Daten
Kommune
Krefeld
Größe
393 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.01.2015
Nr.
937 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
11.02.2015
Betreff
Planungsprozess Familienzentren in Krefeld
Beschlussentwurf:
Im Betreuungsjahr 2015/2016 werden folgende Kindertageseinrichtungen (Kita) ausgewählt, die sich
erstmalig für das Gütesiegel "Familienzentren NRW" bewerben können:
Katholische Kita St. Josef, Garnstraße im Verbund mit der katholischen Kita St. Norbertus, Frankenring
(Träger Kath. Kirchengemeindeverband Krefeld - Mitte)
Städtische Kita Florastraße
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 937 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Ausgangslage
Die Landesregierung hatte 2006 beschlossen, dass rund 30 % aller Kindertageseinrichtungen
(Kitas) zu Familienzentren (FamZ) ausgebaut werden sollten.
Die Rahmenbedingungen für den weiteren Planungsprozess wurden in der Jugendhilfeausschusssitzung am 03. Dezember 2008 beschlossen (Vorlage 4095/08).
Im Betreuungsjahr 2014/2015 sind 26 Kitas in Krefeld als Familienzentren zertifiziert (s. Anlage);
eine Kita befindet sich im Zertifizierungsverfahren. In jedem Stadtbezirk gibt es zumindest ein
Familienzentrum.
Neues Familienzentrum im Betreuungsjahr 2015/2016
Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom
05. Januar 2015 wurden der Stadt Krefeld zwei neue Familienzentrum zugeteilt.
Im Jahre 2012 wurden die Voraussetzungen für die Schaffung von neuen Familienzentren geändert. Familienzentren sollen in Gebieten mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko installiert
werden.
Die Jugendämter sollen eigenständig die Stadtteile und Einrichtungen auswählen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht.
Situation in Krefeld
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld hatte bereits am 15. März 2006 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Weiterentwicklung bestehender Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren wird
grundsätzlich begrüßt. Perspektivisch wird angestrebt, in Krefeld ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot in Trägervielfalt vorzuhalten. Vorrangig müssen Familienzentren in solchen
Sozialräumen geschaffen werden, in denen junge Familien einen besonders hohen Bedarf an Unterstützung und Förderung haben.
Die Vorgaben der Landesregierung werden somit in Krefeld bereits seit Jahren umgesetzt. Nach
der Neuausrichtung der Familienzentren durch die Landesregierung ist es in Krefeld nicht mehr
möglich, wie geplant ein „flächendeckendes Angebot in Trägervielfalt aufzubauen“, da die Fördervoraussetzungen in vielen Vororten nicht gegeben sind.
Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes
Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe hatte sich im Sommer 2014 bei der Auswahl der plusKITA
Einrichtungen intensiv mit dem besonderen Unterstützungsbedarf für Familien in den Kitas in
Krefeld beschäftigt. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass sich vorrangig anerkannte plusKITA
für das Gütesiegel "Familienzentrum in NRW" bewerben können.
Begründung
Seite 3
Im kommenden Betreuungsjahr 2015/2016 möchten sich folgende plusKITA bewerben:
Katholische Kita St. Josef, Garnstraße (3 Gruppen / 55 Plätze) im Verbund mit der
katholischen Kita St. Norbertus, Frankenring (3 Gruppen / 66 Plätze)
Träger: Kath. Kirchengemeindeverband Krefeld - Mitte
Städtische Kita Florastraße (5 Gruppen / 90 Plätze)
Weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung werden diese Bewerbungen ausdrücklich befürwortet, da die Kitas in Wohnbereichen liegen, in denen viele Familien
einen hohen Unterstützungsbedarf haben.
Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf erhalten nach § 21 Absatz 5 und 6 Kinderbildungsgesetz eine Landesförderung von 14.000 € pro Jahr.
Der städtische Haushalt wird nicht belastet.