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Verwaltungsvorlage (Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude Am Marktplatz 5 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:12
Verwaltungsvorlage (Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude Am Marktplatz 5 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015) Verwaltungsvorlage (Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude Am Marktplatz 5 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015) Verwaltungsvorlage (Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude Am Marktplatz 5 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015) Verwaltungsvorlage (Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude Am Marktplatz 5 Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015)

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Inhalt der Datei

- Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.01.2016 Nr. 2316 /16V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Betreff Erarbeitung eines integrierten Handlungskonzeptes für Krefeld-Uerdingen, Quartierszentrum im Gebäude Am Marktplatz 5 - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.11.2015 Beschlussentwurf: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2316 /16V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld beauftragte in seiner Sitzung am 1. Juli 2014 die Verwaltung, für den Bereich des Ortskerns von Uerdingen ein Integriertes Handlungskonzept zu erstellen (Vorlage Nr. 78/14). Mit Bezug auf den genannten Ratsbeschluss informierte die Verwaltung den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie den Rat in einer Vorlage (Nr. 267/14), unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen ein Integriertes Handlungskonzept Uerdingen aufgestellt werden kann. Am 9. Juni 2015 wurde die Bezirksvertretung Uerdingen mündlich über erste Bearbeitungsschritte bzw. den Sachstand des Handlungskonzeptes informiert. Die Verwaltung erarbeitet derzeit den ersten Teil des Integrierten Handlungskonzeptes die Bestandsaufnahme, Problemanalyse und Handlungsempfehlungen. Ein zweiter Sachstandsbericht über erste Ergebnisse und das weitere Vorgehen wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 24.11.2015 gegeben. Zudem wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung der Zwischenbericht Integriertes Handlungskonzept Uerdingen (Stand 23.11.2015) vorgelegt. Dieser Zwischenbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt. In der ersten Jahreshälfte ist eine Auftaktveranstaltung (Workshop) geplant, in der Bewohnern und lokalen Akteuren erste Analyseergebnisse und mögliche Handlungsschwerpunkte vorgestellt werden. Diese Auftaktveranstaltung dient zum einen der Information der Öffentlichkeit, zugleich sollen die Bearbeiter des Konzeptes neue Anregungen und Inputs für das weitere Vorgehen und der Auswahl der Handlungsschwerpunkte bekommen. Es ist geplant, die Auftaktveranstaltung an einen externen Moderator zu vergeben. Anfang Dezember ist der Förderantrag zur Erstellung des zweiten Teils des Integrierten Handlungskonzeptes und der begleitenden Moderation bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht worden. Der zweite Teil umfasst die konkrete Entwicklung der Maßnahmen, deren zeitliche Umsetzung und den entsprechenden Förderzugang. Der Bescheid wird voraussichtlich vor den Sommerferien erteilt. Bei positivem Bescheid kann im Herbst die Erarbeitung des 2. Teils und die prozessbegleitende Moderation des Handlungskonzeptes an ein Büro vergeben werden. Am 10. Dezember 2015 fand ein Treffen mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung und des Ministeriums in Krefeld-Uerdingen statt, bei dem die Verwaltung die Notwendigkeit zur Erstellung eines Handlungskonzeptes dargelegt hat. Die Stärken und Schwächen sowie die Situation im Stadtteil wurden erläutert. In einem Rundgang durch das Untersuchungsgebiet konnten die Mitarbeiter anschließend einen Eindruck von dem Handlungsbedarf in Krefeld-Uerdingen gewinnen. Einzelne Maßnahmen, Bestandteile des Handlungskonzeptes können erst nach der Fertigstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen zur Förderung angemeldet werden, da das Konzept die Grundlage für die Entwicklung der einzelnen Maßnahmen darstellt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Der Regelfördersatz beträgt 60% und einem entsprechenden kommunalen Eigenanteil von 40%. Für finanzschwache Kommunen, zu denen die Stadt Krefeld derzeit auch gezählt wird, gilt ein Fördersatz von 80% und einem kommunalen Eigenanteil von 20%.