Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.11.2016
Nr.
3395 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 612 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
01.12.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
31.01.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
09.02.2017
Rat
09.02.2017
Betreff
Aktualisierung des Vergnügungsstättenkonzeptes
Beschlussentwurf:
Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld wird in seiner aktualisierten Fassung vom Oktober 2016 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr .11 Baugesetzbuch (BauGB) als städtebauliches Konzept
gemäß Anlage beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3395 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein X
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das ursprüngliche Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld wurde vom Rat der Stadt Krefeld am 31.10.2012 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr .11 Baugesetzbuch (BauGB) als städtebauliches
Konzept beschlossen und hat sich seither als solches bei der Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten bewährt.
Eine Überarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes wurde erforderlich, da sich zwischenzeitlich diverse maßgebliche Grundlagen geändert haben:
– Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV NRW) vom 13. November 2012,
– Zentrenkonzept Krefeld in der vom Rat der Stadt Krefeld am 06. Februar 2014 beschlossenen
Fassung,
– Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2015
sowie diverse neuere Rechtsprechungen , u.a. zu den Kriterien der Einordnung von Wettbüros
als Vergnügungsstätte bzw. als reine Wettannahmestelle.
Mit der Aktualisierung wurde Mitte 2016 das auch seinerzeit tätige Büro „Planersocietät“ (Dortmund) beauftragt, welches die aktualisierte Fassung bis Ende Oktober 2016 erstellte.
Aufgrund der Aufgabenstellung handelt es sich um eine weitestgehend redaktionelle Überarbeitung, textliche Änderungen bzw. Ergänzungen wurden nur in Teilbereichen vorgenommen. Generell angepasst wurden die Karten an den neuen FNP (die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche des Zentrenkonzeptes sind im FNP dargestellt) und es erfolgte eine Aktualisierung
des dargestellten Bestandes der Vergnügungsstätten.
Die Vergnügungsstättenkonzeption, die zusammenfassenden strategischen Empfehlungen sowie
das Handlungs- und Umsetzungskonzept wurden grundsätzlich beibehalten.
Das vorliegende aktualisierte Vergnügungsstättenkonzept wird mit Ratsbeschluss zu einem städtebaulichen Entwicklungskonzept i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), nach dem
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ortsspezifische Festsetzungen und Begründungen abgeleitet werden können. Mit diesem Instrument können zukünftige Ansiedlungsvorhaben (wie
bereits seit Ende 2012) effizient bewertet und entsprechend bearbeitet werden.