Daten
Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:10
Stichworte
Inhalt der Datei
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015 -
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.08.2015
Nr.
1665 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
26.08.2015
Betreff
Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2015 -
Beschlussentwurf:
Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Der QR-Code wird anstelle des Hinweises auf den
Krefelder Fairkehr auf die "Scheibenwischerverwarnung" mit ausgedruckt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1665 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 10.07.2015 beantragt die CDU-Fraktion, das Thema „Digitale Bezahlsysteme für Verwarngelder und Parkgebühren“ in die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit aufzunehmen, und bittet um einen Bericht der Verwaltung.
Einem Zeitungsartikel vom 08.07.2015 war zu entnehmen, dass eine Krefelder Firma in der Stadt Kaiserslautern das Bezahlen der Verwarnungen per QR-Code und dem Bezahldienst PayPal eingeführt hat.
Auf Nachfrage teilt die Stadt Kaiserslautern Folgendes mit.
Die Stadt Kaiserslautern hat sich trotz der anfallenden Kosten, die sie tragen muss, für PayPal entschieden, da in ihrem Zuständigkeitsbereich Militärstützpunkte der US-Army liegen und US-Amerikaner gerne
mit diesem System bezahlen. Bisher werden nur Verwarnungen aus dem ruhenden Verkehr, und zwar nur
die „Scheibenwischerverwarnungen“, mit dem QR-Code versehen. Die Anhörungsbögen werden zurzeit
nicht damit ausgedruckt. Auch ist das Entrichten der Parkgebühren nur auf konventionelle Art, also mit
Bargeld oder freigeschalteter EC-Karte, möglich.
In Krefeld wird der QR-Code bereits auf den Anhörungsbögen ausgedruckt. Somit können Zahlungspflichtige jetzt schon durch Einscannen des Codes die Eingabe der für die Überweisung wesentlichen Informationen vereinfachen. Die meisten Geldinstitute bieten für Smartphones entsprechende Applikationen an,
sodass nicht zwingend auf kostenpflichtige Bezahlsysteme wie PayPal zurückgegriffen werden muss.
Eine Nachfrage beim Hersteller der in Krefeld eingesetzten Hard- und Software hat ergeben, dass auch
auf die "Scheibenwischerverwarnung" der QR-Code abgedruckt werden kann. Damit keine Kosten entstehen, müsste dafür der zurzeit vorhandene Hinweis auf den "Krefelder Fairkehr" entfallen.
Eine Kostenersparnis für die Stadt Krefeld wird dadurch nicht generiert.
Bei der Bezahlung der Parkgebühr über Smartphones ergeben sich laut Fachbereich Tiefbau folgende
Aspekte:
Sollte der Bezahlvorgang elektronisch über das Handy erfolgen, benötigt der Zahlungspflichtige dafür
eine Internetverbindung. Da Handys keine Drucker haben, erhält der Bürger nur eine elektronische Quittung auf seinem Gerät.
Die Krefelder Parkscheinautomaten (PSA) haben keine Internetverbindung und können somit keine online bestellte Quittung ausdrucken.
Die Nachrüstung der PSA um eine Internetverbindung ist denkbar. Dafür entstünden der Stadt Investitionskosten und laufende Folgekosten für die Telefongebühren. Es wird nicht erwartet, dass durch die Bezahlung von Parkgebühren über Mobiltelefone mehr Einnahmen erzielt werden.
Da die PSA über Solarzellen und Batterien betrieben werden, wäre die Energieversorgung möglicherweise
im Winter wegen der geringeren Sonneneinstrahlung für den Datenverkehr nicht mehr ausreichend. Die
Größe der Pufferbatterien ist durch die Gehäusegröße der PSA beschränkt. Im Winter könnten Einnahmeausfälle durch nicht betriebsfähige Automaten entstehen.
Verzichtet man auf die kostenpflichtige Nachrüstung der PSA und somit auf den Ausdruck der Quittung,
müsste ein anderer Weg eingeschlagen werden, damit die Politessen die Bezahlung der Parkgebühr kontrollieren können.
Liegt kein Parkschein im Auto aus, müsste für jeden Einzelfall online geprüft werden, ob die Parkgebühr
bezahlt wurde. Die zurzeit eingesetzten Geräte müssten gegen internetfähige ausgetauscht werden; es
entstünden auch hier Investitionskosten und laufende Folgekosten für die Telefongebühren. Zudem würde diese Überprüfung den Arbeitsablauf verlangsamen.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass in Krefeld der QR-Code anstelle des Hinweises auf den „Krefelder
Fairkehr“ auf die „Scheibenwischerverwarnungen“ abgedruckt werden kann. Es wird vorgeschlagen, dies
aus Gründen der Kundenfreundlichkeit schnellstmöglich umzusetzen.
Eine Einführung des sogenannten „Handyparkens“ unter Verwendung eines QR-Codes ist zurzeit nicht
möglich.