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Verwaltungsvorlage (Förderung von plusKITA Einrichtungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
298 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
Verwaltungsvorlage (Förderung von plusKITA Einrichtungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-) Verwaltungsvorlage (Förderung von plusKITA Einrichtungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-) Verwaltungsvorlage (Förderung von plusKITA Einrichtungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-) Verwaltungsvorlage (Förderung von plusKITA Einrichtungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.07.2014 Nr. 129 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 03.09.2014 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 01.10.2014 Betreff Förderung von plusKITA Einrichtungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses- Beschlussentwurf: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit Der von Stadtdirektorin Zielke und Ratsherrn Dr. Galke am 22. Juli 2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt. Jugendhilfeausschuss Der von Stadtdirektorin Zielke und Bürgermeister Meyer am 22. Juli 2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt. Es wird beschlossen, dass die zusätzlichen Fördermittel des Landes für Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses in Höhe von 700.000 Euro pro Betreuungsjahr wie in der Anlage dargestellt auf 24 Einrichtungen aufgeteilt werden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 129 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein 50121000 ff 53181000 41410000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 475.000,00 EUR Sachkosten 225.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 700.000,00 EUR abzüglich 700.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen anteilige Beträge für August bis Dezember 2014 5/12 von 475.000 € = 197.917 € 5/12 von 225.000 € = 93.750 € 5/12 von 700.000 € = 291.667 € Begründung Seite 2 1. Ausgangslage Das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und zur Änderung weiterer Gesetze sieht im § 16a KiBiz eine besondere Förderung für sogenannte „plusKITA“ vor. Die „plusKITA“ ist eine Kindertageseinrichtung (Kita) mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie muss als „plusKITA“ in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Diese Kitas können einen zusätzlichen Landeszuschuss von mindestens 25.000€ pro Betreuungsjahr erhalten, der für zusätzliches pädagogisches Personal einzusetzen ist (§ 21a KiBiz Änderungsgesetz). Die Träger sollen Planungssicherheit für fünf Jahre erhalten. Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW mit, dass für die Stadt Krefeld ein Förderpaket für „plusKITA“ in Höhe von 700.000 € eingeplant sei. Basis für die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel ist die örtliche Sozialraumplanung, insbesondere der Anteil der Kinder in Familien mit Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ gemäß § 78 Sozialgesetzbuch –Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) hat in der Sitzung am 12. Juni 2014 folgendes Auswahlverfahren festgelegt: Bewerben können sich Träger von Familienzentren oder Kitas mit mindestens drei Gruppen aus belasteten Sozialräumen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus finanzschwachen Familien betreuen. Der Grad der Belastung wird anhand folgender vier Indikatoren berechnet: a) Anteil der Kinder in Elternbeitragsstufe 0 b) Anteil der Kinder, die in ihren Familien vorrangig eine nichtdeutsche Sprache sprechen c) Anteil der Kinder, die nur mit einem Erwachsenen im Haushalt leben (Alleinerziehende) d) Anteil der Kinder, die mit zwei oder mehr minderjährigen Geschwistern im Haushalt leben (kinderreiche Familien) Entsprechend der Größe der Kitas soll die Förderung wie folgt erfolgen: 3 Gruppen Kita 4 Gruppen Kita 5 Gruppen Kita 6 Gruppen Kita 25.000 € 30.000 € 35.000 € 40.000 € Alle in Frage kommenden Träger wurden darüber informiert, dass sie sich für eine Aufnahme in die plusKITA Förderung bewerben konnten. Sie erhielten einen Vordruck, in dem die notwendigen Daten einzutragen waren. Begründung Seite 3 2. Auswahlverfahren 17 Familienzentren und 19 Kitas – insgesamt also 36 Einrichtungen haben sich fristgerecht beworben. Alle Bewerber haben schriftlich erklärt, dass sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses nach § 21 a KiBiz Änderungsgesetz schaffen und fünf Jahre zusätzliches pädagogisches Personal einstellen würden, falls sie als plusKITA in die Jugendhilfeplanung aufgenommen würden. Da die Fördermittel des Landes nicht ausreichen, um alle Bewerber zu berücksichtigen, erfolgte die Auswahl nach dem Grad der Belastung. Die eingangs dargestellten vier Indikatoren werden so – zum Teil in etwas veränderter Form- seit Jahren für Sozialraumanalysen in Krefeld genutzt. Sie zeigen an, in welchen Sozialräumen die Familien einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Die Auswertung der vorliegenden Daten der plusKITA Bewerbungen ergab, dass insgesamt 24 Einrichtungen (11 Familienzentren + 13 Kitas) berücksichtigt werden konnten (weitere Einzelheiten siehe Anlage). Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII hat diese Auswahl in der Sitzung am 26. Juni 2014 einstimmig bestätigt. 3. Weiteres Verfahren Sobald der Bewilligungsbescheid des Landes NRW über den Landeszuschuss für plusKITA in Höhe von 700.000 € vorliegt, erhalten die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen einen Zuwendungsbescheid. Die Träger dieser Einrichtungen streben an, das zusätzliche Personal fristgerecht zum 01. August 2014 einzustellen. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen, müssten die Träger die plusKITA Fördermittel im Rahmen des Verwendungsnachweises für das Betreuungsjahr 2014/2015 anteilig erstatten. Überzahlte (Betriebskosten) Zuschüsse des Landes für Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt zurückgefordert und dann an das Land weitergeleitet. Eine Verrechnung der überzahlten Förderbeträge mit den Abschlagszahlungen des kommenden Betreuungsjahres wäre ebenfalls möglich. Die Entscheidung im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses war erforderlich, da die Zuschüsse bereits zum Betreuungsjahr 2014/2015 (ab 01. August 2014) bewilligt werden sollten und die Sitzungen der entsprechenden Gremien für die neue Legislaturperiode zum Zeitpunkt des Dringlichkeitsbeschlusses noch nicht terminiert waren.