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Archiv (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Leistungsbeteiligung für einmalige Leistungen für Arbeitssuchende)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.08.2014 Nr. 286 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 09.09.2014 Rat 18.09.2014 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Leistungsbeteiligung für einmalige Leistungen für Arbeitssuchende Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05006010000 - Grundsicherung für Arbeitssuchende -, Kostenart 54630000/74630000 - Leistungsbeteiligung einmalige Leistungen - in Höhe von 330.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05006010000 Grundsicherung für Arbeitssuchende -, Kostenart 44910000/64910000 - Leistungsbeteiligung Unterkunft und Heizung -. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 286 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05006010000 - Grundsicherung für Arbeitssuchende 54630000 - Leistungsbeteiligung einmalige Leistungen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Über das Konto "Leistungsbeteiligung für einmalige Leistungen" erfolgt die Abrechnung des Anteils, zu dessen Zahlung die Stadt Krefeld für die Inanspruchnahme von einmaligen Leistungen durch im Leistungsbezug der Grundsicherung stehende Arbeitssuchende in Krefeld gesetzlich verpflichtet ist. Die gestiegene Fallzahl der Anträge der im SGB II-Bezug stehenden Haushalte in Krefeld führt zu einer steigenden Inanspruchnahme einmaliger Leistungen. Bis zum Jahresende wird mit einen Mehraufwand von 330.000,00 EUR gerechnet. Der für das Haushaltsjahr 2014 geplante Haushaltsansatz für die Beteiligung bei den einmaligen Leistungen von 520.000,00 EUR ist somit nicht auskömmlich. Auf Grund der durch die steigenden Fallzahlen ebenfalls gestiegenen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft erhöht sich somit auch die Leistungsbeteiligung des Bundes hierfür. Es kann für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Mehrertrag von 1.000.000,00 EUR gerechnet werden. Hierdurch kann der Mehrbedarf für die erhöhte Leistungsbeteiligung bei den einmaligen Leistungen gedeckt werden. Die Mittelbereitstellung von 330.000,00 EUR erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.