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Verwaltungsvorlage (Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
Verwaltungsvorlage (Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015) Verwaltungsvorlage (Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015) Verwaltungsvorlage (Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015)

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Inhalt der Datei

- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.08.2015 Nr. 1665 /15V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 26.08.2015 Betreff Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015 - Beschlussentwurf: Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Der QR-Code wird anstelle des Hinweises auf den Krefelder Fairkehr auf die "Scheibenwischerverwarnung" mit ausgedruckt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1665 /15V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 10.07.2015 beantragt die CDU-Fraktion, das Thema „Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren“ in die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit aufzunehmen, und bittet um einen Bericht der Verwaltung. Einem Zeitungsartikel vom 08.07.2015 war zu entnehmen, dass eine Krefelder Firma in der Stadt Kaiserslautern das Bezahlen der Verwarnungen per QR-Code und dem Bezahldienst PayPal eingeführt hat. Auf Nachfrage teilt die Stadt Kaiserslautern Folgendes mit. Die Stadt Kaiserslautern hat sich trotz der anfallenden Kosten, die sie tragen muss, für PayPal entschieden, da in ihrem Zuständigkeitsbereich Militärstützpunkte der US-Army liegen und US-Amerikaner gerne mit diesem System bezahlen. Bisher werden nur Verwarnungen aus dem ruhenden Verkehr, und zwar nur die „Scheibenwischerverwarnungen“, mit dem QR-Code versehen. Die Anhörungsbögen werden zurzeit nicht damit ausgedruckt. Auch ist das Entrichten der Parkgebühren nur auf konventionelle Art, also mit Bargeld oder freigeschalteter EC-Karte, möglich. In Krefeld wird der QR-Code bereits auf den Anhörungsbögen ausgedruckt. Somit können Zahlungspflichtige jetzt schon durch Einscannen des Codes die Eingabe der für die Überweisung wesentlichen Informationen vereinfachen. Die meisten Geldinstitute bieten für Smartphones entsprechende Applikationen an, sodass nicht zwingend auf kostenpflichtige Bezahlsysteme wie PayPal zurückgegriffen werden muss. Eine Nachfrage beim Hersteller der in Krefeld eingesetzten Hard- und Software hat ergeben, dass auch auf die "Scheibenwischerverwarnung" der QR-Code abgedruckt werden kann. Damit keine Kosten entstehen, müsste dafür der zurzeit vorhandene Hinweis auf den "Krefelder Fairkehr" entfallen. Eine Kostenersparnis für die Stadt Krefeld wird dadurch nicht generiert. Bei der Bezahlung der Parkgebühr über Smartphones ergeben sich laut Fachbereich Tiefbau folgende Aspekte: Sollte der Bezahlvorgang elektronisch über das Handy erfolgen, benötigt der Zahlungspflichtige dafür eine Internetverbindung. Da Handys keine Drucker haben, erhält der Bürger nur eine elektronische Quittung auf seinem Gerät. Die Krefelder Parkscheinautomaten (PSA) haben keine Internetverbindung und können somit keine online bestellte Quittung ausdrucken. Die Nachrüstung der PSA um eine Internetverbindung ist denkbar. Dafür entstünden der Stadt Investitionskosten und laufende Folgekosten für die Telefongebühren. Es wird nicht erwartet, dass durch die Bezahlung von Parkgebühren über Mobiltelefone mehr Einnahmen erzielt werden. Da die PSA über Solarzellen und Batterien betrieben werden, wäre die Energieversorgung möglicherweise im Winter wegen der geringeren Sonneneinstrahlung für den Datenverkehr nicht mehr ausreichend. Die Größe der Pufferbatterien ist durch die Gehäusegröße der PSA beschränkt. Im Winter könnten Einnahmeausfälle durch nicht betriebsfähige Automaten entstehen. Verzichtet man auf die kostenpflichtige Nachrüstung der PSA und somit auf den Ausdruck der Quittung, müsste ein anderer Weg eingeschlagen werden, damit die Politessen die Bezahlung der Parkgebühr kontrollieren können. Liegt kein Parkschein im Auto aus, müsste für jeden Einzelfall online geprüft werden, ob die Parkgebühr bezahlt wurde. Die zurzeit eingesetzten Geräte müssten gegen internetfähige ausgetauscht werden; es entstünden auch hier Investitionskosten und laufende Folgekosten für die Telefongebühren. Zudem würde diese Überprüfung den Arbeitsablauf verlangsamen. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass in Krefeld der QR-Code anstelle des Hinweises auf den „Krefelder Fairkehr“ auf die „Scheibenwischerverwarnungen“ abgedruckt werden kann. Es wird vorgeschlagen, dies aus Gründen der Kundenfreundlichkeit schnellstmöglich umzusetzen. Eine Einführung des sogenannten „Handyparkens“ unter Verwendung eines QR-Codes ist zurzeit nicht möglich.