Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:08
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.08.2016
Nr.
3062 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/re Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016
hier: Inanspruchnahme von Mitteln der Sportpauschale des Landes für die Erstellung einer
Machbarkeitsstudie Badezentrum
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen
Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05203010000 - BgA Bäder , Kostenart 54318300 / 74318300 - Gutachten u. ä. - in Höhe von 120.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P99999990000 -Allgemeiner Haushalt-,
Kostenart 41410000 - Zuweisungen vom Land (Auflösung PRAP).
In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000
- Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3062 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05203010000 – BgA Bäder
54318300 – Gutachten u. ä.
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
120.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
120.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 120.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Sitzung vom 30.06.2016 hat der Sportausschuss die Maßnahmenplanung 2016 für die Inanspruchnahme der Mittel aus der Sportpauschale des Landes beschlossen. Auf die Vorlage Nr. 2824/16 wird
verwiesen.
U. a. wurde für die Erstellung einer "Machbarkeitsstudie Badezentrum" ein Betrag von 120.000,00 EUR
vorgesehen.
Nach dem Ergebnis geführter Gespräche wird aufgrund der Situierung des Badezentrums Bockum, insbesondere wegen der Wechselwirkungen von baulichen, technischen und brandschutztechnischen Maßnahmen – auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes –, für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ein Aufwand von bis zu 120.000,00 EUR zu beziffern sein.
Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt.
Das Erstellen einer Machbarkeitsstudie von rund 120.000,00 EUR ist in der Maßnahmenplanung 2016
enthalten und kann somit aus noch vorhandenen Restmitteln der Sportpauschale abgedeckt werden.
Nach erfolgter Umsetzung der insgesamt vom Sportausschuss beschlossenen Maßnahmenplanung 2016
von insgesamt 590.000,00 EUR verbleiben noch weitere disponible Mittel von rund 531.000,00 EUR.