Daten
Kommune
Krefeld
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280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 7
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.11.2015
Nr.
2090 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
30.11.2015
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 08.12.2015
Betreff
Handlungsstrategie zum Umgang mit Starkregen - antrag der FDP Fraktion vom 01.04.2015 und
Verwaltungsvorlage
Beschlussentwurf:
Die Ausschüsse nehmen die Ausführungen der Stadtentwässerung zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes zum Umgang mit Starkregen zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2090 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Datum 01.04.2015 beantragt die FDP Fraktion im Rat der Stadt Krefeld die Verwaltung zu beauftragen, eine Handlungsstrategie zum Umgang mit Starkregen zu entwickeln. In dem Antrag der FDP wird als
Praxisbeispiel auf die Stadt Dortmund mit ihren Veröffentlichungen verwiesen. Dabei werden in der dortigen Strategie unter anderen folgende Umsetzungsbeispiele dargestellt:
-
Hydraulische Überflutungsgefährdungsanalysen
-
Kanalbau
-
Niederschlagswasserabkopplung
-
Checklisten bei der Erstellung von Bauleitplanungen im Umgang mit Starkregen
-
Ausbau des Überflutungsschutz durch den Straßenbaulastträger
-
Objektschutz und Bürgerinformation
Aktuell stellt sich die Lage in der Stad Krefeld so dar, dass ein Großteil der oben genannten Aspekte auch
bisher schon berücksichtigt worden ist. Nachfolgend werden die einzelnen Umsetzungsbeispielen mit
dem Vorgehen in Krefeld ausgeführt.
Die „Hydraulische Überflutungsgefährdungsanalyse“ ist Bestandteil des regelmäßig fortzuschreibenden
Generalentwässerungsplans. Hierin werden die Flächennutzungen und potentiellen Entwicklungsflächen
berücksichtigt und auf dieser Basis ein hydrodynamisches Kanalnetzmodell entwickelt. Diese Fortschreibung sollte ca. alle 12 Jahre geschehen. Als Ergebnis der Berechnung werden alle Engpässe im Kanalnetz
aufgezeigt, sowie auch mögliche Lösungsansätze. Diese Maßnahmen werden dann in das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld integriert. Die nächste Fortschreibung wird im Jahr 2016 turnusmäßig
beginnen. Die notwendigen Maßnahmen werden dann in das Abwasserbeseitigungskonzept 2018-2023
mit unterschiedlichen Prioritäten übernommen. Das Abwasserbeseitigungskonzept wird dem Rat zum
Beschluss vorgelegt werden.
Im kommenden Generalentwässerungsplan sind in der Tat die Auswirkungen des Klimawandels angemessen zu berücksichtigen. Hierzu werden unterschiedliche Simulationen benötigt werden, um die Anpassungen zielgerichtet entwickeln zu können. Schon heute wissen wir aber, dass zukünftig mit häufigeren
Starkregen unterschiedlicher Intensität zu rechnen ist.
Die daraus entwickelten Maßnahmen werden schlussendlich als Kanalbau in der Örtlichkeit realisiert.
Vorgesehen ist aber auch, eine intelligente Anpassung des Kanalnetzes im Sinne einer Kanalnetzbewirtschaftung vorzunehmen. Zukünftig werden wir in der Lage sein müssen, flexibel auf konkrete Ereignisse in
beispielsweise nur einem Teilgebiet der Stadt Krefeld reagieren zu können.
Die Niederschlagswasserabkopplung wird seit jeher durch die Stadtentwässerung und den Fachbereich
Umwelt unterstützt. In der Praxis finden diese Maßnahmen jedoch schnell eine Grenze. Neben den topographischen und geogenen Voraussetzungen muss auch eine entsprechende Grundstücksgröße vorhanden sein, die beispielsweise eine Versickerung erlaubt. Weiterhin sind natürlich auch die gesetzlichen
Anforderungen an die Behandlung von Niederschlagswasser einzuhalten. Diese dann besonders im gewerblichen und industriellen Bereich.
Im Rahmen der Bauleitplanung und bei Erschließungsplanungen werden die Anforderungen der Stadtentwässerung im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu jedem Bauleitplan und zu jeder Umweltprüfung
ermittelt und in der Gesamtabwägung berücksichtigt. Vielfach sind die Aufgaben und Randbedingungen
durch diverse Normen und Regeln der Technik vorgegeben. Dabei sind jedoch auch die teilweise konkurrierenden Vorstellungen der Investoren, Grundstückseigentümer, Fachbehörden und Öffentlichkeit in
Bezug auf die Flächennutzung zu berücksichtigen. Die Erstellung einer Checkliste würde ggf. zu einer Qualitätsverbesserung führen; jedoch sind auch in Dortmund keine Aspekte aufgenommen, die grundsätzlich
nicht auch hier berücksichtigt werden.
Der Ausbau des Überflutungsschutzes durch den Straßenbaulastträger meint am Praxisbeispiel der Stadt
Dortmund, dass dort Straßeneinläufe (Sinkkästen) bis zu einer bestimmten Flächengröße verwendet wer-
Begründung
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den, die mit unserer hier in Krefeld vergleichbar ist. Auch wird kein „Hocheinbau“ auf alter Fahrbahn
durchgeführt. Dies führt jedoch zu erheblichen Mehrkosten.
Die konkreten Fragen zum Objektschutz einzelner Gebäude oder auch die Bürgerinformation aus gegebenen Anlass wurden bisher und auch in Zukunft durch die Stadtentwässerung Krefeld bearbeitet. Hier
werden neben den zu genehmigenden Entwässerungsgesuchen auch nach Starkregenfällen Anfragen
bearbeitet und Auskünfte gegeben. Ebenso greifen wir dabei auf ein umfangreiches Archiv an Hausakten
zu, die die Entwässerungsanlagen einzelner Grundstücke enthalten. Teilweise sind nicht einmal den
Grundstückseigentümer der Verlauf und der Umfang ihrer Entwässerungsanlagen bekannt.
Wie oben beschrieben, sind also auch im bisherigen Handeln vielfältige Aspekte eingeflossen, die mit der
Bewältigung von Starkregen zusammen hängen. Eine gesamtstädtische strategische Darstellung wie in
Dortmund existiert aber nicht. Das Thema des Umgangs mit Starkregen nimmt schnell eine umfassende
Komplexität an und erfordert die Einbindung verschiedener Dezernate und städtischer Gesellschaften.
Dabei ist eine Ausarbeitung neben dem laufenden Tagesgeschäft nicht möglich.
Eine vor dem Hintergrund des Antrags der FDP eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bau- und
Planungsverwaltung, des Umweltdezernats, der SWK und der EGK war sich einig, dass eine singuläre
Handlungsstrategie für Starkregenereignisse dem Thema nicht vollumfänglich gerecht wird. Vielmehr
sollten auch die weiteren eng mit dieser Thematik verknüpften Arbeitsfelder der Anpassung an den Klimawandel in eine solche Handlungsstrategie mit einfließen. Zu nennen wäre hier das Thema Hochwasserschutz, Städtebau, Grüngestaltung und Gesundheitsschutz. Es wird daher vorgeschlagen, dass die
Verwaltung prüft, ob für die externe Erstellung einer „Anpassungsstrategie der Stadt Krefeld an den Klimawandel“ Fördermittel des Landes NRW, des Bundes oder anderer Einrichtungen generiert werden
können. Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass auch diese externe Begleitung einer personellen und
finanziellen Unterstützung Bedarf.