Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4407 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Sportausschuss
05.10.2017
Betreff
Verwendung der Sportfördermittel 2017
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Zuschüsse werden
- für jugendliche Mitglieder auf 4,50 EUR und
- für Übungsleiter/innen auf
46,50 EUR festgesetzt.
3. Die verfügbaren energetischen Mittel für die Regievereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe von
25.000 EUR werden als prozentualer Aufschlag auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse an die
jeweiligen Vereine ausgezahlt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4407 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P05202010000 - BgA Sportförderung
53180000 und 73180000 - Zuschüsse an übrige Bereiche
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
0,00 EUR
Sachkosten
0,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
0,00 EUR
Kosten insgesamt
0,00 EUR
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
- Einsparungen
0,00 EUR
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für das Haushaltsjahr 2017 stehen insgesamt 196.000 EUR an allgemeinen Sportfördermitteln zur Verfügung, die an die jeweiligen Vereine und Institutionen auszuzahlen sind. Daneben sind im gleichen Innenauftrag Mittel zur energetischen Sanierung der Einrichtungen der Sportvereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe von 25.000 EUR veranschlagt, die ebenfalls an die jeweiligen Regievereine ausgezahlt werden
können.
Unter Berücksichtigung vorliegender Anträge sollte sich die Zuschussgewährung im Interesse einer
gleichmäßigen und gerechten Mittelverteilung wie im Vorjahr gestalten. Danach wären
für jugendliche Mitglieder
für Übungsleiter/innen
je 4,50 EUR und
je 46,50 EUR
auszuzahlen.
Die für die Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderungsrichtlinien danach verbleibenden Restmittel stünden für die Bewilligung weiterer Zuschüsse (Betriebskostenzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse,
etc.) und entsprechender Zuweisungsbeträge an den Stadtsportbund Krefeld e.V. zur Verfügung.
In den zurückliegenden Jahren wurde aufgrund der schon lange ungünstigen Entwicklung des Umfangs
der Nebenkosten auf den eigenverantwortlich von Vereinen genutzten Bezirkssportanlagen beschlossen,
den Regievereinen aus den energetischen Mitteln einen Förderzuschuss in Höhe eines prozentualen Aufschlags auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse zu zahlen. Es wird daher vorgeschlagen, die zur
Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 25.000 EUR - wie in den Vorjahren - an die Regievereine auszuzahlen. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise ausdrücklich, denn sollten widrigenfalls die Vereine die Verträge mit der Stadt kündigen, so kämen nicht nur erhöhte Aufwendungen für Energie und
Wasser/Abwasser auf die Stadt zu. Es bestünde darüber hinaus mangels ausreichenden Personals das
gravierende Problem, die Sportanlagen seitens der Stadt in ihrer Gesamtheit nicht mehr betreiben und
unterhalten zu können. Hierbei ist einzubeziehen, dass die in den 90er Jahren mit den Sportvereinen abgeschlossenen Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung der Bezirkssportanlagen sowohl den Vereinen als auch der Stadt Vorteile gebracht haben. Durch Einsparungen von Platzwartstellen konnten unter
Abzug der gezahlten Förder- und Nebenkostenzuschüsse an die Vereine erhebliche Finanzmittel eingespart werden.
Nach Auffassung der Verwaltung gilt es, diese für beide Seiten vorteilhafte Situation zu wahren.