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Verwaltungsvorlage (2014-09-18 Vorlage für Rat.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
302 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.09.2014 Nr. 385 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff Kostensteigerungen beim Umbau und der Sanierung des Kaiser Wilhelm Museums - Antrag der FDP-Fraktion vom 03.09.2014 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 385 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1 Sachstandsbericht 1/14 KWM vom 17.09.14 Die Verwaltung wurde gebeten turnusmäßig über den aktuellen Sachstand der Auftragsvergaben und Kostenentwicklung des Bauvorhabens „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums“ zu berichten. Dieser Bericht ist eine Momentaufnahme und gibt den augenblicklichen Wissensstand wider, der vom Architekturbüro Brenne und dem Ingenieurbüro ZWP in ihrer jeweiligen Funktion fortschreibend vermittelt wird. Historie: Die Baumaßnahme „Umbau und die Modernisierung des Museums“ wurde 2004 im Kulturausschuss mit dem Ziel vorgestellt, die historischen Räumlichkeiten in allen Belangen den technischen und ästhetischen Erfordernissen eines modernen Museums anzupassen. Im Haushalt wurden damals 6,0 Mio. EUR bereitgestellt. Nach ersten Untersuchungen zum baulichen Zustand des Museums durch das Architekturbüro Brenne (die im VOF Verfahren ausgewählt wurden) wurde deutlich, dass die 6,0 Mio. EUR nicht ausreichen würden. Mit Abschluss der Entwurfsplanung und den Erkenntnissen aus der Voruntersuchung wurden 2007 im Bauausschuss Baukosten von 11,7 Mio. EUR festgestellt. Für die haustechnischen Gewerke gab es zu diesem Zeitpunkt nur eine grobe Kosteneinschätzung anhand von Referenzprojekten seitens der Architekten. Am 28.10.2008 wurde dann nach Vorlage der Kostenschätzung für die Technische Gebäudeausrüstung durch die Fachingenieurbüros eine Bausumme von 14,5 Mio. EUR im Bauausschuss vorgestellt. Der Architekt wurde aufgefordert seinen Entwurf auf die v. g. Summe von 11,7 Mio. EUR anzupassen. Ergebnis der gewünschten Baukostenreduzierung: a) Bei einer Sicherstellung der Kostenobergrenze von 11,7 Mio. EUR müsste auf die Klimatisierung und die Dachanhebung verzichtet werden. b) Mit Klimatisierung würden Mittel von 12,8 Mio. EUR benötigt In der Sitzung des Kultur- und Denkmalausschusses vom 29.04.2009 wurde das Budget für die Baukosten mit 12,5 Mio. gedeckelt. Der Umfang der Baumaßnahme wurde im Wesentlichen wie folgt festgelegt: - Die energetische Sanierung des Hauses erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik mit effektiver Wärmerückgewinnung. - Die Ausstellungsflächen beider Obergeschosse werden klimatisiert. - Es wird eine Dachanhebung des Nordflügels vorgenommen, aber nicht fertig ausgebaut. Sicherheitszuschläge von 20-25%, wie für eine Altbausanierung üblich, wurden in diesem Kostenrahmen nicht abgebildet. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass allein für die Zeitspanne von der Kostenfestsetzung vom 29.04.2009 bis heute (5 Jahre) gemäß Preissteigerungsindex des statistischen Bundesamt 12% anzusetzen sind. Das heißt ausschließlich dadurch schlägt eine Baukostensteigerung von 12,5 Mio. um 1,5 Mio. auf 14 Mio. EUR zu buche. Im Dezember 2009 wurde der Bauantrag eingereicht, die Baugenehmigung wurde am 21.06.12 erteilt. Nach Abschluss der Ausführungsplanung ging im Januar 2011 das erste Ausschreibungspaket an den Markt. Diese Ausschreibungen wurden auf Grund eines Verfahrensfehlers mit Beschluss vom 13.07.11 aufgehoben. Begründung Seite 3 Im November 2011 hat die Stadt Krefeld ein neues EU-weites Vergabeverfahren gemäß VOB gestartet. Die Zuschläge zu den Einzelgewerken wurden 2012 zum Budget von 12,5 Mio. EUR erteilt. Schon damals wurde im Sachstandsbericht 2/12 darauf hingewiesen, dass in dieser Summe keine nennenswerte Reserve für Unvorhergesehenes vorhanden ist. Eine Nachfinanzierung von 1-1,5 Mio. auf 13,5 – 14 Mio. EUR wurde prognostiziert. Baubeginn war im Dezember 2012. Bereits am Anfang der Bauphase stellte sich heraus, dass die vorhandene Bausubstanz in einem noch viel schlechteren Zustand war, als 2006 bei den ersten Untersuchungen durch Brenne Architekten festgestellt wurde. So konnte, wie in der Vorlage vom 21.05.13 beschrieben, beispielsweise der vorhandene Innenputz nicht erhalten werden. Der Altputz musste komplett entfernt und neu aufgetragen werden. Nach der Freilegung des Mauerwerks wurde an vielen Stellen deutlich, dass auch hier massiv substanzerhaltend eingegriffen werden musste, vielfach mit statischer Unterstützung. Auch bei den Dachdecker- u. Klempnerarbeiten musste vieles entgegen der ursprünglichen Planung erneuert werden, weil eine Aufarbeitung der Altsubstanz nicht mehr möglich war. In der Ratssitzung vom 12.12.13 wurden die Baukosten nach damaligem Kenntnisstand auf 14,5 Mio. festgestellt. Aktuelle Situation: Fast täglich muss von FB 60 auf neue Situationen reagiert werden, die selbst zum aktuellen Baufortschritt immer wieder die Einschätzung von Sonderfachleuten, wie z. B. Statikern, erforderlich machen. Daraus ergeben sich die bereits erwähnten unvorhersehbaren baufachlichen Situationen, die substantielle Eingriffe in den vorhandenen Altbestand erfordern und oftmals tiefgreifende Umplanungen nach sich ziehen. Beispielhaft sollen hier nur die vielen neuen Durchbrüche genannt werden, die wegen der komplexen Leitungsführung der Haustechnik hergestellt werden müssen. Immer wieder hält die alte Bausubstanz Überraschungen bereit, die den geplanten baulichen Eingriff unmöglich macht und zu Umplanungen führt. Teilweise erfordert dies erhebliche Planänderungen oder Ertüchtigungen maroder Bausubstanz in aufwendiger, händischer Kleinarbeit. In der Decke über dem 1. OG traten beispielsweise bei Kernbohrungen 36mm starke Bewehrungseisen zutage, die sich statisch nicht zuzuordnen ließen. Aus Sicherheitsgründen mussten diese wieder von einer Spezialfirma ordnungsgemäß verschweißt werden. Die Betondecke über dem EG musste nach einem Durchbruch wegen mangelhafter Bausubstanz mit Stützen zusätzlich abgefangen werden. Diese und viele andere Beispiele konnten im Rahmen der intensiven Vorbereitung und Planung jedoch nicht erfasst und damit auch finanziell nicht dargestellt werden. Zudem gibt es zu den baulichen Problemen zunehmende Auseinandersetzungen mit den am Bau tätigen Firmen. Einer Tendenz, die auf dem Markt grundsätzlich um sich greift. Bekannt ist der Rechtsstreit mit der Fensterfirma. Die erste Gerichtsverhandlung war am 28.08.14, bei der die Richterin zum Ausdruck gebracht hat, dass der Auftragnehmer die Erstellung des Innenfensters unter Verwendung eines Zapfenbandes geschuldet habe. Der Auftragnehmer hat bis zum 30.09.14 die Möglichkeit nochmals Stellung zu nehmen. Für den 22.10.14 wurde vom Gericht der Termin zur Entscheidungsverkündung bestimmt. Hier entscheidet sich, ob grundsätzlich mit einer Erstattung von Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist. Zurzeit liegt der Streitwert bei ca. 284.000,- T. EUR (Restfertigstellungsmehrkosten für die Innenfenster); weitere Forderungen durch die Behinderung anderer Gewerke und die Mehrleistung der Architek- Begründung Seite 4 ten wurden hier noch nicht berücksichtigt, da diese entweder noch nicht formell angekündigt oder finanziell konkretisiert wurden. Konkretisiert wurde allerdings die Forderung des Architekten Brenne, die mit einer zeitlichen Verzögerung von 8 Monaten und der erforderlichen Fensterneuausschreibung begründet. Die zusätzliche Forderung liegt bei rd. 75.000,- T. EUR. Inwiefern der Fensterbauer in der Lage sein wird diesen Schaden, soweit die Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten der Stadt Krefeld ausgeht, gegenüber der Stadt Krefeld auszugleichen, bleibt fraglich. Aktuell kommt hinzu die Kündigung der Trockenbaufirma, die seit November letzten Jahres nicht mehr auf der Baustelle arbeitet. Auch hier wird eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden sein. Die Durchsetzung der Interessen (Schadensersatzansprüche) der Stadt Krefeld erfolgt seit Januar 2014 mit anwaltlicher Unterstützung. Die Auseinandersetzungen mit den Dienstleistern sind in der Regel sehr zäh, binden eigene und externe Personalkapazitäten und haben bereits zu deutlichen Bauzeitverzögerungen geführt. Dies wirkt sich zum einen auf die Kosten bei den anderen Gewerken und zum andern bei den Honoraren der Planer aus. In den technischen Gewerken ist aus diesem Grunde eine Steigerung von 10% unausweichlich. Bei den Baugewerken sind die berechtigten Forderungen mit konkreten Nachträgen benannt worden. Bei der Neuvergabe der streitigen Gewerke muss, verglichen mit der Marktsituation von vor zwei Jahren, mit deutlichen Kostensteigerungen gerechnet werden. Erkennbar ist das an der am 06.08.14 submittierten Fensterausschreibung (Teilersatz Fensterbau). Das Gewerk wurde EUweit ausgeschrieben, abgegeben hat nur eine Firma und das zu einem Preis, der 150.000,- über den ursprünglichen Auftragswert liegt. Resümee: Die Kostensteigerung liegt hauptsächlich in der vorgefundenen desolaten Bausubstanz und den zeitlichen Verzögerung durch Nicht- oder Schlechtleistung sowie den damit verbundenen Neuausschreibungen einzelner Gewerke begründet. Die hohen Anforderungen einer modernen musealen Nutzung - überwiegend an die technische Gebäudeausrüstung - sind enorm, sei es bei der Klimatisierung, der Lichtführung, der Einhaltung der aktuellen Brandschutzvorschriften und der Forderungen der Versicherung zum Einbruchschutz. Diese Anforderungen mit einem historischen, instandsetzungsbedürftigen Gebäude in Einklang zu bringen, sind wie beschrieben mit deutlichen Umsetzung- und damit verbundenen finanziellen Risiken behaftet. Doch nicht nur die baulichen Gegebenheiten tragen zu einer nicht kalkulierbaren Kostensteigerung bei, sondern auch die Rechtsstreitigkeiten mit den Firmen. Die o. g. Streitfälle verursachen zurzeit insgesamt betrachtet eine Bauzeitverlängerung von rd. 12 Monaten. Dabei wirken sich die gesetzlich einzuhaltenden Fristen bei Kündigungen und Neuvergaben deutlich aus. Durch diese Verzögerungen werden andere Firmen massiv behindert und könne Ihre Arbeit nicht wie geplant fortsetzen. Die Forderungen, die daraus resultieren sind derzeit bei den technischen Gewerken, wie bereits aufgezeigt, mit 10% in die Kostenaufstellung eingeflossen. Begründung Seite 5 Die rechtlichen Möglichkeiten, u.a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, werden mit externer anwaltlicher Unterstützung, wie unter dem Abschnitt Aktuelle Situation für den Fensterbau bzw. Trockenbau im Einzelnen beschrieben, vollumfänglich genutzt.