Daten
Kommune
Krefeld
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274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:12
Stichworte
Inhalt der Datei
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015 -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.01.2016
Nr.
2316 /16V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.02.2016
Betreff
Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude
Am Marktplatz 5
- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015 Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2316 /16V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragte in seiner Sitzung am 1. Juli 2014 die Verwaltung, für den
Bereich des Ortskerns von Uerdingen ein Integriertes Handlungskonzept zu erstellen (Vorlage Nr.
78/14). Mit Bezug auf den genannten Ratsbeschluss informierte die Verwaltung den Ausschuss
für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie den Rat in einer Vorlage (Nr. 267/14), unter welchen
inhaltlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen ein Integriertes Handlungskonzept Uerdingen
aufgestellt werden kann. Am 9. Juni 2015 wurde die Bezirksvertretung Uerdingen mündlich über
erste Bearbeitungsschritte bzw. den Sachstand des Handlungskonzeptes informiert.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit den ersten Teil des Integrierten Handlungskonzeptes die Bestandsaufnahme, Problemanalyse und Handlungsempfehlungen. Ein zweiter Sachstandsbericht
über erste Ergebnisse und das weitere Vorgehen wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am
24.11.2015 gegeben. Zudem wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung der Zwischenbericht
Integriertes Handlungskonzept Uerdingen (Stand 23.11.2015) vorgelegt. Dieser Zwischenbericht
ist der Vorlage als Anlage beigefügt. In der ersten Jahreshälfte ist eine Auftaktveranstaltung
(Workshop) geplant, in der Bewohnern und lokalen Akteuren erste Analyseergebnisse und mögliche Handlungsschwerpunkte vorgestellt werden. Diese Auftaktveranstaltung dient zum einen
der Information der Öffentlichkeit, zugleich sollen die Bearbeiter des Konzeptes neue Anregungen und Inputs für das weitere Vorgehen und der Auswahl der Handlungsschwerpunkte bekommen. Es ist geplant, die Auftaktveranstaltung an einen externen Moderator zu vergeben.
Anfang Dezember ist der Förderantrag zur Erstellung des zweiten Teils des Integrierten Handlungskonzeptes und der begleitenden Moderation bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht worden. Der zweite Teil umfasst die konkrete Entwicklung der Maßnahmen, deren zeitliche Umsetzung und den entsprechenden Förderzugang. Der Bescheid wird voraussichtlich vor
den Sommerferien erteilt. Bei positivem Bescheid kann im Herbst die Erarbeitung des 2. Teils
und die prozessbegleitende Moderation des Handlungskonzeptes an ein Büro vergeben werden.
Am 10. Dezember 2015 fand ein Treffen mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung und des Ministeriums in Krefeld-Uerdingen statt, bei dem die Verwaltung die Notwendigkeit zur Erstellung
eines Handlungskonzeptes dargelegt hat. Die Stärken und Schwächen sowie die Situation im
Stadtteil wurden erläutert. In einem Rundgang durch das Untersuchungsgebiet konnten die Mitarbeiter anschließend einen Eindruck von dem Handlungsbedarf in Krefeld-Uerdingen gewinnen.
Einzelne Maßnahmen, Bestandteile des Handlungskonzeptes können erst nach der Fertigstellung
des Integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen zur Förderung angemeldet werden, da das Konzept die Grundlage für die Entwicklung der einzelnen Maßnahmen darstellt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Der Regelfördersatz beträgt 60% und einem entsprechenden
kommunalen Eigenanteil von 40%. Für finanzschwache Kommunen, zu denen die Stadt Krefeld
derzeit auch gezählt wird, gilt ein Fördersatz von 80% und einem kommunalen Eigenanteil von
20%.