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Verwaltungsvorlage (Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums - Sachstandsbericht 2/14-)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
Verwaltungsvorlage (Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums - Sachstandsbericht 2/14-) Verwaltungsvorlage (Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums - Sachstandsbericht 2/14-) Verwaltungsvorlage (Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums - Sachstandsbericht 2/14-)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.09.2014 Nr. 489 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.10.2014 Betreff Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums - Sachstandbericht 2/14- Beschlussentwurf: Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 489 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Sachstandsbericht 2/14 KWM Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung wird mit dieser Vorlage über den Sachstand der Auftragsvergaben und Kostenentwicklung des Bauvorhabens „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums“ informiert. Diese Darstellung baut auf der Vorlage 385/14 zur Ratssitzung am 18.09.2014 (siehe Anlage) auf. Durch die mit dieser Vorlage dargestellten Entwicklungen zu Bauzeitverzögerungen, zusätzlichen technischen Problemlagen sowie vertrags- u. vergaberechtlichen Prozessen ergibt sich folgender Sachstand zum 30.09.14: Die aktuelle Kostenfortschreibung schließt mit ~17,7 Mio. EUR ab. Entsprechend der Kostengruppen der DIN 276 gibt die Fortschreibung eine Übersicht zur ursprünglichen Kostenberechnung, den aktuellen Auftragssummen sowie den noch zu beauftragenden Gewerken an Hand geschätzter Kosten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Ersatzvergabe Trockenbau (450 T. EUR). Dem üblichen Bauverlauf entsprechend sind die Gewerke Tischlerarbeiten, Baureinigung, Schließanlage und Beschilderung sowie Brandschutzvorhänge noch in diesem bzw. Anfang des nächsten Jahres auszuschreiben und zu vergeben (rd. 500 T. EUR). Auch die Gewerke, die während der Bauphase ausfallen, sind neu auszuschreiben und zu vergeben. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich an das Vergaberecht gebunden. Über dem Vergaberecht steht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Daraus resultiert die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). In dieser Verordnung werden die EG Richtlinien umgesetzt, die wiederum Grundlage der VOB (Vergabe- u. Vertragsordnung für Bauleistungen) sind. All diese Gesetze und Verordnungen sind Vorschriften, die für die öffentliche Hand zwingend anzuwenden sind. Darin wird der Verfahrensablauf einer Ausschreibung von der Ankündigung einer Ausschreibung bis zur Angebotseröffnung, die Prüfung der Angebote, die Einspruch- u. Bindefristen klar geregelt. Ein Verfahrensfehler, kann bei der Vergabekammer angezeigt werden und ein Bauvorhaben über Monate, wenn nicht Jahre stilllegen. Am 19.09.2014 wurde die Stadt Krefeld über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens informiert. Vom Insolvenzverwalter wurde aber bereits deutlich gemacht, dass er die Weiterarbeit für nicht auskömmlich hält und nur nach Anpassung der Lohn- und Materialkosten eine weitere Leistung möglich ist. In der Kostenfortschreibung sind die Regressforderungen nicht berücksichtigt. Geltend gemacht wurde die Forderung über die Restfertigstellungsmehrkosten gegenüber dem Fensterbauer in Höhe 284 T EUR. Die Regressforderung gegenüber den anderen Gewerken lässt sich erst nach deren Neuvergabe beziffern. Regresse aus Bauzeitenverlängerungen und Planungsmehrkosten werden nach Fertigstellung der Baumaßnahme gestellt werden.