Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2017) Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2017) Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2017) Verwaltungsvorlage (Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 282 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.03.2017 Nr. 3794 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 24.05.2017 Betreff Verwendung der vom Rat der Stadt Krefeld bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2017 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Beschluss des Rates vom 08. Dezember 2016 zur Kenntnis, wonach für Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 EUR veranschlagt wurden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3794 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Ausgangslage Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe hat der Jugendhilfeausschuss Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. Entsprechendes regelt § 5 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld. In § 5 Abs. 2 Ziffer 2 c der Jugendamtssatzung wird dem Jugendhilfeausschuss konkret die Entscheidung über die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe übertragen. Aus dem Entscheidungsrecht des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel ergibt sich nach Auffassung der Verwaltung die Notwendigkeit einer Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über die Verteilung der Mittel nach der Entscheidung des Rates über die Bereitstellung der Mittel. Um ein den gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben entsprechendes Verfahren zu gewährleisten, ist daher nach Auffassung der Verwaltung jedenfalls dann, wenn der Rat von den vorhergehenden Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses abweicht, eine erneute Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses über die Verwendung der Haushaltsmittel erforderlich. Im Folgenden werden nur die Bereiche betrachtet, bei denen der Rat den Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses nicht gefolgt ist. 2. Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - am 02. November 2016 Der Jugendhilfeausschuss hat über die im Beschlussentwurf enthaltenen Punkte wie folgt abgestimmt: a) Dem Rat wurde empfohlen, für die Aufstockung der Projektmittel für die Offene Kinderund Jugendarbeit 20.000 EUR für 2017 bereit zu stellen. Mehrheitlich beschlossen. b) Dem Rat wurde empfohlen, Haushaltsmittel in Höhe von 410.710 EUR zur Finanzierung von 6,7 Vollzeitstellen in Jugendeinrichtungen zur Sicherung der Strukturen in Jugendeinrichtungen für 2017 bereit zu stellen. Einstimmig beschlossen. 3. Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld am 08. Dezember 2016 Die zu 2. aufgeführten Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses wurden vom Rat der Stadt Krefeld bei der Verabschiedung des Haushaltes 2017 nicht beschlossen. Somit können Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der für 2017 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 EUR durchgeführt werden. 4. Rechtliche Würdigung In einer Stellungnahme weist der Fachbereich Recht darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss zwar das Recht habe, über die Verwendung der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel zu ent- Begründung Seite 3 scheiden. Allerdings dürfe die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses grundsätzlich nicht von der des Rates abweichen, da dem Rat das vorrangige Haushaltsrecht zustehe. Insoweit ist die Entscheidung des Rates in beiden Punkten auch für den Jugendhilfeausschuss bindend. Die vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel müssen entsprechend der Ratsentscheidung verwendet werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel der Positionen, in denen der Rat den Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses gefolgt ist, können erst dann verausgabt werden, wenn der Haushalt in Kraft getreten ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Haushaltssatzung von der Bezirksregierung genehmigt und anschließend veröffentlicht ist.