Daten
Kommune
Krefeld
Größe
913 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 3291/16
Seite 1
Anlass und Ziel der Planung
Für den Bebauungsplan Nr. 737 – Kempener Alee / südlicher Bereich des Kasernengeländes –
hat der Rat der Stadt Krefeld am 19.02.2008 den einleitenden Beschluss gefasst:
Mit der Aufgabe der militärischen Nutzung des Kasernengeländes an der Kempener Allee im Jahr
2000 besteht die Notwendigkeit die Konversionsfläche zu entwickeln und die Folgenutzung planungsrechtlich zu sichern.
Die Erweiterungs- und Ansiedlungswünsche von Gewerbebetrieben im Bereich der Mevissenstraße erforderten bereits 2006 die Überplanung des nordöstlichen Kasernengeländes durch den
Bebauungsplan Nr. 723, der jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Nachdem zum 01. Januar 2008
die militärische Nutzung auf dem 88 Meter hohen Sendeturm im südwestlichen Bereich des Kasernengeländes aufgegeben wurde, soll auch hier eine Folgenutzung und Entwicklung durch den
Bebauungsplan Nr. 737 ermöglicht werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 737 –Kempener Allee / südlicher Bereich des Kasernengeländes–
ist es,
- die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- und Büroentwicklung des südwestlichen Kasernenareals zu schaffen und die Erschließung zu sichern,
- die nördliche Erschließung des Kasernengeländes im Bereich Kempener Allee / Bückerfeldstraße durch einen Ausbau des Verkehrsknotenpunktes zu ermöglichen und den direkt angrenzenden Bereich städtebaulich neu zu ordnen,
- die denkmalpflegerischen Anforderungen durch den Bebauungsplan geordnet zu entwickeln
und den Exerzierplatz von Bebauung freizuhalten sowie
- das Gewerbegebiet im Süden und Westen durch eine öffentliche Grünfläche als Grünverbindung zwischen dem Westpark und dem Bereich Dieselstraße städtebaulich zu fassen.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Bezirk Krefeld-Nord im Ortsteil Kempener Feld. Der südwestliche Teil des
Kasernengeländes ist über die Kempener Allee (B 9) an das öffentliche Straßennetz angebunden.
Weiterhin verläuft auf dieser Bundesstraße die Buslinie 057, welche den Standort mit der Innenstadt und dem Gewerbegebiet „Mevissenstraße“ verbindet. Die Anbindung der Kaserne an die
B9 ist durch eine Einfahrt gewährleistet, die sich in der Höhe des Kreuzungspunkts Kempener
Allee/ Bückerfeldstraße befindet. Eine ringförmig angelegte Straße dient der inneren Erschließung des Plangebiets.
Der durch den Bebauungsplan Nr. 737 zu entwickelnde Bereich ist überwiegend geprägt durch
militärische Wohn- und Wirtschaftsgebäude, die in niederrheinischer Tradition in Backstein errichtet wurden. Ein Großteil der Gebäude ist als Bestandteil der Gesamtanlage des Kasernengeländes in die Denkmalliste eingetragen. Die lang gestreckten zwei bis dreigeschossigen Baukörper weisen Walmdächer mit Gauben auf und sind streng symmetrisch angeordnet. Besonders
hervorzuheben ist das zweigeschossige mehrflügelige Stabsgebäude, welches sich U-förmig zum
Exerzierplatz hin öffnet. Die westlich an den Platz angrenzende Exerzierhalle wurde zuletzt als
Turnhalle genutzt. Bei einem Abriss des Baukörpers und Neubau sollte aus denkmalpflegerischer
Sicht die ursprüngliche Kubatur wieder aufgenommen werden. Für den östlich von dem Exerzierplatz gelegenen Sendeturm, der durch die britischen Streitkräfte genutzt wurde, ist inzwischen die militärische Nutzung aufgegeben worden.
Begründung zur Vorlage 3291/16
Seite 2
Die westlich der Kaserne gelegenen mit einzubeziehenden Flächen werden durch die offene Verkaufsstelle „Imbiss Boxenstop“ (Gemarkung Krefeld; Flur 4; Flurstücksnummer 893), ein 3 – 4
geschossiges Wohnhaus (Gemarkung Krefeld; Flur 4; Flurstücksnummer 1035) und den ehemaligen „Naafi-Shop“ (Gemarkung Krefeld, Flur 4; Flurstücksnummer 701, 410) genutzt.
Planungshistorie
Nach Aufgabe der militärischen Nutzung der Kaserne im Jahr 2000 wurde im Auftrag der Stadt
Krefeld bis Oktober 2005 ein Nutzungs- und Handlungskonzept für das gesamte Areal erarbeitet.
Das Konzept beinhaltet eine Bestandsaufnahme, stellt die Standortbedingungen, Restriktionen
und Nutzungspotentiale der Konversionsfläche zusammen und beinhaltet eine Marktanalyse
sowie beispielhafte Umnutzungsvorschläge für den zu erhaltenden Gebäudebestand. Da im
nordöstlichen Teil des Kasernengeländes wegen der vorhandenen gewerblichen Nutzungen im
Bereich Mevissenstraße Wohnnutzungen nicht möglich sind, sieht das Konzept für diesen Bereich gewerbliche Nutzungen vor. Im übrigen Bereich des Kasernengeländes sind Wohnnutzungen in Bestand und Neubau vorgesehen. Diese beiden Nutzungsbereiche des Kasernengeländes
sollen durch einen ca. 30 m breiten Grünzug voneinander abgegrenzt werden. Die vier Nutzungsszenarien des Nutzungs- und Handlungskonzeptes unterscheiden sich im Wesentlichen durch
unterschiedliche Erschließungsansätze und geringfügig verschobene Nutzungsabgrenzungen.
Auf der Grundlage dieser städtebaulichen Nutzungskonzeption wurden die 272. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Nrn. 737 und
723 vorbereitet sowie der nordöstliche Teil (zur Mevissenstraße) veräußert und als "Gewerbepark englische Kaserne" in Betrieb genommen.
Da zur Veräußerung des südlichen Teils des Kasernengeländes seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein formalisiertes europaweites Verfahren erforderlich wurde, wurde
dieser Teilbereich durch ein zeitlich unabhängiges und eigenständiges Bebauungsplanverfahren
Nr. 737 entwickelt. Die BImA hat den Verkauf des ehemaligen Kasernengeländes “Bradbury
Barracks“ im Juni 2009 europaweit ausgeschrieben. Da dieses Verfahren zu keinem Verkauf führte wurde der Verkauf des Areals im Frühjahr 2013 erneut ausgeschrieben. Seit Dezember 2015
konnte das Gebiet nun an eine Projektgesellschaft verkauft werden, welche in Abstimmung mit
der Stadt Krefeld eine städtebauliche Konzeption entwickelt hat.
Begründung zur Vorlage 3291/16
Seite 3
Bebauungsplanvorentwurf
Leitidee:
Die Grundidee der städtebaulichen Konzeption ist die Schaffung eines attraktiven zentrumsnahen Quartiers mit Wohnungen – aber auch Arbeitsstätten und Versorgungseinrichtungen - in
einer von attraktivem Grünraum bestimmten „Parklandschaft“, in der die ansehnlichen unter
Denkmalschutz stehenden Gebäude einen räumlichen Rahmen bilden. Es besteht hier durch den
Gebäude- und Baumbestand die einmalige Chance, einen Orientierungs- und Aufenthaltsraum
auch für das gesamte Umfeld zu schaffen, der sich wegen seiner großen Fläche und Qualität absetzen kann.
Nutzungen:
Die konkreten Nutzungsplanungen bestehen in:
• Geplant sind ca. 450 Wohnungen in fast allen Segmenten des Bedarfs: vorwiegend barrierefrei, teilweise konkret zielgruppenbestimmt (u.a. Senioren, Familien, Studenten), teilweise in besonderen typologischen Angebotsnischen positioniert (Passivhaus, OfficeHaus = Wohnen und Arbeiten, Mehrgenerationenwohnen).
• Flächen für nicht störendes Gewerbe und Dienstleistung (Medizinisches Versorgungszentrum, Verwaltung, Büro , Fitness),
• Flächen für einen nicht großflächigen Nahversorgungsmarkt auf der ehemaligen Naafi–
Fläche (Lebensmittel),
• Kleinere Gastronomieflächen sowie
• Flächen für soziale Einrichtungen, wie eine 6-gruppige Kindertagesstätte, ein kleines öffentliches Quartierszentrum (Bürgerhaus) und ggf. ein Jugendgästehaus.
Erschließung und Infrastruktur:
Die äußere Straßenerschließung erfolgt von der Kempener Allee aus – über den bestehenden
Haupteingang und eine zweite Zufahrt weiter nördlich. Die innere Straßen- und Wegeerschließung wird in öffentlichen und privaten Erschließungsringen so organisiert, dass die geplanten
Wohnquartiere möglichst wenig belastet werden und verkehrsberuhigte Zonen entstehen können. Dabei werden die historischen Straßen sinnvoll einbezogen. Die technische Infrastruktur
wird weitgehend neu aufgebaut. Schmutz- und Regenwasserbeseitigungsanlagen werden an die
öffentlichen Kanäle angeschlossen.
Hochbau und Denkmalschutz:
Die historischen Gebäude werden unter Maßgabe der Denkmaleigenschaften saniert und umgebaut. Die neuen Hochbauten ordnen sich in ihrer Baukörperhöhe und den Volumen dem Denkmalbestand unter – treten aber klar erkennbar als moderne Gebäude in Erscheinung.
Freiraum – und Grünplanung, Artenschutz , ökologischer Ausgleich:
Aus dem Umfeld und dem übergeordneten Entwicklungskonzept treffen verschiedene Grün- und
Baumachsen auf dem Plangebiet zusammen: die vitale Kempener Allee mit großen Linden
(mehrreihig), einer breiten Vorfläche vor den Gebäuden, die Reihe von Walnussbäumen am
ehemaligen Exerzierplatz und die geplante – teilweise schon bestehende – Fuß- und Radwegachse aus der Innenstadt radial nach „außen“, die gleichzeitig die Pufferzone zum angrenzenden
Gewerbegebiet bildet.
Das Konzept nimmt die vitalen Grünzüge auf, verknüpft sie durch eine attraktive zentrale Aufenthaltszone abseits von Fahrverkehr – ergänzt durch Wasser- und Spielflächen. Bestehende
große Bäume sorgen dafür, dass eine angenehme Grünkulisse nicht erst wachsen muss. Es wer-
Begründung zur Vorlage 3291/16
Seite 4
den erhebliche versiegelte Flächen (Asphaltplätze) gänzlich bzw. teilweise entsiegelt und mit den
neuen Eingriffen bilanziert.
Ruhender Verkehr:
Aus der Nutzung der Britischen Rheinarmee besteht Parkraum für den ehemaligen Fuhrpark und
die Privat-PKW der Soldaten für mehrere Hundert Fahrzeuge, der weitgehend zurückgebaut
werden kann. Statt dessen wird der für die neue Nutzung und den öffentlichen Stellplatzbedarf
nachzuweisende Parkraum in einer Größenordnung von insgesamt ca. 900 Stellplätzen zum Teil
ebenerdig, jedoch zu mindestens 30% (bezogen auf den nutzungszugeordneten Bedarf) unterirdisch nachgewiesen.
Änderung des Geltungsbereichs:
Abweichend vom Geltungsbereich des einleitenden Beschlusses des Bebauungsplanes Nr. 737
erstreckt sich der Grundstückszugriff auf eine weitere Fläche, welche zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 737 einbezogen werden soll.
Dieser Bereich wird bisher durch den Bebauungsplan Nr. 723 überplant.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Der seit dem 23.10.2015 geltende Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Fläche des
zukünftigen Geltungsbereiches als Mischgebiet dar. Eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Parkanlage grenzt das Mischgebiet von dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet ab. Weiterhin ist im südwestlichen Bereich der Hinweis auf die Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Krefeld 1 (Horkesgath/Bückerfeld) nachrichtlich übernommen worden.
Da der Bedarf an Wohnnutzungen höher ist und sich daher die bisherige Mischgebietsdarstellung als Entwicklungs- und Vermarktungshemmnis darstellte, sollen Teilflächen zur Kempener
Allee sowie um den Exerzierplatz als Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Das gesamte Geltungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992).
Die östlich an das Plangebiet angrenzende Kleingartenanlage „Westgarten I“ und der Sportplatz
befinden sich auch außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen bzw. in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes. Gleiches gilt für das im Westen gelegene Wohngebiet an der
Kempener Allee 151-155, für das der neu aufgestellte Flächennutzungsplan (Stand: frühzeitige
Bürgerbeteiligung) ein Mischgebiet vorsieht.
Südwestlich des Geltungsbereichs existiert der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 289
1. Änderung, der allgemeine und reine Wohngebiete (WA; WR) im Sinne der Baunutzungsverordnung planungsrechtlich sichert.
Nördlich des Plangebiets grenzt der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 723 an, der den
nördlichen Teil des Kasernengeländes planungsrechtlich sichern soll.
Begründung zur Vorlage 3291/16
Seite 5
Für das zu überplanende südwestliche Kasernenareal existiert kein rechtskräftiger bzw. in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan.
Lediglich die westlich an das Kasernengelände angrenzenden Flächen (Gemarkung Krefeld; Flur
4; Flurstücksnr. 1035 und 893), die mit in das Plangebiet einbezogen werden sollen, liegen im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 159. Dieser Plan setzt für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet und eine zweigeschossige, offene Bauweise gemäß Baunutzungsverordnung fest. Um die Verkehrserschließung des Kasernengeländes durch einen Ausbau
des Knotenpunktes Kempener Allee/ Bückerfeld Straße zu ermöglichen und die angrenzenden
Grundstücke städtebaulich neu zu ordnen, werden diese Flächen mit in das Plankonzept einbezogen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die getroffenen Festsetzungen bezüglich der Art
und des Maßes der baulichen Nutzung nicht weiter auf den Bestand abgestimmt werden sollten,
indem die zulässige Geschossigkeit auf drei Geschosse erhöht wird. Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 737 wird der rechtskräftige Bebauungsplan für die o.g. Flurstücke aufgehoben; die getroffenen Festsetzungen für die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 737 bleiben jedoch davon unberührt.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4 BauGB)
durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind zahlreiche gutachterliche Untersuchungen erforderlich. Erste gutachterliche Zwischenberichte und Untersuchungen liegen bereits zur Altlastensituation, zum Artenschutz, zum Schallschutz sowie zur Verkehrserschließung vor. Der weitere
Untersuchungsbedarf und die darüber hinaus gehenden Gutachtenbedarfe werden im weiteren
Bebauungsplanverfahren mit den Fachbehörden abgestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit
soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 737 – Kempener Allee / südlicher Bereich des Kasernengeländes – sowie eine
Übersicht über den Änderungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Bereich des südlichen Kasernengeländes an der Kempener Allee beigefügt.
Begründung zur Vorlage 3291/16
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Seite 6
Begründung zur Vorlage 3291/16
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Seite 7