Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
2113 /15
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH zum
Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen:
Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede
und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat zu entsenden:
Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2113 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 9 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages werden zwei Aufsichtsratsmitglieder von der Stadt Krefeld,
darunter der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter, in den Aufsichtsrat entsandt.
Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.