Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:06
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.06.2017
Nr.
4069 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/202 We Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2016 aufgrund von
Jahresabschlusssachverhalten
Beschlussentwurf:
1. Es werden Nachbewilligungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2016 gemäß § 83
Abs. 2 GO NRW im Teilergebnisplan 2016 in einer Gesamthöhe von 9,6 Mio. Euro beschlossen.
Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im selben oder in anderen Geschäftsbereichen.
Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2016
zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2016.
2. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der
Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2016 bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im
Teilergebnisplan 2016, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen
im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit
haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 3,1 Mio. Euro.
Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2016
zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2016.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4069 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Es liegen Nachbewilligungsbedarfe in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2016 aufgrund
von Jahresabschluss-Sachverhalten in Höhe von 12,7 Mio. Euro vor. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral.
Bei den in der Vorlage genannten Betragsangaben handelt es sich um ca.-Angaben.
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf Produkt(gruppen)ebene abgebildet. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum
vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem können sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten
Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf andere
Produkte und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die eine
Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, Nachbewilligungen auszusprechen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen für über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1
GO NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.
Der nachfolgend aufgeführte unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert
aus den in der Hauptsatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen
Verankerungen in der GO NRW.
1.
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
im Teilergebnisplan 2016 in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im selben oder
in anderen Geschäftsbereichen.
Die Nachbewilligungsbedarfe verteilen sich auf die folgenden Aufwandsgruppen:
1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen
(Zeile 11 und 12 der Ergebnisplanung)
- 7,1 Mio. Euro
1b) Abschreibungen (Zeile 14)
- 2,5 Mio. Euro
- 9,6 Mio. Euro
Zu 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeile 11 und 12 der Ergebnisplanung)
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen besteht -nach Inanspruchnahme der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit für Personal- und Versorgungsaufwendungen innerhalb eines
Geschäftsbereichsbudgets- ein Nachbewilligungsbedarf in Höhe von 7,1 Mio. Euro, der im Wesentlichen auf den Bereich der Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen ist. Die Deckung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch Mehrerträge aus der Auflösung bzw. Inanspruchnahme
von Pensions- und Beihilferückstellungen im selben Geschäftsbereich bzw. in anderen Geschäftsbereichen sowie durch geringere Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für
Versorgungsempfänger in anderen Geschäftsbereichen. Die Planansätze für die Zuführungen zu
den Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 15,4 Mio. Euro waren insgesamt gesamtstädtisch in 2016 ausreichend.
Zu 1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung)
Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen aus der
Anpassung der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen (rd. 1,9 Mio. Euro) und aus Abschrei-
Begründung
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bungen auf den Festwert für Elektronik bei der Feuerwehr (rd. 0,3 Mio. Euro) resultieren. Die
Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt zum Teil durch Wenigeraufwendungen im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen (0,7 Mio. Euro) und Wenigeraufwendungen im Bereich
der Abschreibungen in anderen Geschäftsbereichen (0,7 Mio. Euro) sowie durch Mehrerträge bei
den Steuern und ähnlichen Abgaben (1,1 Mio. Euro).
2.
Vom Stadtkämmerer wurden gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2016 über- und außerplanmäßige Aufwendungen nachbewilligt, die nunmehr zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich um Nachbewilligungen im
Teilergebnisplan 2016, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen
im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit
haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 3,1 Mio. Euro.
2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung)
2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16)
2c) Zinsen (Zeile 20)
- 0,7 Mio. Euro
- 1,2 Mio. Euro
- 1,2 Mio. Euro
- 3,1 Mio. Euro
Zu 2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung)
Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro vorgenommen worden, die im Wesentlichen auf Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Bußgeldforderungen zurückzuführen sind.
Die Deckung der Mehrbedarfe erfolgt insbesondere durch Mehrerträge bei öffentlichrechtlichen Leistungsentgelten (rd. 0,3 Mio. Euro) und Steuerforderungen (rd. 0,1 Mio. Euro)
sowie Wenigeraufwendungen z.B. für sonstige Sach- und Dienstleistungen (rd. 0,1 Mio. Euro)
und sonstige ordentliche Aufwendungen (rd. 0,1 Mio. Euro) im Wesentlichen im gleichen Geschäftsbereich.
Zu 2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16 der Ergebnisplanung)
Der Nachbewilligungsbedarf in diesem Bereich in Höhe von 1,2 Mio. Euro resultierte fast vollständig aus Rückstellungsbildungen (rund 1,0 Mio. Euro), die insbesondere für Rückzahlungen
von Fördermitteln im Zusammenhang mit der Maßnahme Hansa-, Bahnstraße vorgenommen
wurden. Die Mehrbedarfe konnten im Wesentlichen durch geringere Zins- und Finanzaufwendungen in einem anderen Geschäftsbereich gedeckt werden.
Zu 2c) Zinsen (Zeile 20 der Ergebnisplanung)
Im Bereich der Zinsen sind Nachbewilligungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen (rund 1,1 Mio. Euro) im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Fördermitteln und
diesbezüglich gebildeten Rückstellungen stehen. Die Mehrbedarfe im Bereich der Zinsen konnten nahezu vollständig durch Wenigeraufwendungen im Bereich der sonstigen ordentlichen
Aufwendungen (rd. 0,4 Mio. Euro) und Sach- u. Dienstleistungen (rd. 0,4 Mio. Euro) im selben
Geschäftsbereich sowie Wenigeraufwendungen im Zinsaufwand in einem anderen Geschäftsbereich (rd. 0,3 Mio. Euro) gedeckt werden.
Begründung
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Trotz der schwierigen finanziellen Situation, in welcher sich die Stadt befindet, konnten sämtliche Mehrbedarfe durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen gedeckt werden. Es handelt
sich somit folglich nur um Verschiebungen innerhalb des Haushaltes.