Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.07.2014
Nr.
129 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 51/0 JHP Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
03.09.2014
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
01.10.2014
Betreff
Förderung von plusKITA Einrichtungen
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-
Beschlussentwurf:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Der von Stadtdirektorin Zielke und Ratsherrn Dr. Galke am 22. Juli 2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss
wird genehmigt.
Jugendhilfeausschuss
Der von Stadtdirektorin Zielke und Bürgermeister Meyer am 22. Juli 2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss
wird genehmigt.
Es wird beschlossen, dass die zusätzlichen Fördermittel des Landes für Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses in Höhe von
700.000 Euro pro Betreuungsjahr wie in der Anlage dargestellt auf 24 Einrichtungen aufgeteilt werden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 129 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
50121000 ff
53181000
41410000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
475.000,00 EUR
Sachkosten
225.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
700.000,00 EUR
abzüglich
700.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
anteilige Beträge für August bis Dezember 2014
5/12 von 475.000 € = 197.917 €
5/12 von 225.000 € = 93.750 €
5/12 von 700.000 € = 291.667 €
Begründung
Seite 2
1. Ausgangslage
Das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und zur Änderung weiterer Gesetze
sieht im § 16a KiBiz eine besondere Förderung für sogenannte
„plusKITA“ vor. Die „plusKITA“ ist eine Kindertageseinrichtung (Kita) mit einem hohen Anteil von
Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Sie muss als „plusKITA“ in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Diese Kitas können einen zusätzlichen Landeszuschuss von
mindestens 25.000€ pro Betreuungsjahr erhalten, der für zusätzliches pädagogisches Personal
einzusetzen ist (§ 21a KiBiz Änderungsgesetz). Die Träger sollen Planungssicherheit für fünf Jahre
erhalten.
Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW mit, dass für die Stadt Krefeld ein Förderpaket für „plusKITA“ in Höhe von
700.000 € eingeplant sei. Basis für die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel ist die örtliche Sozialraumplanung, insbesondere der Anteil der Kinder in Familien mit Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II.
Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ gemäß § 78 Sozialgesetzbuch –Achtes Buch
(VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) hat in der Sitzung am 12. Juni 2014 folgendes Auswahlverfahren festgelegt:
Bewerben können sich Träger von Familienzentren oder Kitas mit mindestens drei Gruppen aus
belasteten Sozialräumen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus finanzschwachen Familien betreuen.
Der Grad der Belastung wird anhand folgender vier Indikatoren berechnet:
a) Anteil der Kinder in Elternbeitragsstufe 0
b) Anteil der Kinder, die in ihren Familien vorrangig eine nichtdeutsche Sprache
sprechen
c) Anteil der Kinder, die nur mit einem Erwachsenen im Haushalt leben
(Alleinerziehende)
d) Anteil der Kinder, die mit zwei oder mehr minderjährigen Geschwistern im Haushalt
leben (kinderreiche Familien)
Entsprechend der Größe der Kitas soll die Förderung wie folgt erfolgen:
3 Gruppen Kita
4 Gruppen Kita
5 Gruppen Kita
6 Gruppen Kita
25.000 €
30.000 €
35.000 €
40.000 €
Alle in Frage kommenden Träger wurden darüber informiert, dass sie sich für eine Aufnahme in
die plusKITA Förderung bewerben konnten. Sie erhielten einen Vordruck, in dem die notwendigen Daten einzutragen waren.
Begründung
Seite 3
2. Auswahlverfahren
17 Familienzentren und 19 Kitas – insgesamt also 36 Einrichtungen haben sich fristgerecht beworben. Alle Bewerber haben schriftlich erklärt, dass sie die Voraussetzungen für die Gewährung
des Landeszuschusses nach § 21 a KiBiz Änderungsgesetz schaffen und fünf Jahre zusätzliches
pädagogisches Personal einstellen würden, falls sie als plusKITA in die Jugendhilfeplanung aufgenommen würden.
Da die Fördermittel des Landes nicht ausreichen, um alle Bewerber zu berücksichtigen, erfolgte
die Auswahl nach dem Grad der Belastung.
Die eingangs dargestellten vier Indikatoren werden so – zum Teil in etwas veränderter Form- seit
Jahren für Sozialraumanalysen in Krefeld genutzt. Sie zeigen an, in welchen Sozialräumen die
Familien einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Die Auswertung der vorliegenden Daten der plusKITA Bewerbungen ergab, dass insgesamt 24
Einrichtungen (11 Familienzentren + 13 Kitas) berücksichtigt werden konnten
(weitere Einzelheiten siehe Anlage).
Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII hat diese Auswahl in der
Sitzung am 26. Juni 2014 einstimmig bestätigt.
3. Weiteres Verfahren
Sobald der Bewilligungsbescheid des Landes NRW über den Landeszuschuss für plusKITA in Höhe
von 700.000 € vorliegt, erhalten die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen einen Zuwendungsbescheid.
Die Träger dieser Einrichtungen streben an, das zusätzliche Personal fristgerecht zum
01. August 2014 einzustellen. Sollte dies im Einzelfall nicht gelingen, müssten die Träger die
plusKITA Fördermittel im Rahmen des Verwendungsnachweises für das Betreuungsjahr
2014/2015 anteilig erstatten. Überzahlte (Betriebskosten) Zuschüsse des Landes für Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt zurückgefordert und dann an das Land weitergeleitet.
Eine Verrechnung der überzahlten Förderbeträge mit den Abschlagszahlungen des kommenden
Betreuungsjahres wäre ebenfalls möglich.
Die Entscheidung im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses war erforderlich, da die Zuschüsse
bereits zum Betreuungsjahr 2014/2015 (ab 01. August 2014) bewilligt werden sollten und die
Sitzungen der entsprechenden Gremien für die neue Legislaturperiode zum Zeitpunkt des Dringlichkeitsbeschlusses noch nicht terminiert waren.