Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
Stichworte
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.08.2014
Nr.
286 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Leistungsbeteiligung für einmalige Leistungen für Arbeitssuchende
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen
Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag
P05006010000 - Grundsicherung für Arbeitssuchende -, Kostenart 54630000/74630000 - Leistungsbeteiligung einmalige Leistungen - in Höhe von 330.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05006010000 Grundsicherung für Arbeitssuchende -, Kostenart 44910000/64910000 - Leistungsbeteiligung Unterkunft
und Heizung -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 286 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05006010000 - Grundsicherung für Arbeitssuchende
54630000 - Leistungsbeteiligung einmalige Leistungen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Über das Konto "Leistungsbeteiligung für einmalige Leistungen" erfolgt die Abrechnung des Anteils, zu
dessen Zahlung die Stadt Krefeld für die Inanspruchnahme von einmaligen Leistungen durch im Leistungsbezug der Grundsicherung stehende Arbeitssuchende in Krefeld gesetzlich verpflichtet ist. Die gestiegene Fallzahl der Anträge der im SGB II-Bezug stehenden Haushalte in Krefeld führt zu einer steigenden Inanspruchnahme einmaliger Leistungen.
Bis zum Jahresende wird mit einen Mehraufwand von 330.000,00 EUR gerechnet. Der für das Haushaltsjahr 2014 geplante Haushaltsansatz für die Beteiligung bei den einmaligen Leistungen von 520.000,00
EUR ist somit nicht auskömmlich.
Auf Grund der durch die steigenden Fallzahlen ebenfalls gestiegenen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft erhöht sich somit auch die Leistungsbeteiligung des Bundes hierfür. Es kann für das Haushaltsjahr
2014 mit einem Mehrertrag von 1.000.000,00 EUR gerechnet werden. Hierdurch kann der Mehrbedarf
für die erhöhte Leistungsbeteiligung bei den einmaligen Leistungen gedeckt werden.
Die Mittelbereitstellung von 330.000,00 EUR erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.