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Verwaltungsvorlage (Aktualisierung des Vergnügungsstättenkonzeptes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.11.2016 Nr. 3395 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 01.12.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 31.01.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 09.02.2017 Rat 09.02.2017 Betreff Aktualisierung des Vergnügungsstättenkonzeptes Beschlussentwurf: Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld wird in seiner aktualisierten Fassung vom Oktober 2016 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr .11 Baugesetzbuch (BauGB) als städtebauliches Konzept gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3395 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein X Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das ursprüngliche Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld wurde vom Rat der Stadt Krefeld am 31.10.2012 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr .11 Baugesetzbuch (BauGB) als städtebauliches Konzept beschlossen und hat sich seither als solches bei der Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten bewährt. Eine Überarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes wurde erforderlich, da sich zwischenzeitlich diverse maßgebliche Grundlagen geändert haben: – Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) vom 13. November 2012, – Zentrenkonzept Krefeld in der vom Rat der Stadt Krefeld am 06. Februar 2014 beschlossenen Fassung, – Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2015 sowie diverse neuere Rechtsprechungen , u.a. zu den Kriterien der Einordnung von Wettbüros als Vergnügungsstätte bzw. als reine Wettannahmestelle. Mit der Aktualisierung wurde Mitte 2016 das auch seinerzeit tätige Büro „Planersocietät“ (Dortmund) beauftragt, welches die aktualisierte Fassung bis Ende Oktober 2016 erstellte. Aufgrund der Aufgabenstellung handelt es sich um eine weitestgehend redaktionelle Überarbeitung, textliche Änderungen bzw. Ergänzungen wurden nur in Teilbereichen vorgenommen. Generell angepasst wurden die Karten an den neuen FNP (die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche des Zentrenkonzeptes sind im FNP dargestellt) und es erfolgte eine Aktualisierung des dargestellten Bestandes der Vergnügungsstätten. Die Vergnügungsstättenkonzeption, die zusammenfassenden strategischen Empfehlungen sowie das Handlungs- und Umsetzungskonzept wurden grundsätzlich beibehalten. Das vorliegende aktualisierte Vergnügungsstättenkonzept wird mit Ratsbeschluss zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), nach dem bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ortsspezifische Festsetzungen und Begründungen abgeleitet werden können. Mit diesem Instrument können zukünftige Ansiedlungsvorhaben (wie bereits seit Ende 2012) effizient bewertet und entsprechend bearbeitet werden.