Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:08
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.06.2017
Nr.
4107 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
06.07.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Erstzugriffsoption Kaserne Krefeld-Forstwald
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verhandlungen zum bevorzugten Direkterwerb der ehemaligen Kaserne in Krefeld-Forstwald (Francisca Bks.) entsprechend der Darstellung im neuen
Flächennutzungsplan (Wohnbaufläche) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufzunehmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4107 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein X
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 23.02.2017 und 09.05.2017 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) die Stadt Krefeld darüber informiert, dass die Nutzung der Liegenschaft für die Unterbringung von Asylbegehrenden durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 30.04.2017 aufgegeben wurde.
Bei Konversionsliegenschaften (Grundstücke, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung
stammen und zu militärischen Zwecken genutzt wurden) besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine sog. „Erstzugriffsoption“ der Kommunen. Hierzu hat der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages am 21.03.2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Hiernach können Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften / Unternehmen,
Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommunen/Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt ist, Konversionsgrundstücke ohne vorheriges Bieterverfahren zum gutachterlich ermittelten
Verkehrswert direkt erwerben.
Dies ist an einer Vielzahl von Bedingungen geknüpft. Besonders hervorzuheben sind dabei:
1.
2.
Der Grunderwerb muss unmittelbar der Erfüllung einer „öffentlichen Aufgabe“ dienen, zu
der die Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet ist oder die sie auf der Grundlage der jeweiligen Kommunalverfassung/Gemeindeordnung des Landes wahrnimmt. Eine entsprechende Zweckerklärung hat der Vertretungsbefugte der Gebietskörperschaft verbindlich abzugeben. Die Gebietskörperschaft hat die Zweckerklärung in bindender schriftlicher Form
(idealerweise durch Darlegung des manifestierten politischen Willens, z.B. durch Ratsbeschluss) vorzulegen.
Die Veräußerung erfolgt zum vollen Wert im Sinne der Bundeshaushaltsordnung. Der volle
Wert wird von einem Sachverständigen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durch
ein Wertgutachten ermittelt. Hierfür hat die Gebietskörperschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Nachnutzungskonzept vorzulegen, aus dem sich alle wesentlichen und
für die Wertermittlung erforderlichen Daten der geplanten zivilen Nutzung (Art der baulichen und sonstigen Nutzung einschließlich einer Flächenbilanz sowie Maß der baulichen
Nutzung und der Umfang des Rückbaus der baulichen Anlagen) ergeben.
Damit können Erwerbsgespräche im Rahmen der Erstzugriffsoption mit der Stadt Krefeld geführt
werden.
Die Stadt Krefeld hat im gültigen neuen Flächennutzungsplan das Kasernengelände als Wohnbaufläche dargestellt. Hintergrund dieser Darstellung ist, dass für die Stadt Krefeld für die nächsten 10 bis 15 Jahre ein unverminderter Bedarf an Wohnbauflächen bestehen wird. Da die Umsetzung von Wohnbauflächen in erster Linie an gut vom schienengebundenen Personennahverkehr erschlossenen Standorten erfolgen soll, ist das Kasernengelände Forstwald durch die unmittelbare Lage am Schienenhaltepunkt Forsthaus hierfür geradezu prädestiniert.
Die Fläche weist aufgrund ihrer bisherigen militärischen Nutzung eine geringe ökologische Empfindlichkeit auf. Bei einer wohnbaulichen Entwicklung der Fläche könnte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung eine lockere Bebauung unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumbestände bzw. Waldansätze konzipiert werden, die insbesondere in den östlichen und nördlichen
Randbereichen sowie als zentraler Grünzug auf der Fläche anzutreffen sind. Entlang des Hochbendweg unmittelbar zur DB-Trasse hin orientiert soll diese ergänzt werden durch eine mög-
Begründung
Seite 3
lichst in geschlossener Bauweise konzipierten Mehrfamilienhausbebauung (gefördert). Ggf. kann
dieser auch mit einer Kitanutzung kombiniert werden.