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Verwaltungsvorlage (Verwendung der Sportfördermittel 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4407 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sportausschuss 05.10.2017 Betreff Verwendung der Sportfördermittel 2017 Beschlussentwurf: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Zuschüsse werden - für jugendliche Mitglieder auf 4,50 EUR und - für Übungsleiter/innen auf 46,50 EUR festgesetzt. 3. Die verfügbaren energetischen Mittel für die Regievereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe von 25.000 EUR werden als prozentualer Aufschlag auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse an die jeweiligen Vereine ausgezahlt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4407 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P05202010000 - BgA Sportförderung 53180000 und 73180000 - Zuschüsse an übrige Bereiche Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 0,00 EUR Sachkosten 0,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 0,00 EUR Kosten insgesamt 0,00 EUR abzüglich - Erträge 0,00 EUR - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für das Haushaltsjahr 2017 stehen insgesamt 196.000 EUR an allgemeinen Sportfördermitteln zur Verfügung, die an die jeweiligen Vereine und Institutionen auszuzahlen sind. Daneben sind im gleichen Innenauftrag Mittel zur energetischen Sanierung der Einrichtungen der Sportvereine auf den Bezirkssportanlagen in Höhe von 25.000 EUR veranschlagt, die ebenfalls an die jeweiligen Regievereine ausgezahlt werden können. Unter Berücksichtigung vorliegender Anträge sollte sich die Zuschussgewährung im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Mittelverteilung wie im Vorjahr gestalten. Danach wären für jugendliche Mitglieder für Übungsleiter/innen je 4,50 EUR und je 46,50 EUR auszuzahlen. Die für die Gewährung von Zuschüssen nach den Sportförderungsrichtlinien danach verbleibenden Restmittel stünden für die Bewilligung weiterer Zuschüsse (Betriebskostenzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, etc.) und entsprechender Zuweisungsbeträge an den Stadtsportbund Krefeld e.V. zur Verfügung. In den zurückliegenden Jahren wurde aufgrund der schon lange ungünstigen Entwicklung des Umfangs der Nebenkosten auf den eigenverantwortlich von Vereinen genutzten Bezirkssportanlagen beschlossen, den Regievereinen aus den energetischen Mitteln einen Förderzuschuss in Höhe eines prozentualen Aufschlags auf die bislang gewährten Nebenkostenzuschüsse zu zahlen. Es wird daher vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 25.000 EUR - wie in den Vorjahren - an die Regievereine auszuzahlen. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise ausdrücklich, denn sollten widrigenfalls die Vereine die Verträge mit der Stadt kündigen, so kämen nicht nur erhöhte Aufwendungen für Energie und Wasser/Abwasser auf die Stadt zu. Es bestünde darüber hinaus mangels ausreichenden Personals das gravierende Problem, die Sportanlagen seitens der Stadt in ihrer Gesamtheit nicht mehr betreiben und unterhalten zu können. Hierbei ist einzubeziehen, dass die in den 90er Jahren mit den Sportvereinen abgeschlossenen Verträge zur eigenverantwortlichen Nutzung der Bezirkssportanlagen sowohl den Vereinen als auch der Stadt Vorteile gebracht haben. Durch Einsparungen von Platzwartstellen konnten unter Abzug der gezahlten Förder- und Nebenkostenzuschüsse an die Vereine erhebliche Finanzmittel eingespart werden. Nach Auffassung der Verwaltung gilt es, diese für beide Seiten vorteilhafte Situation zu wahren.