Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:24
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.09.2014
Nr.
375 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 202/Ge Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.09.2014
Betreff
Jahresabschluss 2013
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wird zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 375 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Jahresabschluss 2013 konnte nicht in der gemäß § 95 Absatz 3 GO vorgesehenen Frist von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet werden. Insbesondere die
verspätete Vorlage des Jahresabschlusses 2012 und die damit verzögerte Bearbeitung des Jahresabschlusses 2013 sind hier als Grund für die verspätete Vorlage zu nennen.
Das Ergebnis des Jahres 2013 hat sich mit -37,2 Mio. Euro um 17,9 Mio. Euro negativer entwickelt als für das Jahr 2013 prognostiziert. Auch im Vergleich zum Abschluss des Vorjahres liegt
eine Verschlechterung vor, sie beläuft sich auf 12,3 Mio. Euro. Hintergründe für diese negative
Ergebnisentwicklung sind insbesondere die enormen Einbrüche im Bereich der Gewerbesteuer,
die Verfehlung von Konsolidierungszielen aus dem Haushaltssicherungskonzept, Verschlechterungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie die Notwendigkeit zur Anpassung der Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen. Eine Kompensation dieser Verschlechterungen war in
2013 nicht möglich.
Die Ergebnisrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Ergebnis
fortgeschr.
Ist-
2012
Ansatz
Ergebnis
2013
2013
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
Ordentliche Erträge
643.584
668.754
647.787
Ordentliche Aufwendungen
-681.612
-700.351
-702.470
-38.028
-31.597
-54.683
26.368
29.246
29.313
-13.212
-16.919
-11.804
13.156
12.327
17.509
0
0
0
-24.872
-19.270
-37.174
Bezeichnung
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Der fortgeschriebene Ansatz des Haushaltsjahres enthält die Planwerte des Haushaltsjahres
2013. Es wurden Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr
2013 vorgenommen, welche im fortgeschriebenen Ansatz des Haushaltsjahres 2013 enthalten
sind. Nicht im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesen sind außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen sowie Inanspruchnahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit gemäß den Regeln zum Budgetvollzug der Stadt Krefeld. Dies gilt für sämtliche ausgewiesene fortgeschriebene
Ansätze.
Der Jahresfehlbetrag wird erst nach Abschluss der Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die Positionen des Eigenkapitals stellen sich zum 31.12.2013 wie folgt dar:
Begründung
Seite 3
Stand
Stand
Veränderung
31.12.2012
31.12.2013
2012 / 2013
(TEuro)
(TEuro)
(TEuro)
Allgemeine Rücklage
664.651
664.205
-446
(davon Deckungsrücklage)
(3.217)
(0)
(-3.217)
Ausgleichsrücklage
0
0
0
Verlustvortrag
0
-24.872
-24.872
Jahresfehlbetrag
-24.872
-37.175
-12.303
Eigenkapital gesamt
639.779
602.158
-37.621
Eigenkapital
Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage ist zum einen auf vorgenommene Eröffnungsbilanzanpassungen zurückzuführen sowie auf die erstmalig durch das 1. NKF-WG eingeführte Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO. Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld
zum 31.12.2012 ist zurzeit noch in Bearbeitung. Erst nach Feststellung des Jahresabschlusses
2012 kann die Verrechnung des Jahresfehlbetrags in Höhe von rund 24,9 Mio. Euro mit der allgemeinen Rücklage erfolgen. Daher wurde der Jahresfehlbetrag 2012 als Verlustvortrag in der
Bilanz zum 31.12.2013 erfasst.
Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) sowie die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) entwickeln sich wie folgt:
Erst mit Erreichen des Haushaltsausgleichs in der Zukunft wird der dringend benötigte Gestaltungsspielraum wiedererlangt, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z.B. im Sozial- und Jugendbereich oder auch zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der
Infrastruktur geleistet werden können. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen. Zum 31.12.2013 liegt dieses wie oben dargestellt bei 602,2 Mio. Euro (i.Vj. 639,8
Mio. Euro).
Begründung
Seite 4
Weitere Details sind dem Anhang und dem Lagebericht zu entnehmen.
Dieser Vorlage liegt die Kurzform des Jahresabschlusses 2013 bei. Diese ist inhaltlich vollständig
und berücksichtigt alle die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt betreffenden Vorgänge aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr 2013. Die Langform des Jahresabschlusses
inklusive aller Teilrechnungen wird aufgrund seines Umfangs nicht ausgeteilt, sondern den im
Rat vertretenen Parteien und dem Fachbereich Rechnungsprüfung kurzfristig zur Verfügung gestellt.