Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.11.2015
Nr.
2146 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
10.12.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Abwassergebühren 2016
Beschlussentwurf:
Die 11. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2146 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für das Veranlagungsjahr 2016 wurden die Abwassergebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1
KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten decken.
In der Gebührenkalkulation 2016 sind berücksichtigt:
•
Betriebsführungsentgelt
Aufgrund der Neuorganisation der Stadtentwässerung Krefeld musste das Betriebsführungsentgelt neu berechnet werden. Da sowohl die hoheitlichen Aufgaben als auch das für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche Personal von der SWK AQUA auf die Stadtentwässerung
übergegangen ist, musste das Betriebsführungsentgelt entsprechend angepasst werden.
Gegenüber dem überarbeiteten Planansatz 2015 (8.381 T€) reduziert sich das Betriebsführungsentgelt für das Veranlagungsjahr 2016 auf 8.051 T€.
•
Betriebskosten der Kläranlage
Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage wurde für den Zeitraum 2014 bis einschließlich
2017 mit Vertrag vom 22.04.2013 eine neue Festpreisvereinbarung getroffen. Die zugrunde liegende LSP-Kalkulation enthält einen 3%-igen Wagniszuschlag, der gebührenrechtlich in dieser
Höhe nicht ansatzfähig ist. Aufgrund der nur 4-jährigen vertraglichen Bindungsfrist ist gebührenrechtlich nur maximal ein Wagniszuschlag von 1% ansatzfähig.
Gegenüber dem ursprünglichen Planansatz (28.837 T€) reduzieren sich die ansatzfähigen Betriebskosten der EGK für das Veranlagungsjahr 2016 auf 28.277 T€.
•
Abwasserabgabe
In den vergangenen Jahren konnten aufgrund der gesetzlich eingeräumten Verrechnungsmöglichkeit bestimmte Investitionen im Abwasserbereich mit der zu zahlenden Abgabe verrechnet
werden. Zuletzt waren dies die Kosten für die Druckentwässerungsmaßnahme „Hülser Berg“.
Nach dem Stand heute sind mittelfristig keine weiteren verrechnungsfähigen Abwassermaßnahmen geplant.
Es ist jedoch zu erwarten, dass das niedrige Niveau der Abwasserabgabe für die Einleitung von
Schmutzwasser von 522 T€/Jahr auch 2016 erreicht werden kann. Dies ist möglich, da die Kläranlage in der Lage ist, gegenüber den wasserrechtlich festgesetzten Überwachungswerten weitaus
geringere Überwachungswerte einzuhalten.
•
Personalkosten
Wie bereits unter dem Punkt „Betriebsführungsentgelt“ beschrieben, erfolgte eine Neuorganisation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld. Neben den Mitarbei-
Begründung
Seite 3
tern, die zwischenzeitlich bereits von der SWK AQUA zur Stadtentwässerung gewechselt sind,
werden in 2016 noch weitere freie Stellen besetzt. Der Planansatz für das Jahr 2016 beträgt
1.159 T€.
•
Kalkulatorische Abschreibung und Zinsen
Durch die getätigten Investitionen erhöht sich das betriebsnotwendige Vermögen und
damit die Basis für die Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen. Im Bereich der Kanäle und
Schächte wurde die Nutzungsdauer für die Neuinvestitionen von bisher 100 Jahren auf 80 Jahre
geändert. Dies ist erforderlich, um langfristig die jährlichen Kosten für Anlagenabgänge, also Kosten die dafür anfallen, dass die prognostizierte Nutzungsdauer eines Kanals nicht erreicht wird,
zu reduzieren.
Hinsichtlich der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgte eine nach der Rechtsprechung
erforderliche Orientierung an den Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Einrichtungen seit 1955 (für 50 Jahre). Auf Basis der Daten der Deutschen
Bundesbank ergibt sich hier für das Jahr 2016 ein gebührenrechtlich zulässiger Zinssatz von
6,59%, inklusive eines ebenfalls zulässigen Sicherheitsabschlages von 0,5%.
Der Gebührenbedarf gegenüber der Planung 2015 im Bereich der kalkulatorischen Kosten erhöht
sich insgesamt um rd. 717 T€.
•
Ergebnis der Nachkalkulation 2012
Gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW ist für jedes abgelaufene Veranlagungsjahr
eine Nachkalkulation aufzustellen. Sich dabei ergebende Überschüsse sind dem Gebührenzahler
innerhalb der folgenden vier Jahre gut zu schreiben.
Sofern sich eine Unterdeckung ergibt, kann diese in den nächsten vier Jahren als Kostenansatz in
der Gebührenkalkulation vorgetragen werden.
Die endgültige Nachkalkulation für das Jahr 2012 hat im Schmutzwasserbereich eine Überdeckung von rd. 1.738 T€ ergeben.
Beim Niederschlagswasser/Grundwasser ergab sich ebenfalls eine Überdeckung von rd. 1.050
T€. Von dieser Überdeckung wurden bereits bei der Gebührenkalkulation 2015 203 T€ beim
Schmutzwasser und 533 T€ beim Niederschlagswasser/Grundwasser kostenmindernd eingesetzt.
Der verbleibende Rest wird nun bei der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2016
kostenmindernd eingesetzt (1.535 T€ beim Schmutzwasser, 516 T€ beim Niederschlagswasser/Grundwasser).
•
Schmutzwassermenge / zu entwässernde Fläche
Die Planung der Mengenentwicklung berücksichtigt einen leichten Rückgang hinsichtlich der eingeleiteten Schmutzwassermenge und der zu entwässernden Fläche. Grundlage sind hier die
überplanten geringeren Mengen des Vorjahres.
Schmutzwassermenge: 12.210.000 m³
Gesamtfläche Niederschlagswasser: 17.292.500 m²
Begründung
Seite 4
Für das Jahr 2016 ergeben sich danach folgende Gebührensätze:
Schmutzwasser: 3,50 €/m³ (2015: 3,50 €/m³, +/./. 0,0%)
Niederschlagswasser: 0,98 €/m²/Jahr (2015: 0,95 €/m²/Jahr, + 3,2%)
Grundwasser: 1,41 €/m³ (2015: 1,36 €/m³, + 3,7%)
Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil
dieser Vorlage.