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Verwaltungsvorlage (Anlage zur Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
666 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 1114/15 Vorbemerkung Die Stadt Krefeld begrüßt die in Kapitel 1 des Regionalplan – Entwurfes hervorgehobene Idee der europäischen Metropolregion Rheinland und den Vorschlag, die Metropolfunktionen durch interkommunale Kooperationen in der Region auszubauen. Hierbei stellt die Region Niederrhein einen bedeutenden Teil des Rheinlandes dar. Auf wirtschaftlichem Gebiet sind die Zusammenarbeit der Häfen hervorzuheben, wie die Einbindung des Rhenhafens Krefeld in die Neuss – Düsseldorfer Rheinhäfen oder die Zusammenarbeit in der Standort Niederrhein GmbH (Kreisfreie Städte MG und KR, Kreise NE, VIE, KLE, WES) mit der Ausrichtung auf Standortmarketing und Arbeitsmarkt. Die Unternehmen des Niederrheins sind über die Kammerbezirke Mittlerer Niederrhein und Niederrhein zusammengeschlossen, die Zusammenarbeit der Handwerksbetriebe findet zum Beispiel in der Kreishandwerkerschaft Niederrhein (KR, Kreise VIE und Neuss), dem größten Verband dieser Art in Deutschland, statt. Eine weitere Form intensiver interkommunaler Kooperation im Rheinland ist die Zusammenarbeit in den Euregios Rhein-Maas-Nord und Rhein - Waal. Im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplanentwurfs forderte die Bezirksregierung die Stadt Krefeld auf, ihre Vorstellungen zum neuen Regionalplan zu übermitteln. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nahm in seiner Sitzung am 5. September 2012 (Vorlage Nr. 3795/12) die entsprechende Stellungnahme zu den Flächenausweisungen im Stadtgebiet zur Kenntnis. Darüber hinaus fanden im Rahmen der sog. Kommunalgespräche zwei Termine über die Inhalte des neuen Regionalplans zwischen Vertreter der Stadt Krefeld und der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Eine Reihe der seitens der Stadt Krefeld vorgebrachten Anregungen fanden daraufhin im Entwurf des Regionalplans Berücksichtigung. So ist beispielsweise die Darstellung „Regionaler Grünzug“ auf der sog. Kempener Platte entfallen. Als weiteres Beispiel kann die Darstellung der Gewerbegebietes Dießemer Bruch als „ASB für Gewerbe“ genannt werden. Bei einer Reihe von anderen Punkten konnte keine Übereinstimmung erzielt werden bzw. entsprechen die Darstellungen im Entwurf nicht den Vorstellungen der Stadt Krefeld. Im Einzelnen sind dies: Naturräumliche Gliederung Die Darstellung der naturräumlichen Großeinheiten in Abb. 2.2.2 der Begründung des Regionalplans erscheint veraltet und ist damit wenig hilfreich für die Ableitung konkreter Grundsätze und Ziele der Raumplanung im Regionalplan Düsseldorf. Der sowohl in der Karte (Abb. 2.2.2), als auch im Text konstruierte Ballungsraum Rhein-Ruhr in der Begründung des Regionalplanes entspricht zumindest im Bereich des Rheingebietes nicht dem Kriterium der Dichte von Einwohnern und Wohnungen, von Gewerbeund Industrieunternehmen, von Einzel-, Großhandel- und Dienstleistungsangeboten sowie der Vernetzungsdichte durch Infrastruktureinrichtungen. Es wird daher angeregt dem geographischen Ansatz zur Raumplanung des Rhein-Ruhrgebietes von H. Blotevogel 1 zu folgen, da dieser die vorliegenden Verdichtungs- und Vernetzungsstrukturen besser repräsentiert. Die Ableitung eines zumindest räumlich erweiterten Ballungsraumbegriffs für den Ballungsraum Rhein-Ruhr, der sich u. a. auf Krefeld und 1 Blotevogel, H. (2006). Metropolregion Rhein-Ruhr. In: Geographische Rundschau, 1/2006, S. 28-36. -1- Anlage zur Vorlage 1114/15 Mönchengladbach erstreckt, entspräche den tatsächlich vorliegenden Indikatoren der Vernetzung und Verdichtung von städtischen Räumen im Rheinland und im Ruhrgebiet. Darstellung allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Fläche westlich des Elfrather Friedhofs Es wird vorgeschlagen, eine Fläche westlich des Elfrather Friedhofs in einer Größenordnung von ca. fünf Hektar als „ASB“ darzustellen. Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur Endhaltestelle der Straßenbahnlinie Elfrath – Stadtmitte (vgl. hierzu auch Punkt Schienennetz – Straßenbahnen). In den Leitlinien zum neuen Regionalplan wird unterstrichen, dass die Siedlungsentwicklung an der Schiene gestärkt werden soll (Punkt 1.2.2). Die Ansiedlung einer Wohnbaufläche in diesem Bereich entspricht in vollem Umfange dieser Zielsetzung. Darüber hinaus handelt es sich um eine städtische Fläche, bei der sich die Möglichkeit ergibt, bestimmte Bevölkerungsgruppen bei der Vergabe von Grundstücken zu bevorzugen. Schließlich erfährt der eingegrenzte Ortsteil sowie das Elfrather Ladenzentrum die dringend benötigte Stärkung. Die geplante ASB – Fläche geht nicht über die benachbarten Anlagen des Friedhofs – Parkplatz und Trauerhalle – hinaus, bildet insofern keinen „Sporn“ in der Landschaft. Eine Skizze (Nr. 1) ist am Ende des Textes angehängt. Bereich der Fabrik Heeder südlich des Hauptbahnhofs Die Darstellung Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des GEP99 entspricht nicht mehr der tatsächlichen Nutzung und vorgesehenen Entwicklung des Gebietes. So stellt der beschlossene Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld hier neben der Gemeinbedarfsfläche des Kulturzentrums Fabrik Heeder Gewerbeflächen, Mischgebiete und Wohnbauflächen dar. Eine Teilfläche liegt im zentralen Versorgungsbereich, der sich entlang der Kölner Straße erstreckt. Dementsprechend ist der Bereich nördlich des Fütingswegs im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich („ASB“) darzustellen. Projekt Rheinblick Auch die Realitäten und Planungen nördlich des Uerdinger Ortskerns bzw. am Uerdinger Rheinufer haben sich geändert. Für diesen Bereich ist künftig eine Mischung aus nicht störendem Gewerbe und Wohnnutzung vorgesehen. Einerseits sind die Umnutzungen von Lagerhallen und Industriebauten zu neuen Nutzungen im Bereich westlich der Dujardinstraße bereits vonstatten gegangen. Andererseits soll dies durch die Festsetzungen des noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 772 bzw. das Projekt Rheinblick geschehen. Die neuen Nutzungen entsprechen allerdings nicht der GIB – Darstellung im Entwurf des Regionalplans. Der Bereich östlich der Bahntrasse bis zur Kreuzung Hohenbudberger Straße / Dujardinstraße und zwischen Rhein und Hohenbudberger Straße bis zu ihrer Verschwenkung nach Norden ist dementsprechend als Allgemeiner Siedlungsbereich („ASB“) darzustellen. Diese Abgrenzung entspricht der Trennung zwischen Gewerbe- und Mischgebieten nach der Darstellung des geltenden Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld seit seiner 247. Änderung (vgl. Genehmigungsverfügung vom 30. April 2009, Az.: 35.02.01.01-04 KR 247). Landesplanerische Bedenken sind gegen diese Flächennutzungsplanänderung nicht vorgebracht worden (vgl. landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 Abs. 5 LPlG vom 24.11.2008). -2- Anlage zur Vorlage 1114/15 Darstellung Gewerbe- und Industriebereich (GIB) Interkommunales Gewerbegebiet an der A44 Der Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld zur Offenlage enthielt bereits den Krefelder Teil des Interkommunalen Gewerbegebietes an der A44 in einer Größenordnung von 70 Hektar. Diese Darstellung des Interkommunalen Gewerbegebietes wurde zur erneuten Offenlage des Flächennutzungsplan – Entwurfes herausgenommen, weil das Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einerseits und die Überarbeitung des Regionalplans andererseits zeitlich nicht in Einklang zu bringen waren und der derzeit noch gültige Regionalplan („GEP99“) eine entsprechende „GIB“ – Darstellung nicht beinhaltet. Der neue Flächennutzungsplan wäre also mit der Darstellung des Interkommunalen Gewerbegebietes zur Zeit nicht genehmigungsfähig. Dies ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit des Interkommunalen Gewerbegebietes und seiner Darstellung im überarbeiteten Regionalplan. Sie wird durch das Gewerbeflächengutachten Krefeld2 untermauert. Die Arbeitslosenquote lag in den letzten Jahren in Krefeld rund zwei Prozentpunkte über denen Nordrhein – Westfalens.3 Dieser Trend setzt sich bis in die jüngste Vergangenheit fort. So betrug die Krefelder Arbeitslosenquote im Januar 2015 11,3 %, während sie im Kreis Viersen lediglich 7,1 % erreichte.4 Zur Reduzierung der überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit bzw. stärkeren Partizipation an Wachstumsbranchen hat laut Gewerbeflächengutachten Krefeld bis zum Jahre 2030 einen Gewerbeflächenbedarf von 280 bis 330 Hektar5, der sich ohne das Interkommunale Gewerbegebiet nicht realisieren lässt. Auch könnte Krefeld ohne diesen Standort nicht an Überschwappeffekten aus Düsseldorf profitieren. In der Begründung zum Regionalplan wird die Zahl von 69 Hektar Gewerbeflächenbedarf genannt, die sich im Düsseldorfer Stadtgebiet nicht ausweisen lassen6. Es gibt im Krefelder Stadtgebiet – als Ergebnis der intensiven Prüfungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - mit der optimalen Anbindung an Düsseldorf und den Düsseldorfer Flughafen keine besser geeignete Lage für eine Gewerbefläche als an der A44. Sie ist – wie die Entwicklung der vergangenen Jahre gezeigt hat- auch für Logistikunternehmen interessant. Dabei geht die gemeinsame Arbeitsgruppe „Innovationsregion Rheinisches Revier“ der Regionalräte Düsseldorf und Köln von einem Zuwachs des Güterverkehrs im Zeitraum 2004 bis 2025 von 86 Prozent und einer entsprechenden Ausweitung des Gewerbeflächenangebotes aus.7 Angemerkt sei an dieser Stelle, dass die Flächeninanspruchnahme der Logistikunternehmen je nach Funktion sehr unterschiedlich ist. Sie reicht von Unternehmen mit Kurier-, Express- und Postdiensten mit einem Flächenbedarf von 1 bis 3 Hektar bis zu Warenverteilzentren von Lebensmittel – Discountern in einer Größenordnung von 10 bis 20 Hektar.8 Es wird jedoch auf die Feststellung Wert gelegt, dass hinsichtlich der Betriebsstruktur des Interkommunalen Gewerbegebietes nicht ausschließlich an Logistikunternehmen gedacht ist. 2 Georg Consulting: Gewerbeflächengutachten Krefeld; Ergebnisbericht Mai 2013 Ebenda Seite 21 4 Bundesagentur für Arbeit: Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Januar 2015 5 Vgl. Gewerbeflächengutachten Seite 60 6 Vgl. Begründung Seite 287 7 Vgl. 5. Sitzung der Arbeitsgruppe Innovationsregion Rheinisches Revier am 10. Oktober 2013 8 Vgl. Gewerbeflächengutachten Seite 57 3 -3- Anlage zur Vorlage 1114/15 Der größere Umfang des Gewerbeflächenbedarfs Krefelds – und damit auch die Notwendigkeit des Interkommunalen Gewerbegebietes unter dem Aspekt des Flächenbedarfs - wird darüber hinaus im Rahmen des Punktes Berechnung des Gewerbeflächenangebots (siehe unten) behandelt. Die Stadträte in den drei beteiligten Kommunen sprachen sich im Februar bzw. Mai 2013 mehrheitlich (Meerbusch) oder einstimmig (Krefeld und Willich) für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes beiderseits der A44 auf dem Territorium aller drei Gemeinden aus. Intern wird bereits über ein Organisationsmodell diskutiert. Aktuell wurde im Planungsausschuß der Stadt Meerbusch beschlossen, das Interkommunale Gewerbegebiet ausschließlich gemeinsam mit der Stadt Krefeld zu realisieren, da unter anderem durch die im Entwurf des Regionalplans vorgesehenen Flächenausweisungen in Willich-Münchheide zu erwarten sei, dass das lange geplante Interkommunale Gewerbegebiet für Willich nicht die erforderliche Priorität genießt. Das interkommunale Gewerbegebiet sollte sich auf Krefelder Seite von der Kölner Straße bis zum bestehenden Gewerbegebiet Fichtenhain mit Gliederung durch die Verschwenkung des Regionalen Grünzuges an der Willicher Straße erstrecken,9 wobei die nördliche Begrenzung die geplante Umgehungsstraße bildet. Möglich erscheint darüber hinaus eine Erweiterung des Gebietes bis zur K-Bahn. Es umfasst eine Fläche von ca. 80 Hektar. Näheres ist dem beigefügten Plan Nr. 5 zu entnehmen. Bereich des Frachtpostzentrums Die Deutsche Post DHL informierte die Stadt Krefeld über Kapazitätsengpässe im Krefelder Postfrachtzentrum an der A44. Zu deren Behebung seien laut Auskunft der Post eine Reihe von Maßnahmen wie eine zusätzliche Betriebshalle nördlich des vorhandenen Gebäudes im Bereich der heutigen Waldfläche sowie die Anlage von neuen LKW – Abstellplätzen im Osten und Südwesten des Geländes erforderlich. Die „GIB“ - Darstellung im Entwurf des Regionalplans entspricht nicht den geplanten, von der Stadt Krefeld mitgetragenen Betriebserweiterungen. Es wird daher angeregt, die „GIB“ Darstellung des Regionalplan – Entwurfes geringfügig nach Osten zu erweitern (siehe entsprechende Skizze Nr. 4 am Ende des Dokuments). Erweiterung des Krefelder Hafens Im Entwurf des Regionalplans wird dem trimodal erschlossenen Krefelder Hafen eine landesweite Bedeutung attestiert. Er ist als „GIB“ für zweckgebundene – hafenaffine – Nutzungen und als Standort des kombinierten Güterverkehrs gekennzeichnet. Dies wird seitens der Stadt Krefeld ausdrücklich begrüßt. Auch nach der Absage der Förderung des Projektes „Transterminal Krefeld“ wird die genannte Ausrichtung des Hafenbereichs weiterverfolgt. Die Betriebsansiedlungen der letzten Jahre Monate sowie die Zunahme des Güterverkehrs (siehe oben) lassen allerdings erwarten, dass die wenigen noch vorhandenen und tatsächlichen Flächenreserven in sehr naher Zukunft aufgebraucht sein werden. War in der Begründung zum neuen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld noch von Reserven in einer Größenordnung von 75 Hektar die Rede, so ergab die Baulanderhebung 2014 ein entsprechendes Flächenpotential von lediglich 44,8 Hektar im Hafenbereich. In den letzten Monaten des Jahres 2014 wurden darüber hinaus Verkaufs- und Ansiedlungsvereinbarungen für weitere rd. 25 ha abgeschlossen, so dass lediglich rd. 20 ha zur Verfügung stehen. Zur Aktivierung werden zudem umfangreiche liegenschaftliche Maßnahmen, ggf. eine Umlegung, erforderlich sein. 9 Die Breite des Regionalen Grünzuges beträgt ca. 400 Meter. Ansonsten, d. h. zwischen der Fischelner Wohnbebauung und dem Interkommunalen Gewerbegebiet beträgt der Abstand 500 Meter. -4- Anlage zur Vorlage 1114/15 Der Ausbau eines neuen trimodalen Standortes mit der Verbindung von Wasserweg, Straße und Schiene erfordert erhebliche Finanzmittel. Das landespolitische Interesse des Ausbaus eines bereits vorhandenen Standortes ist daher nachvollziehbar und aus Sicht der Stadt Krefeld in vollem Umfang unterstützenswert. Eine Erweiterung des Hafens ist allerdings nur auf Meerbuscher Gebiet möglich. Initiativen, den Hafen in Anlehnung an den vorhandenen Gewerbeansatz in Lank – Latum in Hinblick auf seine landesweite Bedeutung nach Süden in Form eines Gewerbe- und Industriebereichs („GIB“) für zweckgebundene Nutzungen zu erweitern, wird daher aus Sicht der Stadt Krefeld - nicht zuletzt vor dem zeitlichen Hintergrund der Ausrichtung der Regionalplanung auf einem Zeitraum von zumindest 2030 - ausdrücklich begrüßt. Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs nach sog. Handlungsspielraummethode Ausgehend vom jährlichen Durchschnittsverbrauch im Zeitraum 2001 bis 2011 wird ein Gewerbeflächenbedarf für Krefeld in den nächsten 20 Jahren von 220 Hektar ermittelt (vgl. Tabelle „Ermittlung des HSP 1“ auf Seite 277 der Begründung).10 Mit einem Planungszuschlag von 20 % für mögliche Unwägbarkeiten und einem Brachflächenabschlag von 25 % wird ein lokaler Bedarf von 198 Hektar errechnet.11 Dem Gewerbeflächenbedarf wird in einem weiteren Schritt das Gewerbeflächenangebot (vgl. die Tabellen auf den Seiten 284/285 der Begründung) gegenübergestellt. Die Regionalplan- und Flächennutzungsplanreserven, die zur Hälfte angerechneten Flächen für Betriebserweiterungen und die sog. § 34 – Flächen ergeben eine Summe von 125 Hektar. Angeblich kommen an Regionalplanreserven 30 Hektar und neue „GIB“ – Flächen in Höhe von 68 Hektar hinzu, so dass sich die vermeintlichen Flächenreserven insgesamt auf 223 Hektar belaufen. Weiter wird in der Begründung ausgeführt: „Die Stadt Krefeld hat einen Bedarf von 198 ha. Planerisch gesichert im neuen Regionalplan sind 223 ha. Der Überhang von 25 ha ist bedarfsgerecht, da von den Entwicklungspotentialen 75 ha im GIBZ Hafen und hafenaffines Gewerbe liegen. Um den kommunalen Bedarf decken zu können wird gemeinsam mit Meerbusch12 ein interkommunales Gewerbegebiet südlich der BAB 44 vorgesehen. Es werden hierfür 50 ha GIBZ und 8 ha ASB-GE als überregional bedeutsamer Standort Krefeld / Meerbusch dargestellt.“13 Die von der Bezirksregierung angestellten Berechnungen sind nicht nachvollziehbar und zumindest in Teilen definitiv fehlerhaft: • • Die Regionalplanreserven südlich des Elfrather Sees betragen lediglich 25 Hektar. Bei der Angabe 30 Hektar ist die durch die Metro genutzte Fläche eingerechnet. Die neuen GIB – Flächen in Höhe von 68 Hektar lassen sich im Stadtgebiet nirgendwo verorten. 10 Dieses Vorgehen hat allerdings den Nachteil, dass die Entwicklung des Betrachtungszeitraumes in die Zukunft fortgeschrieben wird. Dieser Nachteil ist um so gravierender als in den Ausgangszeitraum die Wirtschaftskrise mit geringen Flächenverbräuchen fällt. 11 Der sog. Zentralitätszuschlag kommt für Krefeld nicht zum Tragen. 12 Die Stadt Willich wird hier bereits gar nicht mehr erwähnt. 13 Begründung zum Entwurf des Regionalplans Seite 293. -5- Anlage zur Vorlage 1114/15 • • Vom Entwicklungspotential in einer Größenordnung von angeblich 223 Hektar liegen 133 Hektar in überregional bedeutsamen Standorten (Krefelder Hafen: 75 ha, Interkommunales Gewerbegebiet in Meerbusch: 58 ha).14 Diese überregionalen Reserven können jedoch zur Deckung des lokalen Bedarfs gerade nicht herangezogen werden. In 2014 wurden zudem insgesamt rd. 30 ha aktuell vermarktet. Aus den Ausführungen ergibt sich, dass max. lediglich ca. 20 Hektar an lokalen Gewerbeflächenreserven einem Bedarf von 198 Hektar gegenüberstehen. Bei einem nachgewiesenen Defizit von ca. 180 Hektar erscheint die Darstellung des Interkommunalen Gewerbegebietes auf Krefelder Stadtgebiet als unabweisbar. Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs mittels sog. Komponentenmodells Der Bedarf an Wohnbauflächen wird im Regionalplan nach sog. Komponenten ermittelt.15 Für Krefeld als kreisfreie Stadt sind dies die oberzentrale Bedeutung, die durchschnittliche Baufertigstellung von Wohnungen im Zeitraum 2005 bis 2012 und die Arbeitsplatzdichte. Als lokaler Bedarf der Stadt Krefeld werden mit dieser Methode 5.800 Wohneinheiten errechnet.16 Bei einem Ansatz von 45 Wohneinheiten pro Hektar17ergibt sich ein lokaler Flächenbedarf von 129 Hektar. Unverständlich ist, warum bei der Berechnung der Wohnbauflächen nicht ein Planungszuschlag von 20 Prozent für mögliche Unwägbarkeiten berücksichtigt wird, wie das bei den Gewerbeflächen der Fall ist. Bei Anwendung dieses Zuschlages käme man auf einen Flächenbedarf von 155 Hektar, was dem im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ermittelten Bedarf (154 Hektar) entspricht.18 Planerisch gesicherte Reserven werden mit 8.150 Wohneinheiten angegeben, wobei 2.100 Wohneinheiten als Reserven für den „Überschwappeffekt“ aus Düsseldorf in Ansatz gebracht werden19 und somit zur Deckung des lokalen Bedarfs nicht zur Verfügung stehen. Die verbleibenden 6.050 Wohneinheiten entsprechen 134 Hektar, also einer Unterdeckung von rd. 14 %. Dies unterstreicht die Notwendigkeit der „ASB“ – Darstellung westlich des Elfrather Friedhofs. Als weitere Schlussfolgerung kann daraus gezogen werden, dass im Zeitrahmen von 15 Jahren die Krefelder „ASB“ – Reserven des Regionalplan – Entwurfes nicht ausreichen werden und Änderungen des Regionalplans nach sich ziehen werden. Freiraumdarstellung Das Gartengelände östlich von Hüls („Am Königspark“) wurde als Fläche für Wohnbebauung dargestellt. Da die Stadt Krefeld Abstand davon genommen hat, dieses Areal im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darzustellen, sollte der Regionalplan die Freiraum-Signatur bis an den Ortsrand erweitern. 14 Vgl. Seite 48 des Regionalplan - Entwurfs Vgl. Seite 159ff der Begründung zum Regionalplan 16 Vgl. Seite 49 des Regionalplans 17 Vgl. Seite 162 der Begründung zum Regionalplan 18 Vgl. Seite 75 der Begründung zum beschlossenen Flächennutzungsplan 19 Gemeint sind die Wohngebiete Fischeln Ost, Fischeln Friedhof und Fischeln Südwest 15 -6- Anlage zur Vorlage 1114/15 Regionale Grünzüge (Beikarte 4c) Hülser Bruch Die Regionalen Grünzüge auf Krefelder Stadtgebiet mit ihren unterschiedlichen Funktionen sind weitgehend unstrittig. So wird die Darstellung des Regionalen Grünzuges im Krefelder Norden mit den Funktionen Naherholung und Biotopvernetzung ausdrücklich begrüßt. In seinem Bereich liegen mehrere Naturschutzgebiete und zahlreiche Landschaftsplan – Festsetzungen und vertragliche wie landschaftsplanbasierte Naturschutz-, Pflege- sowie Ausgleichmaßnahmen. Daher liegen hier gute Ansätze für die Fortführung des regionalen Biotopverbundes vor. Es wird daher vorgeschlagen, den Regionalen Grünzug im Krefelder Norden in das im Kreis Viersen befindliche Naturschutzgebiet „Tote Rahm“ fortzuführen. Flächen im Bereich der BAB 44 Die Darstellung des Regionalen Grünzuges südlich des Ortsteils Fischeln stellt jedoch ein Problem dar. Er hat die Funktion der Siedlungsgliederung und besitzt lediglich „besondere“ Funktion und ist nicht von herausragender Funktion. Nicht ausreichend erklärt ist, wieso der Regionale Grünzug mit der Funktion Siedlungsgliederung lediglich auf Krefelder Stadtgebiet dargestellt ist und sich nicht auch auf Willicher und Meerbuscher Gebiet wiederfindet. Da der Fischelner Bebauung westlich der Kölner Straße auf Willicher und Meerbuscher Seite keine Bebauung gegenüber liegt, ist an dieser Stelle nach den in der Begründung genannten Kriterien20 (1.000 Meter Abstand)die Anlage eines Regionalen Grünzuges mit der Funktion Siedlungsgliederung nicht angebracht. In Regionalen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die deren Aufgaben und Funktionen beeinträchtigen, unzulässig. Dies ist als Ziel definiert, entzieht sich demnach der Möglichkeit einer Abwägung. Eine bauliche Entwicklung in Form des Interkommunalen Gewerbegebietes wäre damit ausgeschlossen. Da es jedoch keine geeignetere Fläche für eine gewerbliche Entwicklung auf Krefelder Stadtgebiet gibt, wird der Vorschlag unterbreitet, den Regionalen Grünzug räumlich auf die Fläche zwischen geplanter Umgehungsstraße Fischeln und den südlichen Wohngebieten Fischelns zu beschränken. Er könnte jedoch neu seine Fortsetzung in der Waldfläche im Bereich Fichtenhain finden und so eine sinnvolle Verbindung zu dem zwischen Bundesautobahn A 44 und dem Gewerbegebiet Fichtenhain liegenden Regionalen Grünzug herstellen. (siehe auch Planskizze Nr. 5). Darüber hinaus ist es vorstellbar, dass sozusagen als Ausgleich eine Darstellung Regionaler Grünzug im Freiraum zwischen Oppum und Fischeln erfolgt, zumal die Stadt Krefeld im Rahmen der Euroga 2002 und in den Folgejahren mit erheblichem Aufwand einen Biotopverbund und neue Erholungsräume geschaffen hat. Flächen im Bereich Hökendyk Im „GEP99“ ist dieser Bereich als „ASB“ dargestellt. Im oben angesprochenen Vorschlag der Stadt Krefeld wurde auf die Darstellung „ASB“ mit dem Argument verzichtet, dass die „ASB“ – Darstellung zur Zeit „politisch / in der Bürgerschaft nicht durchsetzbar“ sei. Bei Bedarf sollte die Möglichkeit einer späteren baulichen Entwicklung jedoch offen gehalten werden, zumal die städtebauliche Bewertung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ein sehr positives Ergebnis zeitigte.21 Auch 20 21 Vgl. Begründung Seite 351ff Vgl. Seite 83 der Begründung zum beschlossenen Flächennutzungsplan -7- Anlage zur Vorlage 1114/15 hier ist die Fläche in städtischem Besitz. Die Umweltprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Fläche mit relativ geringem Risiko behaftet ist.22 Die Fläche wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und steht der Naherholung – so die Funktion des Regionalen Grünzugs – nicht zur Verfügung. Eine Grünverbindung in Form eines Rad- und Gehweges zwischen Stadtwald und Hülser Bruch könnte im Rahmen der Bauleitplanung realisiert werden. Daher ist die Darstellung Regionaler Grünzug an diesen Stellen nicht angebracht und sollte zurückgenommen werden. Südliche Hafenerweiterung Südlich des Krefelder Hafens auf Meerbuscher Stadtgebiet ist ein Grünzug mit besonderer Bedeutung für die Biotopvernetzung dargestellt. Diese Darstellung steht der Erweiterung des Hafens in der einzig möglichen Richtung –nach Süden – entgegen. Es wird daher konsequenter Weise vorgeschlagen, die Darstellung Regionaler Grünzug in diesem Bereich zurückzunehmen. Schutz von Natur und Landschaft Schutz der Natur (BSN) Unter dem Punkt Regionale Grünzüge wird bereits die Entwicklung des Grünzuges Hülser Bruch über die Stadtgrenzen hinaus und damit eine Vernetzung gefordert. Dem Grundsatz G1 des Kapitels 4.2.1 entsprechend soll der landesweite und der regionale Biotopverbund gesichert, erhalten und entwickelt werden. Die Biotopvernetzung soll gestärkt werden. Der Bereich zum Schutz der Natur im Großraum Hülser Berg / Hülser Bruch und Flötbach orientiert sich jedoch lediglich an den derzeitigen NSG-Grenzen. Angesichts der zahlreichen vertraglich wie LP-basierten Naturschutz-, Pflege- sowie Ausgleichsmaßnahmen und der vorhandenen Naturschutzgebiete bietet es sich an, die in diesem Bereich vorhandenen Bereiche zum Schutz der Natur miteinander zu verbinden und auf die feingliedrige Innenabgrenzung der Bereiche zum Schutz der Natur untereinander in diesem Bereich zu verzichten, damit eine dem Maßstab des Regionalplans angemessene generalisierende Darstellung entsteht. Den Vorschlag mit veränderten Abgrenzungen – innerhalb der Kreismarkierungen - zeigt Skizze Nr. 2. Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) Mit dem beschlossenen Flächennutzungsplan hat die Stadt Krefeld die Entscheidung getroffen in dem Bereich nordwestlich von Hüls zwischen der B9, St. Huberter Landstraße und Klever Straße keine Siedlungsflächen zu entwickeln. Daher wird angeregt, den im Regionalplanentwurf dargestellten Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung nach Süden bis auf die Höhe des Sportplatzes (vgl. Planskizze Nr. 2) zu erweitern. Der Bereich östlich der Klever Straße sollte wegen der vorhandenen Bebauung und dem im Bau befindlichen Autistenheim von der BSLE – Darstellung ausgespart bleiben. 22 Vgl. Seite 137 des Umweltberichts zum beschlossenen Flächennutzungsplan -8- Anlage zur Vorlage 1114/15 Wald In der Beikarte Wald (4 F) fehlen bestehende Waldflächen, die in Zusammenhang mit im Regionalplan – Entwurf dargestellten Waldbereichen stehen. Es wird angeregt, diese Waldflächen in der Beikarte nachzutragen. Die Flächen liegen am Nordrand des Krefelder Stadtgebietes.23 Was die Waldfläche östlich des Chemieparks24 angeht, so ist sie im Entwurf des Regionalplans mit der Darstellung Freifläche und Regionaler Grünzug belegt. Ergänzend dazu sollte die Fläche in der Beikarte Wald (4 F) als Kleinwaldfläche gekennzeichnet werden. Schienennetz Straßenbahnen Im Regionalplan zeichnerisch dargestellt sind lediglich die Straßenbahnen von regionaler Bedeutung. Dazu werden die Bahnen gezählt, die über Gemeindegrenzen nach Willich, Tönisvorst und Düsseldorf führen. Das sog. Ergänzungsnetz ist in der Beikarte 5A „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“ abgebildet und findet namentliche Erwähnung im Textteil des Regionalplans. Dazu sind die Strecken Krefeld-Hüls – KrefeldStadtmitte, Krefeld-Gellep- Stratum - Krefeld-Stadtmitte25, Krefeld-Uerdingen - Krefeld-Stadtmitte sowie Krefeld-Fischeln - Krefeld-Stadtmitte zu rechnen. Als Ziel im Regionalplan wird definiert, dass die zeichnerischen Darstellungen von Schienenwegen die Wirkung von Vorranggebieten haben. Wenn die Schienentrassen diese Bedeutung – nicht zuletzt auch für die Siedlungsentwicklung – besitzen, ist eine Darstellung im Regionalplan sinnvoll und erforderlich, wie dies im GEP99 der Fall war. Die Darstellung von kommunalen Strecken des Schienennetzes, die für die Andienung des regionalen Netzes von besonderer Bedeutung sind, lediglich in der Beikarte 5A, entspricht jedoch nicht der Bedeutung, der Leistungsfähigkeit und dem Infrastrukturbestand der Straßenbahnen in Krefeld: Die Straßenbahnen stellen ein Alleinstellungsmerkmal Krefelds dar und gewährleisten eine hohe Anbindungsqualität des Oberzentrums Krefeld auch aus seinen zugeordneten Bereichen mit mittel- und grundzentralen Aufgaben (Uerdingen, Hüls, Fischeln, Bockum, vgl. Grundsatz 1 zu 2.1). Eine Erwähnung in der Begründung bzw. die Darstellung lediglich in einer Beikarte ist unzureichend. Die vorhandene Straßenbahntrasse Krefeld-Elfrath - Krefeld-Stadtmitte wird sogar weder im Regionalplan, noch in der Beikarte 5A, in der Begründung oder in den Erläuterungen angeführt. Dies wird zum einen der vorhandenen hohen Infrastrukturqualität und dem damit verbunden Infrastrukturunterhaltungsaufwand nicht gerecht. Zum anderen bleiben der Stadt Krefeld hierdurch die Anwendung der Ziele und Grundsätze des Kap. 5.1 sowie Grundsatz G 2 aus Kap. 3.2.1 verwehrt. Die von der Stadt Krefeld bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geforderte, jedoch bislang mit den Zielen der Regionalplanung nicht zu vereinbarende Entwicklung des Wohnstandortes Elfrath-Nord (westlich Friedhof Elfrath) wird hierdurch erschwert. Dies steht im Widerspruch zu der regionalplanerisch gewollten und städtebaulich sinnvollen Wohnbauentwicklung an vorhandenen Schienenhaltepunkten. Daher fordert die Stadt Krefeld die Darstellung dieser Straßenbahntrasse im Regionalplan26. 23 Vgl Planskizze Nr. 3 Wald am Ende des Textes und Flächen Nr. 1 bis 3. Zur Verortung der Waldflächen 1 bis 3 ist eine Übersichtskarte beigefügt. 24 Vgl Planskizze Nr. 3 Wald am Ende des Textes Fläche Nr. 4 25 Darstellung mit Trassenführung über die Düsseldorfer Straße 26 Merkwürdig mutet demgegenüber die Tatsache an, dass die Trasse der historischen Museumsbahn -9- Anlage zur Vorlage 1114/15 Eiserner Rhein Zur Bewältigung besonders hohen Verkehrsaufkommens soll laut Textteil des Regionalplans auf bestimmten Schienenstrecken die Möglichkeit einer Erweiterung um zusätzliche Gleise offen gehalten werden. Dies betrifft auch den Eisernen Rhein. Dementsprechend soll nach den Vorstellungen des Regionalplans der Eiserne Rhein auf bestehenden Eisenbahntrassen abgewickelt werden. Sie führen in Krefeld bekanntlich quer durch das dicht bebaute Stadtgebiet. In den Statistischen Bezirken entlang der Eisenbahntrasse von Forstwald bis Uerdingen wohnen ca. 90.000 Personen.27 Eine Alternativtrasse ist nicht vorgesehen. Der zunehmende Güterverkehr und der Personenverkehr werden tagsüber dazu führen, dass das Streckennetz an die Grenze der Leistungsfähigkeit stößt. Eine Verlagerung des Güterverkehrs in die Nachtstunden wird die Folge sein. Die Stadt Krefeld wendet sich ausdrücklich gegen zusätzliche Lärmbelastungen ihrer Bürger. Zudem widerspricht die Konkurrenz von Personen- und Güterverkehr auf der Bestandstrasse dem Grundsatz G1 des Abschnitts 5.1.3, wonach ÖPNV und Güterverkehr auf regional bedeutsamen Schienenstrecken leistungsfähig und bedarfsgerecht erhalten und ausgebaut werden sollen. Die Stadt Krefeld hat bereits die Machbarkeit von Alternativtrassen entlang der BAB 52 und BAB 44 untersuchen lassen28. So kann z.B. eine Gütertrasse entlang der BAB 44 einen Großteil der Krefelder Bevölkerung vor zusätzlichem Lärm schützen und zugleich eine Anbindung des Krefelder Hafens über den Güterbahnhof Linn an die Gütertrasse ermöglichen. Darüber hinaus hat sich der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 31. Oktober 2012 einstimmig für eine Trassenführung entlang der A52 ausgesprochen. Allerdings muss aus Sicht der Stadt Krefeld eine solche Alternativtrasse auf Ebene des LEP und des Regionalplans erörtert und abgestimmt werden. Ein Freihalten der möglichen Trasse auf Krefelder Stadtgebiet von Bebauung oder anderen Nutzungen kann nur sinnvoll sein, wenn dies regional abgestimmt in allen betroffenen Kommunen erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen im Regionalplan eine alternative Neubautrasse zum Eisernen Rhein zwischen Mönchengladbach und Duisburg zu projektieren. Straßennetz Alle klassifizierten Straßen oberhalb der Kreisstraßen – Landes- und Bundesstraßen – sind von überörtlicher bzw. regionaler Bedeutung und daher im Regionalplan darzustellen. Die folgenden Strecken fehlen jedoch im Entwurf des Regionalplans oder sind nicht korrekt dargestellt: • • L 28: Glockenspitz – Darstellung von Berliner Straße bis Rheinbabenstraße fehlt L 137: Linner Straße – Anbindung an Berliner Straße fehlt und die Bezeichnung B 57 ist falsch platziert • L 362: Hückelsmaystraße – Darstellung zwischen St. Tönis und Gladbacher Straße fehlt • L 379: Tönisvorster Straße – Darstellung zwischen Venloer Straße und Tönisvorst fehlt • L 382: Oberschlesienstraße – Gladbacher Straße ist gemäß Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 18.07.2014 mit Wirkung zum 01.01.2015 zur Bundesstraße B 9 aufgestuft „Schluff“ im Regionalplan Berücksichtigung findet. Stadt Krefeld: Statistisches Jahrbuch 2013 28 Ing.-Büro Vössing/ Ingenieurgruppe IVV/ Smeets + Damaschke Planungsges.: Masterplan Schiene Krefeld, Baustein 3 Güterverkehr Schiene Mönchengladbach – Krefeld; April 2010 27 - 10 - Anlage zur Vorlage 1114/15 • L 386: Hauptstraße – Buddestraße, Darstellung von Untergath bis Berliner Straße fehlt • L443: Heinrich-Malina-Straße bis Cerestarstraße, Darstellung fehlt in Gänze und Hafelsstraße bis Willicher Straße, Darstellung fehlt ebenfalls • L 461: Gladbacher Straße, zwischen Anrather Straße und Willich nicht dargestellt • L 473: Nassauerring – Europaring – Charlottering , Bezeichnung B 509/B 9 ungültig • L 475: Moerser Straße – Nordwall, Darstellung fehlt • Anrather Straße: zwischen Gladbacher Straße und Oberschlesienstraße nicht klassifiziert, eine Darstellung ist nicht erforderlich • Untergath: zwischen Oberdießemer Straße und Hafelsstraße nicht klassifiziert, eine Darstellung ist nicht erforderlich • B 9 : Kölner Straße ist gemäß Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 27.11.2014 mit Wirkung zum 01.01.2015 zur Gemeindestraße abgestuft, eine Darstellung ist daher nicht erforderlich Anbindung des Hafens an die BAB 57 Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Krefeld war die Verbindungsstraße zwischen dem Krefelder Hafen und der Bundesautobahn A57 durch das Latumer Bruch Gegenstand einer Untersuchung.29 Es wurde ermittelt, „ob durch die geplante Straßenverbindung erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile des Gebietes zu erwarten sind.“30 Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Hauptschutzziele – der Erhaltung und Entwicklung der Population des Kammolchs (Triturus cristatus) und des dunklen Wiesenknopf – Ameisenbläulings (Glaucopsyche (Makulinea) nausithous) - zu rechnen ist.31 Gleichwohl ist die südliche Hafenanbindung für diesen landesbedeutsamen Hafenstandort sinnvoll, damit nicht der gesamte (Schwerlast-) Verkehr sich nach Norden orientieren und gegebenenfalls weite Umwegfahrten in Kauf nehmen muss. Es wird daher vorgeschlagen, südlich des Naturschutz- / FFH – Gebietes Latumer Bruch eine Straßenverbindung zwischen Düsseldorfer bzw. Uerdinger Straße und der Bundesautobahn A57 zu projektieren. Umweltbericht Anzahl der Prüfflächen Der Umweltbericht zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf beurteilt vier allgemeine Siedlungsbereiche (ASB u. ASBRES) und zwei Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) in Krefeld. Aus dem Umweltbericht und den Prüfbögen ist nicht ersichtlich, warum diese Flächen einer Umweltprüfung unterzogen werden, während für andere, neue Nutzungen, die im neu aufgestellten Flächennutzungsplan enthalten sind, keine Umweltprüfung durchgeführt wird. Dies sollte an einer geeigneten Stelle im Regionalplan (Begründung) und im diesbezüglichen Umweltbericht begründet werden. 29 FFH - Verträglichkeitsstudie für das FFH – Gebiet DE 4605-301 ‚Latumer Bruch’ für die im Flächennutzungsplan dargestellte Straße zwischen der Bundesautobahn A57 und der Stratumer Straße (Hafen); Aachen Jan. 2008 30 Ebenda Seite 2 31 ebenda Seite 37 - 11 - Anlage zur Vorlage 1114/15 Geplante Westtangente B9n Die pauschale Aussage des Umweltberichts, dass im Bereich der geplanten Westtangente B9n keine planungsrelevanten Arten vorhanden sein, ist durchaus fraglich. Mit Verweis auf den Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Krefeld32 kommen hier abgesehen von der Zwergfledermaus durchaus weitere planungsrelevante Arten vor. So ergeben sich für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, insbesondere für den gefährdeten Steinkauz, durchaus hohe bis sehr hohe Konflikte. In dem Gebiet, welches eine vielfältige Biotopstruktur aufweist, gibt es des Weiteren alten bis sehr alten Baumbestand. Als Naturdenkmal geschützte Bäume und andere wertvolle Gehölze sind zu berücksichtigen. Anhang 3 – Neue und entfallende zeichnerische Darstellungen Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Anhang 3 noch nicht die Inhalte der 84. Änderung des Regionalplans als Bestand des geltenden Regionalplans berücksichtigt. So wird die GIB – Fläche südlich des Elfrather Sees als neue zeichnerische Darstellung gekennzeichnet, obwohl der noch geltende Regionalplan sie bereits enthält. Entsprechendes gilt für den Bereich der Müllverbrennungs.- bzw. Kläranlage östlich des Elfrather Sees, das Kasernengelände Forstwald und die Darstellungen im Bereich Fischeln – Südost. Dies sollte angepasst werden. 32 Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld, Teil B Umweltbericht, S. 191f - 12 - Anlage zur Vorlage 1114/15 Planskizze 1: ASB – Fläche westlich des Elfrather Friedhofs Planskizze Nr. 2: BSN – Flächen südöstlich und BSLE – Flächen nordwestlich von Krefeld – Hüls - 13 - Anlage zur Vorlage 1114/15 Planskizze Nr. 3: Waldflächen 1 3 2 4 Übersichtskarte - 14 - Anlage zur Vorlage 1114/15 Planskizze Nr. 4: Frachtpostzentrum Planskizze Nr. 5: Interkommunales Gewerbegebiet auf Krefelder Seite und Regionaler Grünzug - 15 -