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Verwaltungsvorlage (Haushaltsberatungen 2016 und Beratungen des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2020 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
553 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:25

Inhalt der Datei

- Antrag der FDP-Fraktion vom 11.02.2016 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.03.2016 Nr. 2473 /16/V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - II Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.05.2016 Betreff Haushaltsberatungen 2016 und Beratungen des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2020 - Antrag der FDP-Fraktion vom 11.02.2016 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2473 /16/V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Antrag vom 11. Februar 2016 hat die FDP-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zum Haushaltssicherungskonzept gebeten. In der 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (12. Februar 2016) wurde vereinbart, dass auf Grund der Kurzfristigkeit des Antrages die Verwaltung die einzelnen Fragen der FDPFraktion schriftlich für die nächste Sitzung aufbereiten wird. Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Fragen der FDP-Fraktion zum Haushaltssicherungskonzept Stellung: 1) Wieso soll durch die Privatisierung des Stadtmarketings ein Konsolidierungsbeitrag von 50.000 Euro jährlich erreicht werden? 2) Wieso soll durch die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft für Marketing, Förderungsmittelaquise, regionale Zusammenarbeit, internationale Beziehungen etc. ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag von 100.000 Euro erzielt werden? Bei der HSK-Maßnahme Stadtentwicklungsgesellschaft werden Themen- und Personenkreise angesprochen, die über Verwaltung und Politik hinaus betroffen und damit zu beteiligen sind. Dies gilt insbesondere für die Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG). Dementsprechend haben sich die Aufsichtsräte der WFG und der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld (GGK) in Klausurtagungen intensiv mit dem Thema beschäftigt. Eine gemeinsame Sitzung beider Aufsichtsräte zu diesem Thema ist in der Terminabstimmung. Beteiligung und Information der Politik ist damit laufend erfolgt und im weiteren Verfahren gesichert. Um den Forderungen des HSK gerecht zu werden, ist im Haushaltsbudget des Stadtmarketings 2015 ff. eine Einsparung von 50.000 Euro vorgenommen worden. Eine mögliche Rechtsformänderung des Stadtmarketings, bzw. die Zusammenlegung von Stadtmarketing und Standortmarketing, soll im Zusammenhang mit anderen Organisationsmaßnahmen (s.o.) entschieden werden. Eine separierte, ohne den Gesamtkontext der Organisationsmaßnahmen beachtende Entscheidung, wird zurzeit als nicht zielführend und möglicherweise als behindernd für noch zu treffende Maßnahmen angesehen. Auf Initiative von Oberbürgermeister Meyer werden aktuell in der Verwaltung Organisationsmaßnahmen diskutiert und initiiert. Diese betreffen verschiedene Geschäftsbereiche, auch den GB I. Ziel dieser Organisationsmaßnahmen ist u.a., den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes weiter gerecht zu werden. So wird im Büro des Oberbürgermeisters der Koordinierung der Fördermittelakquise ein deutlich höherer Stellenwert als in der Vergangenheit beigemessen. Über den aktuellen Sachstand wird die Verwaltung die politischen Gremien im weiteren Verfahren informieren. 3) Wie sehen im Einzelnen die „weiteren Optimierungsansätze zur Erhöhung der Realisierungsquoten im Forderungsmanagement“ sowie die „Erstellung detaillierter Werthaltigkeitsanalysen zur realistischen Wiedergabe des städtischen Forderungsportfolios“ aus, wodurch ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 200.000 Euro erreicht werden soll, was allerdings die Einrichtung einer entsprechenden Planstelle voraussetzen würde? Begründung Seite 3 Weitere Optimierungsansätze zur Erhöhung der Realisationsquoten im Forderungsmanagement werden im Zusammenhang mit einer besonderen Einzelfallbearbeitung im Rahmen der Forderungsanalyse gesehen. Bei den gesondert betrachteten Fällen konnte eine Realisierung der Forderungen nicht mit den üblichen Vollstreckungsmaßnahmen erreicht werden. Maßnahmen im Rahmen einer andersgearteten Betrachtung sollen zielführend entwickelt und umgesetzt werden. Erfolgsversprechende Erkenntnisse aus der Einzelfallbetrachtung werden zur Optimierung der Arbeitsabläufe und ggf. frühzeitigeren Realisierung von Forderungen in die Vollstreckungssachbearbeitung übernommen. Mit der Funktion der Forderungsanalyse ist die Ausgestaltung der aktuellen Erfolgsfaktoren und Trends im Forderungsmanagement verbunden, die die KGSt in ihrem Bericht Nr. 1/2016 beschreibt. Aus hiesiger Sicht kann insbesondere die Umsetzung folgender Faktoren für ein erfolgreiches Forderungsmanagement zu einer weiteren Optimierung im Arbeitsprozess beitragen: Konzentration auf und Priorisierung von Forderungen (z.B. Priorisierung nach Forderungsarten, Forderungsalter, usw.) Optimierung von Geschäftsprozessen („Vollstreckungsinnendienst vor Vollstreckungsaußendienst“) auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Zentralisierung und Entscheidungshoheit in Richtung Finanzbuchhaltung (z.B. durch einheitliche Buchungsstandards, Bündelung von Know-how usw.) Bewusstsein der Fachbereiche für Belange des Forderungsmanagements stärken (z.B. regelmäßige Schulung der Haushaltssachbearbeiter usw.) Die Zahl der Insolvenzen ist in Krefeld ausweislich der Statistik „Insolvenzen in NordrheinWestfalen 2013 und 2014“ von IT NRW weiter gestiegen. Im Jahresvergleich des betrachteten Zeitraumes wurde ein Zuwachs von 4,3 % auf 384 an eingereichten Insolvenzanträgen verzeichnet. Im Regierungsbezirk Düsseldorf ist die Stadt Krefeld damit im Vergleich der kreisfreien Städte neben der Stadt Remscheid die einzige Kommune mit steigenden Insolvenzzahlen. Auszug aus IT-NRW: Abbildung 1 - Insolvenzen in Krefeld 2013 und 2014 Die inkassomäßige Überprüfung gewinnt aufgrund der steigenden Fallzahl weiterhin an Bedeutung, wodurch ein Handlungsbedarf im Insolvenzbereich zu verzeichnen ist. Begründung Seite 4 Nicht außer Acht gelassen werden können die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen einer Kommune. Dem durch „Creditreform“ veröffentlichten Schuldneratlas 2015 (vgl. Anlage) ist zu entnehmen, dass die Stadt Krefeld zu den Kommunen mit dem prozentual höchsten Schuldneranteil gehört. Dies hat direkte Auswirkungen für das Vollstreckungswesen. Die Privatwirtschaft nennt in diesem Zusammenhang den Begriff des „DSO – Days Sales Outstandings“. Hierunter versteht man die Anzahl der Tage, die vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung bis zur vollständigen Begleichung der Forderung vergehen. Je geringer die Anzahl der Tage, desto effektiver funktioniert das Forderungsmanagement. Nach Einschätzung der KGSt ist ein Forderungseinzug umso einfacher, je besser diese Rahmenbedingungen vor Ort sind. Und umgekehrt gilt: Je höher die Verschuldung desto größer ist das Risiko eines Zahlungsausfalls. Detailliertere Werthaltigkeitsanalysen zur realistischen Wiedergabe des städtischen Forderungsportfolios werden im Rahmen der geltenden Regelungen des NKF bereits im Jahresabschluss berücksichtigt. Die dabei angesetzten Parameter werden durch das Forderungsmanagement erarbeitet. Erste Änderungen sind bereits umgesetzt und werden dem AFBL seit dem 2. Halbjahr 2015 im Rahmen der Berichterstattung mitgeteilt. Weitere Optimierungsmöglichkeiten werden durch einheitliche Maßstäbe im Rahmen der zentralen Bearbeitung von Forderungen durch das Forderungsmanagement gesehen. Begründung Seite 5 Abbildung 2 - Schuldneratlas 2015 4) Wie soll im Einzelnen bei den bebauten und unbebauten Immobilien der Stadt Krefeld der Konsolidierungsbeitrag von 500.000 Euro in 2016, 750.000 Euro in 2017, 1 Mio. Euro in 2018, 1,25 Mio. Euro in 2019 und 1,5 Mio. Euro in 2020 erreicht werden? (Anmerkung: Bei der Haushaltssicherungsmaßnahme Optimierung der Bodenvorratspolitik bzw. eines städtischen Flächenmanagements sieht das vorliegende Haushaltssicherungskonzept keinen Konsolidierungsbeitrag bis 2020 vor, vielmehr nur eine Reduzierung des Sachaufwandes in Höhe von 10.000 Euro im Jahr 2016!) Begründung Seite 6 Durch die vg. Frage der FDP-Fraktion sind hier konkret angesprochen die HSK-Maßnahmen II – 15 - Erfassung aller bebauten und unbebauten Immobilien der Stadt Krefeld mit dem Ziel des Verkaufs, einer verbesserten Unterhaltungssituation und Optimierung von Schul- und Sportstandorten inkl. Berufsschulstandorten und II – 16 – Aufbau / Optimierung der Bodenvorratspolitik bzw. eines städtischen Flächenmanagements Zunächst ist die Annahme zu korrigieren, dass es sich bei der Maßnahme II – 16 um die Reduzierung von Sachaufwand handelt. Tatsächlich handelt es sich hierbei um die Finanzierung des Workshops zum Flächenmanagement und damit um einen zusätzlichen Aufwand von 10.000 EUR. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die nachfolgende Stellungnahme des Fachbereiches 21 nur die unbebauten Immobilien erfasst. Die übrigen Aspekte der HSK-Maßnahme beziehen sich auf Vermögensgegenstände des Geschäftsbereiches V, der unter der Nummer V – 9 einen Konsolidierungsbeitrag in gleicher Höhe zu erbringen hat. Die Liegenschaftsverwaltung hat eine mittelfristige Verkaufsstrategie entwickelt, wonach bei Anlegung der Maßstäbe des § 90 Abs. 3 GO NRW Vermögensgegenstände, die sie nicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht, veräußert werden sollen. Dadurch werden kostspielige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen vermieden. Auf dieser Basis führt die Verwaltung regelmäßig Marktsondierungen und Verkaufsgespräche durch, um mögliche Käufer zu ermitteln. Dabei ist immer im Fokus, nicht nur Grundstücke zum vollen Wert gem. § 90 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zu verkaufen, sondern einen größtmöglichen Ertrag für die Stadt Krefeld zu generieren. Die Grundstücke werden zu diesem Zweck im Bieterverfahren auf elektronischem Wege sowie in Printmedien angeboten. Sämtliche Verkaufsabsichten stehen selbstverständlich in der Entscheidung unter Gremienvorbehalt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Grundstücksgeschäfte auch in solchen Bereichen zu tätigen, wo z.Zt. noch das Planrecht für eine Bebauung fehlt. Nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie im Haupt- und Beschwerdeausschuss hat der Rat in seiner Sitzung am 04.11.2014 eine Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld beschlossen. Ein Kriterium zur Priorisierung war die Entwicklung von Flächen im Eigentum der Stadt. Die seinerzeit beschlossene Prioritätenliste ist als Anlage beigefügt. Alleine in den ersten zwanzig B-Plangebieten besitzt die Stadt Krefeld Grundstücke in nicht unerheblichem Umfang. Vor diesem Hintergrund erscheint der Konsolidierungsbeitrag des HSK realistisch. Zusätzliches Potential bietet der B-Plan zur Nahversorgung in Oppum. Der 2015 beschlossene Flächennutzungsplan sieht auf dem Platz an der Kronlandbrücke eine Neuansiedlungsmöglichkeit des Nahversorgungs-Einzelhandels vor. Hierzu wird auf die in Vorbereitung befindliche Stellungnahme der Verwaltung für die Sitzung des Planungs-ausschusses am 21.04.2016 verwiesen. Das Beratungsergebnis im Ausschuss bleibt abzuwarten. Begründung Seite 7 Abbildung 3 - Flächennutzungsplan 5) Wie soll im Einzelnen der Konsolidierungsbeitrag von 400.000 Euro jährlich (2016) bis zum 480.000 Euro jährlich (2020) durch die Optimierung der digitalen Infrastruktur erreicht werden, wozu zunächst einmal zusätzliches Personal bzw. die Beauftragung von externen Dienstleistern erforderlich sein soll? Aktuell sind zur Umsetzung der HSK-Maßnahme „Optimierung der digitalen Infrastruktur“ folgende Teilprojekte bereits initiiert: a) Digitaler Rechnungseingang Ziel der flächendeckenden Einführung des digitalen Rechnungseingangs ist es, die Rechnungssachbearbeitung schneller und effizienter zu machen. Rechnungen sollen innerhalb weniger Tage beglichen und revisionssicher aufbewahrt werden können. Gleichzeitig sollen Archivflächen auf ein Minimum reduziert werden. b) Digitale Archivierung Mit der Bedarfsplanung für das Stadthaus wurde die Grundannahme getroffen, dass alle Fachbereiche / Nutzer, die bislang im Stadthaus angesiedelt waren, ohne Aktenbestände bzw. mit weitestgehend digitalisierten Akten dorthin zurückkehren, um die bislang genutzten „Aktenflächen“ einer optimierten Flächenplanung zuzuführen. Unter diesen Voraussetzungen hat die Verwaltung ein Projekt zur Digitalisierung und Archivierung von Papierakten jeglicher Art eingerichtet. Dieses Projekt dient dabei auch einer Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation durch die Bereitstellung elektronischer Arbeitsprozesse, einhergehend mit digitalisierten Akten. c) Einführung eines flächendeckenden Druckmanagementsystems Begründung Seite 8 Die sukzessive flächendeckende Einführung des Druckmanagementsystems orientiert sich an den bereits an verschiedenen Standorten erprobten und anschießend festgelegten Standards bzgl. Drucksystem und Raum. Durch den geplanten Einsatz von Multifunktionsgeräten können u.a. StandardArbeitsplatzdrucker, Standard-Arbeitsplatzscanner sowie Farblaserdrucker zu einem erheblichen Teil eingespart werden, da die damit verbundenen Erfordernisse vom Multifunktionsgerät übernommen werden. Auch der Betreuungsaufwand für Peripheriegeräte hinsichtlich Beschaffung, Installation und Wartung wird wegen der sinkenden Anzahl an Geräten deutlich reduziert. Ebenso werden der Bedarf an verschiedenen Farb-, Toner- und Tintenkassetten wegen der Verringerung der Druckertypen und die Lagerhaltung für IT reduziert. d) Flächendeckendes Dokumentenmanagementsystem (DMS) Die Führung elektronischer Akten in einem leistungsfähigen DMS ist neben dem Vorhandensein elektronischer Registraturen ein weiteres Modul des E-Governments und Voraussetzung für die medienbruchfreie, digitale Vorgangssachbearbeitung. Erreicht werden sollen im Einzelnen: - dezentrale Speicherung aller zu einem Vorgang gehörenden Objekte bessere Auffindbarkeit von Dokumenten höhere Verfügbarkeit von Schriftgut (Ortsunabhängigkeit) Verbesserung von Arbeitsabläufen und Prozessschnittstellen Verbesserung von Bearbeitungs- und Durchlaufzeiten bessere Nutzung von IT-Ressourcen Verbesserung der Servicequalität Datenaustausch mit Dritten Die Einführung eines DMS erfordert eine grundsätzlich veränderte Arbeitsweise. Aus diesem Grund muss das hierfür ausgewählte Basisprodukt möglichst leicht handhabbar und rechtssicher sein. Die Stadt Krefeld beteiligt sich derzeit an der Überprüfung des bisherigen DMS auf dessen Zukunftsfähigkeit im Rahmen einer Aktivität des KRZN. Eine ausführliche Beschreibung der v.g. Teilprojekte sowie weitere Aktivitäten i.Z.m. dem Ausbau des E-Governments enthält der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) - Entwicklungsplan 2016. 6) Durch welche konkreten Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation städtischer Fachbereiche soll ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag von 540.000 Euro erreicht werden? Folgende Einzelmaßnahmen korrespondieren mit der HSK-Maßnahme „Aufbau-und Ablauforganisation städtischer Fachbereiche – Organisationsmaßnahmen“: 1. Überprüfung der Synergiepotenziale durch Zusammenführung/Bündelung der Aufgabenportfolios vornehmlich aus den Bereichen 66 - Tiefbau - und 67 - Grünflächen - in einer Organisationseinheit (vorzugsweise in einer Anstalt öffentlichen Rechts AöR) unter Einbeziehung der in Begründung Seite 9 Krefeld vorgehaltenen Betriebshöfe (s. auch HSK-Maßnahme V - 20: Zentralisierung Betriebshöfe) sowie Fuhr- und Maschinenparks (s. auch HSK-Maßnahme III - 09: CarSharing - Gemeinsamer Fuhrpark im Konzern Stadt). 2. Prüfung von Modellen zur strategischen Neuausrichtung des FB 60 - Gebäudemanagement unter Einbeziehung des Gutachtens von THP/EST und ggfs. Ergänzungen. 3. Strukturveränderungen der städtischen Bäder (s. auch HSK-Maßnahme VI - 06) (Öffnungszeiten, Arbeitsabläufe etc., Rechtsformänderungen sowie weiteren geeigneten Maßnahmen bis hin zu Schließungen). 4. Neustrukturierung der Ausländerabteilung. Ebenso schafft das Digitalisierungsprojekt wesentliche Voraussetzungen für eine Neuorganisation der Verwaltungsabläufe. 7) Welche Projekte für eine interkommunale Zusammenarbeit sind konkret vorgesehen, durch die ab 2016 ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 100.000 Euro erreicht werden soll? Im Rahmen der HSK-Maßnahme „Ausbau der Interkommunalen Zusammenarbeit“ wird zum einen eine Ausweitung der bereits bestehenden Kooperationen geprüft, bspw. in der Personalkosten- und Beihilfeabrechnung sowie im Kfz-Zulassungswesen. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zum Themenkomplex „Strukturelle Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung“ aus März 2015 verwiesen, welche ausführlich die vorhandenen Kooperationen beschreiben. Zum anderen werden neue Kooperationsmöglichkeiten über das KRZN als IT-Dienstleister und Einkaufsgemeinschaft geprüft. 8) Mit welchem konkreten Schritt soll nun endlich das vor langer Zeit bereits formulierte Ziel erreicht werden, von Vereinen und Verbänden, die Mieter der Stadt sind, marktübliche Mieten zu erhalten, durch die ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag bis zu 35.000 Euro (2020) erzielt werden soll? Die prinzipielle Kompatibilität (Nutzungskonzept) für die vorhandenen städtischen Gebäude ist im Rahmen der konkreten Anforderungen durch die Bedarfsfachbereiche (z. B. Sport, Kultur, Jugend etc.) und den von diesen „betreuten“ Vereinen und Verbänden im Einzelfall zu prüfen und zu bewerten. Die baufachlichen Prüfungen können nach Vorliegen solcher Konzepte durch den Geschäftsbereich V / Fachbereich 60 erfolgen. Zur Vorbereitung einer Beschlussfassung über die Einzelmietfälle wird jeder Fall auf den baulichen Zustand aktualisiert, um die Regelmiete sowie die daraus resultierenden Anpassungsschritte festlegen zu können. Hierüber wurde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bereits am 01.12.2015 mit der Vorlage Nr. 1983/15 informiert, auf die an dieser Stelle verwiesen wird. Begründung Seite 10 9) An welche Strukturveränderungen bei den städtischen Bädern ist konkret gedacht, um in 2016 einen Konsolidierungsbeitrag von 100.000 Euro und ab 2017 einen Konsolidierungsbeitrag von 200.000 Euro jährlich zu erreichen? Der Fachbereich 52 hat unter dem Aspekt einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung bereits im Jahr 2015 die mögliche Schließung des Stadtbades Uerdingen genannt. Vor dem Hintergrund des umfangreichen Angebots an Vereinsbädern hatte die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bereits im Jahr 2007 die Vorhaltung von 3 Publikumsbädern hinterfragt. Zur Verringerung des städtischen Angebots bietet sich auf Grund der nur geringen Auslastung nach wie vor das Uerdinger Bad an. Des Weiteren wird derzeit eine vollständige Privatisierung des Bäderbereiches geprüft. Im Rahmen einer denkbaren Überführung der städtischen Bäder in eine andere Rechts- bzw. Organisationsform wird es notwendig sein, externe Beratung einzuholen, um im Hinblick auf die bereits vorhandene Gemeinnützigkeit der Bäder in der jetzigen Betriebsform, sowie die Befreiung von der Körperschaftssteuer und den mit der BGA-Eigenschaft verbundene Vorsteuerabzug keine falsche Entscheidung in der Rechtsformfrage zu treffen. Bereits im Jahr 2015 konnte auf Grund einer restriktiven Personalpolitik im Bäderbereich eine Einsparung von rund 115.000 Euro erzielt werden, sodass selbst bei verzögerter Umsetzung der Maßnahme der Konsolidierungsbeitrag von 100.000 Euro im Jahr 2016 anderweitig aufgefangen werden kann. 10) An wen soll der Verkauf von Aktien der Wohnstätte Krefeld erfolgen, durch den in 2020 ein einmaliger (!) Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 5,4 Mio. Euro und eine Reduzierung des Sachaufwandes um 856.000 Euro erreicht werden soll? Derzeit gibt es noch keine Festlegung auf einen Käufer. 11) Sind die vorgesehenen Erhöhungen der jährlichen Gewinnausschüttungen der Wohnstätte Krefeld AG um 1,19 Mio. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 und um 2,38 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2020 bzw. die 75%ige Ergebnisausschüttung der SWK Stadtwerke Krefeld AG in den Wirtschaftsplänen der Gesellschaft vorgesehen bzw. mit den Geschäftsführungen/Aufsichtsräten abgestimmt? Die vorgesehenen Erhöhungen der jährlichen Gewinnausschüttungen der Wohnstätte Krefeld AG sowie die 75%ige Ergebnisausschüttung der Stadtwerke Krefeld AG sind in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Gesellschaften vorgesehen und mit den Geschäftsführern bzw. Aufsichtsräten abgestimmt. 12) Welche Auswirkungen hat die ab 2018 vorgesehene sukzessive Auflösung der Gewinnrücklage auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung, durch die in 2018 bis 2020 jeweils Konsolidie- Begründung Seite 11 rungsbeiträge in Höhe von 1,4 Mio. Euro erreicht werden sollen? Inwieweit resultieren diese Rücklagen aus Gebührenüberschüssen? In erster Linie wirkt sich die Auflösung und Ausschüttung aus der Gewinnrücklage unmittelbar auf die Liquidität der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung aus. Aufgrund der derzeitigen Konstellation droht der Stadtentwässerung eine Unterkapitalisierung, sofern nicht Maßnahmen greifen, die dieser entgegenwirken. Aus diesem Grunde wurde eine Verkürzung der Nutzungsdauer für neue Kanäle von 100 auf 80 Jahre sowie die Reduzierung des Tilgungsanteils bei der Verlängerung oder Neuaufnahme von Darlehen in Angriff genommen. Die Ausschüttung aus den Gewinnrücklagen setzt voraus, dass diese Maßnahmen greifen. Da die Ausschüttung nach derzeitigen Stand des Veränderungsnachweises erst ab dem Jahr 2020 vorgesehen ist, bleibt die Entwicklung abzuwarten. Die Gewinnrücklagen resultieren niemals aus Gebührenüberschüssen, sondern aus den Überschüssen der Ergebnisrechnung. Gebührenüberschüsse müssen nach KAG den Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt werden und innerhalb von vier Jahren gebührensenkend aufgelöst bzw. in Anspruch genommen werden. 13) Wie realistisch ist es, dass die Stadt in 2019 1,75 Mio. Euro und in 2020 2,25 Mio. Euro sowie eine Reduzierung des Sachaufwandes in 2019 in Höhe von 250.000 Euro und in 2020 in Höhe von 750.000 Euro dadurch erreicht, dass sie im Bereich Fischeln Süd-West Grundstücke veräußert? (Einmaleffekte!) Sofern die Politik den Vorschlägen der Verwaltung zur Feststellung des Bebauungsplans folgt, sind die Ertragserwartungen realistisch. 14) Wie soll die Kürzung im Kulturetat i.H.v. 300.000 Euro erreicht werden? Hierbei handelt es sich nicht um eine HSK-Maßnahme, sondern vielmehr um die bereits im Kultur-und Denkmalausschuss formulierte Anfrage bezüglich der Ergebnisentwicklung im KreSCHTheater (Produktgruppe 4-414-02). Hierbei handelt es sich um einen Planungsfehler, der im Rahmen des Veränderungsnachweises der Verwaltung korrigiert wird. An dieser Stelle wird auf die Vorlage 2543/16 verwiesen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage zur Erreichung von Konsolidierungspotenzialen nicht möglich ist, da sich ein Teil der zur Umsetzung der HSK-Maßnahmen eingerichteten Projekte noch in der Anlaufphase befinden. Aktuelle Sachstände werden im Wege des üblichen Berichtswesens in den entsprechenden Gremien bekannt gegeben. Begründung Seite 12