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Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
335 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:08
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Inhalt der Datei

1) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 2) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des KInvFöG TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.03.2016 Nr. 2543 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.04.2016 Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes 1) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016 2) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des KInvFöG Beschlussentwurf: 1.a) Den Auswirkungen auf den Haushaltsplan gemäß vorgelegtem Veränderungsnachweis wird zugestimmt. 1.b) Den Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen in der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 wird zugestimmt. 2. Der Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln im Rahmen des KInvFöG wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2543 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1.a) Auswirkungen auf den Haushaltsplan Der Entwurf des Haushaltsplans 2016 sowie der Entwurf der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2015 vorgelegt und von diesem zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen. Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 27.04.2016 legt die Verwaltung dem Rat einen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf vor, der die bis zum Stichtag 18.03.2016 bekannten Veränderungen der Verwaltung enthält. Darüber hinaus hat als einzige Bezirksvertretung die BV Hüls über eine sachgerechte Verwendung ihrer Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW entschieden. In den Etatberatungen der Fachausschüsse wurden keine haushaltsverändernden Beschlüsse getroffen. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Aus der Anlage ist themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen. Haushaltsneutrale Veränderungen, d.h. in der Regel eine Verlagerung von Innenaufträgen oder Kostenarten, werden nicht gesondert dargestellt. Eine Besonderheit stellen dabei die Sachleistungen für "Unbegleitete minderjährige Asylsuchende" dar. Diese Haushaltspositionen werden durch entsprechende Landeszuweisungen bzw. Transfererträge finanziert und werden daher nicht gesondert ausgewiesen. Saldiert ergeben sich hierbei jedoch Überschüsse von rd. 21 T Euro p.a., die zur Deckung des Personalmehrbedarfs im Fachbereich Jugend und Beschäftigungsförderung herangezogen werden. Wesentliche Änderungen ergeben sich im Ergebnisplan insbesondere bei den Aufwendungen für Personalkosten sowie bei den Leistungen für Flüchtlinge (in den Bereichen Soziales und Jugendhilfe). Gleichzeitig werden die Ertragserwartungen im Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in der Weise angepasst, dass die ursprünglich ab dem Jahr 2018 vorgesehene Auflösung der Gewinnrücklage mit zweijähriger Verzögerung realisiert wird. Aufgrund der gestiegenen Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer sowie den Verbesserungen durch die Auswirkungen des Arbeitskreises Steuerschätzung von November 2015 kann der Haushaltsausgleich nach wie vor in 2020 mit einerm voraussichtlichen Überschuss von rd. 4,5 Mio. Euro erreicht werden. Auf einen gesonderten Ausweis der Veränderungen im konsumtiven Finanzplan wurde verzichtet. Sofern die Änderungen des Ergebnisplans zahlungswirksam sind, wurden diese in der Fortschreibung des Finanzplans berücksichtigt. Die Entwicklung des konsumtiven Finanzplans kann dem Deckblatt entnommen werden. Mit Beschluss vom 10.12.2015 hat der Rat über die Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsprogramms NRW entschieden. Sofern die Rechnungsprüfung die Förderfähigkeit in der Zwischenzeit bestätigt hat, konnten die Maßnahmen im Veränderungnachweis der Verwaltung berücksichtigt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Maßnahmen gesondert - im Anschluss an die Veränderungen zum investiven Finanzplan - dargestellt. Die Darstellung des Ergebnisplans bis zum Ende des HSK-Zeitraums im Jahr 2020 kann der Anlage 2 entnommen werden. Hierbei werden wesentliche Haushaltspositionen als "davon-Ausweis" gesondert dargestellt. Darüber hinaus können den Erläuterungen die Planungsgrundlagen der Verwaltung für die Folgejahre entnommen werden. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Fortführung der HSK – Maßnahmen sind in der Hochrechnung enthalten. 1.b) Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen Zur besseren Übersicht werden nachfolgend lediglich die HSK – Maßnahmen aufgeführt, zu denen sich gegenüber dem Entwurf der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 Änderungen in den Konsolidierungsbeträgen bzw. Verschiebungen in den einzelnen Jahren ergeben haben. Begründung Seite 3 IV – 02: Erhöhung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag durch Veränderung der Staffelung der Einkommensstufen 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 31.095 74.728 74.728 74.728 74.728 Veränderung - 5.709 43.004 43.004 43.004 43.004 Neu 25.386 117.732 117.732 117.732 117.732 Auswirkung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 zur Veränderung der Elternbeiträge ab dem 01.08.16. IV – 14: Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege (ohne offenen Ganztag) 2016 Entwurf Veränderung Neu 2017 2018 2019 2020 1.750.000 1.750.000 1.750.000 1.750.000 1.750.000 -8.728 - 16.669 - 16.669 - 16.669 - 16.669 1.741.272 1.733.331 1.733.331 1.733.331 1.733.331 Auswirkung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 zur Veränderung der Elternbeiträge ab dem 01.08.16. V - 14: Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten 2016 Entwurf Veränderung Neu 2017 2018 2019 2020 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 - 100.000 0 0 0 0 100.000 200.000 200.000 200.000 200.000 Die Umsetzung der Maßnahme ist erst im Laufe des Jahres 2016 möglich, so dass nur mit einem hälftigen Konsolidierungsbeitrag zu rechnen ist. A – 10: Auflösung der vorhandenen Gewinnrücklage beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 0 1.400.000 1.400.000 1.400.000 Veränderung 0 0 -1.400.000 -1.400.000 0 Neu 0 0 0 0 1.400.000 Die Gewinnrücklage ist frei und nicht gebunden und soll nunmehr ab 2020 sukzessive aufgelöst werden. 2. Ergänzung der Haushaltssatzung Zur Vereinfachung des Verfahrens und um einen zeitnahen Ablauf - auch im Hinblick auf den zeitlich begrenzten Förderrahmen des KInvFöG - zu gewährleisten, ist beabsichtigt - analog zur vom Rat beschlossenen Regelung beim Förderprogramm Stadtumbau-West - , die Ermächtigung des Kämmerers in Bezug auf Nachbewilligungen zwischen den einzelnen beschlossenen KInvFöG-Maßnahmen auszuweiten. Hierzu soll dem Rat im Rahmen der Etatverabschiedung 2016 der Vorschlag unterbreitet werden, den § 8 der Haushaltssatzung wie folgt zu ergänzen: (…) § 8 d: Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Begründung Seite 4 Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt. 3. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige im Zeitraum vom 18.12.2015 bis zum 18.03.2016 Einwendungen erheben. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht, so dass eine entsprechende Vorlage entbehrlich ist. Nach Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes sowie den dargestellten Veränderungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erfolgt eine separate Vorlage für den Rat.