
Der Aula vorgelagert ist eine Terrassenfläche aus großformatigen Betonplatten mit einem Sitzangebot in
Form von Betonbänken.
Die angrenzende Obstwiese erfährt zwischen der Wiese und dem Neubau eine Ergänzung mit Bäumen.
Die Wiesenfläche wird durch Ausformung einer Rasenmulde zur Versickerung des Dachflächenwassers
der Aula/Mensa genutzt. Das Dachflächen-Wasser wird hierbei oberhalb der Pflasterfläche in entsprechend ausgeformte Mulden geleitet und zur Rasenmulde hingeführt. Zwischen Mulde und Schulgelände
ist eine Zaunanlage vorgesehen.
Auf der Ost-Seite des Neubau-Komplexes ist ebenfalls eine gleichartige Rasenmulde zur Versickerung des
Dachflächenwassers des Erweiterungsbaus vorgesehen.
Die Beleuchtung des Weges von der Uerdinger Straße bis zur Aula/Mensa wird erneuert.
Gestaltungsbeirat
Am 13.11.2017 und am 21.03.2018 wurde das Projekt im Gestaltungsbeirat vorgestellt.
Begründung
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In seiner Stellungnahme lobt der Gestaltungsbeirat ausdrücklich die sehr gelungenen Entwurfs- und Gestaltungsansätze, die klare Architektursprache, die städtebaulich richtige Positionierung der neuen Baukörper sowie die Nachhaltigkeit in der Wahl der Fassadenmaterialien.
Termine (Planungs- und Bautermine)
Wesentliche Meilensteine sind:
Positiver Vorbescheid: 08.05.2017
Vorstellung Gestaltungsbeirat: 13.11.2017 und 21.03.2018
Abschluss Entwurfsplanung und Leitdetails: 21.03.2018
Vorstellung Unterausschuss Schule: 09.05.2018
Einreichung Bauantrag: 14.05.2018
Submission Ausschreibung GU-Verfahren: 06.08.2018
Beauftragung GU: 14.11.2018
Baubeginn: 18.03.2019
Fertigstellung Gesamtmaßnahme: 07.08.2020
Kosten (Kostenermittlung nach DIN 276)
Im Zuge der Entwurfsplanung wurde durch den Generalunternehmer eine Kostenberechnung nach der
gültigen DIN 276 durchgeführt.
Der Kostenberechnung liegt die Entwurfsplanung zugrunde.
Die Kostenberechnung ergab folgende wesentliche Ergebnisse:
Baukosten brutto KG 200 Erschließung:
88.000,00 €
Baukosten brutto KG 300 Baukonstruktion:
6.180.000,00 €
Baukosten brutto KG 400 Technische Anlagen:
1.830.000,00 €
Baukosten brutto KG 500 Außenanlagen:
1.260.000,00 €
Baukosten brutto KG 600 Fest eingebaute Möbel:
198.000,00 €
Baukosten brutto KG 600 Küchentechnik Mensa:
238.000,00 €
Baukosten brutto KG 600 Möbel:
372.000,00 €
Baukosten brutto KG 600 IT-Ausstattung:
354.000,00 €
Baunebenkosten brutto KG 700:
2.180.000,00 €
Gesamtkosten:
12.700.000,00 €
Bemerkung:
Die o. g. Beträge sind die Afa-Summen. Weitere Folgekosten wie z.B. Bauunterhaltung und
Versicherung siehe Anlage 01.
Finanzierung
Die Haushaltsmittel stehen unter P 06001010000 Immobilienservice/78510000 Hochbaumaßnahme/78520000 Tiefbaumaßnahmen/78321000 Einrichtung /7.660621.700.100 Errichtung 4. Gesamtschule
bisher in Höhe von 10.000.000,- € zur Verfügung. Es ist vorgesehen, die darüber hinaus erforderlichen
Mittel im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2019 ff sicherzustellen.
Rechnungsprüfung
Die Stellungnahme des Fachbereiches Rechnungsprüfung wird in der Sitzung bekanntgegeben.
Projektrisiken
Projektrisiken, die nachteilige Auswirkungen auf Kosten und Termine haben, bestehen zum aktuellen
Planungszeitpunkt bei folgenden Themen:
1. Konjunkturelle Lage
Durch vielfältige Förderprogramme von Bund und Ländern, aber auch durch die Niedrigzinssituation für
private Bauherren, erlebt die Baubranche seit längerer Zeit einen Boom, von dem auch dieses Bauvorha-
Begründung
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ben betroffen sein kann. Die bauausführenden Unternehmen sind i.d.R. ausgelastet. Dies kann zu nicht
vorherkalkulierbaren Kostensteigerungen führen.
2. Kostenvarianz
Wir befinden uns z.Z. in dem Projekt in der Entwurfsphase (LPH 3). In dieser Phase sind noch nicht alle
Leistungen und Risiken bekannt (s.o.). Aus diesem Grund muss von einer Kostenvarianz, d.h. Kostenunschärfe, von 40% (+- 20%) ausgegangen werden.