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Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
305 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde)

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Inhalt der Datei

- Antrag der FDP-Fraktion vom 18.08.2016 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.08.2016 Nr. 3042 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der zweiten Beteiligungsrunde - Antrag der FDP-Fraktion vom 18.08.2016 - Beschlussentwurf: Der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3042 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Frühjahr 2015 führte die Bezirksregierung Düsseldorf das erste Beteiligungsverfahren im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf durch. Seinerzeit hat die Stadt Krefeld zum Regionalplan - Entwurf eine Stellungnahme abgegeben (Vorlage 1114/15). Die Anregungen der Stadt Krefeld wurden mit Schreiben vom 27. März 2015 an die Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt. In der Zwischenzeit wurde der Entwurf des Regionalplans überarbeitet und das zweite Beteiligungsverfahren gestartet. Die Beteiligungsfrist läuft bis zum 7. Oktober 2016. Die Gründe dafür, warum Anregungen gefolgt wurde bzw. nicht gefolgt wurde, hat die Bezirksregierung Düsseldorf bislang nicht dargelegt. Informationen darüber wurden seitens der Bezirksregierung Düsseldorf erst für den sog. Erörterungstermin mit den Kommunen im Frühjahr 2017 angekündigt. Daher kann sich die Stellungnahme der Stadt Krefeld im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken, ob Anregungen aus der ersten Beteiligungsrunde in den überarbeiteten Regionalplan - Entwurf übernommen wurden oder nicht. Die Stellungnahme der Stadt Krefeld zur ersten Beteiligungsrunde (Anlage zur Vorlage Nr. 1114/15) ist dieser Vorlage zur Information beigefügt. Zu den Punkten im Einzelnen: Naturräumliche Gliederung Dem vorgeschlagenen geographischen Ansatz zur Raumplanung des Rhein-Ruhrgebietes von H. Blotevogel wurde nicht gefolgt. Auf ihn wird deshalb nochmals verwiesen bzw. vorgebracht. Darstellung allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Fläche westlich des Elfrather Friedhofs Der Anregung wurde gefolgt. Der Bereich ist im Entwurf zur zweiten Beteiligungsrunde als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Bereich der Fabrik Heeder südlich des Hauptbahnhofs Der Anregung wurde gefolgt. Der Bereich ist im Entwurf zur zweiten Beteiligungsrunde als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Projekt Rheinblick Der Anregung wurde gefolgt. Der angesprochene Bereich ist im Entwurf zur zweiten Beteiligungsrunde als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Darstellung Gewerbe- und Industriebereich (GIB) Interkommunales Gewerbegebiet an der A 44 Entsprechend der Stellungnahme der Stadt Krefeld ist das Interkommunale Gewerbegebiet auf Krefelder Seite als GIBZ dargestellt. Allerdings wird die Größe des Interkommunalen Gewerbegebietes in der Begründung zum Regionalplan (Seite 349) mit insgesamt rund 100 Hektar (91 Hektar GIBZ und 8 Hektar ASBGE) angegeben. Das Strukturkonzept des Büros Drees & Sommer geht von ca. 121 Hektar aus. Auf diese Diskrepanz wird ausdrücklich hingewiesen und um Aufklärung oder Korrektur gebeten. Bereich des Frachtpostzentrums Der Anregung wurde gefolgt. Der Bereich im Osten und Südwesten des Geländes ist im Entwurf zur zweiten Beteiligungsrunde als Gewerbe- und Industriebereich (GIB) dargestellt. Erweiterung des Krefelder Hafens Die Erweiterung des Hafenbereichs auf Meerbuscher Stadtgebiet findet sich nicht im überarbeiteten Entwurf zur zweiten Beteiligungsrunde des Regionalplans Düsseldorf. In der entsprechenden Begründung ist allerdings mit einer gelben Umrandung ein Sondierungsbereich für eine Hafenerweiterung gekennzeichnet (Seite 384). Es wird auf die mit einer Hafenerweiterung verbundenen Probleme wie Einzugsbereiche der Wassergewinnungsanlage "Werthof", das Landschaftsschutzgebiet "Rheinaue" sowie der weniger als 300 Meter betragende Abstand zum FFH-Gebiet "Die Spey" und die Gewährleistung einer hinreichenden verkehrlichen Erschließung, insbesondere aber auf die ablehnende Haltung der Stadt Meerbusch verwiesen. Den Ausführungen in der Begründung, dass "eine planerische Entwicklung ... überhaupt erst Begründung Seite 3 anzugehen" wäre, "wenn hier im Laufe des Planungszeitraumes ein Konsens gefunden werden könnte" (Seite 385), ist zuzustimmen. Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs nach der sog. Handlungsspielraummethode Mit der Angabe eines Flächenbedarfs der Stadt Krefeld von 198 Hektar und eines Entwicklungspotentials von 233 Hektar (Seiten 340/349 der Begründung) sind gravierende Korrekturen bei den Flächenberechnungen nicht erkennbar. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs mittels des sog. Komponentenmodels Gleiches gilt für die Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs der Stadt Krefeld (siehe insb. Seite 257 der Begründung). Bei der Regionalkonferenz Wohnungsbau und Raumentwicklung, die Anfang Juli 2016 in Krefeld stattfand, wurde allerdings betont, dass angesichts der anhaltend starken Zuwanderung künftig mit einem steigenden Wohnbauflächenbedarf in der Region Düsseldorf zu rechnen sei. Die Stadt Krefeld geht daher davon aus, dass die Bezirksregierung Düsseldorf auch nach Verabschiedung des Regionalplans Düsseldorf im Bedarfsfalle mit den Kommunen Gespräche über die Ausweisung weiterer ASB-Flächen führt. Freiraumdarstellung Der Stellungnahme der Stadt Krefeld, die Freiraumdarstellung auf das Gartengelände "Am Königspark" östlich von Hüls auszudehnen, wurde gefolgt. Regionale Grünzüge (Beikarte 4c) Hülser Bruch Der Stellungnahme der Stadt Krefeld, den Regionalen Grünzug im Norden Krefelds in das Kreisgebiet Viersen bis in das Naturschutzgebiet "Tote Rahm" fortzuführen, wurde nicht gefolgt. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Flächen im Bereich der BAB 44 Der Stellungnahme der Stadt Krefeld, die Darstellung des Regionalen Grünzugs in das Fischelner Bruch auszudehnen, wurde gefolgt. Flächen im Bereich Hökendyk Der Stellungnahme der Stadt Krefeld in der ersten Beteiligungsrunde wurde nur teilweise gefolgt. Es wird daher auf die seinerzeitige Argumentation verwiesen und die Forderung erhoben, die Darstellungen Regionaler Grünzug und Landschaftsschutz im Bereich Hökendyk und Moerser Straße zurückzunehmen und es bei den Darstellungen des derzeit noch gültigen Regionalplans zu belassen. Hier sollte die Option der Entwicklung von Wohnungsbau auf städtischen Flächen offen gehalten werden. Südliche Hafenerweiterung Der Stellungnahme der Stadt Krefeld, den Regionalen Grünzug südlich des Krefelder Hafens zurückzunehmen, wurde nicht gefolgt. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen und die Forderung erhoben, im Bereich der Sondierungsfläche für eine Hafenerweiterung auf die Darstellung Regionaler Grünzug zu verzichten. Schutz von Natur und Landschaft Schutz der Natur (BSN) Der Stellungnahme der Stadt Krefeld bei der ersten Beteiligungsrunde wurde nur teilweise gefolgt. Während dem Vorschlag der Abgrenzung des Bereichs Schutz der Natur im Hülser Bruch gefolgt wurde, ist dies im Fall Inrather Bruch nicht geschehen. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Wald Begründung Seite 4 Der Stellungnahme der Stadt Krefeld bezüglich der Darstellung von Waldflächen wurde nicht gefolgt. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Schienennetz Straßenbahnen Der ausführlichen Stellungnahme der Stadt Krefeld hinsichtlich der Darstellung von Straßenbahnen wurde nicht gefolgt. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Eiserner Rhein Der ausführlichen Stellungnahme der Stadt Krefeld hinsichtlich der Darstellung des Eisernen Rheins im Regionalplan Düsseldorf wurde nicht gefolgt. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Straßennetz Der ausführlichen Stellungnahme der Stadt Krefeld hinsichtlich der Darstellung des Straßennetzes im Regionalplan Düsseldorf wurde nicht gefolgt. Auf die in der Stellungnahme zur ersten Beteiligungsrunde vorgebrachten Argumente wird daher nochmals verwiesen. Anbindung des Hafens an die BAB 57 Die Forderung der südlichen Anbindung des Hafens an die BAB 57 wird seitens der Stadt Krefeld zur Zeit nicht weiter verfolgt. Umweltbericht Anzahl der Prüfflächen Es sind weder weitere Gebiete hinsichtlich der zu erwartenden Umweltauswirkungen untersucht worden, noch wurde eine Erläuterung für die Beschränkung auf insgesamt sechs Prüfflächen geliefert. Die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der ersten Beteiligungsrunde werden daher nochmals unterstrichen. Geplante Westtangente B9n Der Hinweis auf den Steinkautz wurde in den Prüfbogen aufgenommen.